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Was in einem Internetforum gesagt werden darfUlrich Horn und Jan Schultze-Melling |
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Die Abgrenzung zwischen erlaubten und verbotenen Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen.
RC-Network ist eine der erfolgreichsten deutschsprachigen
Internet-Plattformen im Bereich des ferngesteuerten Modellbaus und Modellsports.
Besonders bekannt ist das unter der Domain http://www.rc-network.de/forum/
betriebene Diskussionsforum. Kann das wirklich sein? Ist es denkbar, dass beispielsweise eine Lobbyvereinigung der Modellbauindustrie oder einzelne Hersteller regelmäßig bei RC-Network auf der Matte stehen und mitteilen, welche Inhalte genehm sind und welche nicht? Wäre es denkbar, dass die Werbekunden einen Verband gründen, dessen Sprecher immer wieder mit Kündigungsdrohungen oder mit dem Wedeln des Scheckbuchs Druck auf die Moderation ausübt? Ein solcher Verdacht ist bei RC-Network abwegig. Die Internetplattform von RC-Network wird anders als andere Internetforen nicht von Privatpersonen oder Firmen getragen, die ihre eigenen Interessen verfolgen. Der Träger von RC-Network ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der "RC-Network Modellsport e.V.". Die Kosten des Forumsbetriebs werden durch Werbeeinnahmen finanziert. Es bestehen zur Zeit mit ca. 50 Werbekunden Verträge. Diese breite Streuung zeigt bereits, wie gering die Abhängigkeit des Plattformbetreibers von einzelnen Werbekunden ist. Anders als bei Fachzeitschriften, die auf Grund ihrer hohen Herstellungskosten in erheblichem Maße auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, war eine solche Abhängigkeit bei RC-Network nie gegeben. Hinter den gelegentlich notwendigen Eingriffen der Moderatoren stecken andere Gründe, auf die wir nachfolgend eingehen wollen. Tatsächlich ist es so, dass es im Rahmen eines Internetforums Grenzen für das "Recht auf freie Meinungsäußerung" gibt. Es verstößt schlicht und einfach gegen geltendes Recht, wenn im Rahmen eines Forums verleumdende Meinungsäußerungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Nach deutschem Recht hat jeder, dessen Rechte durch Online-Inhalte verletzt werden, nicht nur ein Anrecht auf Löschung dieser Inhalte, sondern auch auf zukünftige Unterlassung und unter Umständen sogar auf Schadenersatz. Das heißt, dass er von demjenigen, der ihm zum Schadenersatz verpflichtet ist, nicht nur Anwaltshonorare und ggf. Gerichtskosten, sondern darüber hinaus auch verlangen kann, ihm den wirtschaftlichen Nachteil zu erstatten, der ihm in Folge der Rechtsverletzung entstanden ist. "Was für ein Schaden?" hat uns schon mancher gefragt, der beispielsweise im Forum einen Händler öffentlich mit falschen Tatsachenbehauptungen niedergemacht hat, weil dieser sich womöglich geweigert hat, einen vom Kunden selbst beschädigten Modellmotor umzutauschen. Nun, der real angerichtete Schaden ist tatsächlich schwer zu beziffern, und so entscheidet im Streitfall spätestens ein Richter über die Schadenshöhe. Auch wenn viele Streitigkeiten nicht vor dem Richter enden, sondern im Vorfeld durch außergerichtliche Vergleiche beigelegt werden, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass ein unbedachtes Posting schnell mehrere Tausend Euro kosten kann. Je bedeutender ein Fachforum für eine bestimmte Branche ist, desto größer ist das Risiko, dass große Schäden entstehen. Damit steigt natürlich auch die Motivation der Geschädigten, ihre Rechte zu verfolgen. Da es sich bei RC-Network um eines der bedeutendsten unter den Diskussionsforen im Bereich des Modellsports handelt, sind die Risiken großer Schäden ganz erheblich. Aus diesem Grunde haben die Moderatoren bei RC-Network eine herausragende Bedeutung. Wenn ein User die Rechte Dritter verletzt, sind sie die Einzigen, die durch ihr Eingreifen den dadurch entstehenden Schaden vorab verhindern oder verringern können, und sie sind auch die Ersten, an die sich die Geschädigten wenden werden. Die Verantwortlichkeit für Beiträge trifft übrigens nicht nur die jeweiligen User, sondern unter bestimmten und bis heute leider nicht allgemeingültig von den Gerichten definierten Umständen auch die Forumsbetreiber. Wenn also ein Forum durch seine Moderatoren eingreift, kann das zwei Gründe haben. Zum einen kann der Grund die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Usern bzw. den betroffenen Dritten sein. Um zum anderen kommt aber auch ein Selbstschutz der Forumsbetreiber in Frage, die sichergehen wollen, dass das Fehlverhalten eines Users nicht auf sie durchschlägt. Wir werden uns nachfolgend damit beschäftigen, was gepostet werden
darf und wann eine Äußerung in einem Forum eine Interessenverletzung
darstellt. Dabei steht die Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Äußerungen
im Vordergrund. Wir wollen insoweit Klarheit schaffen, damit unsere Forenuser
besser absehen können, was erlaubt ist und was nicht. Tatsächlich
herrscht eine weit verbreitete und immer wieder deutlich erkennbare Unsicherheit
bei vielen Forenbenutzern ("Den Hersteller nenne ich mal nicht,
damit mein Beitrag vom Moderator nicht gelöscht wird.."). Dabei
kann man Ross und Reiter durchaus nennen, wenn man sich an die Regeln
hält. Genau das werden wir im Folgenden näher beleuchten. Teil 1: Was darf ich schreiben?Um zu verstehen, warum ein Moderator einen Inhalt, Beitrag oder ganzen Thread löscht, muss man sich zunächst einmal die rechtlichen Grundlagen vor Augen führen. Ausschlaggebend für die rechtliche Einschätzung einer Aussage sind mehrere Aspekte: Die Öffentlichkeit einer Äußerung und die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung. ÖffentlichkeitManch ein Forenbenutzer benimmt sich so, als befände er sich in trauter Stammtischrunde oder im familiären Umfeld. Vielleicht hat er das durchaus zutreffende Gefühl, dass er in seinem privaten Umfeld in ganz anderer Weise Meinungen äußern kann, als das in der Öffentlichkeit der Fall ist. Die Beteiligung an einem öffentlichen Forum findet allerdings nach der vorherrschenden Meinung in juristischer Literatur und Rechtsprechung in der Öffentlichkeit statt. Zwischen einem Gespräch unter Freunden am Stammtisch und einem öffentlichen Posting besteht juristisch ein riesen Unterschied. Nicht jeder möchte seine Äußerungen vom letzten Stammtisch am nächsten Tag in der Zeitung lesen - das Schreiben in einem öffentlichen Forum findet jedoch in der Öffentlichkeit statt - und wird daher von der Rechtsprechung anders behandelt, als ein Gespräch zu Hause mit der Ehefrau. Das bedeutet, dass Äußerungen in einem Forum wie RC-Network aus Sicht der Rechtsprechung keine "Privatsache", sondern immer öffentlich sind. Der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und SchmähkritikVerboten sind Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik. BeleidigungenDie Beleidigung ist ein Straftatbestand (§§185-200 StGB). http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung Nun müssen wir uns mit dem Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung (Schmähkritik) näher beschäftigen. Tatsachenbehauptungen (Abgrenzung zur Meinungsäußerung)Bei Tatsachenbehauptungen geht es um sachlich nachprüfbare Aussagen.
Tatsachenbehauptungen können richtig oder falsch sein, denn sie
sind nachprüfbar. Die Tatsachenbehauptung wird zur Meinungsäußerung abgegrenzt. Meinungsäußerungen sind Aussagen über subjektive Ansichten, die einer objektiven Prüfung nicht unterzogen werden können. Vom Wesen her handelt es sich bei einer Äußerung immer dann um eine Meinung, wenn sie sich prinzipiell der Nachprüfung oder Beweisbarkeit entzieht. Die Meinungsfreiheit ist durch das Grundgesetz gegen staatliche Eingriffe geschützt. Mehr zur Meinungsfreiheit: http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
Schreibt jemand "Ich mag die Firma xy nicht" oder "Die
Produkte der Firma xy gefallen mir nicht", ist das zulässig,
denn es ist erkennbar seine Meinung. Mit dem Zusatz "...weil die
Produkte alle qualitativ schlecht verarbeitet sind" wird aus dieser
Meinungsäußerung allerdings eine Tatsachenbehauptung, die
nicht mehr unter die Meinungsfreiheit fällt. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Das Recht, seine Meinung zu äußern, ist allerdings nicht grenzenlos. Damit kommen wir zur Schmähkritik. SchmähkritikEine Schmähkritik ist eine besondere Form der Meinungsäußerung. Schmähkritik ist eine Beleidigung. Allerdings wird keine Formalbeleidigung begangen, und von der Rechtsprechung werden hohe Anforderungen an die Einschätzung einer Äußerung als Schmähkritik gestellt. Es gilt das Prinzip, dass Meinungsäußerungen, insbesondere bei strafrechtlicher Würdigung, "meinungsfreiheitsfreundlich" ausgelegt werden sollen.
Die Voraussetzungen für eine Schmähkritik wurden von einem deutschen Strafgericht bei den Äußerungen eines Literaturkritikers angenommen, ein Autor sei „merkbefreit, steindumm, kenntnislos und talentfrei“. Ein berühmtes Beispiel für eine Meinungsäußerung an der Grenze zur Schmähkritik ist eine Passage in einem Buch des Schriftstellers und Journalisten Ralph Giordano. Dieser hatte in seinem 1987 erschienenen Buch "Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein" den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß (CSU) als "Zwangsdemokraten" bezeichnet. Dazu führte er unter anderem aus, in der Bundesrepublik bestehe eine große Sehnsucht nach einem "starken Mann"; zum "Hauptauserkorenen dieser Sehnsucht und zu ihrer Symbolfigur" sei der CSU-Politiker Strauß geworden. Giordano wurde vom Oberlandesgericht München wegen Beleidigung verurteilt. In seinem berühmten "Zwangsdemokraten-Urteil" hob das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung auf und bestätigte Giordano, dass seine Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Den Verfassern sind keine Urteile im Bereich unseres Hobbys bekannt. Eine Äußerung, die an die Grenze zur Schmähkritik liegt, wird aber im Forumsbetrieb von den Moderatoren aus grundsätzlichen Erwägungen nicht geduldet. Zulässige KritikZum Glück ist nicht jede kritische Äußerung sofort eine
unzulässige Interessenverletzung. Wenn dies anders wäre, würden
die meisten Foren ausgesprochen uninteressant. Insbesondere die Kritik
an Produkten und Leistungen ist zulässig, sofern sie wahre (bzw.
beweisbare) Tatsachenbehauptungen und keine Schmähkritik
darstellt. Behauptungen ins Blaue hineinMit Behauptungen muss man als User vorsichtig sein; zumindest muss man
sich vergegenwärtigen, dass man sie beweisen können muss. Produktmängel,
die man selbst festgestellt hat, sind sicher unproblematisch, sofern
man sich noch im Besitz des mangelhaften Produktes befindet. Man kann
es auch verkaufen oder wegwerfen, dann sollte man aber über eine
nachvollziehbare Dokumentation verfügen. Alles auf einen Blick: Zulässig oder nicht
Teil 2: Wann wird eingegriffen? Die Verantwortung der ForumsbetreiberDas Forum ist das Medium, welches die Beiträge seiner User verbreitet. In diesem Sinne unterliegt es dem Presserecht, und insbesondere dem Mediendienstestaatsvertrag. Ein weiteres, nicht unwichtiges Rechtsgebiet ist das Wettbewerbsrecht. Wir werden darauf im Zusammenhang mit dem "Gefälligkeitsposter" in Teil 4 kurz eingehen. Es ist eine weit verbreitete Meinung, das Forum sei als passives Medium für die Inhalte seiner Nutzer nicht verantwortlich, da es sie ja in der Regel nicht selbst produziert. Doch juristisch gibt es so etwas leider nicht. Die Meinungen und Behauptungen seiner Benutzer werden durch das Forum verbreitet, damit ist es ein Medium und die Betreiber sind für seine Inhalte verantwortlich. Manche Richter vergleichen Internetforen mit Zeitungsredaktionen, die Leserbriefe veröffentlichen. Sie leiten daraus ab, dass eine Sorgfaltspflicht vorliegt, mit der Redakteur bzw. Moderator die Inhalte zu prüfen hat, und sich dementsprechend für leichtfertige oder absichtlich wahrheitswidrige Äußerungen seiner User so verantworten muss, als wären es seine eigenen. Andere Richter sehen das etwas realistischer, aber noch niemand hat bezweifelt, dass das Forum letztendlich für seine Inhalte verantwortlich ist. Insbesondere geht die derzeitige Rechtsprechung davon aus, dass, ganz im Sinne
einer Pressepublikation, jeder Inhalt eines Forums auch zum Kontext desselben
gehört, genauso, wie ein Artikel in einer Zeitschrift eben zu dieser gehört.
Auch wenn das Forum seine Inhalte gar nicht selbst produziert, macht es sie
sich sozusagen automatisch "zu Eigen". Tatsächlich könnte sich das Forum bestenfalls von einem Beitrag
dadurch wirkungsvoll distanzieren, dass es den jeweiligen Beitrag um den Satz: "Dies
ist die persönliche Meinung von.." gefolgt von vollem Namen und Adresse
des Beitragsschreibers ergänzt. Während der Beitragsersteller voll verantwortlich für seine Inhalte ist, schränkt das Presserecht die (Mit-)Haftung des Mediums immerhin ein, sofern es seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. Diese umfasst:
Diese unerlässliche Sorgfaltspflicht nimmt stellvertretend der Moderator wahr, der damit Schaden abwendet – nicht nur vom Forum, sondern auch von seinen Nutzern. Natürlich gibt es Massen von Foren, Gästebüchern und anderen
Publikationen im Internet, die kaum jemand kennt. Entsprechend irrelevant (zumindest
in der Praxis) sind die Rechtsverstöße, die dort vielleicht begangen
werden. Ein Forum im Fokus einer relevanten Öffentlichkeit kann sich jedoch
keine Rechtsverstöße seiner User leisten. Selbst wenn Ansprüche
Dritter im Einzelnen auf die User abgewälzt werden können, die den
Schaden durch ihre Äußerungen verursacht haben, bleibt eine Verantwortung
für die Inhalte bestehen, der nur durch Moderation begegnet werden kann.
Da RC-Network in der Szene außerordentlich ernst genommen wird, kann
auf die korrigierenden Eingriffe der Moderatoren nicht verzichtet werden. Teil 3. Die Schwierigkeiten der ModerationAn dieser Stelle sollten wir ausreichend Informationen gesammelt haben, um zu beurteilen, was in einem öffentlichen Forum geschrieben werden darf und was nicht. Der User weiß, was er schreiben darf, und wenn er dagegen verstößt, wird sein Posting geändert oder gelöscht. Nachweislich wahre Tatsachenbehauptungen können Schmähkritik seinUnd warum verschwinden manchmal Beiträge oder ganze Threads, obwohl die einzelnen Postings gegen keine Regel verstoßen? Kommt jetzt die "Händlermafia" ins Spiel? Nein! Für solche Maßnahmen der Moderatoren kann es verschiedene Gründe geben. Auf einen der Gründe haben wir bereits weiter oben aufmerksam gemacht, nämlich dass auch besonders herabsetzende Meinungsäußerungen eben nicht frei sind, sondern als Schmähkritik "verboten" sein können. Die Grenzen der "Allmacht" des ModeratorsWer immer noch denkt, dass Moderatoren in ihrer Freizeit mit dem Spielzeugherstellerverband
und den Werbekunden über Inhalte diskutieren und Weisungen entgegennehmen,
der kann vermutlich ohne Verschwörungstheorien nicht leben. Tatsächlich
sind Moderatoren ganz normale Menschen. Bei RC-Network sind Moderatoren ehrenamtliche
Vereinsmitglieder, die neben Studium oder Beruf ihre Freizeit für Andere
in den Dienst des Forums stellen. Tatsächlich können tausende User
manchmal schneller schreiben, als ein Moderator moderieren kann, besonders,
wenn er es wagt, ein paar Stunden Schlaf zu nehmen oder seiner beruflichen
Tätigkeit nachzugehen. Ein Moderator hat mitunter wenig Zeit, aber immer
die Verantwortung, Schaden von sich, dem User und dem Forum abzuwenden. Aus
diesem Grunde kann er in seinem Verantwortungsbereich ganze Threads aus dem
Forum entfernen, wenn er es für angemessen hält, und er muss sich
dazu in keiner Weise gegenüber den Usern rechtfertigen. Teil 4: Noch Unklarheiten?Zum Schluss wollen wir uns noch mit einigen Phänomenen beschäftigen, die im Forum immer wieder auftreten. Der "sachliche Kritiker"Die Unsicherheit vieler Benutzer, nicht zu wissen, was erlaubt ist und was nicht, oder warum manches moderiert wird und anderes nicht, treibt bei Produktkritik mitunter interessante Blüten. Man sieht so zum Beispiel immer wieder kreative Wege, Produktbezeichnungen oder Firmennamen so zu umschreiben, dass sie scheinbar nicht zu erkennen sind. Um es kurz zu machen: Das ist Quatsch. Wenn wirklich nicht zu erkennen ist, wer gemeint ist, ist das Posting überflüssig. Andernfalls kann man Ross und Reiter genauso beim Namen nennen, das macht keinen Unterschied. Wie schon erwähnt, müssen es sich Firmen gefallen lassen, dass ihre
Kunden eine Meinung zu ihren Produkten und Leistungen haben, ob sie ihnen nun
passt oder nicht. Darüber kann selbstverständlich auch öffentlich
diskutiert werden; immer unter der Voraussetzung, dass diese Diskussion sachlich
und für die betroffene Firma nicht ehrverletzend ist. Der "Spielverderber"Wie schon weiter oben erwähnt, kann auch ein sachlich über mehrere Wochen geführter Thread ins Unsachliche abgleiten, wenn sich Spielverderber einmischen. Verschiedene Varianten sind beliebt:
Geschieht das langsam, kann es von der Moderation unterbunden werden. Leider
muss man aber manchmal in P/m (Postings pro Minute) messen, und dann ist schnell
alles zu spät. Der "Verbraucherschützer"Manche besonders kluge Forenbenutzer verweisen mitunter auf den § 193
StGB, der Ehrverletzungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellt,
z. B. wenn ein besonderes berechtigtes öffentliches Interesse die Interessen
des Betroffenen überwiegt. Überhaupt wird das vermeintlich exorbitante
Interesse der Öffentlichkeit immer wieder gerne über das Gesetz und
die Forenregeln gestellt. Der "Gefälligkeitsposter"So manche Hersteller oder Händler entwickeln erstaunliche Kreativität, wenn es um die Bewerbung ihrer Produkte geht. Es scheint ja auch so unverfänglich, wenn sich ein vermeintlich harmloser Kunde an geeigneter Stelle begeistert über ihre Produkte äußert. Bei RC-Network gibt es eine Reihe von Beispielen, bei denen mitten in einen Thread über ein allgemein als qualitativ minderwertig bejammertes Produkt ein "Newcomer" seinen ersten Beitrag schreibt, in dem er nicht nur über seine allerbesten Erfahrungen mit eben diesem Produkt berichtet, sondern auch gleich sämtliche Schwächen der Konkurrenz detailliert zur Kenntnis gibt. In einem solchen Fall fällt es schwer zu glauben, dass es sich tatsächlich
nur um irgendeinen Kunden des besagten Produkts handelt. Sollte der Verfasser
des Postings tatsächlich in einer engen Beziehung zum Händler/Hersteller
stehen, kann bereits ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen
(§§ 4-5 UWG), wenn der Rahmen der vergleichenden Werbung überschritten
wird. Dies zu beurteilen ist eine komplizierte Angelegenheit. Es geht dabei
um Sachlichkeit und Beweisbarkeit der getätigten Behauptungen. Eine enge
Beziehung zum Händler/Hersteller kann bereits dann bestehen, wenn der
User als offizieller oder inoffizieller "Werkspilot" von dem jeweiligen
Händler/Hersteller kostenlos oder kostengünstig mit Material versorgt
wird. Manch ein Lob eines Users, das vielleicht auf den ersten Blick als Schleimerei
abgetan werden könnte, wäre hoch problematisch, wenn ein Wettbewerber
den Nachweis führen könnte, dass der Konkurrent sich eines "Gefälligkeitsposters" bedient.
Die Gefahren betreffen dabei übrigens nicht nur den Konkurrenten, sondern
auch den "Gefälligkeitsposter" selbst. Denn auch diesen kann der
Vorwurf treffen, sich wettbewerbswidrig zu verhalten. Es drohen die bereits
erwähnten Konsequenzen: Abmahnung durch den Konkurrenten, Unterlassungsverpflichtung,
Schadenersatzpflicht, insbesondere hinsichtlich der angefallenen Rechtsanwaltskosten
in drei- bis vierstelliger Höhe. StolperfallenUnd dann gibt es noch Situationen, in denen sich ein Forenuser strafbar machen
kann, ohne dass er sich dessen überhaupt bewusst wird. Auch die fast wertfreie Feststellung, ein bestimmtes Verhalten (ohne Namensnennung) sei Betrug, ist problematisch. Denn ganz jemand anderes muss nur im Kontext einen Dritten dieses Verhaltens bezichtigen, schon wird die wertfreie Feststellung im sich ergebenen Zusammenhang zu einem konkreten Betrugsvorwurf. Dabei ist es egal, ob die Äußerung zum Zeitpunkt und im Kontext "harmlos" war. Man muss auch nie wieder in den betroffenen Thread hinein schauen. Es reicht völlig aus, wenn andere mit ihren Beiträgen die eigene Äußerung nachträglich kriminalisieren. Man sollte das Wort "Betrug" also einfach vermeiden. Etwas ähnliches gilt für Wörter wie "Steuerhinterziehung" und "Urkundenfälschung". Es lassen sich immer andere Formulierungen finden, die den Betroffenen nicht gleich kriminalisieren. Wir empfehlen, bei den (beweisbaren) Fakten zu bleiben und keine rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Noch was?Klar, die allermeisten Probleme werden vermieden, wenn der User bei manchem Posting erst einmal abwartet, bevor er es in die Welt setzt. Sobald der erste Zorn verraucht und der Kopf wieder klar ist, relativiert sich vieles. Die Gefahr für den einzelnen User, mit den Betreibern von RC-Network wegen eines Postings Ärger zu bekommen, wird geringer, wenn man die oben dargestellten Spielregeln beherzigt. Bitte denkt daran, dass es bei unserem Hobby für die meisten von uns um eine Freizeitangelegenheit geht. Nur wenige bestreiten ihren Lebensunterhalt damit als Händler oder Hersteller. Was für die meisten von uns höchstens ein Ärgernis bei der Freizeitgestaltung ist, kann für Händler oder Hersteller eine Frage der Existenz sein. Wir sind es gewohnt, über die Regierung, die Benzinpreise, die Telekom oder unseren Autohersteller zu schimpfen. Anscheinend verbreitet sich eine Mentalität, nach der grundsätzlich andere Schuld an eigenen Missgeschicken haben sollen. Mal abgesehen davon, dass das ziemlich kindisch ist, muss man aus den oben genannten Gründen darauf achten, dass man dabei nicht die Interessen anderer unzulässig verletzt. Die Spielregeln und deren Hintergrund haben wir hoffentlich verständlich darstellen können. Wer sich daran hält, vermeidet nicht nur Ärger und womöglich Kosten, sondern er hat ganz sicher auch mehr Spaß mit RC-Network. |
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Stand: 25.02.2008 |