Hallo,
es gilt allgemein als Empfehlung, die eigene RC-Anlage alle 2 Jahre vom Hersteller warten bzw. checken zu lassen.
Meine Frage nun: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es eigentlich dazu und darf eine Versicherung bei nichtbeachten zB Schadensregelungen abweisen?
Was passiert, wenn dabei Anlagen mit Fremdmodul zum Sender-Hersteller einschickt werden? Was passiert, wenn im Schadenfall zB eine kombinierte Anlage (zB Graupner-Modul im Futaba Sender) vom Sachverständigen geprüft werden muss? Wie regelt sich so etwas?
PS. Das an Anlagen gebastelt wurde sei hier mal aussen vor, die Frage bezieht sich nur auf angenommene originale Teilen.
Grüße
Ulrich




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