Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

gufi

User
Hallo Robin,
Da stimme ich dir weitgehend zu!
Allerdings überhaupt nicht in der vorher (auch von Christoph) gebrachten Einschätzung, dass der Wettbewerb zwischen den Verbänden in dieser Angelegenheit irgendwie nützlich für das Ergebnis sei. Auch die Wahlmöglichkeit beider Optionen A und B in Paragraf 16 ist keine gute Sache. Das Gegenteil trifft zu: die größtmögliche Einigkeit und Bündelung der Kräfte wäre von Vorteil, denn die staatlichen Stellen honorieren diversifizierte Interessenvertretungen keineswegs sondern möchten einen einzigen, möglichst einfachen Weg gehen. Dies würde auch der Reputation der Verbände gegenüber ihren Mitgliedern eher nutzen als der Drang, sich unbedingt voneinander absetzen zu müssen und Erfolge zu verbuchen... Und die fehlende strategische Intelligenz bzw. Unfähigkeit, Verordnungen zu verstehen (geschweige denn zu gestalten) sind m.E. das allergrößte Problem beim DMFV wenn man ihn allein an solche Themen ran lässt. Das hat sich in der Vergangenheit und bis in die jüngsten Aktionen hinein nur allzu oft und deutlich gezeigt...

Ok,
nachdem der DMFV nun mal ein anderes Konzept hat, bin ich halt froh, dass der DAeC mit diesem anderen Konzept wenigstens in Wettbewerb tritt. So war das gemeint. Ich halte das was der DAeC macht nach allem was ich in den letzten 2 oder 3 Jahren an europäischen Gesetzgebungsverfahren und Umsetzungsvorschriften so verfolgt und mir angelesen habe für schlüssig. Für mich ist es schlüssiger, als das andere Konzept. Das ist halt letzlich in einer Demokratie so - und erst recht, wenn man zwei zuständige Verbände hat. Ich stelle mich jetzt auf "diese" Seite, kann damit aber halt auch auf die Nase fallen. Ein bisschen Demut bzw grundsätzlicher Respekt gegenüber dem anderen Konzept gehört da bei mir schon auch dazu.
 
Hallo,
Die ganzen Regulierungen findest du hier
Weiter unten auf der Seite. Stichwort UAS

Hallo, danke für den Link. Ich habe mich etwas eingelesen und bzgl. der Open Category Folgendes gefunden:
(Das ist nichts Neues, sondern in Übereinstimmung mit dem Magazin Beitrag):


  • Modellflug ist also im Rahmen der Open Category, Subkategorie A3 möglich, wobei Modellflugzeuge als UA der Klasse C4 einzustufen sind.
  • Diese Klasse erlaubt Modelle bis 25 kg, Elektroantriebe ohne Spannungsbegrenzung sowie Verbrennerantriebe.
  • Die wesentliche Einschränkung ist die max. Flughöhe von 120 m zu deren Einhaltung aber keine technischen Maßnahmen gefordert sind.
  • Explizite Erwähnung findet auch der Segelflug am Hang mit Modellen bis max 10 kg, bei dem die 120 m auf den Pilotenstandort bezogen werden. Dies gilt für unmanned sailplanes with a MTOM … less than 10 kg, wobei diese einen Hilfsantrieb besitzen dürfen (may be equipped with an engine to be used in case of emergency).
  • Der Aspekt der Lärmemmission wird in o.g. Dokumenten nicht in einer für den Modellflug relevanten und praktikablen Weise behandelt. Bei der Definition der UA Klassen C0, C1, C2 wird eine Lärmmessung nach ISO 3744 und die Einhaltung von Grenzwerten in Abhängigkeit der Masse des UA gefordert. Dies gilt aber auch in diesen Klassen nicht für Flächenfluggeräte (unless it is a fixed-wing UA…), da das UA bei der Messung in 0,5 m Höhe schweben muss. Bei der UA Klasse C4 wird das Thema Lärmemission nicht behandelt. Man könnte also davon ausgehen, dass hierzu die bislang gültigen Regeln einfach weiter Bestand haben.
  • Auch in der Open Category ist eine Registrierung erforderlich, sofern das Fluggerät mehr als 250 g wiegt. Diese Registrierung kann vom Piloten individuell vorgenommen warden.
  • Die Registrierungsnummer des Piloten ist auf jedem betriebenen Fluggerät anzubringen.

Mein Fazit:
Die Tatsache, dass es die Klasse C4 überhaupt gibt und auch der Hangflug explizit berücksichtigt ist, zeigt m.E. den Wert der Arbeit unserer Verbände! Ohne diese Arbeit würde es sicher schlechter aussehen.

Modellflug in der Open Category kann eine Lösung sein, wobei die 120 m Höhenbegrenzung für viele ein Problem sein wird. Allerdings muss man auch bedenken, dass heute bestehende AE, die teilweise vor Jahrzehnten erteilt wurden, auch ein Limit von 100 m oder 150 m enthalten.

Ich befürworte die "Verbandslösung" (Paragraph 16), da sie den Modellflug aufwertet und in die Luftraumstruktur einbindet. Dies gilt für beide Optionen A und B.

In den Vereinen bedeutet das nun die en-bloc Registrierung. Das könnte zu nicht ganz einfachen Gesprächen mit den Mitgliedern führen ...

Viele Grüße
Thorsten
 

DD8ED

Vereinsmitglied
In den Vereinen bedeutet das nun die en-bloc Registrierung. Das könnte zu nicht ganz einfachen Gesprächen mit den Mitgliedern führen ...

Hallo,
da steht dann (mal wieder) die DSGVO im Weg :mad:.
Die Frage ist, ob die Verbände die vorliegenden Daten "einfach so" verwenden dürfen. Wohl eher nicht.
Aber wir müssen bis Ende des Jahres erst mal ein funktionierendes Registrierungssystem auf nationaler und europäischer Basis haben. Das kann noch heiter werden.
 
Hallo Thorsten,
Modellflug in der Open Category kann eine Lösung sein, wobei die 120 m Höhenbegrenzung für viele ein Problem sein wird. Allerdings muss man auch bedenken, dass heute bestehende AE, die teilweise vor Jahrzehnten erteilt wurden, auch ein Limit von 100 m oder 150 m enthalten.
Für mich als jemand, der überwiegend Segelflugmodelle in die Thermik bringt und aufsteigen lässt, wäre eine generelle Höhenbeschränkung von 120 m eine Katastrophe und würde die Durchführung meiner bisherigen Tätigkeit unmöglich machen. Das würde auch das Aus für praktisch alle Modellsegelflugklassen wie F3B, F3J, F3K, F5J, RES, diverse GPS-Klassen usw. bedeuten. Ist also nicht nur ein kleineres Problem!
Ich kenne bisher auch noch keinen Verein mit einer AE und darin einer Höhenbeschränkung auf 100 oder 150 m. Damit wäre Modellflugbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich, denn auch Motormodelle sind sehr schnell über 120 m hoch.

Ich hoffe sehr, dass insbesondere der DAeC da noch Änderungen einbringt. Vom DMFV erwarte ich da leider deutlich weniger Engagement.

Gruß, Karl Hinsch
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Thorsten,

Für mich als jemand, der überwiegend Segelflugmodelle in die Thermik bringt und aufsteigen lässt, wäre eine generelle Höhenbeschränkung von 120 m eine Katastrophe und würde die Durchführung meiner bisherigen Tätigkeit unmöglich machen. Das würde auch das Aus für praktisch alle Modellsegelflugklassen wie F3B, F3J, F3K, F5J, RES, diverse GPS-Klassen usw. bedeuten. Ist also nicht nur ein kleineres Problem!
Ich kenne bisher auch noch keinen Verein mit einer AE und darin einer Höhenbeschränkung auf 100 oder 150 m. Damit wäre Modellflugbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich, denn auch Motormodelle sind sehr schnell über 120 m hoch.

Ich hoffe sehr, dass insbesondere der DAeC da noch Änderungen einbringt. Vom DMFV erwarte ich da leider deutlich weniger Engagement.

Gruß, Karl Hinsch

Hallo,
du brauchst auf keine Änderung zu warten. Hier ist die Rede von der Open Category und das ist nicht der Modellflug!
Für den Modellflug im Rahmen eines Verbandes gibt es Höhenlimits durch den Luftraum oder eine existierende AE.
Also 2500 ft in Golf, wenn der nicht abgesenkt ist. In Echo höher, wenn du dir Echo antun willst. Ansonsten musst du mal in die AE des Platzes gucken
 
Hallo Frank,

tja, ich bin momentan etwas verunsichert ob all der angedrohten neuen Regeln und Einstufungen. Mir ist nach wie vor nicht klar wie da der Hase laufen wird und wie da der bisher betriebene Modellflug reinpasst. Wenn dann noch generelle Höhenlimits ins Spiel gebracht werden, bin ich nunmal alarmiert. Ich fürchte einfach, dass der Modellflug von den gesetzgebenden Behörden, ob sie nun in Berlin oder Brüssel sitzen, schnell als "Spinnerei von ein paar Sonderlingen" eingestuft und massiv beschnitten oder gar untersagt werden könnte. Mir fällt da als schlechtes Beispiel die Entwicklung in Österreich und deren generelle Höhenbeschränkung auf 150 m ein, die nur in Ausnahmefällen angehoben werden kann.

Übrigens, die bisherige Luftraumstruktur und die Begrenzung des Luftraumes G auf normalerweise 2500 ft., herabgesetzt auf 1700 ft. oder 1000 ft. ist mir durchaus bekannt. In der AE meines Vereins ist auch glücklicherweise keine zusätzliche Höhenbeschränkung enthalten, aber das scheint wohl bei einigen Vereinen und AEs anders zu sein.

Mal sehen was da wirklich noch so alles bei rumkommt. Ich bin jedenfalls eher nervös, eben weil die ganze Modellfliegerei von der Mehrheit der Bürger und Behörden eher als Spinnerei von ein paar Sonderlingen als ein erfüllendes Hobby incl. sportlichen Wettkämpfen angesehen wird.

Gruß, Karl Hinsch
 
Mir fällt da als schlechtes Beispiel die Entwicklung in Österreich und deren generelle Höhenbeschränkung auf 150 m ein, die nur in Ausnahmefällen angehoben werden kann.

Servus,

das ist ein schlechtes Beispiel. Diese Entwicklung dauert immerhin schon seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts an. Da wurde die Höhenbeschränkung auf 150m festgelegt! Bei der letzten Novelle vor ein paar Jahren wurde dann die Möglichkeit geschaffen Ausnahmen zu beantragen. Das kann ein Modellflugverein, ein Grundbesitzer oder auch eine Einzelperson die das Nutzungsrechte für das Fluggelände hat tun.
So gesehen ist die Entwicklung doch recht positiv. :)

LG Kurt
 
Hallo Kurt,

genau das meine ich ja. Es existiert also in Österreich eine generelle Höhenbeschränkung auf 150 m, die nur in Ausnahmefällen per Antrag und Genehmigung zeitlich befristet angehoben werden kann (kostet auch Geld, sprich Verwaltungsgebühren).
Genau das befürchte ich eben europaweit durch die Einführung des neuen Reglements. Damit wird aber das Thermikfliegen irgendwo auf der freien Wiese ganz ohne Verein und AE praktisch unmöglich gemacht.

Gruß, Karl Hinsch
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Ich bin jedenfalls eher nervös, eben weil die ganze Modellfliegerei von der Mehrheit der Bürger und Behörden eher als Spinnerei von ein paar Sonderlingen ... angesehen wird.

Hallo Karl,

das ist doch mit jedem Hobby so und diese "Spinnerei" macht doch gerade das Hobby aus. Aber ohne diese "Spinner" säßen wir immer noch in Höhlen, sammeln Beeren und jagen Mammuts ... .

Was mich wundern würde, wäre, wenn uns die Behörden regelrecht in die Verbände "zwingen" indem damit "Freiheiten" gewährt werden, die ohne Verband nicht gewährt würden. Denn damit würden die Behörden die Lobby "gegen" sich selbst stärken. Das wäre so, als würde man Tarifabschlüsse nur den Gewerkschaftsmitgliedern zugute kommen lassen. Das würde einen Run auf Gewerkschaften auslösen (den kein Arbeitgeber will). Das war zwar bisher schon in Grenzen so, aber ein Höhenlimit auf 120m ohne Verband dürfte nahezu jeden "Wildflieger" in die Verbände drängen.

Man darf gespannt sein was am Ende da steht - und wie es kontrolliert werden soll / werden wird.

Was ich mir in dem Zusammenhang von den Verbänden wünschen würde: Eine ordentliche Mitgliedschaft OHNE Versicherungszwang bei entsprechend angepassten Beiträgen.
 
Hallo Kurt,

genau das meine ich ja. Es existiert also in Österreich eine generelle Höhenbeschränkung auf 150 m, die nur in Ausnahmefällen per Antrag und Genehmigung zeitlich befristet angehoben werden kann (kostet auch Geld, sprich Verwaltungsgebühren).
Genau das befürchte ich eben europaweit durch die Einführung des neuen Reglements. Damit wird aber das Thermikfliegen irgendwo auf der freien Wiese ganz ohne Verein und AE praktisch unmöglich gemacht.

Gruß, Karl Hinsch

Servus,

Kosten tut's was, richtig. Befristet ist es auch.
Du sprichst aber von einer (schlechten ?) Entwicklung in Österreich. Es gab hier nie ein höheres Limit. Wenn dann eine Möglichkeit hinzukommt eine Ausnahme zu erlangen und höher zu fliegen dann ist das doch eine Verbesserung. Oder?

LG Kurt
 
Hallo Kurt,

ich habe eigentlich keine "schlechte Entwicklung in Österreich" gemeint, sondern nur den Istzustand beschrieben, den ich eben schlecht finde und möglichst nicht auf ganz Europa ausgeweitet sehen möchte.
In Deutschland gibt es glücklicherweise zurzeit keine derart restriktive Höhenbeschränkung, nur die Grenze zum kontrollierten Luftraum ab spätestens 2500 ft (entspricht 762 m) über Grund. Daher braucht´s in Deutschland eben derzeit auch keine zeitlich befristeten und kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigungen. Diesen Zustand möchte ich gerne weiter erhalten sehen, mal sehen ob das mit den neuen Regeln möglich ist.

Gruß, Karl Hinsch
 
Sevus Karl,

Ja, das verstehe ich schon. Leider wird es halt generell immer enger. Nicht nur am Boden, es wird ohnehin immer schwieriger einen (wilden) Platz zum Fliegen zu finden, sondern auch in der Luft. Das ist nicht neu.
Aber laut #106 von Frank scheint das mit der Höhenbeschränkung nicht der Fall zu sein. Oder hab ich das falsch verstanden?

LG Kurt
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Eine Verbesserung wäre, wenn die Höhenbeschränkung auf 120m gegen Gebühr und in Einzelfällen beantragt werden müsste ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Daher braucht´s in Deutschland eben derzeit auch keine zeitlich befristeten und kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigungen. Diesen Zustand möchte ich gerne weiter erhalten sehen, mal sehen ob das mit den neuen Regeln möglich ist.

Gruß, Karl Hinsch

Das hat es bisher nicht gegeben und im Rahmen des verbandsgebundenen Modellflugs wird das auch nicht kommen. Da bin ich mir recht sicher. Verbandsgebunden bedeutet NICHT!!! auf einem Vereinsplatz. Nur so als Anmerkung.

Das leitet sich in den Europäischen Regeln schon aus der Systematik ab, in der der Modellflug in der Specific Category angesiedelt ist und da gibts keine pauschale Höhenbeschränkung.

Also, entspannt bleiben.
 
Guten Morgen!
Als Österreicher muss ich mich schon ein bisschen gegen Aussagen wehren, wir hätten derzeit ein "schlechtes" Modellflugrecht.
Beachtet man die Eckpunkte, dass überall mit bis zu 25 kg MTOM 150 Meter hoch geflogen werden darf, ohne Kenntnisnachweis und ohne irgendwelche Sonderregeln, so finde ich das Gesamtpaket nicht so schlecht.
Für Vereine besteht die Möglichkeit, um höhere Flughöhen anzusuchen, hier bewertet die Behörde die Luftraumstruktur am Standort des Vereines und erlässt einen Bescheid dazu.
Gegenüber Deutschland haben wir das Problem, dass die TMA bei uns fast alle in 1000 ft AGL beginnen, während diese und damit der Beginn des kontrollierten Luftraums in Deutschland höher angesiedelt sind.
Diese TMA sind in Österreich großflächig, bzw. ist das Land insgesamt kleiner. Betrachtet man den Flughafen Wien und seine 8 TMA, so sieht man, wo das Problem liegt.
Zur Zeit haben 64 (von etwa 240) österreichischen Vereinen eine Erlaubnis zum Fliegen von Höhen über 150 Meter AGL und wir hoffen, dass wir dieses Prozedere auch ins neue Recht überführen können.
Und dass der Gesetzgeber die erlaubte Flughöhe auf die Location und nicht auf die Art des UAV Betriebes (Drohne/Verband/welcher Verband) bezieht, ist in meinen Augen schon schlüssig.
Dass es für Ausnahmen auch eine entsprechende Aufsichtsführung und ein entsprechendes Qualitätsmanagement geben muss, hat man uns auch schon signalisiert.
Die Frage wird werden, bei wem sie liegt und ob ein Verband als Inhaber einer derartigen Erlaubnis auch pauschal haftet.
Lg und bleibt gesund
Josef
 
Hallo Josef,

hm, irgendwie läufst du schon mit einer Schere im Kopf rum, wenn du die aktuelle Regelung in Österreich mit einer generellen Höhenbeschränkung auf 150 m und befristeten Ausnahmegenehmigungen an Vereine durch Behörden als gut bezeichnest. In Deutschland kann man derzeit deutlich höher fliegen, ohne gleich auf Genehmigungen von Behörden angewiesen zu sein. Anträge auf solche Genehmigungen können durchaus auch mal negativ beschieden werden und dann hat man eben den Salat.

Nimm´s mir nicht übel, aber ich finde die derzeitige Regelung in Deutschland deutlich nutzerfreundlicher als in Österreich. Mal sehen ob das so bleibt.

Gruß, Karl Hinsch
 
Also ich habe mir jetzt den gesamten Thread durch gelesen. Aber in Bezug auf meine persönliche Situation bin ich immer noch nicht schlauer.

Deshalb will ich erst mal kurz meine persönliche Situation schildern, um dann vieleicht durch ein paar Antworten endlich Klarheit zu bekommen. Zumal es, so denke ich zumindest, viele Modellflieger gibt, die in einer ähnlichen Situstion sind, wie ich.

Also zuerst mal: Ich bin Gelegenheitsflieger, da Modellflug bei mir ein Hobby unter vielen ist. Ich fliege im Durchschnitt maximal einmal pro Woche für vieleicht eine halbe Stunde. Ich bin Wildflieger und fliege ausschließlich alleine über einer Wiese hinter unserem Haus. Abstand zum nächsten bewohnten Haus sind ca. 400 Meter Luftlinie. Gestartet und gelandet wird immer von einem öffentlich zugänglichen und benutzbaren Feldweg, der direkt parallel zu dieser Wiese verläuft. Versichert bin ich bei der DMO. Ich habe aktuell drei Modelle. Und zwar einen 500er Heli mit einem Abfluggewicht von etwa 1,7kg, einen 450ger Heli im Scalerumpf mit einem Abfluggewicht von etwas über einem Kg und eine kleine Schaumwaffel mit einem Abfluggewicht von ca. 100 Gramm.

An den beiden Helis befindet sich eine feuerfeste Plakette mit meinen vollständigen Adressdaten. An der Schaumwaffel, da unter 250 Gramm ist keine Plakette.

Ich fliege nie höher wie 100 Meter und habe das auch in Zukunft nicht vor.

Kenntnisnachweis habe ich bisher keinen gemacht, weil der ja erst ab 2Kg, und oder einer Flughöhe von mehr wie 100 Metern nötig war.

So und jetzt würde ich gern wissen, was ich alles noch machen muss, um zukünftig weiterhin legal gelegentlich einen oder zwei Akkus auf meiner Flugwiese leerfliegen zu dürfen.

Also konkret:

1. Kann ich bei der DMO versichert bleiben?

2. Brauche ich jetzt trotz Abfluggewicht unter zwei Kg und Flughöhe unter 100 Metern einen Kenntnisnachweis?

3. Falls Kenntnisnachweis, ist das dann immer noch der, denn es schon seit einer Weile gibt, oder hat sich da auch wieder was geändert?

4. Wie ist das mit dem Registrieren? Muss ich das? Falls ja, muss ich jedes Modell registrieren, oder muss ich mich als Pilot registrieren und das betrifft dann alle Modelle?

5. Falls Registrieren, wo kann man das? Was kostet das? Welche Daten muss man da preisgeben? Und wie lange ist diese Registrierung gültig?


Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung: Ich finde es unmöglich, was einem alles aufgezwungen wird, nur weil man gelegentlich einem Hobby nachgehen möchte. Wo bleibt da der Grundsatz der Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz? Warum brauche ich keinen Kenntnisnachweis oder muss mich registrieren lassen, wenn ich als Hobby Radfahren, oder Fotografieren, oder Hund Gassi führen habe? Alle diese Hobbys sind potentiell nicht weniger gefährlich, wie Modellflug. Vor allem das mit der Registrierung finde ich eigentlich ein absolutes Unding.

Mir ist schon klar, das hier keiner was dafür kann, das man uns das Leben so schwer macht. Aber was mich schon etwas verwundert, das ist die Tatsache, das es anscheinend kaum jemand gibt, dem das zumindest soweit gegen den Strich geht, das er das kundtut. Stört das denn gar keinen, das man sich jetzt, neben der Plakettenpflicht, auch noch wieder bei irgend einer Behörde registrieren muss. Wo man dann wieder nicht weiß,wie bei so vielem, was mit den eigenen Daten dann passiert und was damit im Zweifeslfall für Schindluder getreiben wird?
 

Mario12

User
Aber was mich schon etwas verwundert, das ist die Tatsache, das es anscheinend kaum jemand gibt, dem das zumindest soweit gegen den Strich geht, das er das kundtut.
Naja, Luftfahrt war uns ist schon immer sehr reglementiert. Wenn man hobbymäßig da mitspielen möchte gibt es halt Regeln.
Ich finde es lästig, aber es ist eben so. Was soll ich da kundtun?!?

@DD8ED: Ich bin eigentlich einer von der anderen Fakultät, erlaube mir aber trotzdem ein großes Lob. Klasse, wie du hier über den Prozess und den Fortgang informierst und zur Diskussion anregst. Daumen weit hoch!

Grüße
Mario
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
ich will versuchen, deine Fragen zu beantworten.
Unter den von dir beschriebenen Umständen kannst du in der Open Category fliegen. Das Höhenlimit ist 120 m über Pilotenstandort. Das Gewichtslimit liegt bei 25 kg.

1. Kann ich bei der DMO versichert bleiben?
Ja
2. Brauche ich jetzt trotz Abfluggewicht unter zwei Kg und Flughöhe unter 100 Metern einen Kenntnisnachweis?
Ja
3. Falls Kenntnisnachweis, ist das dann immer noch der, denn es schon seit einer Weile gibt, oder hat sich da auch wieder was geändert?
Du wirst einen Kompetenznachweis nach EU-Vorgaben brauchen. Der wird aufwändiger als die bisherigen Nachweise sein.

4. Wie ist das mit dem Registrieren? Muss ich das? Falls ja, muss ich jedes Modell registrieren, oder muss ich mich als Pilot registrieren und das betrifft dann alle Modelle?
Registrieren musst du dich unter den von dir beschriebenen Umständen in jedem Fall: Modelle brauchst du nicht zu registrieren.

5. Falls Registrieren, wo kann man das? Was kostet das? Welche Daten muss man da preisgeben? Und wie lange ist diese Registrierung gültig?
Du musst dich im nationalen Register erfassen lassen, das durch die zuständige Behörde betrieben wird. Die genauen Bedingungen und Verfahren liegen allerdings noch nicht fest. Die Registrierung hat keine Zeitbegrenzung.
Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung: Ich finde es unmöglich, was einem alles aufgezwungen wird, nur weil man gelegentlich einem Hobby nachgehen möchte. Wo bleibt da der Grundsatz der Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz? Warum brauche ich keinen Kenntnisnachweis oder muss mich registrieren lassen, wenn ich als Hobby Radfahren, oder Fotografieren, oder Hund Gassi führen habe? Alle diese Hobbys sind potentiell nicht weniger gefährlich, wie Modellflug. Vor allem das mit der Registrierung finde ich eigentlich ein absolutes Unding.
Das sind Punkte, über die man lang und ausgiebig diskutieren kann. Der Modellflug hat aber jetzt die Möglichkeit aus der Ecke der Big Boys Toys raus zu kommen und als vollwertiger Teilnehmer des Luftverkehrs anerkannt zu werden. Mit allen Rechten und Pflichten.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten