cumulonimbus
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Lt. BMVBS soll es demnächst eine neue Regelung geben:
Die nächste Generation der ICAO-Karten wird mit den neuen Feinstaubzonen versehen. Die Karten sind für ALLE Luftfahrzeuge nach §1 LuftVG bindend .
Die Feinstaubzonen sind in den neuen Karten schwarz umrandet mit Schraffur eingezeichnet (ähnlich ED-R-...) und gekennzeichnet mit ED-F-..., sie gelten von GND-5000ft MSL.
Einflug ist nur gestattet für Luftfahrzeuge ohne Eigenantrieb, Ballone, Elektrofluggeräte und Luftfahrzeuge mit gültiger grüner Feinstaubplakette. Die Feinstaubplakette wird vom zuständigen LTB erteilt und ist gut sichtbar am Luftfahrzeug anzubringen. Gleichzeitig werden zwecks Überwachung die Plakette im Lärmschutzzeugnis eingetragen und die Übermittlungsdaten des Mode-S-Transponder angepasst.
Unberechtigter Einflug in Feinstaubzonen ohne gültigen Mode-S Feinstaubcode und Plakette wird als Straftat geahndet.
Die Plakette wird erteilt für Luftfahrzeuge, die die Grenzwerte für die entsprechenden Kfz. erfüllen, i.A. bei Benzinmotoren mit automatischer Gemischregulierung und geregeltem Katalysator, bei Dieselmotoren und Turbinen mit geschlossenem Rußfiltersystem.
Die Hersteller sind aufgefordert, zeitnah Abgaswerte zu veröffentlichen und Listen mit Luftfahrzeugen und Antrieben zu erstellen, die die o.g. Anforderungen erfüllen. Ggf. sind umgehend zugelassene Nachrüstsätze anzubieten. Der Einbau hat bei entsprechend zertifizierten LTBs zu erfolgen.
Die Plakette kostet 50 EUR, Einbaukosten und weitere Zertifizierungsgebühren sind vom Halter zu tragen.
Die nächste Generation der ICAO-Karten wird mit den neuen Feinstaubzonen versehen. Die Karten sind für ALLE Luftfahrzeuge nach §1 LuftVG bindend .
Die Feinstaubzonen sind in den neuen Karten schwarz umrandet mit Schraffur eingezeichnet (ähnlich ED-R-...) und gekennzeichnet mit ED-F-..., sie gelten von GND-5000ft MSL.
Einflug ist nur gestattet für Luftfahrzeuge ohne Eigenantrieb, Ballone, Elektrofluggeräte und Luftfahrzeuge mit gültiger grüner Feinstaubplakette. Die Feinstaubplakette wird vom zuständigen LTB erteilt und ist gut sichtbar am Luftfahrzeug anzubringen. Gleichzeitig werden zwecks Überwachung die Plakette im Lärmschutzzeugnis eingetragen und die Übermittlungsdaten des Mode-S-Transponder angepasst.
Unberechtigter Einflug in Feinstaubzonen ohne gültigen Mode-S Feinstaubcode und Plakette wird als Straftat geahndet.
Die Plakette wird erteilt für Luftfahrzeuge, die die Grenzwerte für die entsprechenden Kfz. erfüllen, i.A. bei Benzinmotoren mit automatischer Gemischregulierung und geregeltem Katalysator, bei Dieselmotoren und Turbinen mit geschlossenem Rußfiltersystem.
Die Hersteller sind aufgefordert, zeitnah Abgaswerte zu veröffentlichen und Listen mit Luftfahrzeugen und Antrieben zu erstellen, die die o.g. Anforderungen erfüllen. Ggf. sind umgehend zugelassene Nachrüstsätze anzubieten. Der Einbau hat bei entsprechend zertifizierten LTBs zu erfolgen.
Die Plakette kostet 50 EUR, Einbaukosten und weitere Zertifizierungsgebühren sind vom Halter zu tragen.