Wer sein Bewerbungsfoto, das ein Profifotograf gemacht hat, auf der eigenen Homepage veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen – wenn dieser nicht explizit sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Landgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Betreiberin eines Fotostudios hatte auf Unterlassung geklagt, nachdem ein Kunde Bilder auf seiner Homepage verwendet hatte. Dieses „öffentliche Zugänglichmachen“ der Bilder sei nicht abgesprochen gewesen und damit nicht rechtens, hieß es in dem Urteil. Auch auf Community-Seiten wie Xing muss der Nutzer die Bildrechte klären und verantworten.
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