Die im Bundesland für Modellflieger relevanten ED-Rs sind die ab GND geltenden permanenten Flugbeschränkungsgebiete!
GND = Ground: Das ED-R beginnt ab Erdoberfläche (GND) und erstreckt sich bis zu einer definierten Höhe, die stets jedoch so hoch ist, dass sie für den Modellflug ohne Belang ist.
1. | Geesthacht | |
2. | Brokdorf | |
3. | Brunsbüttel | |
4. | ED-R 10A-E | Todendorf-Putlos |
5. | ED-R 12A+B | Schönhagen |
6. | ED-R 13A | Meldorfer Bucht |
7. | Moorkamp | |
8. | ED-R 43A-C | Eckernförder Bucht |
9. | Christianshöh |
Hinweis: Jedes oben in der Tabelle fett markierte Flugbeschränkungsgebiet wird bezüglich Aktivierungszeit und geographischer Lage im Link näher erläutert!
Flugbeschränkungsgebiet | ||||
Anlass | Truppenübungsplatz | MarKdo | Bundesmarine | |
Aktivierungszeit (Ortszeit) | Mo 08:00 bis Sa 15:00 Im Bedarfsfall wird die zeitliche Wirksamkeit von Sa 15:00 bis Mo 08:00 + HOL ausgedehnt. Dies wird durch NOTAM bekannt gemacht! | Mo 08:00 bis Fr 18:00 Im Bedarfsfall wird die zeitliche Wirksamkeit von Fr 18:00 bis Mo 08:00 + HOL ausgedehnt. Dies wird durch NOTAM bekannt gemacht! | Mo 06:00 bis Fr 17:00 Im Bedarfsfall erstreckt sich die zeitliche Wirksamkeit auch auf Samstage. Dies wird durch NOTAM bekannt gemacht! | Aktivierung per NOTAM |
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In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
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