Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Grenzen

Grenzen

Ich lese hier aufmerksam mit und stelle jetzt die Grenzen des Mediums fest.
Menschen, wie Aue und DD8ED müssen jetzt einen trinken gehen! In der Kneipe. Persönlich.
Einfach um das Thema weiterzubringen.

Hier kann man eben nicht alles klären und austauschen.

LG Dieter
 
Ich kenne kein Gesetz oder keine Verordnung mit der Überschrift "Gesetz zur Regelung des Modellfluges", in dem alle erforderlichen Regelungen zum Modellflug vollständig enthalten sind.

Hallo Martin,

Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge und unterliegen dem Luftverkehrsgesetz (§ 1 LuftVG). Die Bedingungen für den Modellflug sind
in der LuftVO insbesondere in § 21a bis § 21f geregelt. Auch der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
in Naturschutzgebieten ist in § 21b Absatz 6 geregelt. Das sollte genügen.

Es gibt in der Luftfahrt z. B. auch kein spezielles "Gesetz zur Regelung des Segelflugs (manntragend)"". Die LuftVO ist für alle Teilnehmer des Luftverkehrs gültig.

Wir haben im Luftverkehrsgesetz; in der Luftverkehrsordnung und in den gemeinsamen Grundsätzen der Länder und des Bundes ...... unsere Vorschriften verteilt.

Aus Gründen des Naturschutzes gab es früher auf einigen Flugplätzen ein Startverbot für Ultraleichflugzeuge (UL). Die sind dann Regelungen, die
nichts mit der LuftVO zu tun haben, das sind örtliche Rahmenbedingungen und Gesetze.

Gruss
Micha
 
Schlecht geschlafen oder was? Wenn du mal richtig lesen würdest, hättest du feststellen können, dass ich kein Verbandsvertreter bin. Deine Betitulierung "kontraproduktive Kaputtschreibe-Lobby" steht für die Qualität deiner Aussage: unsachlich und beleidigend.

Danke der Nachfrage und Nein.
Wenn du richtig lesen würdest, hättest du bemerken können, dass ich dich nicht als Verbandvertreter betitelt habe.
Es ging um eine konstruktive Vorgehensweise und den Denkanstoß zur Hilfestellung und Lösung.
Mir ist bei dem Thema inzwischen egal, ob ein offizieller Verbandsvertreter mit dem ausreichend geklärten Verbandsstandpunkt dazwischen grätscht oder jemand anderes das Grätschen übernimmt.

.... Dazu sage ich: Ignoranz findet sich oft gepaart mit Arroganz.

....Vor allem aber schadest du der Sache, die eigentlich als die gemeinsame anzusehen ist.
:D :D :D
Schon mal in einen Spiegel geschaut?
 
Zuletzt bearbeitet:

aue

User
Wer die Position des DMFV pauschal als „das Ende des Modellflugs“ oder „ohne Grundlage“ abtut, polarisiert und polemisiert. Die Verbandsschreibe des DAeC in diesem Thread ist mir einfach zu einseitig. Ich versuche, durch mein „Grätschen“, wie du es nennst, lediglich darauf hinzuweisen, dass in der Debatte beide Positionen eine gleiche Berechtigung haben.
 
... polarisiert und polemisiert.
...ich: Ignoranz findet sich oft gepaart mit Arroganz.
Schlecht geschlafen oder was?... unsachlich und beleidigend.

Deine bis ins Extreme getriebene Sachlichkeit und emotionslose Argumentation ist beeindruckend und qualifiziert dich hier zum einzig wahren Diskussionsteilnehmer, dem keiner der übrigen User das Wasser reichen kann!
Von Dir kann jeder nur ehrfurchtsvoll lernen...wie man sich selbst gekonnt und nachhaltig ins Abseits befördert.
 

aue

User
Hallo Siegi,

Deine bis ins Extreme getriebene Sachlichkeit und emotionslose Argumentation ist beeindruckend und qualifiziert dich hier zum einzig wahren Diskussionsteilnehmer, dem keiner der übrigen User das Wasser reichen kann!
Von Dir kann jeder nur ehrfurchtsvoll lernen...wie man sich selbst gekonnt und nachhaltig ins Abseits befördert.

du ziehst dich an meinen wertenden Schlussfolgerungen hoch, sagst selbst aber überhaupt nichts zur Sache. Schade.
 
Wer die Position des DMFV pauschal als „das Ende des Modellflugs“ oder „ohne Grundlage“ abtut, polarisiert und polemisiert. Die Verbandsschreibe des DAeC in diesem Thread ist mir einfach zu einseitig. Ich versuche, durch mein „Grätschen“, wie du es nennst, lediglich darauf hinzuweisen, dass in der Debatte beide Positionen eine gleiche Berechtigung haben.

....
du ziehst dich an meinen wertenden Schlussfolgerungen hoch, sagst selbst aber überhaupt nichts zur Sache. Schade.

....wo ist da jetzt der Unterschied zu dir?
Rein rhetorische Frage, kann man in vollkommen ausreichender Erkenntnistiefe im Fred sehr gut nachlesen.
Deine "Hinweise" werden in einer Art präsentiert, dass sie eben nur noch "Vebandsgrätschen" sind - da fällt das Abtuen dann wegen fehlender Grundlage erstaunlich leicht.
Auch, weil es nach qualifizierten Antworten dazu so abgetan werden kann.

Irgendwie erinnert mich das an Giotto "Und was ist mit Teehee...?"

Ich ziehe mich jetzt einfach auf zielführendere Verhaltensweisen dem guten Beispiel folgend zurück.
 

aue

User
....wo ist da jetzt der Unterschied zu dir?

Wenn du den gesamten Thread aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass es mir vor allem um eine fortgeführte Kommunikation der beiden Verbände DAeC und DMFV ging, und zwar direkt und nicht über irgendwelche (offenen) Plattformen. Beide Verbände teilen im Grunde die Einschätzung, dass vermutlich nur eine Option sich letztlich durchsetzen kann, schaffen es aber trotzdem nicht, sich wieder zusammenzusetzen und einen Kompromiss anzustreben. Dabei wird mit gegenseitigen Schuldzuweisungen gearbeitet, die sich auch sehr einseitig in diesem Thread wiederfinden.
Mein Ansinnen ist es, auf die Gleichberechtigung beider Ansätze hinzuweisen und Totalabwertungen anzukreiden (z.B. „Ende des Modellfluges“ bei Opt.A). Ein Suchen nach Gemeinsamkeiten muss das Inhalt und Ziel der Debatte sein, nicht das weitere Entzweien der Positionen. Im Übrigen weise ich die mir auch von dir unterstellte Unsachlichkeit deutlich zurück.
 

Lars Wenckel

Moderator
Teammitglied
pause

pause

Ich lese hier aufmerksam mit und stelle jetzt die Grenzen des Mediums fest.
Menschen, wie Aue und DD8ED müssen jetzt einen trinken gehen! In der Kneipe. Persönlich.
Einfach um das Thema weiterzubringen.

Hier kann man eben nicht alles klären und austauschen.

LG Dieter

##########

.....in diesem sinne machen wir hier jetzt bis auf weiteres eine pause!!!
 

Lars Wenckel

Moderator
Teammitglied
wortwahl

wortwahl

hallo und seid gegrüsst,

ich gehe davon aus, dass hier jetzt auf einem sehr hohen niveau weiter debattiert wird und sich alle an eine
passende wortwahl halten.
 

koenig

User
Danke Lars , dass Du die Pause beendet hast und uns Frank weiter über neues zu den Europäischen Regeln für den Modellflug informieren kann. Die bisherigen Querschläger, mögen sich bitte hier zurückhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
ich hab jetzt nichts wirklich wichtiges auf Lager,
Es gibt ein neues NPA der EASA bei dem es aber um das Safety Assement geht, das den Modellflug nicht betrifft und um formale Dinge der Registrierung, die den Registrierten aber auch nicht wirklich direkt betreffen. Nummernformat und ähnlich langweiliges Zeug.
Von daher: Momentan Ruhe an der EASA-Front
 
Guten Abend,

Wir gehoeren ja eher zu den stillen mitlesern dises Forums. Da wir nicht immer auf jemanden zurueckgreifen koennen der die deutsche Sprache gut beherscht.

Fakt ist, Rcnetwork ist fuer uns eine wahre Goldmine von Informationen rund um unser Hobby.

Gerade die Gesetze auf Europaebene sind von vielen Verbaenden in Nachbarlaendern nur schlecht, manchmal garnicht erlaeutert. Ihr habt hier das Glueck infos direkt von involvierten Experten wie DD8ED zu erhalten.

So viel engagement fuer unser Hobby ist absolut bewundernswert.
Dann erklaert DD8ED die doch recht komplexen texte in einer Art und Weise, dass sogar Laien wie wir sie verstehen.
Und das ist in der heutigen Zeit schon fast unbezahlbar.

Denn viele Infos zu den europaeischen Texten findet man in unseren Laendern nur in einigen Dronen foren.
Weder Flugmodellbaumagazine noch Flugmodellbau Foren haben bei uns dieses Thema wirklich aufgegriffen.
Was vieleicht verstaendlich ist, haben wir doch wahrscheinlich eines der komplizierteren Flugmodellbau Gesetz in Europa.
Und natuerlich bewundern wir die Laender in denen es den Flugmodellbauern nicht so schwer gemacht wird, eben weil es noch richtige Kaempfer gibt, die die Interessen des Flugmodellbausport vehement verteidigen und vertreten.

Danke fuer das alles

Nico
 
Hallo Martin,

Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge und unterliegen dem Luftverkehrsgesetz (§ 1 LuftVG). Die Bedingungen für den Modellflug sind
in der LuftVO insbesondere in § 21a bis § 21f geregelt. Auch der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
in Naturschutzgebieten ist in § 21b Absatz 6 geregelt. Das sollte genügen.

Es gibt in der Luftfahrt z. B. auch kein spezielles "Gesetz zur Regelung des Segelflugs (manntragend)"". Die LuftVO ist für alle Teilnehmer des Luftverkehrs gültig.



Aus Gründen des Naturschutzes gab es früher auf einigen Flugplätzen ein Startverbot für Ultraleichflugzeuge (UL). Die sind dann Regelungen, die
nichts mit der LuftVO zu tun haben, das sind örtliche Rahmenbedingungen und Gesetze.

Gruss
Micha
Hallo Micha
ich glaube es gibt hier ein Missverständnis.
Der DACE gibt bekannt und erklärt das es zur Option §16 A (Fortführung der Nationalen Vorschriften) keine Rechtsgrundlage gibt Siehe mein Post 230 den ich als Erklärung zu meinem Post 228 abgegeben habe.
In 228 habe ich darum gebeten, das ein Rechtsexperte der sich mit EU Recht und der Umsetzung in Nationales Recht auskennt uns den Sachverhalt erklärt.

Frank bestätigt mir das eine Lösung nach Option A über das EU - Recht angreifbar ist
Offensichtlich sind besonders, in dieser Frage zwei Rechtsauffassungen im Umlauf.
Der deutsche Modellfliegerverband hat dazu eine andere Rechtsauffassung.
Deshalb würde ich es als hilfreich empfinden wenn ein Rechtsgelehrter uns hier im Forum, so weit vorhanden, beide Rechtsauffassungen neutral erklären würde.
Gruß
Martin
 

ROMA

User
Danke Lars , dass Du die Pause beendet hast und uns Frank weiter über neues zu den Europäischen Regeln für den Modellflug informieren kann. Die bisherigen Querschläger, mögen sich bitte hier zurückhalten.

Hallo Guenter,
ich bin fast deiner Meinung, nur sollte man Andersdenkende nicht gleich als Querschläger abtun, es ist für eine Forumsdiskusion sehr wichtig das sich beide Seiten zu
Wort melden dürfen, auch wenn einem die andere Meinung nicht gefällt.

Danke auch von mir an Frank das er uns hier so ausführlich informiert, hier könnte sich "mein" Verband (DMFV) tatsächlich ein Beispiel nehmen, die melden sich meist erst dann
,auf die eigene Schulter klopfend, zu Wort, wenn alles Entschieden ist, so zumindest mein persönliches Empfinden.

Warum ich mich hier nun auch zu Wort melde ist meine Enttäuschung als OTTO Normalflieger darüber das sich unser beiden großen Verbände in einer so wichtigen
Sachen offentsichtlich wieder überworfen haben.
Sehr Schade für uns Modellflieger dass hier nicht gemeinsam für unsere Sache gekämpft wird. Hat doch bei der Drohnensache gut für den Modellflug geklappt.

Gruß Roland.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

Auch der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
in Naturschutzgebieten ist in § 21b Absatz 6 geregelt.

Dieser Absatz der LuftVO postuliert ein pauschales Flugververbot und somit ein Verbot der Nutzung des Luftraums. Es wird von einem jederzeit vorliegenden, schädlichen Einfluss auf Fauna und Flora durch den Betrieb unbemannter Fluggeräte ausgegangen, der in der Realität nicht vorliegt.
Solche Verbote müssen begründet und ggf. im Einzelfall geprüft werden. Das geschieht aber z.Z. nicht.

Im Rahmen der Implementation des europäischen Rechts ist jetzt Zeit und Gelegenheit, über diese Regelung der LuftVO nachzudenken und eine Änderung anzustreben. Arbeiten dazu sind im Modellflug und bei den kommerziellen Anwendern bereits in Zusammenarbeit angelaufen. Bei einem starren Beharren auf den "alten" Regeln besteht die Möglichkeit einer solchen Überarbeitung natürlich nicht.
 
Im Rahmen der Implementation des europäischen Rechts ist jetzt Zeit und Gelegenheit, über diese Regelung der LuftVO nachzudenken und eine Änderung anzustreben. Arbeiten dazu sind im Modellflug und bei den kommerziellen Anwendern bereits in Zusammenarbeit angelaufen. Bei einem starren Beharren auf den "alten" Regeln besteht die Möglichkeit einer solchen Überarbeitung natürlich nicht.

Hallo Frank,

ich fliege am Rand eines FFH-Gebietes und auch gleichzeitig ca. 700 m entfernt von einem Naturschutzgebiet, das ist immer ein ungutes Gefühl.
Die vielen Spaziergänger-und Wanderer die den Hang durchqueren sind da viel mehr die, die schädlichen Einfluss auf Fauna und Flora haben.
Daher bin ich natürlich für die entsprechende Option. :D

Gruss
Micha
 

S_a_S

User
so pauschal ist das Flugverbot nicht, denn
soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist.

Hier ist also die Satzung des jeweiligen NSG maßgeblich.

Den klassischen Drohnen-Fotografen juckt sowas aber auch nicht, wie soll man sonst Bilder von seltenen Jungvögeln machen ;)

Grüße Stefan
 
so pauschal ist das Flugverbot nicht, denn
Hier ist also die Satzung des jeweiligen NSG maßgeblich.

Hallo Stefan,

dazu wirst Du in den Satzungen des jeweiligen NSG i.d.R. nichts finden. Mein Naturschutzgebiet in dessen Nähe ich fliege,wurde Ausgewiesen
in der Republik Baden am 29. Oktober 1938. :D

Gruss
Micha
 

S_a_S

User
Ausgewiesen in der Republik Baden am 29. Oktober 1938. :D

Gruss
Micha
Hallo Micha,

Schutzziel sind die Tobelform und die darin befindlichen Pflanzen und Tiere.
könnte natürlich ein stichhaltiges Argument sein.
Aber nachdem Jagd, Forst- und Landwirtschaft weiterhin zugelassen ist - und andere Ausnahmen von H. Frank bzw. dessen Rechtsnachfolger (Regierungspräsidium Tübingen) genehmigt werden können, kannst Du ja dort eine entsprechend klärende Anfrage stellen.

Das FFH und ggf. LSG (UDO ist mal wieder down :( ) könnte auch noch Fallstricke enthalten.

Teck ist ja z.B. auch Naturschutzgebiet...

Grüße
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten