Markenschutz/Diskussion/Beiträge

Hallo ......

bin beim durchstöbern der RCN Seiten zufällig auf Dein Angebot gestossen...

Ich hoffe nur, dass Du von der Fa.Red Bull auch eine Freigabe für das Dekor bekommen hast, da es sonst zu einem schwerwiegenden Verstoss gegen das Urheberrecht kommen wird!!!

Wenn Du allerdings kein Recht hast das Design zu verwenden, nimm das Modell bitte aus dem Umlauf!!!:mad:

Schau auch deshalb auf den Beitrag von Dieter Wiegandt wegen den Beschwerden!!!

Danke,

Daredevil
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

hier gehts um Markenschutz....


mal dazu :

Marke (Rechtsschutz)


Eine Marke - auch unter dem Begriff Warenzeichen bekannt - ist rechtlich ein besonderes Zeichen, das dazu dient, im Handelsverkehr bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Häufig werden Warenzeichen mit einem ® (in Deutschland verwendet) oder ™ (trademark - vor allem von US-Firmen gebraucht) als Hinweis auf den eingetragenen Markenschutz gekennzeichnet.


Markenschutz kann durch Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (Markenregister) erreicht werden (Eintragungsmarke, § 4 Nr. 1 MarkenG).
Marken können aber auch durch Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) geschützt sein, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Markenschutz kann auch bestehen, wenn die Marke Bekanntheit erworben hat, sodass der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Unternehmen zuordnet.
Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte geistiges Eigentum (auch bekannt als immaterielle Monopolrechte).

Die Marke in diesem Sinne ist gegen den kennzeichengemäßen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr geschützt. D.h. eine nur private Benutzung oder nicht zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung dienende Benutzung (z. B. die Verwendung in einem Nachschlagewerk in Form der redaktionellen Nennung) ist gestattet.


So sagt es das Gesetz zum Markenschutz.

Alles andere wäre auch Humbug

Gruß, Ralf
 
Edge 54o einzigartig...

Edge 54o einzigartig...

Hallo,

zum privaten Gebrauch versteh ich ja, aber avp bietet das Modell zum Verkauf an, also, nix mehr privat...

Hatte deswegen schon Schwierigkeiten mit Red Bull!!!

Gruß

Daredevil!!!
 
Hi,

das zielt auch eher auf den Sticky Thread von DW.

Kann nicht verstehen, das man nicht erstmal im Gesetz nachblättert, bevor man hier so manchen zur Panik verleitet.

Gruß, Ralf
 
... Gesetz ja, dazu, Zitat Peter Brinkmann:

Hi ,

Es ist vielleicht Ärgerlich, aber RedBull benutzt das Markenzeichen ja schon ganz offiziell auf Flugveranstaltungen, und sind auch selber Veranstalter von solchen Sachen. Die offiziellen Repräsentanten treten mit Fahrzeugen, Flugzeugen, Modellen ...ganz offiziell auf. Das ist deren Uniform und da denke ich sollte man akzeptieren.

man geht ja auch nicht in China mit einer Chinesischen Majorsuniform spazieren....

Wenn jemand mit einem Redbull Modell mist baut würde das sofort auf Red Bull zurück fallen ... das würde ich auch nicht wollen.

Und da muss ich ihm recht geben- das ist die Marketing Strategie von Red Bull...

Wie gesagt, jedem das seine!!! Und RB steckt nicht umsonst soviel Geld in sein Produkt... Stop the Copy Cats...!!!

Greets


__________________
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ralf, wir können diesen Thread gerne zur Diskussion benutzen, wobei du ja möglicherweise zur weiteren Aufklärung beitragen kannst. Das habe ich ja auch in dem Sticky-Beitrag geschrieben. Den habe ich nur geschlossen, damit er übersichtlich bleibt. er kann natürlich jederzeit aktualisiert werden, keiner ist allwissend. Dafür haben wir ja das Forum, damit möglichst viel Wissen zusammengetragen wird.;) Die Infos sind auch nicht alle auf meinem Mist gewachsen, vorab hatten wir eine interne Infosammlung.
Nehmen wir einfach mal als gegeben an, dass diese Firma gegen Leute vorgeht, die das als Design für ihre Modelle nutzen.
Worauf sollen sich denn diese Fälle stützen?
Sie sind hier im Forum mehrfach beschrieben worden, allerdings ohne Ross und Reiter zu nennen, das gebe ich zu.
Ich habe aber auch eine Aussage eines Users, der mir mitgeteilt hat, dass 3 Piloten eine Genehmigung haben. Namen wurden genannt.
Daredevil schreibt was von Problemen.
Wie soll das denn zusammenpassen?
Daredevil, du kannst ja offensichtlich auch was zur Aufklärung beitragen. Dein Posting vorher....Wie sieht es denn aus? Wenn es nicht öffentlich sein soll, schick´mir eine PN.


Ich benenne den Thread jetzt um....
 

PW

User gesperrt
Hallo Evil Dead,

sorry, auch die private Nutzung ist ohne Erlaubnis von Red Bull oder anderer Firmen, die ihre Marke geschützt haben, nicht erlaubt.

Beispiel:

- privater Motorradfahrer hatte alles in Red Bull lackiert: Folge: Abmahnung
und Unterlassungsklage: Wer bekam Recht ??? RB

- bei E-bay verkaufte eine Dame einen Gürtel mit der Beschreibung " ... Gürteil wie Dolce und Gabana ....". = Abmahmung = knapp 2000 EURO; allein weil sie den mit dem Griff "Dolce und Gabana" einen nicht "Dolce und Gabana" Gürtel versuchte aufzuwerten.


Davon gibt es zig Besipiele in der Rechtsprechung, angefangen von RB, Ferrari etc.

Ob gewerbliche oder private Nutzung ist völlig egal; es ist und bleibt ohne Genehmigung/Erlaubnis der entspechenden Firma verboten ! Du wirst Dich wundern, was z.Bsp. Red Bull so alles gechützt hat; das sind über 30 Seiten (liegen z.Bsp. bei mir im Anwaltsbüro).

Kann ja mal jemand versuchen bei Red Bull um Erlaunbis zu fragen; man wird zu 99,9 % keine Antwort erhalten. Ich kenne nur zwei oder drei Modellflieger, die hier eine Erlaunbnis haben.

Also wer sein Geld schnell loswerden will, sollte sein Modell ohne Erlaubnis in Red Bull oder anderen Design lackieren.


Gruss

PW
 
PW schrieb:
Hallo Evil Dead,

sorry, auch die private Nutzung ist ohne Erlaubnis von Red Bull oder anderer Firmen, die ihre Marke geschützt haben, nicht erlaubt.


Sorry Peter, aber du solltest ja wohl das Gesetz interpretieren können, da steht der Markenschutz und der Umfang eindeutig drin.

Quelle bzw. den Gesetzes Text hab ich ja oben bereits eingesetzt.

Beispiel:

- privater Motorradfahrer hatte alles in Red Bull lackiert: Folge: Abmahnung
und Unterlassungsklage: Wer bekam Recht ??? RB

Gab es eine Gerichtsverhandlung ? Wie war die Begründung ? Wo hat er das Motorrad genutzt zu dem Zeitpunkt ?

- bei E-bay verkaufte eine Dame einen Gürtel mit der Beschreibung " ... Gürteil wie Dolce und Gabana ....". = Abmahmung = knapp 2000 EURO; allein weil sie den mit dem Griff "Dolce und Gabana" einen nicht "Dolce und Gabana" Gürtel versuchte aufzuwerten.

das hat wohl mit dem Thema hier nichts zu tun, wenn ich ein anderes Produkt unter fremden Name verkaufe, ist das mit Sicherheit ein Grund und die Abmahnung war auch mehr als rechtens - ich kann auch keinen Trabbi rot lackieren, ein Pferd drauf kleben und diesen als Ferrari verkaufen :D


Davon gibt es zig Besipiele in der Rechtsprechung, angefangen von RB, Ferrari etc.

Da gibts auch genug gegen Beispiele wo z.B. Audi versucht hat, gegen einen Gewerbsmässigen vorzugehen, der die Bezeichnungen ( A3, A4, A6 usw ) in seinem Katalog genutzt hatte. Er hatte seine Waren als passend für A4 usw. bezeichnet ( is ja klar, wens dafür sein soll ) - folglich hat Audi geklagt und in der 2. Instanz verloren. OBWOHL die Bezeichnungen geschützt sind.

Ob gewerbliche oder private Nutzung ist völlig egal;

Du bist doch des Lesens mächtig - dann les doch den Umfang des Markenschutzes - da steht drin, wogegen du geschützt bist als Markeninhaber.


Wieviel Red Bull geschützt hat, ist da sicher unerheblich, da sie Ihre Waren, sowie Ihre Bild und Wortmarken natürlich geschützt haben, macht man ja heutzutage. Bei mehr ist es eh billiger als wenn man laufend einzelnes nachschiebt.( Gemeinschaftsanmeldung )

Auch ich bin Eigentümer von Wortmarken, Geschmacksmustern usw.

an einen rein Privaten Endverbraucher kommst du nicht ran.

Die Probleme dabei sind aber definitiv folgende :

Gerade im Markenschutz entscheiden viele Gerichte in erster Instanz sehr unterschiedlich.

Kein Rechtsschutz zahlt bei Markenverstößen, also wird meist von den Firmen oder deren Anwälten pauschal mal abgemahnt - die meisten sind eingeschüchtert, zahlen und die Sache hat sich erledigt.

Aber rechtens ist das nicht - siehe Markenschutzgesetz !

Ich darf mir auf meinen Trabbi jedes geschützte Zeichen drauf kleben, darf ihn nur nicht als solchen Betiteln in öffentlichen Publikationen, darf in nicht in Serie so vertreiben.

Wie es auf öffentlichen Veranstaltungen aussieht ist trotzdem etwas fraglich.

Wenn ich als Showpilot auf Flugtagen z.B. Geld dafür bekomme, ist das schon fast gewerbliche Nutzung oder als solche zu interpretieren, da wäre ich auch vorsichtig.

Wenn mal allerdings mit seinem Modell auf seinem Vereinsgelände rumkurvt und bei Vereinsinternen Veranstaltungen damit rumgurkt ist das nix anderes als eine rein private Nutzung - da mach ich mir jeden Aufpepper der Welt drauf, verunglimpfe Marken und kann tun und lassen was ich will.

Wie man hier allerdings ein Gesetz so umändern möchte, wie es hier getan wird, halt ich das für recht kurzsinnig.

Genauer konnte es der Gesetzgeber nicht schreiben - was an privater Nutzung nicht zu verstehen oder umzu interpretieren sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Das wäre das selbe wie wenn ich bei 120 mit 100 geblitzt werde und mir dann jemand erzählen möchte....ja, laut Gesetz dürfen sie zwar 120 fahren, da mir aber Ihre Nase nicht passt, zahlen Sie nun trotzdem :rolleyes:

Ein "was ist denn wenn" Fall ( z.b. schlechtes Image durch Absturz einer privat genutzten Maschine im Dekor XY ) wird vor Gericht wohl kaum landen.

Das steht in keinerlei Zusammenhang.

An sonsten kann man ja das / die Logos um 70% verändern, dann ist man auch raus aus allem.

Nur weil irgendjemand hier genehmigungen hat, heisst das noch lange nicht, das man diese benötigt. Vorraussetzung ist immer die rein private Nutzung !

Deshalb sag ich : Panikmache - nicht mehr, nicht weniger !

Gruß, Ralf
 
Noch was :

Die Artikelbezeichnung ist vielleicht auch nicht gerade gut gewählt.

Das ist KEINE Red Bull Edge sonder eine Edge im Red Bull Dekor.

Somit ist es auch keine Falsch Beschreibung, da ja Red Bull keine Edge baut, sondern nur den Sponsor stellt.

Nachdem alle Originalen Flugmodelle einem Urheberrecht entspringen, wäre es dann auch fraglich, ob ich überhaupt ein Modell nachbauen darf, da dies ja nichts anderes als eine Kopie ist.

Ich glaube auch nicht, das einer der Hersteller Lizenzgebühren an den Konstrukteur des jeweiligen Originales zahlt und das ist definitiver gewerblicher Gebrauch / Missbrauch eines Urheberrechtes, welches für alle Originale auch ohne angemeldeten Markenschutz ab 2001 oder 2002 gilt !


Noch ein Bsp :

Wenn ich mir auf Käfer Basis einen Mercedes SLK baue ( nachbau der Original Teile aus GFK oder ähnlichem ) kann mir auch keiner was von wegen Musterschutz - ist ja mein Privat Auto. Ich darf damit sogar mit 34 PS öffentlich auf der Strasse fahren.

und weiter :

wenn ich mit einer Red Bull Dekor Kiste abstürze und in der Bild steht " Red Bull Flugzeug abgestürzt" soll mal jemand erklären, was ich nun für einen Energy Drink an Imageschaden haben soll und wofür ich Schadensersatzpflichtig sein soll ?

Wenn in der Bild steht "Mercedes raste in den Tod", ist das auch kein Image Schaden.....

Gruß, Ralf
 

PW

User gesperrt
Hallo Ralf,

wenn Du meinst "Panikmache", dann bitte sehr. Nur später nicht wundern.

Gehe nun lieber Fliegen als hier noch rumzudiskutieren. Ist reine Zeitverschwendung.



Gruss

PW
 

Werner

User
Moin,
ich glaube wenn ich meinen Fieger in XY-Design bei mir zu Hause habe ist es eine private Nutzung.
In meinen Augen irrt sich Ralf in dem Punkt.

Zitat Ralf
Wenn mal allerdings mit seinem Modell auf seinem Vereinsgelände rumkurvt und bei Vereinsinternen Veranstaltungen damit rumgurkt ist das nix anderes als eine rein private Nutzung - da mach ich mir jeden Aufpepper der Welt drauf, verunglimpfe Marken und kann tun und lassen was ich will.

Das ist öffentlich und somit nicht mehr privat.
Ralf , du kannst von mir aus soviele XY-Designs machen wie Du willst. Ich bin jedenfalls vorsichtig geworden.

Gruß Werner
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Also, ich möchte nicht, dass wir uns hier die Köppe einschlagen, bereits am Anfang. Also bitte eine sachliche Diskussion. Ich bin ja froh, dass hier unterschiedliche Meinungen auf den Tisch kommen. Das zeigt doch die ganze Problematik.

Ralf, das sind für mich deine Kernaussagen:
Gerade im Markenschutz entscheiden viele Gerichte in erster Instanz sehr unterschiedlich.

Kein Rechtsschutz zahlt bei Markenverstößen, also wird meist von den Firmen oder deren Anwälten pauschal mal abgemahnt - die meisten sind eingeschüchtert, zahlen und die Sache hat sich erledigt.

Aber rechtens ist das nicht - siehe Markenschutzgesetz !

So weit bist du doch gar nicht von PW weg.
Vieles scheint sich im Vorfeld zu erledigen (siehe PW) also Abmahnung und eine weitere rechtliche Prüfung ist erledigt.

Unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten im Markenschutz.
Also gehe ich ein Risiko ein, wenn ich mit einem Flieger im entsprechenden Design unterwegs bin - wenn ich ihn selbst gestaltet habe? Oder?

Dein Zitat Markenschutz habe ich gelesen. Vom Text her klar, wenn man es auseinanderdröselt. Aber jetzt sind wir später wieder bei den Gerichten - mit der bekannten Unsicherheit.

Bis jetzt sieht es für mich so aus, dass ich gut beraten bin, wenn ich den Markenschutz beachte.
Ich gehe jetzt auch fliegen, super Wetter hier.
 
Dieter Wiegandt schrieb:
Also, ich möchte nicht, dass wir uns hier die Köppe einschlagen, bereits am Anfang. Also bitte eine sachliche Diskussion. Ich bin ja froh, dass hier unterschiedliche Meinungen auf den Tisch kommen. Das zeigt doch die ganze Problematik.

Hi,

von einer sachlichen Diskussion gehe ich aus - deshalb auch der eingebrachte Absatz aus dem Markenschutzgesetz

Ralf, das sind für mich deine Kernaussagen:


So weit bist du doch gar nicht von PW weg.
Vieles scheint sich im Vorfeld zu erledigen (siehe PW) also Abmahnung und eine weitere rechtliche Prüfung ist erledigt.

Hat ja auch keiner gesagt, das wir weit auseinander liegen. Ich kann die Einstellung verstehen. Wenn ich nichts mache, kann ich auch keinen Ärger bekommen.

Andrerseits ist es ja deutlich im Gesetz geregelt - ein Richter müsste also nur Urteilen, ob die Nutzung Privat war oder nicht.

Das Argument mit der Öffentlichkeit hat mit dem Fall wenig zu tun - Das ist wenn dann überhaupt maximal Teil Öffentlich, da ich als Vereinsmitglied auf einem Vereinsgelände unterwegs bin. Und das Vereinsgelände muss nicht zwingend öffentlich sein. Da gehts eher um die private Nutzung

Was sollen wir uns denn eigentlich noch alles gefallen lassen, wenn uns das Gesetz Rechte zuspricht, dürfen wir diese auch in Anspruch nehmen.

Unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten im Markenschutz.
Also gehe ich ein Risiko ein, wenn ich mit einem Flieger im entsprechenden Design unterwegs bin - wenn ich ihn selbst gestaltet habe? Oder?

Jain :D

Es ist zum Bsp. bei Musterschutzverletzungen, wenn eine Partei, als Bsp. Red Bull nun gegen einen klagt, der sich z.B. Black Bull nennt oder ein Hersteller von optischen Aufwertungsteilen sich gegen eine nahezu identische Kopie eines Mitbewerbers gerichtlich zur Wehr setzt.

Da gibts x Entscheidungen, da du nunmal eine Abweichung von mind. 70% haben musst, um nicht an sein Muster anzuecken.

Natürlich gehe ich davon aus, das die Leitklassen ( also die Einstufung für Produkte der Art x) stimmig sind. Auf unterschiedliche Leitklassen zu klagen geht nämlich auch nicht.

Bsp. Audi hat seine Marken geschützt für Autos, Spielzeuge. Nun kommt ein Bäcker und benennt seine Brötchen "Audi"

Eine Verwechslungsgefahr im Geschäftsverkehr ist ausgeschlossen, Audi hat den Namen nicht in der Leitklasse " Brötchen" geschützt, somit darf der Bäcker seine Brötchen Audi nennen.

Alles versucht etwas einfacher darzustellen, das es auch für den Laien in etwa nachvollziehbar ist.

Dein Zitat Markenschutz habe ich gelesen. Vom Text her klar, wenn man es auseinanderdröselt. Aber jetzt sind wir später wieder bei den Gerichten - mit der bekannten Unsicherheit.

Ja, siehe oben. Machste nix, machste nix falsch :D

Aber vor Gericht sind auch schon unschuldige verknackt worden, dann sollte man sich daheim einbunkern und nichts mehr machen. Du musst ja alleine schon ´Bedenken, das du, wenn du ein Auto besitzt, immer eine Betriebsgefahr bist, auch wenn du nicht fährst oder nicht drin sitzt - Schon irgendwie Irre, oder ?

Bis jetzt sieht es für mich so aus, dass ich gut beraten bin, wenn ich den Markenschutz beachte.

Wie oben, ist das völlig richtig ausgedrückt. Nur, wenn du nun ein ARF Modell mit irgendwelchen Aufklebern drauf kaufst, kannst du dir auch nie sicher sein, das der Kleberdraufpapper eine Lizenz hat - wer ist dann dran ? Na, wenn dann du ;o)

Kaufen wir jetzt nur noch ARF Modelle ohne Beschriftung ?

Legitim finde ich dieses Verhalten nicht.

Desweiteren steht die Frage mit dem generellen Nachbau von Originalen dann immer noch im Raum.

Also meine Einstellung dazu wäre, wenn mir von Markeninhaber XY ein freundlicher Brief ins Haus kommt, mit Abmahnung zwecks Gesetzesverstoß, wandert der in den Reisswolf ( das machen übrigens viele Firmen auch so :( ).
Natürlich nur, wenn ich mir sicher bin, das ich die Marke nicht im gewerblichen Gebrauch genutzt habe.

Als Problem sehe ich auch grundsätzlich noch, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat ( egal als was ). Dann wäre ich auch Vorsichtig, nicht das einem das als Eigenwerbung mit ausgelegt wird ( als Bsp. - hoffentlich hat er nichts dagegen, aber mir fällt grad nix anderes ein : Wenn ein Inhaber eines Lackierbetriebes seine seiner Modelle mit seiner Werbung bestückt hat und zusätzlich noch mit einer geschützten Marke beschriftet ) ( wenn er wünscht, kann man das Bsp. ja wieder raus nehmen ;) )

Das ganze ist mit Sicherheit teilweise Heikel und jeder sollte sich vorher überlegen, ob er auch wirklich nicht gegen den Schutzumfang des Inhabers verstösst. Im Zweifel einfach mal bei www.dpma.de vorbeischauen und eine recherche machen, für was der gewünschte Begriff bereits geschützt ist. ( Als Wort und/oder Bildmarke und/oder Geschmacksmuster.

Aber grundsätzlich zu sagen, das das verboten wäre ist halt nunmal einfach nicht richtig.

Heute war ein super Flugtag :D ( Mein nicht WIK Salto fliegt super mit den WIK Aufklebern :D - keine Recherche gemacht, Addresse zum verklagen wird auf Wunsch per PN mitgeteilt*lol* )

Gruß, Ralf
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Welch ein Beitrag:eek:.
Da lese ich aber reichlich Engagement in der Sache raus....
Morgen lese ich mir das nochmals durch. Denke aber, dass ich das weitesgehend verstanden habe.
Der Hinweis (und den Link) mit der vorherigen Recherche, ob ein Schutz in irgendeiner Richtung besteht, ist gut. Den baue ich dann später oben ein.
Was machst du beruflich? Schick mir das per PN, wenn du willst.
Prüfung der Quelle:D
Ansonsten bleibe ich dabei. Welcher Otto Normalflieger wird sich solchen Risiken aussetzen, die du ja auch anerkennst.
Der abgedroschene Spruch "Vor Gericht bekommt du kein Recht, sondern ein Urteil", passt ja hier auch ganz gut;)
Aber grundsätzlich zu sagen, das das verboten wäre ist halt nunmal einfach nicht richtig.
Jaaa, aber. Mein "Problem" ist, einen Themenbereich so darzustellen, dass die Info kurz und knackig rüberkommt, die Leute auch erreicht. Mache ich einen Mammutbeitrag, schaltet vermutlich die Hälfte der Leute vorher ab. Das kann auch nicht das Ziel sein.

Gruss
DW

Fliegen heute war auch bei mir toll. Entstresst doch sehr und bringt Gelassenheit im Forum. Normalerweise laufen hier hier um diese Zeit Episoden aus der Reihe "Der allseits bekannte Frühjahrskoller"
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Tag,

als jemand, der dienstlich einige Sachen für Red-Bull entwickelt und zu verantworten hat, wünsche ich allen Modellfliegern, die ihr Glück mit einer nicht-zertifizierten Lackierung versuchen, viel Spaß. Es gab dahingehend schon einige Verfahren, und selbst mir als "Insider" wurde zwar freundlich, aber bestimmt auf meine Anfrage hin mitgeteilt, wie RB zu der Sache steht. Da ich keine Lust hatte, mich dahingehend auf dünnes Eis zu begeben (schon alleine wegen der beruflichen Verbandelung, wo man Ärger dahingehend doch eher vermeidet), habe ich mir eine andere Lackierung ausgesucht ;)

Wie gesagt: Wünsche viel Spaß, einen langen Atem und eine gut gefüllte Portokasse, falls RB das spitz kriegt. Da kannste mit 50 Zetteln wedeln, wo evtl. was zugunsten des Verbrauchers draufsteht ...

Ich durfte übrigens heute, als alle Welt Grills aufgebaut, Modelle eingepackt oder sonstwas in dieser Richtung unternommen hat zur Mttagschicht fahren. Und eine Maschine, die für eine gewisse Firma produziert, hat mich auch noch heftigst geärgert ... Los, ich will Mitleid!
 
PW schrieb:
Hallo Evil Dead,

sorry, auch die private Nutzung ist ohne Erlaubnis von Red Bull oder anderer Firmen, die ihre Marke geschützt haben, nicht erlaubt.

Gruss

PW


Hallo PW,

das ist doch Eldorado pur für einen Anwalt/in. Da kann man bei entsprechender Sachkenntnis doch gut Kohle machen, oder?

Und die meisten Unternehmen haben ihre Marke geschützt. Das ist ja wie im Paradies.

Gruß Ernst
(der nur sein eigenes Logo auf den Flieger klebt)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Ernst, nicht wirklich zielführend.
Anwälte übernehmen Mandate. Es ist ihr Job. Das bedeutet, dass sie in diesen Fällen von Firmen beauftragt werden.
Wenn ich da einen (versteckten) Vorwurf raushöre bzw. wohl auch soll, wende dich an die Auftraggeber.

@Ingo: Was genau meinst du mit "einige Verfahren"? Das ist schon wichtig. Das Netz gibt wohl bei Suche nach Urteilen nichts her...
"Verfahren" im Vorfeld - also Abmahnverfahren, oder Gerichtsverfahren?
Mein Beileid zur Mittagsschicht:cool:

Und noch was... Es geht hier nicht nur um Red Bull. Wer Erfahrungen zu anderen Firmen hat, möge das schreiben.
 

Jan

Moderator
Von meiner Seite ein paar (ganz wenige ;) ) Worte:

PW und andere haben an dieser Stelle mit dem Rat, grundsätzlich sehr zurückhaltend zu sein, RECHT! Das gilt nicht nur für RB, sondern auch für Ferrari oder andere Firmen, die dafür bekannt sind, ihre geschützten Marken sehr aggressiv zu verteidigen.

Gerade in unserem Hobby, bei dem man nun einmal ständig mit teilweise sehr teurem technischem Spielzeug zu tun hat, ist die Grenze von der rein privaten zu einer eben nicht mehr rein privaten Benutzung rasch überschritten.

Denn was teuer ist, wird immer mal wieder auch in den Geschäftsverkehr gebracht. Das heißt: GEHANDELT.

Und was gehandelt wird, wird nun einmal auch präsentiert.

Wer kennt nicht den typischen Platzhirsch, der nicht gelegentlich einmal nicht bloß zur Angeberei (also zur Präsentation persönlicher - also privater - charakterlicher Defizite) fliegt und den Platz in Biodiesel-Qualm hüllt, sondern aus Gründen der Show, eben um sein Fluggerät möglichst schön (das heißt nicht privat) zu präsentieren, damit der hinter dem Zaun bereits wartende Käufer bereit ist, Geld für den Krempel zu zahlen.

@Ralf
Du lebst gefährlich. Finger weg. Du überschaust das leider nicht. :(
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Moin!

@Dieter: Bei Zweien weiß ich von einem Abmahnverfahren im Vorfeld. Einmal ging es um das Motorrad eines Arbeitskollegen, einmal um ein Modell. Der mit dem Moped hat allerdings den Fehler gemacht, in (s)einem Forum die Vorbereitung zur Lackierung anhand von Firmenunterlagen (Farbcode etc.) bekannt zu geben. Das gab dann von zwei Seiten her ganz schön Mecker :rolleyes: . Das Modell war bereits lackiert, wurde dann aber wieder umlackiert, nachdem der wenig freundliche Brief ins Haus flatterte. Ein weiteres Beispiel habe ich noch, selbiges aber nur vom "Hörensagen". Wenn Du willst, frage ich die entsprechenden Personen mal an, ob sie die Unterlagen noch haben und auch rausrücken würden.

@Jan:
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