DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

rubberduck

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Danke für den Hinweis,

ich hätte mir gewünscht der große Modellfliegerverband hätte von Anfang an so argumentiert wie RA Felling,
dann wären wir heute wesentlich weiter. Übrigens ein toller Vergleich aus dem Fußball - großes Kompliment
an Herrn Felling. Da sollte eigentlich Jeder verstehen können wie unsinnig das vorgesehene Verfahren ist.

Meine Anregung an den Verband: Bitte mal prüfen ob man eigentlich den richtigen Rechtsvertreter beschäftigt ;)

Gruß
Paul

Das ein Profi wie Ronaldo seine Erfahrungen im Job nicht nachweisen muss, ist logisch.
Bei uns geht es nicht um Profi-Modellpiloten.
Deswegen finde ich den Vergleich unzutreffend.

Die Frage wird sich auch jeder Abgeordnete stellen, der den Brief erhält.

Ich kann mich 40 Jahre mit Elektronik als Hobby beschäftigen, bekomme aber deswegen keinen Lehrbrief oder Meisterbrief ohne Prüfung.
 
Definition der FAI (hierfür sicher nicht massgeblich) http://www.fai.org/ciam-news/39721-...-opens-its-doors-to-this-new-booming-activity

Drones are aircraft of limited dimensions which are used for competitions, sport or recreational purposes.
UAV's (or RPA's) however, are aerodynes (aircraft heavier than air) with a means of propulsion and are used for scientific research for commercial, governmental or military purposes.

Unterteilung nach Gewicht: (Sporting Code Section 12)
2.1.1.2 Weight Classifications:
2.1.1.2.1 U-1.a and U-2.a Weight less than 5 kg
2.1.1.2.2 U-1.b and U-2.b Weight 5 kg to less than 50 kg
2.1.1.2.3 U-1.c and U-2.c Weight 50 kg to less than 500 kg
2.1.1.2.4 U-1.d and U-2.d Weight 500 kg to less than 2 500 kg
2.1.1.2.5 U-1.e and U-2.e Weight 2 500 kg to less than 5 000 kg
2.1.1.2.6 U-1.f and U-2.f Weight 5 000 kg to less than 10 000 kg
2.1.1.2.7 U-1.g and U-2.g Weight 10 000 kg to less than 20 000 kg
2.1.1.2.8 U-1.h and U-2.h Weight 20 000 kg to less than 40 000 kg
2.1.1.2.9 U-1.i and U-2.i Weight 40 000 kg or greater

irgendwie kommt einem das doch bekannt vor ;)


M.E. macht den Unterschied die Kamera, alles was keine nach unten gerichtete Kamera hat, ist Modellsport und keine Drohne.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Vorschlag RA. Dr. Felling:
Drohnen (im Regelfall Copter mit oder ohne Kamera) und gewerblich eingesetzte Modellflugzeuge dürfen außerhalb genehmigter Modellflugplätze nur in einer Höhe von bis zu 100m aufsteigen; Ausnahmen kann die zuständige Luftfahrtbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen.

Es würden reguliert
a) Drohnen - die Legaldefiniton fehlt, könnte aber ja erfolgen, wobei ich die Unterscheidung zum "traditionellen" Modellflug als schwierig erachte.
b) gewerblich eingesetzte Modellflugzeuge

Damit wären Modelle unter 5kg, die keine Drohnen sind nicht betroffen. Wie die Definition aussehen könnte ist mir aber unklar. Man müsste vermutlich einen neuen begriff einführen, z.B. Copterdrohne oder Modelldrohne.

Was ist eine Copterdrohne? Da hat jeder seien Vorstellung und man meint das wäre einfach zu beschreiben, ist es aber nicht.
Ist alles was einen Schwebeflug ausführen kann eine Copterdrohne? Ein stark motorisierte Flächenflugzeug kann auch schweben / hovern.
Ist alles was mehrere Rotoren hat ein Copterdrohne bzw. wie viele Rotoren muss ein Copter mindesten haben?
Oder ist nur eine Copterdrohne was mehrere Rotoren und keine sonstige auftriebserzeugende Fläche (Flügel) hat.

Was soll überhaupt reguliert werden? Meiner Meinung nach Flugzeuge, die autonom größere Strecken zurücklegen und somit außer Sichtkontrollweite betrieben werden können.

Mein Vorschlag würde eher so lauten

"Modellflugzeuge, die aufgrund elektronischer Einrichtungen vorgegebene Flugwege oder vorgegebene Ziele anfliegen können, dürfen außerhalb genehmigter Modellflugplätze nur in einer Höhe von bis zu 100m aufsteigen; Ausnahmen kann die zuständige Luftfahrtbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen."


Oder noch einfacher

" Ein Betrieb von Modellflugzeugen jeder Art außerhalb einer Entfernung, die eine Kontrolle nach Sicht erlauben ist nur bis zu einer Flughöhe von 100m über Grund zulässig. Ausnahmen kann die zuständige Luftfahrtbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen."


Wieso man den gewerblichen Modellflug da mitregeln will/muss weiß ich nicht und verschiedene Ziele in eine Regelung zu packen halte ich für problematisch, deshalb habe ich in da rausgelassen.

Hans
 
Mein Vorschlag würde eher so lauten

"Modellflugzeuge, die aufgrund elektronischer Einrichtungen vorgegebene Flugwege oder vorgegebene Ziele anfliegen können, dürfen außerhalb genehmigter Modellflugplätze nur in einer Höhe von bis zu 100m aufsteigen; Ausnahmen kann die zuständige Luftfahrtbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen."


Oder noch einfacher

" Ein Betrieb von Modellflugzeugen jeder Art außerhalb einer Entfernung, die eine Kontrolle nach Sicht erlauben ist nur bis zu einer Flughöhe von 100m über Grund zulässig. Ausnahmen kann die zuständige Luftfahrtbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen."

Für mich ein ganz falscher Ansatz.
Warum, weil das Modell nicht mehr der direkten Kontrolle des Steuerers unterliegt.

Autonomer "Modellflug", also außerhalb der Sichtweite des Steuerers nur mit Genehmigung der Luftfahrtbehörde.

Flüge mit Coptern, Hubis und Flächenmodellen mit Kamera nur bis zu einer Höhe von 100m.
Ausnahmen genehmigt die Luftfahrtbehörde.

Mehr braucht es nicht.
 

rubberduck

User gesperrt
Warum braucht man im Modell, Fläche oder Kopter immer unbedingt eine Kamera?
Man kann auch ohne Kamera zig-hundert Meter hoch fliegen.
Das Problem bleibt auch ohne Kamera bestehen.
Wer (zu) hoch hinaus will, macht das (auch ohne Kamera).
 

jmoors

Vereinsmitglied
Habt ihr gelesen, was Herr Felling vorgeschlagen hat? Oder bin ich zu blöd zum verstehenden Lesen? Da steht doch: "Drohnen (im Regelfall Copter mit oder ohne Kamera) und gewerblich eingesetzte Modellflugzeuge dürfen außerhalb genehmigter Modellflugplätze nur in einer Höhe von bis zu 100m aufsteigen..."

Was beschränkt hier kleine Vereine ohne AE oder Wildflieger? Ich verstehe es nicht.

Gruß Mirko

Es gibt Vereine, die auf einer Wiese erlaubnisfreien Modellflug betreiben, d. h. unter 5 KG. Die brauchen keine Aufstiegserlaubnis und haben somit keinen offiziell genehmigten Modellflugplatz. Diese Vereine dürften dann nur noch 100m hoch fliegen.

VG, Jürgen
 

Eisvogel

User
Wenn ich mir das bisher geschriebene (incl. des Briefes an die Abgeordneten) anschau :rolleyes:, dann muß ich feststellen daß es schon Sinn macht wenn NUR die Verbände mitbestimmen wie es wie dem Modellflug weitergeht.

Selbst der sicher gutgemeinte Brief des Fachanwalts könnte gewaltig in die Hose gehen wenn (weil) die Definition Flugmodell/Copter (noch) nicht eindeutig ist. Wenn man dann noch alle anderen Briefe an die Politiker kennen würde, jeder mit anderen Vorschlägen und Forderungen, wonach sollten die sich denn richten?

So gesehen ist es schon gut, daß das Geschreibsel wohl keinen interessiert und die Verbände erst nach reichlich Übersetzungen, Überlegungen, Diskussionen und Analysen ihre Vorschläge machen und mit den zuständigen Behörden einen annehmbaren Vergleich suchen.

Es wär wohl besser gewesen, wenn der Fachanwalt seine Fachkenntnis in das zuständige Gremium seines Verbandes eingebracht hätte statt eigenmächtig zu schreiben.
 
Jürgen, lies doch bitte noch mal genau den Satz: Außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen wären demnach nur Copter und GEWERBLICHER Modellflug begrenzt. Das steht doch ganz klar und deutlich geschrieben. Für den normalen Copterflieger wären 100 Meter Höhe eh kein Ding. Und gewerbliches Fliegen hat ja mit Hobby nicht sooo viel zu tun, zumindest nicht außerhalb von Modellflugplätzen.

Gruß Mirko
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Gottseidank, die Ente ist wieder da, ich dachte schon es wär was....:)

Tja,
so ist das mit den Enten:
21895-raeuber-ente.jpg

Besonders wenn sie den letzten Nerv rauben. Die ist gerade dabei.
 

rubberduck

User gesperrt
So gesehen ist es schon gut, daß das Geschreibsel hier wohl keinen interessiert und die Verbände erst nach reichlich Übersetzungen, Überlegungen, Diskussionen und Analysen ihre Vorschläge machen und mit den zuständigen Behörden einen annehmbaren Vergleich suchen.

Das finde ich auch ;)
 

rubberduck

User gesperrt
Für mich ein ganz falscher Ansatz.
Warum, weil das Modell nicht mehr der direkten Kontrolle des Steuerers unterliegt.

Autonomer "Modellflug", also außerhalb der Sichtweite des Steuerers nur mit Genehmigung der Luftfahrtbehörde.

Flüge mit Coptern, Hubis und Flächenmodellen mit Kamera nur bis zu einer Höhe von 100m.
Ausnahmen genehmigt die Luftfahrtbehörde.

Mehr braucht es nicht.


Was machen denn die Modellflieger, die in ihrem Segler eine Kamera einsetzen wollen?
http://www.rc-network.de/forum/show...men-(Segler)?p=4190710&viewfull=1#post4190710
 
Hallo Frank,

War mit der gründung von der European Model Flying Union auch eine Vertretung des DMFV dabei oder können nur FAI Ländervertretungen beim EMFU mittlied werden?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

War mit der gründung von der European Model Flying Union auch eine Vertretung des DMFV dabei oder können nur FAI Ländervertretungen beim EMFU mittlied werden?

Die Initiative zur Gründung der EMFU kommt von in Europe Air Sports (EAS) organisierten Verbänden. Daher waren zunächst mal EAS-Members dabei.
Die EMFU soll aber allen Modellflugverbänden unabhängig von einer Mitgliedschaft in FAI, EAS oder dem nationalen Luftsportverband offenstehen.
Ich habe bei dem Meeting in FN grossen Wert darauf gelegt und zum Ausdruck gebracht, dass dieses sehr wichtig ist um z.B. DMFV oder ÖMFV eine Mitgliedschaft zu ermöglichen.

Alle europäischen Modellflugverbände sind ausdrücklich eingeladen, sich an der EMFU zu beteiligen. Das ist im Gründungsstatement der EMFU festgehalten.
 
Alle europäischen Modellflugverbände sind ausdrücklich eingeladen, sich an der EMFU zu beteiligen. Das ist im Gründungsstatement der EMFU festgehalten.

TOP, Danke Frank, dann werde ich mal die innitiatieve dazu nehmen das auser der KNVvL auch die Federatie Limburgse Radio Controle Vliegers (FLRCV) Mittglied beim EMFU wird.
 
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