Sch..... Modellflieger !!!

Babl

User
Hi Leute,

schon wieder so ein doofes Thema :mad:

Also, ich flog mit meinem Excel C3 über einem Steinbruch. Es war Wochenende und kein Mensch arbeitete an diesem Tag dort. Ich Stand auf einem öffentlichen Weg (Geteerter Feldweg) der ca 5 Meter vom Zaun des Steinbruchs vorbeiführt.

Irgend wann kam dann ein Jäger und schrie rum " Da darfst du nicht fliegen, das ihr scheiß Modellflieger das nicht kapiert" Ich redete sachlich mit ihm, das ich hier fliegen darf, da ich elektro unter 5 Kg fliege niemanden gefährde....... die ganze Palette.
Als nach 20 min mein Ohr fast blutete vom Geschrei zog er los und wollte die Polizei holen. Ich bot ihm mein Handy an das er sie gleich anrufen könne. Dann wollte er mich noch anzeigen wegen Landfriedensbruch oder so ähnlich und trollte nörgelnd ab.

Ich war doch im recht oder??? Wer kann mir hier verbieten zu fliegen?
Der Inhaber des Steinbruchs(Ich befand mich nicht auf dem Gelände)?
Die Gemeinde der dieser Feldweg gehört?
Aber sicherlich nicht dieser Jäger! oder?

Es wäre toll wenn sich jemand damit richtig auskennt und es rechtlich klar stellen könnte ob ich da fliegen darf oder nicht.

Gruß Thomas :cool:
 

Babl

User
Hi femo,

das habe ich auch gelesen. Aber es ist hier keine private Wiese oder ein Feld.

Es ist ein öffentlicher Weg auf dem ich stehe und auch nicht verlasse.

Braucht man für öffentliche Wege eine Genehmigung ?

Gruß Thomas :cool:
 

femo

User
hallo thomas,
bin ich mir nicht sicher, aber wenn die wiese verpachtet ist an den jäger (jagdpacht) kann er dir das betreten verbieten.....dh du musst dan den weg gut treffen ;-)

grüsse
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hi Thomas,

so, wie Du das beschrieben hast, kann Dir niemand was anhaben. Sofern Du keinen gesperrten Landwirtschaftsweg befahren hast und Dich nicht in einem Naturschutzgebiet aufhälst. Über wessen Gelände Du rumfliegst und in welcher Höhe ist belanglos, solange von Dir keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
 
Problem - Deeskalation

Problem - Deeskalation

Hallo Thomas,

nach dem bestimmt sehr unangenehmen Disput hast du bestimmt auf Beistand gehofft, meinen moralischen hat du auf jeden Fall. Leider darf man die Lobby von Personengruppen wie Jägern und Landwirten keinesfalls unterschätzen, meiner Meinung nach sitzen sie auch in dem geschilderten Fall am deutlich längeren Hebel, ob es sinnvoll sein mag oder nicht, denn natürlich teile ich mit dir die Ansicht, dass so ein leiser Elektroflieger in der Luft doch niemanden stört.

MfG Axel
 

micbu

User
@Babl

Sorry, du warst leider nicht im Recht!
Du brauchst die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers wenn du dort Modellflug betreiben möchtest. Wenn du auf einem öffentlichen Weg stehst, dann brauchst du die Genehmigung der Gemeinde/der Stadt zu der dieser Weg gehört. Hattest du die Genehmigung nicht, dann war der Jäger im Recht und du kannst von Glück reden, daß er dein Angebot mit dem Handy nicht angenommen hat.

Viele Grüße, Michael
 

pele

User
Hallo Thomas!

Wie du schon geschrieben hast gehört der Weg der Gemeinde, hat also einen Besitzer, diesen müsstest du um Erlaubnis fragen ob du da fliegen darfst.
(Es gibt in Deutschland vermutlich keinem Quadratmeter der niemandem gehört, außer vielleicht im Alpinen Hochgebirge?).
Eine Luftrechtliche Genehmigung brauchst du dagegen nicht.
Auch darfst du in der Wiese nebenan Notlanden, aber du musst den eventuell entstandenen (Flur-) Schaden bezahlen.
Genehmigungspflichtig ist ja bekanntlich nur die Startstelle, bei vielen ist die Landestelle ja vorher nicht mal bekannt!:rolleyes:
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wie du schon geschrieben hast gehört der Weg der Gemeinde, hat also einen Besitzer, diesen müsstest du um Erlaubnis fragen ob du da fliegen darfst.
Von der Richtigkeit dieser Aussage bin ich aber noch nicht überzeugt.
Wenn ich beispielsweise auf einem Wiesengrundstück, das mir nicht gehört, fliegen möchte, dann brauche ich die Genehmigung der Eigentümers, weil ich ja schließlich fremdes Eigentum betrete. Der Eigentümer gibt mir die Erlaubnis, seinen Grund und Boden zu betreten.
Stehe ich dagegen auf einem öffentlichen Weg, brauche ich schließlich keine Genehmigung, selbigen zu betreten (oder wer hat schon mal die Gemeinde oder die Stadt um die Genehmigung gebeten, den öffentlichen Verkehrsraum betreten zu dürfen, bevor er die eigenen vier Wände verlassen will?). Und wenn ich an dieser Stelle fliegen will, betrifft das ja nun nicht mehr den öffentlichen Weg, sondern den Luftraum darüber. Dort hat jetzt aber keine Gemeinde o. ä. mehr was zu erlauben oder zu verbieten, hier nun greift das Luftrecht mit seinen Bestimmungen und den dafür zuständigen Behörden. Solange der Modellflug nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt oder im Gegensatz zum geltenden Luftrecht steht, sprechen m. E. keinerlei Gründe gegen diese Art der Betätigung von einem öffentlich zugänglichen Feldweg aus.
 

geko

User
Babl schrieb:
Hi femo,

Braucht man für öffentliche Wege eine Genehmigung ?

Gruß Thomas :cool:

Wie andere auch schon geschrieben haben: Ja, und zwar von der Gemeinde. Du hast also eine Ordnungswidrigkeit begangen. Herbeigerufene Polizei hätte Dir ein Bußgeld in Höhe von ...€ auferlegen können. Vielleicht hätten sie ja auch nur gesagt: "Du Böser Du, mach das nicht wieder."

Oder Du hättest total Pech gehabt und einer der Polizisten wäre ein Jagdkollege gewesen :(

Habe gerade eben diverse Artikel im Netz über Modellflug und Naturschutz gelesen, auch und insbesondere wg Hangflug. Irgendwie kommen die beiden Gruppen nicht zusammen. Insbesondere da die Gruppen dasselbe Gebiet beanspruchen.

Hier hilft nur eins:
[Gehässigkeitsmodus /an]
Alle Modellflieger eines Umkreises werden Mitglieder in den entsprechenden Naturschutzverbänden, die haben gar nicht so viele Mitglieder. Dann stellen sie (die Modellflieger) den Vorstand und beeinflußen die Abstimmungen und drängen die Altmitglieder raus.
[ /aus]
Vorgemacht haben uns das ja schon die Grünen und auch teilweise Naturschützer (-> Tierauffangstelle Süderstraße und ähnliche Einrichtungen, da geht es z.B. um sehr viel Schotter)

Der DAEC hat eine eigene Kontaktgruppe eingerichtet. Die soll einen Konsenz zwischen Modellfliegern und Naturschützern herstellen.

Gruß geko
Gerd Kosbab
 
micbu schrieb:
@Babl
Wenn du auf einem öffentlichen Weg stehst, dann brauchst du die Genehmigung der Gemeinde/der Stadt zu der dieser Weg gehört.

Ähm, in dem Fall bräuchte ich auch beim Spazieren, Joggen, Velofahren und Inlineskaten für jeden Quadratmeter meines Weges eine Genehmigung von der Gemeinde... ganz zu schweigen von einer Picknickpause am Wegrand.

Oder gibts da für Modellflug eine Spezialregelung?

Gruss Fabian
 

Steffen

User
geko schrieb:
Wie andere auch schon geschrieben haben: Ja, und zwar von der Gemeinde.
Kannst Du das bitte belegen?

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ich auf öffentlichen Geländen grundsätzlich die Genehmigung zur Benutzung habe und somit eben auch zum Modellfliegen.

Ciao, Steffen
 

geko

User
Steffen schrieb:
Kannst Du das bitte belegen?

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ich auf öffentlichen Geländen grundsätzlich die Genehmigung zur Benutzung habe und somit eben auch zum Modellfliegen.

Ciao, Steffen

Das man heutzutage alles belegen muß ;)

Die Nutzung des Weges ist frei, ohne Frage. Nur Modellflug ist eine Sondernutzung. Und es kommt u.U. noch schlimmer: Ist der Weg vielleicht nur ein Gehweg und er wurde zur Nutzung (Modellflug) mit dem Auto befahren, wg kronischer Faulheit der Modellflieger (Ich auch ;) ;) )

Es ist hier doch schon so oft breitgetreten worden, Du brauchst zum "Wildfliegen" die Zustimmung des Eigentümers! Und das ist die Gemeinde!

Gruß geko
 
Von wegen "Weg gehört der Gemeinde, Nutzung ist frei": Begebt Euch da mal nur nicht auf zu dünnes Eis. Wenn ich von einem Weg aus fliege und dort auch lande, gefährde ich andere Benutzer dieses Weges. Das wird niemand ernsthaft bestreiten. Diese Argumentation kann sehr schnell nach hinten losgehen.
 

Babl

User
Hi Leute,

also ich habe ordentlich auf einem Parkplatz mein Auto abgestellt und bin 10 min gelaufen.

Ich bin auch der Meinung das ich mich auf einem öffentlichen Weg frei bewegen darf. Also Joggen, Walken, Inliner fahren, Radfahren, Reiten, Fliegen usw....... es motzt ja auch keiner wenn dort Drachen fliegen.

Wenn z.B. auf einen Öffentlichen Weg was verboten ist wäre es ausgeschildert.
Wie z.B. Radfahren verboten, Reiten verboten....... Was ich auf einer privaten Wiese nicht darf.
Ich werde dort weiterfliegen da ich ein Bürger bin der seine Steuern zahlt und schließlich ein paar qmm auch mir gehören und ich sie nutzen darf.
Dann soll er mich halt anzeigen dann weis ich wenigstens ob ich recht habe oder nicht.

Gruß Thomas :cool:
 

Babl

User
Hallo MarkusN,

wir reden hier von einem Weg wo alle Stunde sich mal ein Rentner verirrt und nicht von einem hoch frequentiertem Wanderweg.

Gruß Thomas :cool:
 

geko

User
Liebe Modellbaufreunde

mit Rechthaberei und Fußaufstampfen kommt man wirklich nicht weiter.
Das ist übrigens auch ein Grund mit, daß die Modellflieger nicht so sehr gelitten sind. Nach dem motto, ich darf alles, funktioniert das nicht.

*****************************
Frage: Wo darf ich fliegen?

Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will.
********************************

Das ist doch eindeutig. Und hat das Einverständnis vorgelegen? Eine Nutzung ist nur für Fußgänger erlaubt, alles andere (Skater etc pp sind Schattenzonen)

Kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden? Der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen.

Nochmal, hat das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorgelegen, nein.
Also ...

Gruß geko der sich nun nicht mehr mit notorisch unwissenden Besserwissern streitet
 
MarkusN schrieb:
Wenn ich von einem Weg aus fliege und dort auch lande, gefährde ich andere Benutzer dieses Weges. Das wird niemand ernsthaft bestreiten.


Wie ist das, wenn ich von Hand starte und auf der Hand lande? Solang ich gut genug einschätzen kann, dass niemand anderes gefährdet wird, ist doch alles ok, oder?!

Gruß Martin

PS: Sehr interessantes Thema, da ich selbst oft auf der nächstgelegen Wiese/ Agrarfeld fliege (vom Gehweg aus!).
 

marcm

User
Ich glaube über diese Frage könnten sich auch 100 Juristen streiten und jeder hätte wohl eine andere Ansicht.

Am Besten lässt man sich in solchen Fällen gar nicht auf Diskussionen ein, packt seine Sachen zusammen und kommt ein andern Mal wieder oder erkundigt sich gerade direkt an wen man sich da wenden soll (z.B. Grundbesitzer).

Alles andere in solchen Diskussionen halte ich meist für reine Spekulation.
 
Hat vielleicht der Walter Felling mal was darüber geschrieben?
In der Modell gabs oder gibts vielleicht noch diese Beiträge über Modellflugrecht.

Gruß Martin
 
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