EASA Prototype Regulations

Jürgen lass mal stecken: der DMFV hat die Möglichkeit innerhalb der EMFU mitzuarbeiten nicht genutzt, der private Alleingang hat auch nichts gebracht, die Grabenkämpfe bringen noch viel weniger...der Fisch ist wohl gegessen.

@Frank: du hast diese Punkte wohl schon erwähnt, bis sie aber in unseren Köpfen ankommen, wird es dauern...s.KN, Aufkleber, etc. Es hätte wohl keiner gedacht, dass man dazu soviele Fragen fragen kann...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Jürgen lass mal stecken: der DMFV hat die Möglichkeit innerhalb der EMFU mitzuarbeiten nicht genutzt, der private Alleingang hat auch nichts gebracht, die Grabenkämpfe bringen noch viel weniger...der Fisch ist wohl gegessen.

@Frank: du hast diese Punkte wohl schon erwähnt, bis sie aber in unseren Köpfen ankommen, wird es dauern...s.KN, Aufkleber, etc. Es hätte wohl keiner gedacht, dass man dazu soviele Fragen fragen kann...

Fassen wir es mal in einfache Worte, da der ganze Themenbereich extrem komplex ist:

Es eröffnet sich die Möglichkeit, dass der Modellflug innerhalb vernünftiger Grenzen in die Selbstregulierung geht. Man kann sich daran beteiligen und Nutzen daraus ziehen oder dagegen opponieren und in der nicht sinnvoll nutzbaren Open Category bleiben.
 
...
Die Regulierung selber besagt in §6:
"1. the competent authority may issue an operational authorisation, in accordance with UAS.SPEC.040, to a model club or association without further demonstration of compliance, on the basis of the model club’s or association’s established procedures, organisational structure, and management system;"
Das bezieht sich auf die Erleicherungen für den Modellflug. ...

Selbstverständlich ging es nur um Erleichterungen für den Modellflug. Und da steht eben leider nur "may" (Fett hervorgehoben) und nicht "shall" oder "should".
 
Jürgen lass mal stecken: der DMFV hat die Möglichkeit innerhalb der EMFU mitzuarbeiten nicht genutzt, der private Alleingang hat auch nichts gebracht, die Grabenkämpfe bringen noch viel weniger...der Fisch ist wohl gegessen.
...

Der DMFV hat mit der Aktion "Pro Modellflug" auf nationaler Ebene sicher etliche Entscheidungsträger "aufgeweckt" und da auch die EASA die Regelungen für den Modellflug wieder den jeweiligen Nationen übertragen will, ist man recht gut aufgestellt. Da bedarf es keiner "Grabenkämpfe", denn das Ziel ist letztendlich das Gleiche.

:) Jürgen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Selbstverständlich ging es nur um Erleichterungen für den Modellflug. Und da steht eben leider nur "may" (Fett hervorgehoben) und nicht "shall" oder "should".

"Die Erteilung einer nationalen Betriebserlaubnis ist eine "Kann-Bestimmung". Ein Rechtsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten."

Waren das deine Worte die besagen, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine nationale Betriebserlaubnis gibt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der DMFV hat mit der Aktion "Pro Modellflug" auf nationaler Ebene sicher etliche Entscheidungsträger "aufgeweckt" und da auch die EASA die Regelungen für den Modellflug wieder den jeweiligen Nationen übertragen will, ist man recht gut aufgestellt.
Was sollen die gar nicht zielführenden Kommentare?
Der DMFV hat aufgeweckt? Wen denn?
Nachdem von anderen geweckt wurde und man sich selbst ausgeschlossen hatte musste ja wenigstens ein laues Lüftchen losgetreten werden...
Statt zusammen in den Gremien zu arbeiten, werden ständig alte Nicklichkeiten weiter gepflegt.
Wozu?
Dieses ständige Wiederholen wird langsam einfach ermüdend, selbst jetzt geht es weiter, wo der Drops schon lange gelutscht ist.
Zu falschen Entscheidungen sollte man stehen und endlich konstruktiv mitarbeiten.
Diese Keilerei gegen die sachlichen Informationen von Frank ist einfach nur noch zum Kotzen.
Ihr hättet durch mitmachen anstelle der Nebenkriegsschauplatzdiplomatie mehr erreichen können.
 
... Diese Keilerei gegen die sachlichen Informationen von Frank ist einfach nur noch zum Kotzen.
...

Wo siehst Du da eine Keilerei? Lese einfach noch einmal meinen Beitrag hier:

http://www.rc-network.de/forum/show...-Regulations?p=4582456&viewfull=1#post4582456

Das war lediglich ein sachlicher Beitrag zu dem Vorwurf von Frank hier:

Die nationale Zuständigkeit basiert im Falle des Modellflugs auf dem §6 der EASA-Rules, dessen Anwendung seitens des DMFV aber strikt abgelehnt wird.

Der DMFV hatte - zusammen mit dem Schweizerischen Modellflugverband - eine bessere Lösung für den Modellflug gefordert. U.a. Flughöhenbeschränkungen nur da wo erforderlich, statt einer pauschalen Deckelung, die nur auf Antrag überschritten werden darf.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wo siehst Du da eine Keilerei? Lese einfach noch einmal meinen Beitrag hier:

http://www.rc-network.de/forum/show...-Regulations?p=4582456&viewfull=1#post4582456

Das war lediglich ein sachlicher Beitrag zu dem Vorwurf von Frank hier:



Der DMFV hatte - zusammen mit dem Schweizerischen Modellflugverband - eine bessere Lösung für den Modellflug gefordert. U.a. Flughöhenbeschränkungen nur da wo erforderlich, statt einer pauschalen Deckelung, die nur auf Antrag überschritten werden darf.

Ich erhebe keine Vorwürfe. Ich stelle lediglich fest. Die Ablehnung des DMFV der Lösung durch den §6 ist in zahlreichen Veröffentlichungen nachzulesen, deren Ztat ich uns hier erspare. Das würde den Rahmen sprengen.
Die "bessere" Lösung in der Open Category hätte die im Folgenden gezeigten Anforderungen zur Folge. Sorry lang und liegt nur in Englisch vor. Als Beispiel nehme ich mal das, was z.B. für die Wasserkuppe anzuwenden wäre.

"Product requirements for a class C2 UAS
A class C2 UAS shall:
1. have an MTOM, including payload, of less than 4 kg;
2. have a maximum attainable height above the take-off point limited to 120 m or be equipped with a system that limits the height above the surface or above the take-off point to a value selectable by the remote pilot; in the latter case, clear information about the height of the UA above the surface or take-off point during flight shall be provided to the remote pilot;
3. be designed and manufactured in such a way as to fly safely;
4. be safely controllable by a pilot following the manufacturer’s instructions;
5. have the requisite mechanical strength and, where appropriate, stability to withstand any stress to which it is subjected during use without any breakage or deformation that might interfere with its safe flight;
6. in the case of a tethered UA, the tensile length of the tether shall be less than 50 m and its mechanical strength shall be no less than:
(a) for heavier-than-air aircraft, 10 times the weight of the aerodyne at maximum mass;
(b) for lighter-than-air aircraft, 4 times the force exerted by the combination of the maximum static thrust and the aerodynamic force of the maximum allowed wind speed in flight;
7. be designed and constructed in such a way as to minimise injury to persons or damage to property during operation; sharp edges shall be avoided; if equipped with propellers, they shall be designed in such a way as to limit any injury that may be inflicted by the propeller blades;
8. unless tethered, in case of a loss of data link, have a reliable and predictable method for the UA to recover or terminate the flight in a way that reduces the effect on third parties in the air or on the ground;
9. unless tethered, be equipped with a remote pilot data link protected against unauthorised access to the command and control functions;
10. unless it is a fixed-wing UA, be equipped with a low-speed mode selectable by the remote pilot and limiting the maximum cruising speed to no more than 3 m/s.
11. have a sound pressure level not exceeding 60 dB(A) (measured at a 3-m distance from the UA);
12. if powered by electricity, the nominal voltage shall not exceed 48 V DC or the equivalent AC voltage; its accessible parts shall not exceed 48 V DC or the equivalent AC voltage; internal voltages shall not exceed 48 V DC or the equivalent AC voltage unless it is ensured that the voltage and current combination generated does not lead to any risk or harmful electric shock even when the UAS is damaged;
13. unless tethered, have an electronic identification system that shall:
(a) allow the user to insert the 10-digit UAS operator registration number;
(b) provide in real time during the whole duration of the flight the following information through electronic data:
(i) UAS operator registration number;
(ii) the unique serial number of the UA or the add-on;
(iii) geographical position of the UA, its height and associated time; and
(iv) geographical position of the UA take-off point;
(c) the information shall be protected against unauthorised modification;
14. be equipped with a geo-awareness system providing:
(a) an interface to load and update data containing information on airspace limitations, as defined by Regulation (EU) .../… [IR], which ensures that the process of loading or updating of such data does not degrade its integrity and validity;
(b) a warning alert when a potential breach of airspace limitations is detected; and
(c) information on its status as well as a warning alert when the positioning or navigation of the UA cannot ensure the proper functioning of the system;
15. if the UA has a function that limits its access to certain airspace areas or volumes, this function shall operate in such a manner that it interacts smoothly with the flight control system of the UA without adversely affecting flight safety; in addition, clear information shall be provided to the remote pilot when the UA flight control system is automatically engaged to keep the UA out of these areas;
16. provide the remote pilot with clear warning when the battery of the UA or its control station reaches a low level such that the remote pilot has sufficient time to safely land the UA;
17. be equipped with lights for the purpose of controllability or visibility of the UA; the design of the lights shall not be confused with the navigation lights of manned aircraft;
18. have a unique serial number that must be affixed in a legible manner on the packaging, the user’s manual or the UA;
19. be placed on the market with a user’s manual providing the characteristics of the UA (including but not limited to the mass of the UA, its MTOM, including its payload, the frequency of the electronic identification emission, the general characteristics of allowed payloads in terms of mass and dimensions, a description of the behaviour of the UA in case of a loss of data link), clear operational instructions, troubleshooting procedures, and operational limitations (including but not limited to meteorological conditions and day/night operations) as well as an appropriate description of all the risks related to UAS operations;
20. include an information notice defined by EASA providing applicable limitations and obligations in accordance with Regulation (EU) …/… [IR]; and
21. bear the following label on the UA in a visible manner:"


Logo fehlt. Ging nicht zu kopieren.

Glaubt jemand ernsthaft, das erfüllen zu können? Und Selbstbau fällt ganz raus. Ansonsten 4 kg.

Quelle ist die: "DRAFT COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/… of XXX on making available on the market of unmanned aircraft intended for use in the ‘open’ category and on third-country UAS operators"

Das Kind hat noch keinen offiziellen Namen
 
Ich erhebe keine Vorwürfe. Ich stelle lediglich fest. Die Ablehnung des DMFV der Lösung durch den §6 ist in zahlreichen Veröffentlichungen nachzulesen, deren Ztat ich uns hier erspare. ...

Sorry Frank, aber auch eine Feststellung kann als Vorwurf interpretiert werden und ich kann Dir auch das Zitat nicht ersparen, in dem der DMFV die Anwendung des §6 angeblich "strikt ablehnt". Klar hätten wir lieber eine europäische Regelung ähnlich der derzeitigen deutschen Regelung gehabt, aber man wird auch unter anderen Rahmenbedingungen versuchen das Maximum für die Modellflieger herauszuholen - siehe Post #390:

Selbstverständlich wird der Verband mit dem BMVI über Betriebsgenehmigungen für seine 90.000 Mitglieder verhandeln, im Rahmen von Artikel 6 des zu erwartenden EU-Gesetzes. ...

Es geht vor allem auch um den bisher genehmigungsfreien Modellflug auf Wiesen und an Hängen. Hier haben wir uns - zusammen mit dem SMV - strikt gegen eine generelle Höhenbeschränkung von 120m eingesetzt:

https://www.dmfv.aero/recht/easa/dmfv-und-smv-bei-der-easa/
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Was ich noch vergessen habe:
Theoretischer Test bei einer ATO (nicht online) für den Kompetenznachweis.
Kostenrahmen so ca. 150€ (oder mehr).
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Sorry Frank, aber auch eine Feststellung kann als Vorwurf interpretiert werden und ich kann Dir auch das Zitat nicht ersparen, in dem der DMFV die Anwendung des §6 angeblich "strikt ablehnt". Klar hätten wir lieber eine europäische Regelung ähnlich der derzeitigen deutschen Regelung gehabt, aber man wird auch unter anderen Rahmenbedingungen versuchen das Maximum für die Modellflieger herauszuholen - siehe Post #390:



Es geht vor allem auch um den bisher genehmigungsfreien Modellflug auf Wiesen und an Hängen. Hier haben wir uns - zusammen mit dem SMV - strikt gegen eine generelle Höhenbeschränkung von 120m eingesetzt:

https://www.dmfv.aero/recht/easa/dmfv-und-smv-bei-der-easa/

Unter welchem Teil der Open Category sollte das möglich werden ?
 
Wo siehst Du da eine Keilerei?
Gut, dann Klartext: Nachtreterei.
Lese einfach noch ein....
Nö, verschwendete Zeit. Ich sehe es im Kontext und nicht in einzelnen "Beiträgen".
Und ihr macht immer schön weiter im sinnlosen verplempern von Energien.

Das war lediglich ein sachlicher Beitrag zu dem Vorwurf von Frank hier:
Sachlicher Beitrag deinerseits und Vorwurf von Frank? :D :D :D

Der DMFV hatte - zusammen mit dem Schweizerischen Modellflugverband - eine bessere Lösung für den Modellflug gefordert. U.a. Flughöhenbeschränkungen nur da wo erforderlich, statt einer pauschalen Deckelung, die nur auf Antrag überschritten werden darf.

Der DMFV hat sich dazu entschlossen, in einem Gremium , in dem er etwas hätte erreichen können, nicht mitzumachen.
Das DMFV-Kalkül, dass man an euch als dem größten Verband nicht vorbei kann, ist einfach nicht aufgegangen, man könnte auch sagen, und ihr wurdet sauber vorgeführt.
Ob ihr noch im großen Sandkasten mitspielen dürft und wie ist einfach fraglich.

Das ist eine Annahme zu euren Gunsten, ansonsten müsste man noch ganz anders darüber denken, u. A. auch wegen der öffentlichen Hofierung der Drohnenklientel.
Ansonsten gibt es eine relativ einfache Frage: wieso kloppt ein Verbandsvertreter immer wieder mit kontraproduktiven "sachlichen Beiträgen" in den Tread rein?
Sehr eiseitige Selbstdarstellungen mit erkennbarem Realitätsverlust gab es zu dem Thema schon genug, unter anderem in einer mitgliederfinanzierten Verbandszeitschrift.
 
...
Ansonsten gibt es eine relativ einfache Frage: wieso kloppt ein Verbandsvertreter immer wieder mit kontraproduktiven "sachlichen Beiträgen" in den Tread rein?
...

Einfache Antwort:

Der Beitrag ist die Richtigstellung zur Aussage "Die nationale Zuständigkeit basiert im Falle des Modellflugs auf dem §6 der EASA-Rules, dessen Anwendung seitens des DMFV aber strikt abgelehnt wird."

Wieso Du meinen Beitrag (Post #390) als kontraproduktiv empfindest, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
 

otaku42

User
Wieso Du meinen Beitrag (Post #390) als kontraproduktiv empfindest, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Dann tritt doch einfach mal einen Schritt zurück, lies #391, schlaf eine Nacht darüber, und vielleicht erkennst Du dann, warum Dein Beitrag in #390 als kontraproduktive Nachtreterei empfunden wird.
 
Jürgen,
du kannst noch so viel richtigstellen, interpretieren oder erklären: wenn, wovon ich ausgehe, der DMFV absehbar die Interessen seiner Mitglieder (ausser Kopterpiloten) nicht mehr wahrnimmt und mangels Mitarbeit in den entsprechenden Gremien auch nicht mehr wahrnehmen kann, dann werden das die Mitglieder irgendwann merken und die Konsequenz daraus ziehen.

Pro Modellflug? Was ist das?

Im Gegensatz zum DAeC, der hier in Person von Frank sachlich und erkennbar am Puls des Geschehens berichtet, kommen vom mitgliederstärksten Verband nur lahme Tschacka-Durchhalteparolen und Gruppenbilder von Treffen mit für das Thema mässig relevanten Akteuren.

Die Open Category ist kein Weg für die Modellfliegerei, wie wir sie kennen. Wenn ihr das nicht erkennt: ruhe sanft, DMFV.

H.
 
Jürgen,
es ist ermüdend, wie du einem jedes Wort im Mund herumdrehst, ohne damit die Sache auch nur einen Schritt nach vorne zu bringen.
Seltsamerweise kommt der Frank ganz ohne dieses “Stilmittel“ aus.
H.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jürgen,
es ist ermüdend, wie du einem jedes Wort im Mund herumdrehst, ohne damit die Sache auch nur einen Schritt nach vorne zu bringen.
...

Seltsam. genau das gleiche Gefühl (das mit dem Wort im Mund herum drehen) stellt sich mir auch. Für manche hier im Forum ist der DMFV einfach ein "rotes Tuch" und jeder Versuch einer sachlichen Diskussion vergebliche "Liebesmüh".

Ich nutze die Zeit daher sinnvoller und gehe auf den Flugplatz. ;)

:) Jürgen
 
Alternative Fakten lassen sich überprüfen!

Alternative Fakten lassen sich überprüfen!

Ich erhebe keine Vorwürfe. Ich stelle lediglich fest. Die Ablehnung des DMFV der Lösung durch den §6 ist in zahlreichen Veröffentlichungen nachzulesen, deren Ztat ich uns hier erspare. Das würde den Rahmen sprengen.
Die "bessere" Lösung in der Open Category hätte die im Folgenden gezeigten Anforderungen zur Folge. Sorry lang und liegt nur in Englisch vor. Als Beispiel nehme ich mal das, was z.B. für die Wasserkuppe anzuwenden wäre.

"Product requirements for a class C2 UAS
A class C2 UAS shall:..



Logo fehlt. Ging nicht zu kopieren.

Glaubt jemand ernsthaft, das erfüllen zu können? Und Selbstbau fällt ganz raus. Ansonsten 4 kg.

Quelle ist die: "DRAFT COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/… of XXX on making available on the market of unmanned aircraft intended for use in the ‘open’ category and on third-country UAS operators"

Das Kind hat noch keinen offiziellen Namen

Das namenlose Kind gehört in diesem erzählerischen Kontext offensichtlich zur Familie der "postfaktischen Horrorgeschichten".
Und denen wird hier offensichtlich ohne Hinterfragung geglaubt?!?!

Wie geht die obige Geschichte?
Aus einem Entwurfspapier "über die über die Bereitstellung auf dem Markt" werden willkürlich und ohne Begründung die "Product requirements for a class C2 UAS" (Seite 37, Appendix 3) herausgegriffen, die tatsächlich ein "Horror" für uns Modellflieger wären.
Für eine "gute" Horrorgeschichte braucht man eben ein "Monster", das am besten detailreich beschrieben wird!

Wie sehen die überprüfbaren Fakten in dieser Geschichte aus?
Diese Klasse "C2" hat keinen Bezug zum klassichen Modellflug, sondern soll Drohnen mit Flugkontroller ermöglichen, auch in der Nähe von Menschen fliegen zu dürfen.
Man konsultiere als Faktengrundlage z. B. die EASA Opinion No 01/2018 auf Seite 21.
Dort findet man ein wunderbare Tabelle:
Modellflug (>250g) findet in der Open-Kategorie in der Klasse "C4" oder in der Klasse "Privately built" unter der Subkategorie "A3 - Fly far from people" statt.
(Aber wohl kaum in der Open-Kategorie in der Klasse "C2" - mit "Electronic ID/geo awareness" und den Voraussetzungen um unter der Subkategorie "A2 - Fly close to people" fliegen zu dürfen.)

Sich dies zu vergegenwärtigen, wäre auch für die Diskussion "§6" versus "Open-Kategorie" sinnvoll.
 

flymaik

User
man könnt ja auch mal Fehler zugeben, bevor man vollends in der Sackgasse stecken bleibt :o
 
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