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Fernsteuerfrequenzen für den ModellbauKonrad Kunik - Eckart Müller |
Weitere Themen:Sonderregelungen in EuropaZulassungspflichtige AnlagenKeine 35MHz für SimulatorenInformation zur Verwendung von 433-MHz-Anlagen
35MHz-B-Band bleibt in Deutschland erhalten ! Mitteilung des Fachreferenten für Funk im DMFV (08.08.2005): Es gibt Modellflieger, die behaupten, das 35 MHz B-Band würde in Kürze ersatzlos abgeschafft. Das ist definitiv falsch. Nach Auskunft der RegTP ist nicht einmal im Ansatz darüber nachgedacht, das 35 MHz B-Band für Modellflug abzuschaffen. Vermutlich ist die Falschmeldung dadurch entstanden, daß im Rahmen der europäischen Harmonisierung alle europäischen Länder mit Ausnahme von Frankreich das 35 MHz A-Band für die Steuerung von Flugmodellen gebührenfrei eingeführt haben. Das 35 MHz B-Band ist nur in Deutschland und Griechenland erlaubt. Nationale Alleingänge können, müssen aber nicht verboten werden. In Deutschland jedenfalls wird es auch weiterhin das 35 MHz B-Band geben. Mit freundlichen Grüßen,
Sonderregelungen in EuropaSchweizFür die Schweiz treten am 1. März 2003 neue Regelungen für den Gebrauch von Fernsteuerfrequenzen für Flugmodelle in Kraft. Auf die Gefährdungsmöglichkeiten durch die Mitbenutzung durch das Militär wird besonders hingewiesen! Verlautbarung des Bundesamtes für Kommunikation: Einführung des 35 MHz Bandes für Flugmodellfernsteuerungen Momentan stehen in der Schweiz im Frequenzbereich 40.715
MHz bis 40.985 MHz 18 Kanäle für Fernsteuerungen von Flugmodellen
zur Verfügung. In verschiedenen Ländern Europas wird jedoch
der harmonisierte 35 MHz Bereich für Flugmodell Fernsteuerungen verwendet.
Die Schweiz hat deshalb beschlossen, den 35 MHz Bereich ebenfalls für
Flugmodellfernsteuerungen einzuführen.
Die 4 Kanäle im Bereich 40.665 - 40.695 MHz (ISM Band) für alle Arten von Fernsteuerungen sind von dieser Regelung nicht betroffen und werden weiterhin zur Verfügung stehen. Diese Änderungen werden in die entsprechende Schnittstellen-Anforderung
(SR 784.101.21 / R0019) aufgenommen. Allerdings kann diese erst dann offiziell
in Kraft treten, wenn das Notifizierungsverfahren bei EFTA (Europäische
Freihandelsgemeinschaft) und WTO (Welthandelsorganisation) gemäss
Übereinkommen über technische Handelshemmnisse abgeschlossen
ist. Sofern während der Notifizierung keine Einwände erhoben
werden, können die erwähnten Änderungen nach Ablauf der
Notifizierungsdauer von drei Monaten Vorbehältlich der Ergebnisse des EFTA / WTO-Notifizierungsverfahrens können Anlagen ab dem 1.1.2003 auf den Markt gebracht werden, wenn sie die übrigen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen erfüllen. Sollten während des Konsultationsverfahrens Anpassungen nötig werden, müssten diejenigen Anlagen, die vor dem 1. März 2003 in Verkehr gebracht wurden, gegebenenfalls entsprechend abgeändert oder aus dem Verkehr gezogen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: ItalienIn Italien ist der Gebrauch der Kanäle im 35MHz-A-Band
für Flugmodelle zulässig, wobei jedoch die Benutzung durch andere
Funkdienste nicht ausgeschlossen werden kann. (siehe Frequenztabellen) Österreich Die maximale Flughöhe für Flugmodelle beträgt
150 Meter. PolenGrundsätzlich sind Frequenzen im 27MHz-Band zugelassen.
Der Gebrauch der Kanäle des 35MHz-A-Bandes hat sich etabliert, jedoch
fehlt noch die gesetzliche Grundlage, basierend auf den neuesten EU-Richtlinien.
Das Gesetz ist vorbereitet, aber noch nicht verabschiedet. Zulassungspflichtige AnlagenDie 35MHz-Anlagen sind in Deutschland nicht mehr zulassungspflichtig!Hier die Verfügung 53/2003 Sachstand 20. November 2003Mit Sondermeldung 20.11.2003 gibt der Deutsche Modellflieger Verband e.V. bekannt: Allgemeinzuteilung der Modellflugfrequenzen jetzt rechtskräftigLösung im Sinne der Modellflieger Am 19. November ist im Amtsblatt der RegTP offiziell die Allgemeinzuteilung der Modellflugfrequenzen erfolgt. Damit erlangt sie Rechtskraft. Um möglicherweise aufkommenden Fragen zuvor zu kommen, listet das DMFV-Fachreferat Funk im Folgenden noch einmal die wichtigsten Punkte auf hierbei wird deutlich, dass alle Forderungen und Wünsche des DMFV 100-prozentig umgesetzt wurden: 1. Die Allgemeinzuteilung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2003. Sollte ein Modellflieger nach dem 1. Januar Gebühren für eine beantragte Einzelzuweisung bezahlt haben, so geschah dies irrtümlich. Der Modellflieger sollte per Antrag diese bereits bezahlte Gebühr von jener RegTP-Außenstelle zurückverlangen, welche die Gebühr erhoben hat. Dies sollte mit Hinweis auf die Verfügung 53/2003 geschehen. 2. Wenn die bisherige Frequenzzuteilung ausläuft, braucht der Modellflieger nicht tätig zu werden. 3. Beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Fernsteuerung im 27-MHz-, 35-MHz- und 40-MHz-Bereich braucht der Modellflieger nicht tätig zu werden. 4. Noch gültige Frequenzzuweisungsurkunden haben seit dem 1. Januar 2003 keine Bedeutung mehr und müssen auch nicht mehr mitgeführt werden. 5. Alle bisherigen technischen Vorschriften, welche den Sender und den Empfänger betreffen, bleiben unverändert. 6. Der Betrieb von 35-MHz-Anlagen ist weiterhin exclusiv dem Modellflug vorbehalten. 7. Das 35-MHz-B-Band ist weiterhin erlaubt. Für die Neugierigen haben wir die Entwicklung zum heutigen Stand hier abgelegt. Keine 35MHz für SimulatorenSchreiben der Regulierungsbehörde klärt die Situation Da Flugsimulatoren immer mehr Verbreitung finden, die mit einer echten Modellfernsteuerung betrieben werden können, gibt es Unklarheiten im Bezug auf die Rechtmäßigkeit einer Nutzung des 35-MHz-Frequenzbereiches am heimischen Computer. Im folgenden veröffentlichen wir Auszüge aus einem Brief, den die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu dieser Thematik jüngst einem interessierten Fragesteller zukommen ließ: Die Frequenzen des 35-MHz-Frequenzbereiches dienen gemäß der Verfügung 53/2003 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen)", veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 23/2003 der Reg TP vom 19.11.03, ausschließlich der Fernsteuerung von Flugmodellen. Da es sich bei einem Heim-PC auch im weitesten Sinne nicht um ein Flugmodell handelt (dieses wird lediglich nachgebildet), darf die von Ihnen geschilderte Anwendung nicht auf den 35-MHz-Frequenzen für Modellfernsteuerungen betrieben werden. Da der Betrieb der "Flugsimulatoren" überwiegend innerhalb geschlossener Gebäude stattfinden dürfte, verringert sich einerseits die Störreichweite der Sender. Anderseits ist der Betrieb von Flugmodellen nicht generell auf ausgewiesenes Fluggelände beschränkt (insbesondere die Betriebsorte für die Fernsteuerung von Helikoptern und Kleinstmodellen, die mittlerweile auch innerhalb ausreichend geräumiger Gebäude geflogen werden, können nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden), so dass kein geeigneter Sicherheitsabstand zwischen Simulator und "normalem" Flugbetrieb festgelegt werden kann. Auch über den Weg der Begrenzung der Strahlungsleistung kann keine bessere Verträglichkeit erzielt werden, da die Sende- beziehungsweise Strahlungsleistung der Sender im Allgemeinen nicht ohne weiteres manuell verändert werden kann. Unterstellt man für die Zukunft ein reges Interesse am Einsatz derartiger Simulatoren, ist daher mit einem hohen Störpotenzial für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Modellfernsteuerungen zu rechnen, was im Sinne einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung nicht hingenommen werden kann. Die Reg TP weißt darauf hin, dass die drahtlose Verbindung zwischen den Komponenten der Modellfernsteuerung und dem Heim-PC mit verhältnismäßig geringem Aufwand auf anderen Frequenzen realisiert werden kann, da zahlreiche Fernsteueranlagen durch steckbare Module eine Umrüstung auf die im Bereich der Modellfernsteuerungen üblichen Frequenzen des 27-MHz- beziehungsweise 40-MHz-Bereiches ermöglichen. Daneben stehen für derartige Anwendungen zahlreiche geeignete Frequenzen der sogenannten Short Range Devices (SRD) zur Verfügung, die mit der Verfügung 71/2003, veröffentlicht im Amtsblatt der Reg TP Nr. 25/2003, ebenfalls für die Benutzung durch die Allgemeinheit, also unter anderem auch ohne Anmelde- und Gebührenpflicht zugeteilt wurden. Quelle: DMFV-Pressemitteilung vom 15.12.2004 Information zur Verwendung von 433-MHz-AnlagenDas DMFV-Fachreferat Funk informiert Jüngst sind Anfragen zur Verwendung alter 433-MHz-Fernsteuersender mit Einzelfrequenzzuteilung beim DMFV-Fachreferat eingegangen. Dazu ist folgendes zu wissen: Das ISMFrequenzband (Industrial, Scientific, Medical) mit 433 MHz bis 434 MHz ist nach wie vor auch für Modellflugzwecke nutzbar. Wegen der Vielzahl anderer Funkdienste ist es jedoch nicht zu empfehlen. Nach alter Regelung mussten 433-MHz-Anlagen eine Einzelfrequenzzuteilung (früher Postzulassung genannt) haben. Diese Zulassung ist zeitlich befristet. Solange sie noch gültig ist, kann der 433-MHz-Sender benutzt werden. Wenn sie ausgelaufen ist, wird sie nicht mehr verlängert, weil sich die Bedingungen mittlerweile geändert haben. In der Vergangenheit durften 433-MHz-Fernsteuersender eine Ausgangsleistung von 500 mW haben. Das ist gigantisch viel bei dieser Frequenz. Seit November 2003 gibt es nur noch sogenannte SRD (Short Range Devices). Das sind zum Beispiel Funksprechgeräte, Garagentoröffner, KFZ-Schließanlagen mit maximal zehn mW Ausgangsleistung. Eventuell besteht die Möglichkeit, auf dieser Basis, einen 433-MHz-Fernsteuersender als Fernwirkanlage zuzulassen – mit einer Einzelfrequenzzuweisung und gebührenbehaftet mit 130,- Euro. Dies hängt davon ab, ob die zuständige Stelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Fernsteuerung für Zwecke der Modellsteuerung als Fernwirkanlage betrachtet oder nicht. Der DMFV-Fachreferent für Funk, Dieter Perkuhn, ist der Ansicht, dass sich diese Mühe nicht lohnt. Quelle: DMFV-Pressemitteilung vom 15.12.2004 Die Betriebserlaubnisse für Fernsteurungen auf 433 MHz erlöschen mit dem 31. Dezember 2008, diese Anlagen dürfen danach nicht mehr betrieben werden. Bemerkungen/Ergänzungen bitte an: redaktion@rc-network.de |
Stand: 24.10.2008 |