Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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aue

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Hallo Karsten,

danke für den Link. Immerhin gesteht das Thesenpapier des DAeC der Option 16.2.a grundsätzlich eine Erhaltung eines Status Quo zu. Der DAeC sieht hier das vorhandene Regelwerk als nicht hinreichend an. Das sieht der DMFV offensichtlich sehr anders, denn deren Verbandsjustiziar Carl Sonnschein verweist auf die vorhandene nationale Gesetzgebung, auf dessen Grundlage auch die zuletzt erreichten Änderungen im Luftfahrtsrecht für Modellflieger erreicht wurden ("Drohnenverordnung", Verhinderung der Einführung einer allgemeinen Flughöhe von 100m).
Ein wichtiger Punkt erscheint mir auch, dass bei Option B die Verbände von einer Interessenvertretung zu einer Fast-Behörde mutieren würden, weil sie dann auch Überwachungs- und Reglementierungsaufgaben übernehmen müssten (Zusätze zu 16.2.b I-IV).

Ich sehe jedenfalls den Erhalt eines aktuellen Status als leichter durchsetzbar an als das Verhandeln über ein neues Regelwerk. Insofern gelten Franks geäußerte Untergangsszenarien für Option A für Option B mindestens gleichermaßen.
 
Hallo,
es wird aller Voraussicht nach nur Betriebserlaubnisse entweder nach 2(a) oder 2(b) geben, wobei in D die Grundlage für 2(a) fehlt.
Beide Varianten wird das BMVI nicht implementieren, da sie dann die Arbeit der Implementation zwei mal haben und unterschiedliche Regelwerke für dieselbe Sache mehr als fragwürdig sind.

Welche Grundlage fehlt denn für 2a??
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Welche Grundlage fehlt denn für 2a??

Siehe oben verlinkte Matrix.pdf
Seite 4, Punkt 2.2:

Schätze die Drohnenverordnung 2017 ist keine "einschlägige nationale Grundlage" für den Modellflug. Und diese wird ja entfallen, also müsste die sinngemäß - nur für den Modellflug - neu etabliert werden. So verstehe ich den o.g. Absatz.
 

aue

User
Es gibt diverse Verordnungen und Bestimmungen von Behörden, in denen die aktuellen Vorgaben für Modellflieger geregelt sind (insb. die "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder"). Hier von "fehlender Grundlage" zu sprechen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
 

aue

User
Ich habe mal etwas eine Suchmaschine meiner Wahl bemüht und bin auf die Seite des LDS Sachsen gestoßen, die im Downloadbereich all die Regelungen niedergeschrieben auflistet, die ich als aktuelle Bestimmungen kenne (letzter Eintrag "Unbemannte Flugsysteme / Flugmodelle"). Diese Regelungen würde ich als Status Quo verstehen und soweit ich das sehe, hat der DMFV auf Basis dieser existierenden Regelungen seine Genehmigung im Oktober 2019 beantragt.
 
Ich habe mal etwas eine Suchmaschine meiner Wahl bemüht und bin auf die Seite des LDS Sachsen gestoßen, die im Downloadbereich all die Regelungen niedergeschrieben auflistet, die ich als aktuelle Bestimmungen kenne (letzter Eintrag "Unbemannte Flugsysteme / Flugmodelle"). Diese Regelungen würde ich als Status Quo verstehen und soweit ich das sehe, hat der DMFV auf Basis dieser existierenden Regelungen seine Genehmigung im Oktober 2019 beantragt.

Moin auch,

soweit wie du es siehst, soso.
Wie wäre es denn, wenn du mal jemanden kompetentes aus dem Verein zu einer abgesicherten Aussage bewegst, anstatt hier kontraproduktive Kaputtschreibe-Lobby zu betreiben?
Der Satus Quo ist schon verändert und bei der Arbeit an den neuen Regelungen sind schon veränderte Eckpunkte zu beachten.
Hier geht es um die neuen europäischen Regeln für den Modellflug und die Möglichkeiten.
Hoffen, dass man mit den "alten" so weitermachen kann, ist mit Scheuklappen einer Behörde vertrauen, die den von dir protegierten "Heilsbringer" schon ziemlich verarscht hat.
So wie ich es sehe - und man es auch zweifelsfrei nachlesen kann
Vielleicht geht es einfach mal konstruktiv weiter und nicht mit "Das ist doch Mist, jenes ist doch viel besser".
Hatten wir schon - hat nicht mal ansatzweise geklappt, war einfach Mist.
Und ja, ich partizipiere von den Lösungen beider und habe immer beide Karten bei mir - ist einfach intelligenter statt "Ich bin dagegen".
 

aue

User
Wie wäre es denn, wenn du mal jemanden kompetentes aus dem Verein zu einer abgesicherten Aussage bewegst, anstatt hier kontraproduktive Kaputtschreibe-Lobby zu betreiben?
Schlecht geschlafen oder was? Wenn du mal richtig lesen würdest, hättest du feststellen können, dass ich kein Verbandsvertreter bin. Deine Betitulierung "kontraproduktive Kaputtschreibe-Lobby" steht für die Qualität deiner Aussage: unsachlich und beleidigend.
 
Es gibt diverse Verordnungen und Bestimmungen von Behörden, in denen die aktuellen Vorgaben für Modellflieger geregelt sind (insb. die "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder"). Hier von "fehlender Grundlage" zu sprechen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Hallo
Die Einschätzung des DAEC zu den bestehenden Regeln zum Modellflug ist so weit ich das richtig verstanden habe, nicht EU konform, da nicht in einem Gesetz oder Verordnung geregelt.
Sondern wir haben ein Stückwerk an regeln
Im Wesentlichen setzt sich unser bestehendes Regelwerk aus dem Luftverkehrsgesetz, der Luftverkehrsordnung § 21 ……(Drohnenverordnung) und den gemeinsamen Grundsätzen der Länder und des Bundes zur Erteilung von Aufstiegserlaubnissen ……… Einige Kreise und Gemeinden sprechen auch noch Verbote für den Modellflug in Landschaftsschutzgebieten aus.
In Deutschland ist kein Gesetz oder eine Verordnung Verabschiedet worden, welches den Modellflug in einem Gesetz oder Verordnung vollständig, vollumfänglich und zweifelsfrei regelt.
Daher ist die Annahme der Fehlenden Rechtsgrundlage für die Weiterführung des Modellfluges nach den nationalen Regeln gerechtfertigt.
Ich hoffe es gibt hier im Forum einen Rechtsanwalt für EU-Recht der das ggf. weiter erklären oder auseinanderpflücken kann.
Liebe Fliegergrüße
Aus Dortmund
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo
Die Einschätzung des DAEC zu den bestehenden Regeln zum Modellflug ist so weit ich das richtig verstanden habe, nicht EU konform, da nicht in einem Gesetz oder Verordnung geregelt.
Sondern wir haben ein Stückwerk an regeln
Im Wesentlichen setzt sich unser bestehendes Regelwerk aus dem Luftverkehrsgesetz, der Luftverkehrsordnung § 21 ……(Drohnenverordnung) und den gemeinsamen Grundsätzen der Länder und des Bundes zur Erteilung von Aufstiegserlaubnissen ……… Einige Kreise und Gemeinden sprechen auch noch Verbote für den Modellflug in Landschaftsschutzgebieten aus.
In Deutschland ist kein Gesetz oder eine Verordnung Verabschiedet worden, welches den Modellflug in einem Gesetz oder Verordnung vollständig, vollumfänglich und zweifelsfrei regelt.
Daher ist die Annahme der Fehlenden Rechtsgrundlage für die Weiterführung des Modellfluges nach den nationalen Regeln gerechtfertigt.
Ich hoffe es gibt hier im Forum einen Rechtsanwalt für EU-Recht der das ggf. weiter erklären oder auseinanderpflücken kann.
Liebe Fliegergrüße
Aus Dortmund

Hallo Martin,
das um was es aktuell geht ist nicht mehr EU-Recht sondern nationales Verwaltungsrecht. Auf europäischer Ebene ist der rechtliche Stuten gelutscht. Es geht jetzt um die nationale Implementation nach nationalem Verwaltungsrecht.

Hinsichtlich des Standpunktes des DAeC zum Thema §16 2 (a) und (b) kannst du dir sicher sein, das dieser durch eine hochprofessionelle Prüfung verifiziert ist. Diese Prüfung hat übrigens NICHT! den Verdacht ergeben, dass der Weg nach §16 2 (b) nicht verfassungskonform ist, wie es ja jetzt neuerdings verbreitet wird.
 
Hallo Martin,
das um was es aktuell geht ist nicht mehr EU-Recht sondern nationales Verwaltungsrecht. Auf europäischer Ebene ist der rechtliche Stuten gelutscht. Es geht jetzt um die nationale Implementation nach nationalem Verwaltungsrecht.

Hinsichtlich des Standpunktes des DAeC zum Thema §16 2 (a) und (b) kannst du dir sicher sein, das dieser durch eine hochprofessionelle Prüfung verifiziert ist. Diese Prüfung hat übrigens NICHT! den Verdacht ergeben, dass der Weg nach §16 2 (b) nicht verfassungskonform ist, wie es ja jetzt neuerdings verbreitet wird.

Hallo Frank
das der Stuten auf Eu Ebene gelutscht ist, ist mir Klar.
in der des DAEC Aufgestellten Matrix https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Sportarten/Modellflug/news/05/Matrix.pdf wird zu Option A erklärt.
auf seite 4
........ Das Problem in Deutschland ist jedoch, daß es keine „einschlägigen nationalen Vorschriften“ alsgeschlossenes Regelwerk für den Modellflug gibt.........
Das hatten wir auch in unserm Telefongespräch so benannt.
Auch das es möglich sein könnte, das findige Menschen vor einem Europa Gericht eine deutsche Regelung nach Option A zu Fall bringen könnte.
so war mein Beitrag gemeint.
Gruß
Martin aus Dortmund
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank
das der Stuten auf Eu Ebene gelutscht ist, ist mir Klar.
in der des DAEC Aufgestellten Matrix https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Sportarten/Modellflug/news/05/Matrix.pdf wird zu Option A erklärt.
auf seite 4
........ Das Problem in Deutschland ist jedoch, daß es keine „einschlägigen nationalen Vorschriften“ alsgeschlossenes Regelwerk für den Modellflug gibt.........
Das hatten wir auch in unserm Telefongespräch so benannt.
Auch das es möglich sein könnte, das findige Menschen vor einem Europa Gericht eine deutsche Regelung nach Option A zu Fall bringen könnte.
so war mein Beitrag gemeint.
Gruß
Martin aus Dortmund

Hallo, du sprichst ein grosses Wort gelassen aus.
Eine Lösung nach Option a dürfte einem bei einer Anfechtung sofort um die Ohren fliegen. Da wird ein totes Pferd geritten.
Nebenbei ist die Option a die Schweizer Lösung. Das ist ganz offenbar durch den SMV eingebracht worden und ich gehe davon aus, dass das in CH auch Sinn macht. Nur ist CH nicht EU-Mitglied und deshalb sind dort die Spielregeln etwas anders als in den EU-Ländern. In Norwegen ginge das evtl. noch, aber die wollen 2(a) nicht haben.

Das pikante ist nebenbei, das praktisch alles was in einer Autorisierung nach 2 (a) drinstehen könnte, (wenn sie denn möglich wäre) in 2 (b) sowieso enthalten ist plus Erleichterungen und der notwendigen Erweiterungen und Anpassung des bisherigen nationalen Rechts.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
In Deutschland ist weder ein Gesetz noch eine Verordnung verabschiedet worden, wodurch der Modellflug vollständig, vollumfänglich und zweifelsfrei geregelt wird.

Je länger ich hier mitlese, um so mehr verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass es immer undurchsichtiger wird, jedenfalls für mich als juristischen Laien. Ich bin richtig gespannt, wie es weiter gehen wird...
 
Je länger ich hier mitlese, um so mehr verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass es immer undurchsichtiger wird, jedenfalls für mich als juristischen Laien. Ich bin richtig gespannt, wie es weiter gehen wird...

Hallo Eckart
nur um es Verständlich zu machen die Betonung mus auf "einem " Gesetz oder "einer" Verordnung liegen.
Wir haben im Luftverkehrsgesetz; in der Luftverkehrsordnung und in den gemeinsamen Grundsätzen der Länder und des Bundes ...... unsere Vorschriften verteilt.
Ich kenne kein Gesetz oder keine Verordnung mit der Überschrift "Gesetz zur Regelung des Modellfluges", in dem alle erforderlichen Regelungen zum Modellflug vollständig enthalten sind.
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Je länger ich hier mitlese, um so mehr verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass es immer undurchsichtiger wird, jedenfalls für mich als juristischen Laien. Ich bin richtig gespannt, wie es weiter gehen wird...

Tja,
und das was du hier liest, kratzt nur an der Oberfläche.
Es gibt in diesem Umfeld noch eine Menge andere Hochzeiten, auf denen zu tanzen ist. Das wird für ein paar Leute langsam zum Fulltime-Job und damit zeitlich kritisch. Auch wir müssen unsere Brötchen verdienen. Auf externe Hilfe und Mitarbeit zu hoffen, ist ja illusorisch.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Sowas kann man doch niemanden "für lau" nebenbei zur "normalen" Verbandsarbeit auch noch zumuten. :(
Das ist im Moment aber so. Das schränkt die verfügbare Freizeit und Familienzeit schon massiv ein. Frag mich mal, wann ich das letzte mal fliegen war. Ich kann nur froh sein, das meine ehemalige Verlobte da mitspielt. Und ich bin nicht der Einzige, der vor diesem Problem steht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Chapeau! <Hut-zieh-Smily>

Und dann auch noch die Kritiker im Forum besänftigen (müssen) ... alle Achtung!
Naja,
ich tendiere mittlerweile dazu, die Basher und Trolle einfach zu ignorieren. Das schmerzt die am meissten wenn sie nicht beachtet werden.
"Dont feed the Troll" wäre die Empfehlung an alle andern Foristen.
 

aue

User
ich tendiere mittlerweile dazu, die Basher und Trolle einfach zu ignorieren.
Da du mir nicht (mehr) antwortest, weiß ich jetzt also, wie du mich wertest. Dazu sage ich: Ignoranz findet sich oft gepaart mit Arroganz.

Das schmerzt die am meissten wenn sie nicht beachtet werden.
Du schadest dir selbst mehr als mir, wenn du dich einer offenen Debatte verweigerst. Vor allem aber schadest du der Sache, die eigentlich als die gemeinsame anzusehen ist.
 
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