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Thema: Fernsteuerung alle 2 Jahre Warten lassen?

  1. #1
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    Standard Fernsteuerung alle 2 Jahre Warten lassen?

    Hallo,
    es gilt allgemein als Empfehlung, die eigene RC-Anlage alle 2 Jahre vom Hersteller warten bzw. checken zu lassen.

    Meine Frage nun: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es eigentlich dazu und darf eine Versicherung bei nichtbeachten zB Schadensregelungen abweisen?

    Was passiert, wenn dabei Anlagen mit Fremdmodul zum Sender-Hersteller einschickt werden? Was passiert, wenn im Schadenfall zB eine kombinierte Anlage (zB Graupner-Modul im Futaba Sender) vom Sachverständigen geprüft werden muss? Wie regelt sich so etwas?

    PS. Das an Anlagen gebastelt wurde sei hier mal aussen vor, die Frage bezieht sich nur auf angenommene originale Teilen.

    Grüße
    Ulrich
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  2. #2
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    Standard

    Eine rein rechtlich begründete Wartungspflicht besteht nicht. (Gibt es ja nicht mal bei Auto's. Die müssen lediglich alle 2 Jahre zum TÜV, aber eine Werkstattwartung ist keine Pflicht)

    Ich halte es für ungeschickt, einen Sender mit einem Modul eines Fremdherstellers einzusenden. Aus rechtlicher Sicht dürfte das jedoch kein Problem darstellen. Schließlich darf man das.
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  3. #3
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    Hallo

    Und um das Poro zu sparen würde ich die Empfänger gleich mit einschicken.
    Und hoffentlich hat der Lipo und der Regler kein Schaden und die Antenne im Modell ist richtig verlegt.
    Möchte aber deine Anfrage nicht ins ironische ziehen

    Gruß Jürgen
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  4. #4
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    Meine Frage ist ernster und präventiv. Es geht mir nicht darum, ob ein Hersteller die Prüfung verweigern kann (Kaufrecht). Sondern es geht um das Recht (Thema Gefährdungshaftung?), was für Behörden oder Versicherungen gilt, wenn beispielsweise das tolle Modell mit dem neuen 2,4GHz Modul im 6 Jahre alten ungeprüften Sender auf einer Flugshow wegen dem WLAN im Zelt daneben dummerweise in die Zuschauerreihen rauschte. Da steht man doch wahrscheinlich schnell mit einem "Spielzeug" da, dessen Steuerung man auch noch bewusst verändert hatte.

    Wie regelt sich so etwas, wenn Sender und Modell sichergestellt wurden? Worauf muss man achten? Sicher wissen Show- oder Testpiloten so etwas.

    (soeben leicht modifiziert um etwas allgemeiner zu bleiben, schließlich fliegen viele Piloten auch einmal vor Zuschauern)
    Geändert von Airman (28.01.2008 um 09:33 Uhr)
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  5. #5
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    Die Gerfährdungshaftung kannst Du weder umgehen noch auf den Hersteller abwälzen. Du betreibst eine erlaubte gefährliche Sache (Modellflugzug) und musst dafür unabhängig vom Verschulden haften (desswegen heißt das Ding auch Gefährdungshaftung). Egal ob Du deinen Sender aus einem Stück Balsaholz handgeschnitzt oder bei Aldi gekauft und regelmäßig dort warten lassen hast.

    Wenn sich natürlich ein eindeutiger Schuldiger (z.B. illegal starkes WLAN) findet, bekommt der sicherlich die Hauptlast auferlegt. Deswegen kannst Du aber trotzdem allein aufgrund der Gefährdung (mit) herangezogen werden. Genau wie der arme Autofahrer, dem hinten einer drauffährt und der trotzdem ne Mit"schuld" aufgrund der allgemeinen von seinem Auto ausgehenden Gefährdung bekommt.

    Grüße,
    Holger
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  6. #6
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    Hallo

    Airman: Sondern es geht um das Recht (Thema Gefährdungshaftung?), was für Behörden oder Versicherungen gilt, wenn beispielsweise das tolle Modell mit dem neuen 2,4GHz Modul im 6 Jahre alten ungeprüften Sender auf einer Flugshow wegen dem WLAN im Zelt daneben dummerweise in die Zuschauerreihen rauschte.

    Nach meiner Meinung wird der Veranstalter in die Pflicht genommen egal wie alt der Sender des Piloten auch ist. Als Pilot hat man bei einer Veranstaltung seine Pflicht getan wenn man seinen Sender bei der Frequenzkontrolle abgibt.
    Diese Personen kennen ja ihr Umfeld. Um ganz sicher zu gehen evtl. ein Reichweitentest.Im Schadensfall wird der Pilot aber die ein oder andere Frage beantworten dürfen. Kann man nachweisen das man z.b. alle 2 Jahre seinen Sender prüfen läßt, ist dies vielleicht ein + Punkt mehr aber auch nicht.
    Der Hersteller ist außen vor,höhere Gewalt würde ich sagen.

    Gruß Jürgen
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