glipski
User
...Jetzt aber:
Damit weist der DAeC aber auf das Ende einer Übergangsfrist zum gleichen Termin hin.
Hab ich da was versäumt, was die Übergangsfrist mit welchen Inhalten auch immer angeht? Schließlich sind die Inhalte dieser zur Zeit gültigen Übergangsfrist auch die zur Zeit gültigen Regeln zum Fliegen.
Wer weiß da was? Insbesondere wären hier natürlich Stimmen aus den Verbänden interessant.
Gruß Tk7
Die Übergangsregelung betreffen die Kennzeichnungspflicht von Modellen und das Fliegen von Modellen > 2kg ausserhalb von Modellflugplätzen mit AE. Diese Übergangsregelung endet am 30. September. Für das Fliegen von Modellens >2kg ausserhalb von Modellflugplätzen mit AE ist ab dem 1. Oktober 2017 ebenfalls der Kenntnisnachweis notwendig, auch unterhalb von 100m.
Gruss
Gerhard