DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

HPR40

User
Die "vereinfachte AE" wäre wirklich die beste Lösung.

Wenn es denn gehen würde wäre es ein Notnagel.

Da aber der Grundstückseigentümer der beabsichtigten Nutzung zustimmen muss, Naturschutz usw. würde das ne Endlosschleife.

Sorry aber da sehe ich überhaupt keine Chance.
Vor allem, welche Erleichterungen soll man einbauen ohne dabei die Verordnung auszuhebeln für eine Dauerhafte Nutzung solcher Gelände?
Es ist ja nun eindeutig formuliert was in einem solchen Fall, wenn das beabsichtigt ist ein Gelände dauerhaft für Modellflug zu nutzen, für Regeln zu beachten sind.



Gruß Horst
 
Die Hinderniserkennung wird wohl weniger visuell erfolgen.Ich tippe da eher auf Transpondersignale.

Genauso ist es...die wiegen ja auch zwischen 5-25kg...da ist es viel einfacher, entsprechendes Zubehör mitzunehmen. Und natürlich
ist es auch eine technologische Herausforderung, dort oben seine Aufgaben zu verrichten ohne gross aufzufallen. Abstürze wären da
nicht hilfreich, soviel ist denen auch klar!

Und jetzt mal wieder etwas Verschwörungstheorie :D

Die wollen uns natürlich auch deshalb aus diesem Luftraum verbannen, damit wir zukünftig keine Dokumentation über das illegale Treiben
dort oben machen können :(
Das ist ja auch der Grund, warum ich mir rechtzeitig einen Stapel FC´s für Kopter zulegen werde :cool:
Da warten viele interessante Dinge auf uns!!

Gruss

Konrad
 
Ist die Technik eigentlich tatsächlich für alle Teilnehmer soweit, dass ein Höhen-Band von 50 m genügt, um Modellflieger bis 100 m hoch zu lassen und bemannte Luftfahrt über unbebautem Raum von oben bis 150m kommen zu lassen?

Kann ich mir nicht vorstellen. Noch dazu wird das Höhenband von 50 m regelmässig durchkreuzt von Segelfliegern bei Aussenlandungen, von aufsteigenden Ballonen von Vögeln von Schwärmen etc.

Dass das funktioniert, kann ich mir nicht vorstellen...
 
Danke für die Klarstellung!
Leider sehe ich mich nur teilweise repräsentiert, wenn Ihr nur von Vereinen sprecht, aber auch Interessengruppen meint.
Allerdings geht das Problem auch noch über die Interessengruppen hinaus. Ich habe hier mal ein paar Punkte zusätzlich notiert, um das ganze Ausmaß wirklich darzustellen:
http://www.rc-network.de/forum/show...m-Aus-quot-)?p=4255127&viewfull=1#post4255127

Da geht es auch um Fluggebiete ohne verantwortliche Interessengruppen oder zuständige Vereine.
Es geht auch um Sportklassen mit beonderem Flächenbedarf.
Und es geht z.B. um Freiflieger und Raketenmodellsportler, die nach neuer Definition ungesteuerte Flugkörper einsetzen.
Weiß das der Herr Schwägerl?
Hat er sich auch dafür eingesetzt?

Servus
Hans

Wie oft denn noch: alle (!) Modellflieger. Haben wir mehrfach betont, hat Schwägerl mehrfach gesagt (wohl auch den Vereinen am Montagabend gegenüber) ... Und auch wenn es einigen nicht gefällt, dazu zählen dann auch die Multikopter-fliegenden Modellflugpiloten. Man kann in einer Pressemitteilung doch nicht jede Sparte des Modellflugs einzeln aufzählen.
 

otaku42

User
Ich kann auch absolut überhaupt nicht erkennen, dass die Problematik der vollständigen Überwachung und Kontrolle aus der Luft von 80 Millionen Bundesbürgern irgendwo thematisiert wird. Solange das nicht geschieht, werden wir den Drohnenflugraum nicht verhindern können.
Um hier mal ein Argument zuzufüttern: bisher bedarf es für jegliche Anwendung, die nicht dem Sport oder der Freizeitgestaltung dient, einer Aufstiegserlaubnis durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde. Zu den Bedingungen, unter denen eine solche Erlaubnis erteilt werden kann, heisst es in §20 Abs. 4 LuftVO:

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn [...] insbesondere durch den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzt werden.

Die Formulierung "insbesondere" betont meinem Verständnis nach die hohe Bedeutung des Umstandes, dass der Datenschutz eingehalten wird, und das ist sicherlich nicht grundlos so. Zukünftig soll die Nutzung für gewerbliche und behördliche Zwecke aber erlaubnisfrei werden, wenn das Fluggerät weniger als 5kg Startmasse hat. Das BMVI selbst weist in der Begründung darauf hin, dass im Jahr 2015 mehr als 75% der AE-Anträge diese Gewichtsklasse betraf, und es erwartet auch, dass durch den Wegfall der Erlaubnispflicht die gewerbliche Nutzung zunehmen wird.

Hier wird also bewusst eine bislang offenbar als notwendig und sinnvoll erachtete Kontrollmöglichkeit aufgegeben, und es wird mit keiner einzigen Silbe begründet, warum man diese Kontrolle jetzt plötzlich für verzichtbar hält. Das heisst, für behördliche Anwendungen wird alibimässig angeschnitten, dass die Verwaltung Recht und Gesetz unterworfen wäre, und deswegen davon ausgegangen werden könne, dass es schon ok wäre; hier sieht man beispielhaft, was davon zu halten ist. Für gewerbliche und sonstige "Nicht-Hobby-"Anwendungen hingegen keinerlei Begründung.

Man kann sich leicht ausmalen, was das in der Praxis bedeuten wird bezüglich der Einhaltung der Datenschutzregeln - und das ist dann meines Erachtens der Anknüpfungspunkt zum Thema "Überwachungsproblematik".
 

HPR40

User
Hallo Horst, wo steht das denn niedergeschrieben?

Danke schon mal im Voraus!

Hallo Ralph,

§ 21 a (3) im Zusammenspiel mit dem Rest der Verordnung.

Damit kommste dann wieder dahin. http://www.mfsd.de/images/downloads/NfL_I_76-08.pdf ( wird dann noch nachgebessert wenn in Kraft )

Gruß Horst

Nachtrag: das man so ein Gelände nicht einfach so ohne Zustimmung des Eigentümers zu nem Modellfluggelände machen kann dürfte klar sein. Außerdem fällt das dann noch unter die Sportstättenverordnung damit beginnt der Tanz mit den Behörden.
 

JaRa

User
"Vereinfachte AE"? Bullshit, träumt weiter! Was soll daran aus behördlicher Sicht vereinfacht sein? Selbst wenn < 5kg motorlos oder elektrisch, wer soll sie davon abhalten, trotzdem etliche Gutachten zu fordern? Bedenkenträger gibt es überall mehr als ihr denkt! Auch mit dieser "vereinfachten" wäre der Modellflug nach wie vor schutzlos dem gewerblichen Drohnenwahn ausgeliefert. Genau aus dem Grund wird man das auch keinesfalls den Verbänden überlassen.
 

BZFrank

User
Dazu hat wohl auch das BMVI nix zu sagen, denn es ist ja wohl Ländersache.

Die Vorgaben werden schon bundesweit gemacht, die Interpretation dieser ist dann Ländersache. Wie "toll" einheitlich diese Auslegung ist sieht man ja auch an der 'persönlichen AE' die es nur in Südbayern gibt. (Noch)

Deshalb plädiere ich auch dafür die Landesbehörden unbedingt raus zu halten, denn wenn man die Bearbeitungszeiten aktueller AE-Anmeldungen sieht ("Jahre") sowie die extrem unterschiedlichen Auslegungen der verschiedenen RPs, sowie dem aktuell grossen Ermessenspielraum was weitergehende Forderungen nach Stellungnahmen/Gutachten angeht, kombiniert mit einer stark limitierten Personaldecke wird es zwangsläufig zu massiven Problemen und langen Bearbeitungszeiten kommen, sollten diese wie bisher durchgeführt werden.

Diese sehe ich übrigens auch durch die aktuelle Fassung voraus, denn jeder kann nun Ausnahmegenehmigungen beantragen. Der Bearbeitungstsunami in den RPs wird biblische Dimensionen annehmen.
 

akafly

User
nenne es jetzt besser Mindest-Bestands-AE

nenne es jetzt besser Mindest-Bestands-AE

nur nochmal zu #9860:
eine "vereinfachte AE" soll keine Vereinfachung bisher geltenden Rechtes darstellen, sondern bisheriges Recht für Vereine ohne bisherige AE in einem "§ 21g" fortführen. Wie der § aussehen müsste, das überlässt man besser den Juristen. z.B. Gutachten brauchte es bisher nicht, das kann man bis zu einer bestimmten Frist fortschreiben. Ideal wäre ein einheitliches Verfahren das zu einer nachträglichen "Mindest AE" (5 kg, 1,5 km usw.) führt. Nichts neues sondern eine Art >lokaler< Bestandsschutz. Die Dachverbände könnten idealer Weise im Sammelverfahren agieren und BMVI sowie BMV bekämen im Gegenzug verlässliche Karten mit Modellflugplätzen frei Haus.
Wenn Politiker und Ministerien behaupten, sie hätten nicht vor den Modellflug zu beschränken, dann müssten sie bei diesem Vorschlag Wort halten oder...mal sehen...
Sehe ich aber als letzte Option.
Rene'
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn es den Behörden nur darum geht, aus angeblichen "Sicherheitsgründen" zu wissen, wer wann und wo im Luftraum über 100m unterwegs ist, wäre das nachvollziehbar und ggf. machbar.
 
.... was weitergehende Forderungen nach Stellungnahmen/Gutachten angeht, kombiniert mit einer stark limitierten Personaldecke wird es zwangsläufig zu massiven Problemen und langen Bearbeitungszeiten kommen, sollten diese wie bisher durchgeführt werden.

Diese sehe ich übrigens auch durch die aktuelle Fassung voraus, denn jeder kann nun Ausnahmegenehmigungen beantragen. Der Bearbeitungstsunami in den RPs wird biblische Dimensionen annehmen.

... eine mögliche Tsunamibeeinflussung (mit Unterstützung durch den DMFV) wäre eine Untätigkeitsklage auf Basis des Verwaltungsverfahrensgesetzes...

Gruss Dietmar
 

Pano

User
Die persönliche AE in Südbayern bezieht sich laut Rücksprache mit dem Luftamt Südbayern nur auf das Recht Modelle über 5 Kg (bis 25Kg) fliegen zu dürfen, jedoch nicht auf die Flughöhe. Das heißt, falls außerhalb von Modellflugplätzen mit AE der Deckel von 100 Metern kommt, darf man dort mit persönlicher AE zwar über 5 Kg fliegen, jedoch auch nur bis max. 100 Meter Flughöhe und nicht mehr.

Viele Grüße,

Pano
 

thomasr

User
Ich komme immer noch nicht an der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Verordnung vorbei.

​Es gibt keinen Grund den klassischen Modellflug zu regeln und einzuschränken. Das ist der Punkt und dann darf der Staat das auch nicht tun.

Was mir noch einfiel.... es geht dabei gar nicht darum , ob 50 oder 100 oder 100.000 betroffen sind. Wenn heute einer meint, er kann auf einer Wiese mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers einen Segler bis 5kg im Luftraum G bewegen, dann darf er das und zukünftig darf er das so nicht mehr. Es geht also um Rechte für alle und jeden. Es spielt keien Rolle, ob er es tut, es geht darum, ob er es dürfte.

Ich bin immer mehr der Meinung, man sollte da mal jemanden nach fragen, der da was von versteht.

Gruß

Thomas
 

UweH

User
Die Hinderniserkennung wird wohl weniger visuell erfolgen.Ich tippe da eher auf Transpondersignale.

Na, dann bin ich mal gespannt wo die Wildvögel welchen Transponder eingebaut bekommen, oder werden die von den Paketdrohnen zusammen mit unseren demokratischen Grundrechten gleich mit geschreddert? :rolleyes:

Jetzt mal im Ernst, es gibt nach Schätzungen des NaBu etwa 100 Millionen Zugvögel in Deutschland, dazu kommen zig Millionen durchreisende Zugvögel aus den nördlicheren Ländern und Millionen von Standvögeln die das ganze Jahr hier bleiben.
Wenn nur ein Anteil von 1 % dieser abermillionen Vögel mehr als 250 g wiegen und davon nur ein Anteil von 1 % mehr als 2 kg dann ist diese Gruppe von Benutzern des Luftraums "G" um ein zigfaches größer als die Modellflieger, dazu noch mit viel mehr jährlichen Flugstunden pro Flieger als unsere Modelle.
Die Vögel sind immer draußen, durchgehend jeden Tag, nicht nur an schönen Tagen am Wochenende oder mal nach Feierabend oder im Urlaub.

Wer glaubt mit so einer Verordnung oder sonstigen Gesetzen oder Regelungen den Luftraum zwischen 100 und 300 m von kleinen Luftfahrzeugen leer räumen zu können ist naiv und plant seine unerfüllbaren Macht- und Geschäftsträume nur am Schreibtisch.

Alleine wenn jemand mal zwischen Frühjahr und Herbst aufmerksam über Landstraßen durch Europa fährt und dabei vergleicht wie viele größere Wildvögel wie Enten, Krähen, Greife, Gänse, Reiher, Störche usw. er im Vergleich zu Modellflugzeugen dabei in der Luft sieht sollte merken was für ein sinnloses Unterfangen eine Flughöhenbegrenzung für Modellflugzeuge im unteren Teil des Flugraums "G" ist.
Kein natürliches Flugobjekt wird sich daran halten und es sind zigtausendfach mehr davon unterwegs als alle Modellflieger und Drohnen zusammen.

Gruß,

Uwe.

Klein_IMG_3548 klein beschnitten.jpg

Klein_IMG_3564.jpg
 

eges

User
Hallo Ralph,

§ 21 a (3) im Zusammenspiel mit dem Rest der Verordnung.

Damit kommste dann wieder dahin. http://www.mfsd.de/images/downloads/NfL_I_76-08.pdf ( wird dann noch nachgebessert wenn in Kraft )

Gruß Horst

Nachtrag: das man so ein Gelände nicht einfach so ohne Zustimmung des Eigentümers zu nem Modellfluggelände machen kann dürfte klar sein. Außerdem fällt das dann noch unter die Sportstättenverordnung damit beginnt der Tanz mit den Behörden.

außerhalb der Wachstumsperiode dienen Wiesen etc dem Gemeinwohl.
Joker, Radfahrer, Wanderer, Pferdebesitzer können ohne Zustimmung des Eigentümers sich auf den Wiesen aufhalten.
Warum sollen ausgerechnet wir Modellflieger daran nicht teilhaben können?
 

rubberduck

User gesperrt
@Uwe,
es geht im Grunde nicht darum, den Luftraum von Modellflugzeugen "freizuräumen", sondern einen Rechtsrahmen für den unbemannten Luftverkehr, bzw. für UAV zu schaffen.
Ohne den sind viele gewerbliche Drohnenflüge kaum möglich.
 

Diet

User
Wie oft denn noch: alle (!) Modellflieger. Haben wir mehrfach betont, hat Schwägerl mehrfach gesagt (wohl auch den Vereinen am Montagabend gegenüber) ... Und auch wenn es einigen nicht gefällt, dazu zählen dann auch die Multikopter-fliegenden Modellflugpiloten.

Exakt so sehe ich das auch. Es gibt genügend Bastler, die sich ihren Multikopter komplett durchrechnen und optimieren, die Bauteile dafür aussuchen, zusammenlöten, das ganze System testen und nach und nach erweitern und verbessern. Sind das keine Modellbauer und -flieger? Ein Quadrokopter ist genauso ein Flugmodell wie ein Segler oder Jet - wenn man beispielsweise vom verkleinerten Nachbau eines manntragenden Fliegers ausgeht.
Die andere Fraktion ist die der FPV-Racer-Piloten. Die basteln sich auch ihre Modelle größtenteils selbst und fliegen dann sportlich um die Wette. Auch kein Modellflug?

Klar ist, daß relativ wenige Spinner, die mit Multikoptern, die sie sich im Internet bestellen oder im Elektronikladen um die Ecke kaufen, eine Menge Unsinn machen und genau dieser Unsinn in Pressemeldungen aufgebauscht wird. Klar ist auch, daß die "echten" Modellflieger - oder die, die sich dafür halten - deswegen sauer sind und die "Drohnen" (ich mag den Begriff nicht, der ist so militärisch vorbelastet) verteufeln. Und klar ist, daß das BMVI - unterstützt durch die DFS - ein großes Interesse daran hat, den Luftraum über 100m für kommerzielle "Drohnen" freizuräumen. Leider werden dabei wir Modellflieger auf der Strecke bleiben, wenn wir uns nicht qualifiziert und mit sachlichen Argumenten zur Wehr setzen!

Ich hoffe, daß es eine einvernehmliche Lösung geben wird, die für uns alle gilt, egal was wir fliegen!
 

UweH

User
@Uwe,
es geht im Grunde nicht darum, den Luftraum von Modellflugzeugen "freizuräumen", sondern einen Rechtsrahmen für den unbemannten Luftverkehr, bzw. für UAV zu schaffen.
Ohne den sind viele gewerbliche Drohnenflüge kaum möglich.

Wenn es nur der Rechtsrahmen für gewerbliche Drohnen wäre, dann würde das auch mit einer Koexistenz zwischen gewerblichen Drohnen und Flugmodellen im gleichen Luftraum funktionieren. In Modelle kann man Transponder einbauen, in Wildvögel nicht.
Die Flughöhenbegrenzung für Flugmodelle ist realitätsfremder Aktionismus.

Gruß,

Uwe.
 
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