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------ AKTUALISIERUNG -------
Sonderausgabe 2 - 2006
Kundeninformation „Flugbeschränkungen zur Fußball-Weltmeisterschaft
2006“
Anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006
vom 09. Juni bis 09. Juli 2006 wurden durch das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gebiete mit Flugbeschränkungen
festgelegt.
Grundsätzlich gilt ein Flugbeschränkungsgebiet mit einem Radius
von 3 NM um den jeweiligen Austragungsort. Die vertikale Begrenzung reicht
von GND bis 5000 Fuß MSL.
Die genauen Gebiete und Zeiten der Flugbeschränkungen
können der aktuellen AIP
SUP VFR 9 (ENR) entnommen werden.
Die seitlichen und zeitlichen Begrenzungen gelten für alle Flüge
nach Sichtflugregeln.
Ausgenommen sind Flüge der Polizeien, Einsatzflüge der Bundeswehr
und Flüge im Rettungseinsatz sowie Sonderflüge des FIFA OK nach
vorheriger Genehmigung durch die zuständige Polizeibehörde des
Landes. Nach neuesten Erkenntnissen aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden
sind derzeit keine weiteren Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Die Flugverkehrskontrollstellen können keine Durchfluggenehmigungen
erteilen.
Die Flugbeschränkungen erstrecken sich auch auf Flüge mit VFR-Anteil
innerhalb des Beschränkungsgebietes (Y/Z-Flüge) sowie VFR-Nacht-
und C-VFR-Flüge.
Darüber hinaus können kurzfristig, in Abhängigkeit von
der Sicherheitslage, weitere Flugbeschränkungsgebiete mit einem Radius
von 30 NM um den jeweiligen Austragungsort aktiviert werden.
In diesem Fall werden die Aktivierungszeiten grundsätzlich mit einem
Vorlauf von 24 Std. von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH per NOTAM
bekannt gegeben.
Deshalb haben wir die ausdrückliche Bitte an unsere VFR-Kunden,
im Zeitraum vom 09. Juni bis 09. Juli 2006, die NOTAM-Veröffentlichungen
der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Derzeit wird in Absprache mit den Sicherheits- und Landesluftfahrtbehörden
die Möglichkeit der Ausnahme von den Flugbeschränkungen für
im Randbereich der 30 NM-Gebiete liegende Flugplätze untersucht.
Weitere Informationen:
Bekanntmachung
NfL I 122/06
AIP
SUP VFR 9 (ENR)
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Berlin
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Frankfurt
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Hamburg
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Hannover
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Kaiserslautern
Karte
mit Flugbeschränkungsgebieten gemäß NfL I 122/06 - Köln
- Gelsenkirchen - Dortmund
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Leipzig
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - München
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Nürnberg
Karte
mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Stuttgart
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