Garantieansprüche vom Hersteller ?

Sofa

User
Guten Tag,

ich habe mit letztes Jahr für die Winterzeit einen Simprop Bix Excel gekauft den ich dieses Jahr fliegen wollte.
Nun war ich heute draussen und hab den Erstflug gewagt. Modell war schon super Eingestellt und die ersten Wenden und Rollen klappten Super.
Dann bin ich ca. auf 150m gestiegen und habe einen Sturzuflug eingeleitet den ich soft ausgeleitet habe ca. 130 KM/h . Da passierte es nun, im Horizontalflug knallte es und alles kam mit Karacho runter. Nach einsammeln der Teile und begutachtung des Schadens hat mich ein Modellfliegerfreund darauf hingewiesen das in der Fläche die Abgebrochen ist das Messingrohr für den Rundstahlt genau an dem Ende Abgebrochen ist. Nach besichtigung anderer Modellfreunde kamen wir auf das Ergebniss das es zu 100% das Rohr für den Flügel genau am Ende abgerissen ist und sich durch die obere Fläche durchgerissen hat. Entweder ein Materialfehler im Holz oder nach meiner Meinung nach ein zu kurzer Stahl (nur ca. 7 cm dringt dieser in die Fläche ein).

Das Ergebniss:
Big Excel Rumpf, V-Leitwerke, rechte Fläche total Schrott linke eventuell reparabel, Regler und 2 Servos defekt sowie Motor und der große 3900mA LiPoAkku Schrott.

Nun meine Frage, da ich nach meiner Meinung das Modell auf keinen Fall überstrapaziert habe, alles sauber zusammengabut und Eingestellt, ob man beim Hersteller einen Garantieanspruch stellen kann ?
Wenn ja wie geht man am besten vor, über den Händler oder direkt an Simprop Melden und den Schaden und Sachverhalt klären.
Ich habe noch keine erfahrung mit sowas und wäre sehr dankbar für Hilfe oder Anregungen wie man am besten vorgeht vielicht schon von jemand der Erfahrung damit hat.
Für jeliche Hilfe bedanke ich mich sehr Herrzlich im voraus !

grüße Bernhard
 
frag doch einfach den Hersteller, das ist sinnvoller als hier dieses rumgeeiere.

Wenn man mit den Leuten redet kommt was dabei raus, hier erst gross rummachen bringt garnix.
 

Sofa

User
Hallo,
wieso soll das Fragen hier nichts bringen ?
der Hersteller wird sicherlich nicht sagen " ach komm bekommst alles defekte neu..." .
Wenn schon einer Erfahrung damit hat kann er ja vieleicht Tips geben, auch wenn Du es nicht verstehst.
 

OSZ

User
hänschen schrieb:
frag doch einfach den Hersteller, das ist sinnvoller als hier dieses rumgeeiere.

Wenn man mit den Leuten redet kommt was dabei raus, hier erst gross rummachen bringt garnix.

ich finde das jetz kein rumgeeiere, sondern eine nüchtern gestellte Frage.

@bernhard: ich weiß ja nicht wo Du Deinen Flieger gekauft hast. Sollte es ein Fachhändler gewesen sein und Du ein gutes Gefühl bei Ihm hast, würde ich zu Ihm gehen und den Sachverhalt schildern. Logischerweise solltest Du ja dann das von Dir vermutete schadensverursachende Teil mitnehmen. In dem Fall wird sich dann sicher Dein Händler um die weitere Vorgehensweise kümmern.

Im anderen Fall würde ich direkt mit Simprop Kontakt aufnehmen und Ihnen den Fall schildern und schauen das man zu einer vernünftigen Einigung kommt.

Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass man fast mit allen renommierten Lieferanten zu einer guten Einigung kommen kann, und diese auch sehr Kulanzbereit sind. Ausnahmen bestätigen die Regel.

ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und: wie man in den Wald hineinruft schallt es herraus ;)

ciao
Oliver
 

ACME

User
Hallo,
mein Beileid.
Ich würde so vorgehen:
Schreib den Sachverhalt sachlich und verständlich nieder, dokumentier alle wesentlichen Dinge mittels Fotos. Verlange darin Ersatz für den Flieger und die Anlage. Füge alle vorhandenen Kaufbelege hinzu.
Dann schicke das Schreiben an den Händler und eine Kopie an den Hersteller. Ich würde nicht unbedingt mit dem abben Messingrohr in den Laden rennen, das verursacht sicher nur Unruhe.
Bewahre den Müll sorgsam auf.
Im Falle der "Gewährleistung" ist _nur_ der Händler der Anspruchsgegner. Simprop ist aber sicherlich auch an der Kundenzufriedenheit interessiert, daher die Kopie. Ob Simprop selbst ein eigenständiges Garantieversprechen gibt weiß ich nicht, müsstest du mal schauen, ob auf der Bauanleitung was dazu steht oder ob noch ein loser Zettel im Baukausten lag.

Warte die Reaktionen ab.
Sicherlich platzen nicht alle Big Excel bei solchen leichten Manövern, also liegt wohl kein Konstruktionsfehler seitens des Herstells vor (=Vermutung). Entweder war ein falsches Bauteil im Baukasten, oder Materialfehler, oder Baufehler (Abweichung von der Bauanleitung). In den ersten beiden Fällen hättest du Anspruch auf Ersatz.

Gruß
Markus
 

gexx

User
Im Falle eines positiven Gewährleistungsanspruches wird dir aber nur das gekaufte Flugzeug ersetzt. Den Schaden durch die zerstörte Einbauten bekommst du nur, wenn du Schadensersatzansprüche stellen kannst. Dafür ist aber Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Händler/ Hersteller Voraussetzung.


Grüße
Robert
 

Sofa

User
Hallo und vielen Dank für eure Hilfe !

Ich hoffe doch das Simprop mehr als nur den Flieger ersetzt.
Der Flieger selber ist eines der wenigsten kosten die zu Bruch gegangen sind.
Wenn man davon ausgehen kann das man alle Elektronischen Bausteile auswechselt, was bei so einem derben Absturz gemacht werden sollte liegt der Schaden bei ca. bei 1 400 € (definitiv sind 3 Servos defekt, der Motor, der LiPo Akku und der Genius 70 Regler, der stinkt derbst nach verschmorter Elektronik und der E-Segler selbst, der Empfänger geht hat aber wohl einen Wackelkontakt).
Davon ist der Big Excel mit damaligem Kaufpreis von 340€ nur ein wehrmutstropfen.

Ich dachte das der Hersteller, wenn belegt werden kann, dass es durch einen Produktionsfehler b.z.w. Materialfehler entstand alles Ersetzen muss.
Wird also nachgewiesen das der fehler an einer Defekten Messinghülse im Flügel lag, nur der Flieger ersetzt ? oder was kann man sich unter Fahrlässigkeit vorstellen ?

Da mein Händler noch ca. 2 Wochen im Urlaub ist habe ich direkt mal bei Simprop angerufen, die Dame gab mir eine Telefonnummer des Entwicklers unter der Nummer geht aber keiner ran.
Ich werde es wohl so machen dass ich wie hier erwähnt warte bis mein Händler wieder da ist und ein Schreiben an Simprop schicke und mit meinem Händler rede.

Bin aber immer noch sehr offen für Anregungen b.z.w. Vorgehensweise
für den Garantieanspruch b.z.w. Gewährleistung.

grüße Bernhard
 
welche Anregungen willst du denn noch?
Seh zu, dass du den Typ von Simprop ans Telefon kriegst.
 

egge

User
also Fahrlässig wäre für mich, wenn bei allen Exceln gar keine Hülse drinne gewesen wäre und das bei der Endkontrolle "von der Erna" wissentlich so hingenommen wurde, und deshalb ausnahmslos alle abstürzen.
 
Hi,

wenn am Modell ein Fehler war, müssen sie auch den Rest ersetzen - wo soll denn das mit der "Fahrlässigkeit" stehen ?

Gruß, Ralf
 

rjm

User
Hi,

sollte es sich um einen Produktmangel handeln, muß der Hersteller im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes auch für die Folgeschäden haften. Hier gibt allerdings ein Eigenanteil in Höhe von 500 €.

Mein vorgehen wäre:
genaue Beschreibung des "Unfallhergangs" erstellen, ggf. vorhandenen Zeugen benennen.
Ausführliche Photodokumentation erstellen.
Auflistung aller beschädigten / zerstörten Teile, direkt vom Hersteller die entsprechenden Katalogseiten mit Preis beifügen.

Das ganze mit Hinweis auf das Produkthaftungsgesetz mit einem freundlichen Begleitschreiben an den Modellhersteller senden.

Dann sollte, es keine Probleme geben. Den Schrott, vor allem die geplatzte Fläche nicht aus der Hand geben, sprich dem Hersteller zusenden (keine Beweismittel aus der Hand geben).

Ich hatte einmal ein ähnliches Problem.

Servo in einem Modell gegen ein neues getauscht, funktionsprüfung alles o.k..
Im Servo fehlten die Motorbefestigungsschrauben (später festgestellt) Modell gestartet, durch vibrationen rutschte der Motor ein wenig nach unten, folglich keine Funktion mehr. Da es sich um das Höhenruderservo handelte war ein senkrechter Einschlag nicht mehr zu vermeiden.

Der HErsteller des Servos hat im Rahmen der Produkthaftung abzüglich der 500€ relativ zügig und unkompliziert gezahlt.

Gruß
Ralph

xxx
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

gexx

User
evil dead schrieb:
Hi,

wenn am Modell ein Fehler war, müssen sie auch den Rest ersetzen - wo soll denn das mit der "Fahrlässigkeit" stehen ?

Gruß, Ralf

Hi Ralf,

leider ist es nicht so...zumindestens nach dem Gewährleistungsrecht. Was das Produkthaftungsgesetz sagt und inwieweit das auf diesen Fall anwendbar ist, steht erstmal außer Frage.

Die Gewährleistung bezieht sich auf den gekauften Artikel. Liegt hier ein Sachmangel vor, dann besteht auch ein Gewährleistungsanspruch. Entweder kann der Verkäufer nachbessern oder den gekauften Artikel ersetzen oder das Geld zurückgeben. (Das kann der Verkäufer entscheiden) Erst nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Käufer sein Geld zurückverlangen.

Die Einbauten sind nur über einen Schadensersatzanspruch zurückzuholen. Das wiederum setzt aber ein Verschulden voraus und das wird im BGB entweder als "Fahrlässigkeit" oder "Vorsätzlichkeit"(also ein wissentliches Handeln) definiert.
Nachlesen kannst du das alles im BGB ab §434 (Gewährleistung) und beim Schadensersatz bei bestehenden Verträgen sind die §278ff aufschlussreich. Musst da mal selber schauen, ich weiß jetzt nicht 100%ig, ob die Paragraphen exakt stimmen, habe gerade mein BGB verlegt.

Es ist aber leider so, dass die Fahrlässigkeit im BGB exakt benannt wird...

Grüße
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:

ACME

User
Hi,

Ersatz der Einbauten:

Robert hat vollkommen Recht.
Wenn dein Schaden an den Einbauten die 500.- EUR Marke übersteigt, hast du einen (klagbaren) Anpruch auf Schadensersatz ohne Verschuldensnachweis, wenn der Flieger hauptsächlich privat genutzt wurde, aus § 1 Abs. 1 ProdHaftG.
Für übrigen 500.- EUR brauchen wir ein Verschulden, hier reicht leichte Fahrlässigkeit. Ein Gutachter müsste also darlegen, dass hier ein Konstruktionsfehler vorlag, und Simprop hätte erkennen können, dass die Kisten demzufolge platzen können.....
Naja, das sollte dann aber ein erfahrener Anwalt übernehmen. Da Simprop aber juristisch gut beraten wird, sollte es eigentlich zu gar keinen Rechtsstreit kommen.

Gruß
Markus
 

gexx

User
Auf den ersten 500,- EUR bleibst du auf alle Fälle selber sitzen. Nach §11 ProdHaftG ist eine Selbstbeteiligung von 500,- vorgesehen. Den restlichen Betrag bekommst du nur, wenn du auch die Beweislast für den Fehler , den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägst. (§1 Abs.4 ProdHaftG)

Es ist also nicht so, dass ich auf alle Fälle und ohne Probleme Einbauten zurükerstattet bekomme. Man wird nicht um einen Gutachter herumkommen, weil sonst der Beweis zwischen Fehler und Schaden nie erfolgreich geführt werden kann.

Ist eigentlich auch logisch...Man kann sich schließlich kein Thermiksegler zulegen, dann damit wie verrückt rumbolzen und das Versagen der Tragflächensteckung den Hersteller in die Schuhe schieben bzw. den Ersatz der Einbauten verlangen. (Jetzt nur mal als Beispiel genannt) Es muss erst bewiesen werden, dass ein Produktfehler zu dem Schaden geführt hat.

Das Gewährleistungsrecht sieht jedenfalls kein Ersatz für die Einbauten vor. Außer wenn Schadensersatzansprüche aufgrund Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit bestehen (siehe Beitrag oben)

Grüße
Robert
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten