Kenntnisnachweis - Gibt es etwas Neues?

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glipski

User
...Jetzt aber:
Damit weist der DAeC aber auf das Ende einer Übergangsfrist zum gleichen Termin hin.

Hab ich da was versäumt, was die Übergangsfrist mit welchen Inhalten auch immer angeht? Schließlich sind die Inhalte dieser zur Zeit gültigen Übergangsfrist auch die zur Zeit gültigen Regeln zum Fliegen.
Wer weiß da was? Insbesondere wären hier natürlich Stimmen aus den Verbänden interessant.

Gruß Tk7

Die Übergangsregelung betreffen die Kennzeichnungspflicht von Modellen und das Fliegen von Modellen > 2kg ausserhalb von Modellflugplätzen mit AE. Diese Übergangsregelung endet am 30. September. Für das Fliegen von Modellens >2kg ausserhalb von Modellflugplätzen mit AE ist ab dem 1. Oktober 2017 ebenfalls der Kenntnisnachweis notwendig, auch unterhalb von 100m.

Gruss

Gerhard
 
Kenntnisnachweis DK

Kenntnisnachweis DK

Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn man einen Kenntnisnachweis und eine Zulassungsnummer aus einem sehr gut befreundeten EU-Land (zB Dänemark) hat, wäre das durch EU-Recht auch in Deutschland gültig oder muß es die nationale Lizenz sein???

Hat jemand dazu Informationen???

Dänemark ist ja in dieser Angelegenheit schon viel weiter und ich würde mein Geld auch gerne nach Dänemark überweisen.

mfg
der Nichtflügler
 
Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn man einen Kenntnisnachweis und eine Zulassungsnummer aus einem sehr gut befreundeten EU-Land (zB Dänemark) hat, wäre das durch EU-Recht auch in Deutschland gültig oder muß es die nationale Lizenz sein???

Hat jemand dazu Informationen???

Dänemark ist ja in dieser Angelegenheit schon viel weiter und ich würde mein Geld auch gerne nach Dänemark überweisen.

mfg
der Nichtflügler

Netter, aber nutzloser Versuch.;)
 

cap-1

User
Ok, Geld nach Dänemark,
fliegen dann hier.........

Vergleicht diese Länder nicht immer mit uns.
Die haben nicht 80 Mi. Bürger und viel mehr Freiflächen.

Wartet doch einfach mal den 01.10 2017 ab ob die Ankündigung wie vorhergesagt auch eintrifft.
Dann kann man wieder drüber diskutieren, vorher ist doch einfach müßig.

Früher mußte jeder Modellflieger auf die Post um einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Betreiben einer Funke holen.
Den Antrag dann ausfüllen und 50 DM-berappen, dann bekam man eine Bescheinigung.
Da hat sich keiner aufgeregt, höchsten über die 50 DM, war viel Geld damals.

Heute regt jeder schon über etwas auf was noch gar nicht relevant ist.

Gruß Günther
 
Ok, Geld nach Dänemark,
fliegen dann hier.........

Der dänische "Kenntnisnachweis" kostet nichts.

http://www.rc-network.de/forum/show...-in-Dänemark?p=4353162&viewfull=1#post4353162
http://www.rc-network.de/forum/show...-in-Dänemark?p=4353342&viewfull=1#post4353342

In Dänemark gibt es ausserdem eine allgemein zugängliche Karte der Flugbeschränkungen (man benötigt keine datenkrakenhafte App der DFS oder eine kostenpflichtige zukünftige App des DMFV):
http://zzz42drone.naviair.dk/

Vergleicht diese Länder nicht immer mit uns.
Die haben nicht 80 Mi. Bürger und viel mehr Freiflächen.
Ich sehe keinen inhaltlichen Bezug dieser "Argumente".

Gruss
Tobias
 

cap-1

User
Der dänische "Kenntnisnachweis" kostet nichts.

http://www.rc-network.de/forum/show...-in-Dänemark?p=4353162&viewfull=1#post4353162
http://www.rc-network.de/forum/show...-in-Dänemark?p=4353342&viewfull=1#post4353342

In Dänemark gibt es ausserdem eine allgemein zugängliche Karte der Flugbeschränkungen (man benötigt keine datenkrakenhafte App der DFS oder eine kostenpflichtige zukünftige App des DMFV):
http://zzz42drone.naviair.dk/


Ich sehe keinen inhaltlichen Bezug dieser "Argumente".

Gruss
Tobias


Hallo Tobias,

das bezog sich auf deinen Satz "die sind dort schon weiter,


mit was den ?
Nur weil dort die Gebührenordnung anders ist,?
Wenn ich dort ein Bier kaufe, sind wir hier auch schon weiter weil es nur ein Drittel kostet?

Das war der inhaltliche Bezug, ich glaube das haben viele hier so begriffen.

Gruß Günther
 
Kenntnisnachweis in Dänemark...

Kenntnisnachweis in Dänemark...

Ach ja???
mfg
der Nichtflügler

Der Kenntnisnachweis ist kostenfrei.
Die Registrierung (Registrierungsnummer für alle Drohnen/Flugmodelle) kostet 15 DKK (etwa 2 EUR).

Bei der Bezahlung von Letzterem bin ich zuerst durch meinen eigenen Fehler gescheitert (Einsicht kam danach)...
 
Hallo Tobias,

das bezog sich auf deinen Satz "die sind dort schon weiter,


mit was den ?
Nur weil dort die Gebührenordnung anders ist,?
Wenn ich dort ein Bier kaufe, sind wir hier auch schon weiter weil es nur ein Drittel kostet?

Das war der inhaltliche Bezug, ich glaube das haben viele hier so begriffen.

Gruß Günther

Mit den Ressourcen eines kleinen Landes haben die Dänen einen problemlos und kostenlos erlangbaren Kenntnisnachweis realisiert.
 
... darf ich vorsichtig die Hand heben...
Der Modellflieger "kontaktiert" in Dänemark direkt eine Unterabteilung des Ministeriums.
https://www.trafikstyrelsen.dk/EN.aspx
""The Danish Transport, Construction and Housing Authority is an agency within the Danish Ministry of Transport, Building and Housing""

Bei "uns" schliesst offensichtlich das Luftfahrtbundesamt (LBA), als operativer Arm des Ministeriums, aka BMVI, mit zwei Verbänden einen Vertrag über die Auslagerung von bestimmten (eigenen) Funktionen an diese Verbände.

Ich könnte mir vorstellen, unsere Verbände nennen jeweils einen "Beauftragten" und eventuell zusätzlich einen Vertreter. Diese Personen werden spasshaft gesagt, vom LBA "verhaftet" und auf Eignung geprüft, ja, die Verbände zusätzlich auch... Kann etwas dauern... und dann bevollmächtigt.
Bin gespannt, wer dort benannt wird bzw. wurde. Jedenfalls ist der hiesige Modellflieger über den "Verband" und das LBA über zwei Stufen vom Ministerium entkoppelt...
Gruss Dietmar

P.S. Wenn die Verbände das nun auch auslagern möchten (an ihre Vereine), müssten die Vereine wiederum Verantwortliche benennen, die dann von den Verbänden zu prüfen und zu bevollmächtigen wären... Dann noch ein Verfahren für die Vereine machen und wir sind in 2018...

Ich weiss allerdings momentan nicht genau, mangels Zugriff auf bestimmte Unterlagen, ob ein Einweisungsberechtiger innerhalb eines lokalen Vereins vorgesehen bzw. überhaupt möglich/sinnvoll/praktikabel ist bzw. ob dort die Bereitschaft vorhanden wäre, so eine Funktion wahrzunehmen...
Mannomann, wir sind im Hobbybereich.
 
Moin Zusammen,
per NFL letzte Woche sind die ersten Verbände/ Personen autorisiert worden die den Kenntnisnachweis abnehnem/ausführen dürfen.
Ist auf der LBA Homepage zu lesen.
Viele Grüße
 
hi Dirk, dabei geht es um §21d: gewerblicher Drohneneinsatz...: http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen.html?nn=56

Unsere Verbände sind davon nicht betroffen :
Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) und der Deutsche Aero Club e.V . sowie deren Mitgliedsvereine sind grundsätzlich berechtigt, entsprechende Einweisungen für Steuerer von unbemannten Fluggeräten durchzuführen und zu bescheinigen. Dieses Angebot richtet sich an deren Mitglieder, kann jedoch auch von Nichtmitgliedern wahrgenommen werden.
Die von diesen Verbänden oder deren Vereinen ausgestellte Bescheinigung berechtigt zum Steuern von unbemannten Fluggeräten über 2 kg Startmasse, sofern diese Geräte ausschließlich zu Sport und Freizeitzwecken verwendet werden.
 

glipski

User
Unterschied Kenntnisnachweis §21d und §21e

Unterschied Kenntnisnachweis §21d und §21e

Moin Zusammen,
per NFL letzte Woche sind die ersten Verbände/ Personen autorisiert worden die den Kenntnisnachweis abnehnem/ausführen dürfen.
Ist auf der LBA Homepage zu lesen.
Viele Grüße
Die auf der LBA-Homepage veröffentliche Liste http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen.html?nn=1595134 ist für den Kenntnisnachweis nach §21d, das ist der Kenntnisnachweis für gewerbliche Anwendung von Drohnen. Wenn man auf die Homepage einer solchen zugelassenen Stelle geht, sieht man auch, dass die Kosten entsprechend höher sind für die beinhaltete Ausbildung als die €25 für den Kenntnisnachweis nach §21e.

Für uns Hobbymodellbauer / -flieger ist der Kenntnisnachweis nach §21e notwendig, für den es noch keine zugelassene Stelle gibt. Soweit ich weiß, haben sich BMVI/LBA, DMFV und DAeC darauf geeinigt, dass dafür nur die beiden Verbände vorgesehen sind.

Nach dieser Pressemitteilung http://www.lba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presseinfo2017/Presseinfo012017.html?nn=700884 liegen dem LBA noch weiter 27 Anträge vor.

Ich habe mal weiter "nachgeforscht". Jeder Interessent, der zugelassen werden möchte als Stelle, die den Kenntnisnachweis ausstellen kann, muss beim LBA einen entsprechenden Antrag stellen. Soweit ich herausgefunden habe, haben auch deshalb der DMFV und der DAeC unabhängig voneinander jeweils ihren eigenen Antrag gestellt. Bei der großen Anzahl der Anträge beim LBA wird natürlich entsprechende Bearbeitungszeit benötigt. Ich nehme auch an, dass Antragsteller für gewerbliche Nutzung nach §21d bevorzugt werden. Gewerbliche Anwender und Firmen können da wahrscheinlich einen größeren Druck auf das LBA ausüben, da ohne Kenntnisnachweis nach §21d deren Existenz bedroht ist. Vielleicht sind da sogar Schadensersatzansprüche an das LBA möglich. Als Modellflieger werden wir da hinten anstehen auf der Liste, so meine Vermutung.

Bei der Liste von weiteren 27 Antragstellern wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis wir Modellflieger dran sind. Den Stichtag 1.10.2017 sehe ich dahinschwinden. Was dann passiert, keine Ahnung.

Gruß

Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:
... darf ich vorsichtig die Hand heben...
Der Modellflieger "kontaktiert" in Dänemark direkt eine Unterabteilung des Ministeriums.
https://www.trafikstyrelsen.dk/EN.aspx
""The Danish Transport, Construction and Housing Authority is an agency within the Danish Ministry of Transport, Building and Housing""

Bei "uns" schliesst offensichtlich das Luftfahrtbundesamt (LBA), als operativer Arm des Ministeriums, aka BMVI, mit zwei Verbänden einen Vertrag über die Auslagerung von bestimmten (eigenen) Funktionen an diese Verbände.

Ich könnte mir vorstellen, unsere Verbände nennen jeweils einen "Beauftragten" und eventuell zusätzlich einen Vertreter. Diese Personen werden spasshaft gesagt, vom LBA "verhaftet" und auf Eignung geprüft, ja, die Verbände zusätzlich auch... Kann etwas dauern... und dann bevollmächtigt.
Bin gespannt, wer dort benannt wird bzw. wurde. Jedenfalls ist der hiesige Modellflieger über den "Verband" und das LBA über zwei Stufen vom Ministerium entkoppelt...
Gruss Dietmar

P.S. Wenn die Verbände das nun auch auslagern möchten (an ihre Vereine), müssten die Vereine wiederum Verantwortliche benennen, die dann von den Verbänden zu prüfen und zu bevollmächtigen wären... Dann noch ein Verfahren für die Vereine machen und wir sind in 2018...

Ich weiss allerdings momentan nicht genau, mangels Zugriff auf bestimmte Unterlagen, ob ein Einweisungsberechtiger innerhalb eines lokalen Vereins vorgesehen bzw. überhaupt möglich/sinnvoll/praktikabel ist bzw. ob dort die Bereitschaft vorhanden wäre, so eine Funktion wahrzunehmen...
Mannomann, wir sind im Hobbybereich.

Hallo Dietmar,
da hast du wohl ein grundsätzliches Problem beschrieben: Viele Beteiligte, die um Bedeutung ringen und eigene Interessen wahren oder ausbauen wollen.
Fette, lähmende Strukturen also.

Gruss
Tobias
 
P.S. Wenn die Verbände das nun auch auslagern möchten (an ihre Vereine), müssten die Vereine wiederum Verantwortliche benennen, die dann von den Verbänden zu prüfen und zu bevollmächtigen wären... Dann noch ein Verfahren für die Vereine machen und wir sind in 2018...

Ich weiss allerdings momentan nicht genau, mangels Zugriff auf bestimmte Unterlagen, ob ein Einweisungsberechtiger innerhalb eines lokalen Vereins vorgesehen bzw. überhaupt möglich/sinnvoll/praktikabel ist bzw. ob dort die Bereitschaft vorhanden wäre, so eine Funktion wahrzunehmen...
Mannomann, wir sind im Hobbybereich.

Haha...das wird aber ein lustige Nummer, jemanden im Verein zu finden, der sich das antun will. Viel Spass dabei ;)
 
Hi Tobias, bitte berücksichtigen, die beiden Verbände sollen künftig einen weiteren kleinen Teil bisher staatlicher Aufgaben wahrnehmen.
Dabei spielen sicher die hier zu erwartenden Mengen eine Rolle.
Könnte sein, der Teufel steckt im Detail. Z.B. würde ich erwarten, dass bei den Verbänden dann auch bestimmte Standards zu schaffen sind, die an die des Staates heranreichen (müssen), mal unabhängig von den fachlichen Sachen. Also z.B. Datenschutz gewährleisten bei den neu aufzubauenden Computersystemen mit ihren Webapplikationen und Datenbanken. Das LBA kann erst dann sein cleared-for-takeoff geben, wenn es die von ihm geforderten Zusicherungen und ggfs. Nachweise dazu hat. Soweit ich es beurteilen kann, leider liegen uns bisher keine Infos über den Fortschritt im gesamten Umfeld hier vor, weder vom LBA noch von den Verbänden.
Gruss Dietmar
 

kreidler

User
Da hier seit 2 Wochen Ruhe herrscht (was ja auch manchmal gut ist;)), stelle ich mal die Frage in den Raum, ob es neue Erkenntnisse hinsichtlich des Nachweises $21e gibt?

Mir geht es darum, dass es nur noch 5 Wochen bis zum Ende der Übergangsfrist sind. Obwohl es mich persönlich nur manchmal betrifft (Wasserflug mit größeren Fliegern) sollte doch für alle Betroffenen bald mal Klarheit hergestellt werden. Zusätzlich gibt es ja wohl auch noch diverse Vereine ohne AE (natürlich auch die mit AE), die doch gerne ihre Mitglieder informieren wollen.

Also: Habe ich etwas verpasst oder ruht der See immer noch:(?

Gruß Matthias
 

glipski

User
....Also: Habe ich etwas verpasst oder ruht der See immer noch:(?

Gruß Matthias

Hallo Matthias,

offizelle Aussagen der beiden Verbände gibt es immer noch nicht. Im Nachbarthread wurde eine Antwort des Justitiars des DMFV veröffentlicht http://www.rc-network.de/forum/showthread.php?p=4387658#post4387658, dass deren Online-Kenntnisnachweis Ende diesen Monats zur Verfügung stehen sollte. Ich erinnere mich aber auch an eine Aussage vom DAeC vor etlichen Wochen, wo gesagt wurde, dass deren Online-Kenntnisnachweis zum Ende des damaligen Monats (April oder Mai) zur Verfügung stünde. Dann hat aber das LBA Änderungswünsche geäussert und schon hatten wir Verzögerungen.

Gruss

Gerhard
 
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