...ist ja genau, was ich schrieb: Wenn ein Veranstalter seinen Wettbewerb international etablieren möchte, wird er sich um die entsprechenden Rahmenbedinungen kümmern und, um vor Ort unnötige Mißverständnisse sowie Diskussionen zu vermeiden, in der Ausschreibung entsprechend informieren.
Allerdingst wird Dir bei Deiner Regatta, in der Du die Zulassung der Modelle entwas großzügiger wählst, aus einem daraus resultierenden Unfall kein grob fahrlässiges Verhalten unterstellt.
Wenn jedoch bei einem Flugwettbewerb ein Teilnehmer erheblichen Sachschaden oder gar Personenschaden verursacht und er keine zugelassene Frequenz benutzt hat, wird dem Veranstalter allerdingst sofort grob fahrlässiges Verhalten unterstellt. Es geht hier zunächst nicht um eine Schuld- und Verursacherfrage, sondern erstmal darum, ob der Veranstalter alles erdenkliche getan hat, diesen Vorfall zu vermeiden.Und wenn ein Veranstalter wissentlich einen Piloten mit nicht zugelassener Frequenz fliegen lässt, ist er in einem solchen Fall fällig. Frag' doch mal den Anwalt Deines Vertrauens, was da für unnötiger Ärger auf einen zukommen kann...und alles nur, wegen einem Piloten ? Glaube kaum, daß es das wert ist.
Holm & Rippenbruch,
Börny