Unvollständige ICAO-Karten?

Eckart Müller

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@ Eberhard

Du schreibst hier:
...in ICAO Karten ist vieles nicht verzeichnetm das du trotzdem nicht ignorieren darfst.
Was meinst Du damit genau? Was fehlt in den Karten?
 
Modellflugplätze im Platzrundenbereich eines Gross-Fluplatz werden im Anflugblatt des Flugplatz veröffentlicht, müssen deshalb in der ICAO-Karte nicht unbedingt drin sein.

Für Motorgetriebene Flugzeuge ausserhalb des Flugplatzbereichs (Platzrundenbereichs ) gilt eine Mindestflughöhe von 600m über Grund (oder höchstem Hinderniss im Umkreis vo ? km), diese darf nur zu Start und Landung unterschritten werden. >>>Diese war bei dem Motorseglerunfall mit den 2 Toten: Mindesthöhe nicht eingehalten!<<<
Für Segelflugzeuge etc. ohne Motor gilt dies nicht, die fliegen auch i.d.R. nicht nach ICAO-Karten.
Wenn ich sebst mit dem Flieger unterwegs bin schaue ich immer auch nach Modellen, obwohl diese eben sehr schwer erkennbar sind, und ziehe Leine...

Ich wundere mich auch immer wieder, das "Grosse" mal eben - besonders bei Veranstaltungen - die "Kleinen" besuchen müssen. Ob die immer wissen was Sie tun?
 

Eckart Müller

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LuftVO § 6
Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln


(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.


Ich möchte ja keinem zu Nahe treten. Aber wenn man sich schon zu einem Sachverhalt äußert, sollte sichergestellt sein, dass
  • die Äußerung sachlich korrekt ist.

Es gibt also keine Richtlinie, nach der eine Höhe von 600 m nicht unterschritten werden darf. Wie die einschlägige Vorschrift lautet, kann oben nachgelesen werden.

Welche Rückschlüsse solche leichtfertig gemachten Bemerkungen auf die Fachkompetenz eines Piloten

...Wenn ich sebst mit dem Flieger unterwegs bin...

zulassen, möchte ich jetzt hier lieber nicht weiter vertiefen...

Bescheidene Frage am Rande: Welche Karte nutzen denn die Segelflieger? Vielleicht die Wanderkarten des Eifel- oder Alpenvereins?
 
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Sicherheitsmindesthöhe und Mindesthöhe bei Überlandflügen

Sicherheitsmindesthöhe und Mindesthöhe bei Überlandflügen

Hallo zusammen,

um mal wieder zum Faktischen zurück zu kommen...

Sicherheitsmindesthöhe nach §6 LuftVO ist klar

Die Höhenbeschränkungen sind, wie schon zuvor beschrieben:
Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen 1000ft (300m) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 2000ft (600m).
In allen anderen Fällen 500ft (150m) über Grund oder Wasser. Diese Höhe darf von folgenden Luftfahrzeugen unterschritten werden: Hängegleiter, Gleitsegel, Segelflugzeuge und Ballone; aber nur, wenn ihre Betriebsart Anlass dazu gibt und eine Gefährdung Für Personen oder Sachen nahezu ausgeschlossen werden kann.

Die Mindesthöhe für VFR-Überlandflüge regelt eindeutig §6, Absatz 3 der LuftVO:
Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist.
Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Luftraumordnung nach §10 LuftVO, der Sichtflugregeln nach §28 LuftVO oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.

Flüge werden als Überlandflüge bezeichnet, bei der die Beobachtung des Platzrundenverkehrs nicht mehr möglich ist.

Die Sicherheitsmindesthöhe ist diejenige Höhe, die in keinem Fall, außer bei Starts und Landungen unterschritten werden darf (außer in Notlagen wie z. B. bei Motorausfall). Sie kommt bei Überlandflügen dann zum Tragen, wenn die Mindesthöhe für Überlandflüge nicht eingehalten werden kann (Wolkenuntergrenze, CVFR-Gebiet etc). "Primär" sind VFR-Überlandflüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen.
 
Eckart Müller schrieb:
Bescheidene Frage am Rande: Welche Karte nutzen denn die Segelflieger? Vielleicht die Wanderkarten des Eifel- oder Alpenvereins?
Die Segelflugkarte. (Gibts für die Schweiz, weiss nicht ob für Deutschland auch eine ausgegeben wird.) Wobei die die Luftraumbeschränkungen natürlich auch ausweist.

Unterschiede:
1:300'000 (gegenüber 1:500'000 der ICAO)
Höhenangaben in Meter
Wolkenflugzonen eingezeichnet
Vermutlich sonst noch ein paar. Arbeite mich da erst ein.

Eckart Müller schrieb:
Was meinst Du damit genau? Was fehlt in den Karten?
Es sind z.B. lange nicht alle Luftfahrthindernisse im bodennahen Raum eingezeichnet. (Kabel, Leitungen, Türme...) Denke jetzt mal, dass Modellflugplätze auch in diese Kategorie fallen. In den VACs (visual approach charts) werden die dann wohl erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wie das in der Schweiz gehandhabt wird ist mir nicht geläufig. Jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich bei der Karte für die Segelflieger ebenfalls um eine ICAO-Karte im Maßstab 1 : 500 000.

Deshalb ist die Aussage

...die fliegen auch i.d.R. nicht nach ICAO-Karten.

ziemlich fragwürdig! Wenn man's nicht weiß, sollte man sich einfach vorher informieren oder zurückhalten. Andernfalls werden nur immer wieder neue Desinformationen verbreitet...
 

rubberduck

User gesperrt
Es gibt für 2015 neue ICAO Karten und ein tolles Tool von "Skyfool",
das die ICAO Karten und Lufträume in Google Earth sichtbar macht.

Download unter
http://www.skyfool.de/luftraeume/

oder einfach auf die gewünschte Datei klicken zb. Deutschland 2015 auf das kleine blaue Viereck.

Wenn man in GE die Sidebar aufblendet kann man die Lufträume die angezeigt werden sollen auswählen.
ZB. Class C, Class E, CTR usw.

In dem Tool enthalten sind die kontrollierten Lufträume, Flugverbotszonen etc.

Man muss einfach mal etwas damit spielen und entdecken.

PS: Wenn man GE kippt, sieht man sogar die Höhe des Luftraum grafisch abgebildet.

Gruss
Jürgen
 
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