Teilnahme am Wettbewerb mit 72MHz

Hallo Leute!
Ein Bekannter von mir möchte wissen, ob er bei einem F3?-Wettbewerb in D seine 72MHz-Funke verwenden darf oder unbedingt HF-Teil austauschen muß.
Bitte nur begründete Antworten, keine Spekulationen.

Danke
Juri
 

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Hallo Juri,

ein klares:NEIN , Darf er nicht.Er darf (wie alle) nur die in Deutschland zugelassenen Frequenzen verwenden,welche das sind,siehe hier.Man macht sich bereits strafbar (und auch haftbar) wenn man eine zugelassene Frequenz für einen anderen Zweck verwendet,wie freigegeben (z.B. auf 35 Mhz Boote oder Autos betreiben).
 
Danke Sebastian!
Jetzt muss er sich wohl eine europäische Funke samt Empfänger zulegen und seinen Segler zum Empfängerwechsel umbauen :(
Gruß
Juri
 
Hallo,
wenn es sich um einen internationalen Wettbewerb handelt, könnte der Veranstalter versuchen über die RegTP eine Sondergenehmigung für die Dauer der Veranstaltung zuerhalten.

Ansonsten könnte man auch versuchen über einen Fernsteuerhersteller oder Händler das nötige Equipment auszuleihen.

Wenn gar nichts geht ist vielleicht auch jemand bereit einen Sender+Empfänger privat zu die Dauer der Veranstaltung auszuleihen.

Man sollte aber auch keinen Fall ohne Genehmigung auf 72MHz fliegen. Auch wenn eine Sondergehmigung vorliegt, würde ich unbedingt eine Frequenzkontrolle vor jedem Flug machen.
 
Das ist ein vernünftiger Vorschlag: der soll sich doch beim Veranstalter schlau machen.
Danke und Gruß
Juri
 

Börny

User
Morgen,

In jeder Ausschreibung stehen meist sätze wie "...der teilnehmende Pilot hat eine gültige Senderzulassung sowie ausreichend Versicherungsschutz nachzuweisen.."Damit ist es für den Veranstalter erledigt. Das erstere hat der Kollege mit 72Mhz schlicht und ergreifend nicht, daher fliegt er nicht. Jedenfalls nicht mit 72Mhz oder sonst einer dubiosen Frequenz.
72Mhz ist in Deutschland eben nicht zugelassen.

Holm & Rippenbruch,
Börny
 
Und wie ist das bei internat. Veranstaltungen?

ich nahm bisher an, dass kein Veranstalter verlangen kann, dass Gäste einer WM nur die im Gastgeberland zugelassenen Frequenzen (oder vielleicht sogar noch Produkte wegen den Prüfzeichen) verwenden darf.

MfG

Ulli
 
Hallo,
ich habe vor einigen Jahren an einer WM in Kanada für Scale Modelle teilgenommen.

Dort waren zunächst auch nur 72 MHZ erlaubt, der Veranstalter hat dann aber eine Sondergenehmigung zum Betrieb von 35MHz Geräten bekommen.

Wir haben aber aus Sicherheitsgründen das 72MHz genutzt. Das nötige Equipment, SPCM Empfänger + Sendermodul, hatte mir damals freundlicherweise die Firma Graupner leihweise zur Verfügung gestellt.

Ob hier in Deutschland für die Dauer eines Wettbewerbes 72 MHZ benutzt werden darf, kann die RegTP sagen.

Um welchen Wettbewerb geht es und wer ist der Veranstalter (DAeC oder DMFV). Die entsprechenden Referenten helfen bestimmt weiter, wenn ein Teilnehmer ein Frequenz-Problem hat.
 

Börny

User
@Ulli:
Kann ein Veranstalter natürlich, da er auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht vertritt und daher ganz klar fest legt wer fliegt und wer nicht.
Kein Veranstalter hat ein Interesse daran, sich grobe Fahrlässigkeit unterstellen zu lassen.Und daher fliegt ein Teilnehmer, mit einem nicht der Gesetzeslage entsprechenden Sender nicht auf dieser Veranstaltung.
Hat ein Veranstalter das Interesse, seine Veranstaltung auf internationaler Ebene zu etablieren, so wird er sich über eine Ausnahmeregelung mit der RegTP ins Benehmen setzen und dann in der Ausschreibung entsprechend informieren, ggf. auch Leihequipment zur Verfügung stellen.
Es bleibt aber wie es ist: Entspricht ein potentieller Veranstaltungsteilnehmer nicht geltendem Recht sowie der Ausschreibung, wird die Veranstaltungsleitung ihm die aktive Teilnahme untersagen.

Holm & Rippenbruch,
Börny
 
Hallo Börny,
Rechte hat der Veranstalter viele.
Aber; wenn ein internat. Verband zu einer Veranstaltung einlädt, der Veranstalter es schaffte den Zuschlag zu erhalten, dann würde ich mir nicht das Recht rausnehmen Gäste auszuschließen, sondern alles machen damit alle Geste teilnehmen können.
Wenn ich zu einer intewrnat. Veranstaltung einlade, um eine höhere Wertigkeit zu erreichen, kann ich auf "Grundlage" rechtlicher Vorschriften dafür sorgen, dass nicht alle teilnehmen können.
Ich hatte zu einer Regatta eingeladen und ausdrücklich auf Meßbriefe und Klassenvorschriften verzichtet, wenn die Segelboote offensichtlich der Einmeterbootsklasse entsprechen.

Mast- und Schotbruch

Ulli
 

Börny

User
...ist ja genau, was ich schrieb: Wenn ein Veranstalter seinen Wettbewerb international etablieren möchte, wird er sich um die entsprechenden Rahmenbedinungen kümmern und, um vor Ort unnötige Mißverständnisse sowie Diskussionen zu vermeiden, in der Ausschreibung entsprechend informieren.
Allerdingst wird Dir bei Deiner Regatta, in der Du die Zulassung der Modelle entwas großzügiger wählst, aus einem daraus resultierenden Unfall kein grob fahrlässiges Verhalten unterstellt.
Wenn jedoch bei einem Flugwettbewerb ein Teilnehmer erheblichen Sachschaden oder gar Personenschaden verursacht und er keine zugelassene Frequenz benutzt hat, wird dem Veranstalter allerdingst sofort grob fahrlässiges Verhalten unterstellt. Es geht hier zunächst nicht um eine Schuld- und Verursacherfrage, sondern erstmal darum, ob der Veranstalter alles erdenkliche getan hat, diesen Vorfall zu vermeiden.Und wenn ein Veranstalter wissentlich einen Piloten mit nicht zugelassener Frequenz fliegen lässt, ist er in einem solchen Fall fällig. Frag' doch mal den Anwalt Deines Vertrauens, was da für unnötiger Ärger auf einen zukommen kann...und alles nur, wegen einem Piloten ? Glaube kaum, daß es das wert ist.

Holm & Rippenbruch,
Börny
 

PW

User gesperrt
Hallo,

würde auf keinen Fall mit 72 MHz hier in Deutschland fliegen; einmal aus versicherungstechnischen Gründen; zum anderen aber wegen der Störanfälligkeit. Da wäre mir mein Modell zu schade für, dieses Risiko einzugehen.

Ich würde nur die Frequenzen fliegen, die hier zugelassen sind.

Auch eine Ausnahmegenehmigung nützt wenig, wenn nur Störungen auf dem Band sind.

Beispiel F 3A WM:

Der Veranstalter hatte einige Kanäle im 35 MHZ Band zugelassen (normalerweise ist 35 MHZ in Frankreich nicht zugelassen); aber hier hatten etliche Teilnehmer starke Störungen während ihrer Wertungsflüge.


Gruss

PW
 
Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, wer stört denn auf 72Mhz bzw sind massive Störungen in der Praxis zu geführchten? Habe an verschiedenen Hängen schon ausländische Gäste mit 72Mhz fliegen sehen, aber es hat ganz normal funktioniert. Oder wen stört der Modellflieger?
Um es nochmal klar zu stellen: Ich möchte Niemanden dazu verleiten und anleiten. Es intereesiert mich die technische Seite!
Uwe
 
Es intereesiert mich die technische Seite!
Mich auch!
Ich habe schon mit verschiedenen solcher Übeltäter (hauptsächlich Airline Piloten mit US Steuerungen) gesprochen...
Ihre einhellige Meinung: absolut problemlos und störungsfrei.
Ich konnte auch noch keinen Dienst herausfinden, der dieses Band in Europa ernsthaft benutzt.
Wäre für konkrete Hinweise dankbar!
Gruss Jürgen
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Kinderkram

Kinderkram

Moin zusammen,

dieses ständige Gequängel um in Deutschland nicht zugelassene Frequenzen für die Steuerung von Flugmodellen geht mir langsam auf den Senkel! :mad:

Würdet ihr mal im Magazin den Beitrag Fernsteuerfrequenzen für den Modellbau durchklicken, so könntet ihr feststellen, daß es weltweit nur wenige Länder gibt, die für Flugmodelle über mehr zugelassene Frequenzen verfügen als wir hier. Und wie viele Modellflieger leben hier oder kommen zu uns, die für ihr erweitertes Freizeitvergnügen z.B. 72MHz benötigen?

Warum können die gesetzlichen Gegebenheiten nicht mal ohne Diskussion akzeptiert werden? Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, daß es einigen Modellfliegern hier zu gut geht...
 
Hallo Konrad
Langeweile?
Warum maulst du uns (mich) deswegen so an?
Habe doch garnicht gesagt, dass mir die Kanäle nicht reichen. Es schneit draussen und wir unterhalten uns über Frequenzen. Wer keinen Bock darauf hat, muß ja nicht mitlesen.
Nix für Ungut!
Uwe
 

plinse

User
uwe neesen schrieb:
Endschuldigung, werde nix mehr zur Diskussion stellen! Möchte doch niemanden etwas fragen, dass er vielleicht blöd findet!
Gute Nacht...

Nu sei doch nicht gleich eingeschnappt, das technische Interesse ist ja vollkommen ok, es geht ja viel mehr darum, die gesetzten Grenzen dann auch zu akzeptieren, bei dir ja gegeben, deshalb ja auch der Link zur technischen Information.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Jaja, Uwe, Schnee draußen und nicht fliegen können/dürfen... ;)

Und für diejenigen, die es nicht gefunden haben:
Die US-Kanäle 28 - 48 (72,350 - 72,750MHz) sind durch militärischen Mobilfunkdienst/Betriebsfunk belegt.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten