Sicherheit beim Hangfliegen

Ca.1,5 Km.von unserem genemigten Modellflugplatz befindet sich ein Hang der auch manchmal von fremden Hangfliegern benutzt wird.Können bei gleichzeitigem Betrieb Störungen auftreten? Wer hat da Erfahrungen? Zum Fliegen am Hang: Gibt es da auch so etwas wie eine Flugordnung? Auf dem Modellflugplatz ist das Überfliegen der Zuschauer,Parkplatz etc. verboten.(Steht so in der Platzgenemigung)Steht man am Hang in einem rechtsfreiem Raum? Kann dort jeder machen was er will? Ist das tiefe Überfliegen der Kollegen dort nicht schon grob fahrlässig? Haftet dann in einem Schadensfall überhaupt noch die Haftpflicht? Viele Fragen! Hoffentlich auch kompetente Antwort!Fliegergrüsse Klaus :confused:
 

plinse

User
Moin,

denke das gehört in den Bereich Rechtsfragen.

Gegen einen solchen Hang kannst du denke ich nichts machen, bei uns haben wir aber eine ähnliche Konstellation - ohne Probleme.

Beim Flugverhalten anderer Modellflieger an irgendwelchen Hängen gibt es 2 Unterschiede. Offizielle Fluggelände mit Platzordnung und wilde Hänge. Ein wirkliches Machtwort kann eigentlich nur der Eigentümer sprechen oder wenn ein Verein den Hang gepachtet hat kann auch von denen jemand einen übermütigen Piloten des Hanges verweisen. Wenn es aber ein "wilder" Hang ist und ein Appell an den gesunden Menschenverstand nichts bewirkt, was schon eher selten ist, kann man denke ich nichts legales machen. Hauptproblem ist, daß die meisten sich nicht trauen, was zu sagen. Außerdem Hangflug ist Segelflug und an manchen Tagen kann man sich gerade an der Kante so halten, da fliegt man naturgemäß nahe an sich dran. Was anderes sind Ballertage und die Frage, wo man seine Hochgeschwindigkeitssturzflüge macht.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Klaus,

zum Thema Frequenzbelegung bei gleichzeitigem Flugbetrieb auf zwei nahegelegenen Fluggeländen, habe ich dieses vorbildliche Beispiel hier gefunden.

Allerdings setzt eine Vereinbarung auch zuverlässige Partner vorraus. Ob das in Eurem Fall durch die Aufstellung von Schildern und/oder Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer möglich ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.
 
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