Adaptive Funksysteme

Frank Tofahrn

Was auf uns zukommt und was das eigentlich ist

Nein, das ist nichts Versautes. Das ist etwas, mit dem wir uns so langsam anfreunden sollten, da es in absehbarer Zukunft für R/C-Anlagen oberhalb der Spielzeuganwendungen, also in der 100 mW-Klasse, obligatorisch werden wird. Die neue Version der EN 300 328 wird die Notwendigkeit der Adaptivität von Funksystemen im 2,4 GHz-Band regeln. Das Regelwerk, das dort enthalten ist, wird sehr komplex sein, da es eine Vielzahl grundsätzlich verschiedener Funksysteme unter einen Hut bringen muss. Nur zur Erinnerung: Fernsteuerungen sind NICHT die einzigen Nutzer des Bandes. Es gibt da noch über 20 andere Anwendungen, die diesen Frequenzbereich nutzen.

Was ist Adaptivität?

Adaptivität nennt man die Fähigkeit eines Funksystems, sich an die aktuelle Belegungssituation des Bandes anzupassen. Rücksichtnahme heißt hier das Zauberwort. Adaptivität soll erreichen, dass die Anzahl der Kollisionen zwischen verschiedenen Anwendungen so gering wie möglich gehalten wird, damit jeder einen gerechten Teil vom Kuchen des Frequenzbandes bekommt. Dazu muss jedes System einerseits Rücksicht auf die anderen Nutzer des Bandes nehmen, kann aber andererseits auch das gleiche Maß an Rücksichtnahme erwarten. In der Praxis bedeutet dies, dass ein System, welches allein auf weiter Flur agiert und sich am Ort des Betriebes das Band mit niemandem teilen muss, weil keiner in der Nähe ist, den ganzen Band-Kuchen alleine auffressen darf. Wenn sonst keiner etwas vom Kuchen haben will, warum nicht?
Sind allerdings Andere da, die auch ein Stück vom Kuchen haben wollen, muss möglichst gerecht geteilt werden. Schließlich soll jeder etwas vom Kuchen abbekommen. Wenn allerdings mehr Kuchenhabenwoller als Kuchenstücke da sind, müssen die Kuchenstücke eben zwangsläufig etwas kleiner ausfallen.

Was ist die Alternative?

Die Alternative heißt Rationierung. Dabei bekommt jeder einen festen Anteil des Kuchens zugewiesen. Bleibt Kuchen über, weil Andere ihren Anteil nicht abholen, geht der in die Mülltonne. Ist die Summe der Anteile, die per Rationierung zugewiesen werden, größer als der Kuchen, gibt es eine handfeste Schlägerei um die Resource Frequenzspektrumkuchen.

Wie bekommt man das jetzt unter einen Hut?
Beide Konzepte werden in verschiedenen Funkstandards gleichzeitig angewendet, so auch in der zukünftigen EN 300 328.
Um bei dem Kuchenmodell zu bleiben: Es gibt die Überlegung, dass es da die Genügsamen gibt, die eigentlich gar kein ganzes Stück Kuchen wollen, sondern nur ein paar Krümel. Da ja immer ein paar Krumen übrig bleiben, können diese Krümelhabenwoller sich diese ohne zu fragen nehmen. Aber eben nur ein paar Krümel.

Im aktuellen Entwurf des Funkstandards ist das berücksichtigt. Die Krümelhabenwoller dürfen sich sogar einen großen Krümel nehmen, aber nur selten, öfter nur einen kleinen Krümel. Das kann man beliebig lange treiben, da der fleißige Bäcker ja Nachschub liefert.

Es gibt im Standard das Konzept der Medium-Usage (MU-Factor). Der MU-Factor ist im Prinzip das Produkt aus der auf 100 mW normalisierten Sendeleistung (EIRP) und dem Verhältnis von Sendezeit zu Pausen zwischen den Sendungen (Duty-Cycle oder DC). Die Berechnung des DC und die aktualisierte Messung der EIRP ist etwas kompliziert und sei hier mal außen vor gelassen. Das würde den Rahmen sprengen.

Bleibt ein System unter einem MU-Faktor von 10%, gehört es zu den Krümelhabenwollern (aua, schon wieder Kuchen) und braucht keine Adaptivität anzuwenden. Das ist recht einfach zu praktizieren, hat aber seinen Preis. Selbst wenn noch große Stücke vom Kuchen übrig sein sollten, gibt’s trotzdem nur ein paar Krümel.
Liegt der MU-Faktor über 10%, gehört das System zu denjenigen, die ein ganzes Stück oder sogar den ganzen Kuchen beanspruchen können. Allerdings werden mit steigender Anzahl anwesender Kuchenhabenwoller die Stücke verständlicherweise immer kleiner. Es steht natürlich jedem frei, die eigenen Ansprüche zurückzuschrauben und sich bei den Krümelhabenwollern anzustellen, oder sogar mal auf eine Runde Kuchen ganz zu verzichten.

So, genug von Kuchen geredet. Jetzt wird’s technisch.

Die Implementation im Standard:
Es wird eine Unterscheidung zwischen adaptiven Systemen (Kuchenhabenwoller) und nicht adaptiven Systemen (Krümelhabenwoller) geben.

Nicht adaptive Systeme:
Nicht adaptive Systeme sind dabei auf einen MU-Faktor von 10% beschränkt. Es gibt weitere Anforderungen bezüglich der maximalen Dauer einer Sequenz von Sendungen und den minimalen Pausen zwischen den Sequenzen. Diese Systeme brauchen nicht zu prüfen, ob die aktuell genutzte Frequenz frei ist. Sie können ohne Prüfung einfach senden. Dabei ist die maximale Leistung von 100 mW EIRP durchaus möglich, jedoch darf das eben nur eher selten passieren. Ist die EIRP niedriger, steigt der mögliche DC proportional an.

Adaptive Systeme:
Systeme, die LBT (Listen Before Talk) nutzen, müssen VOR JEDER Sendung prüfen, ob die verwendete Frequenz frei ist. Systeme, die nur beim Einschalten prüfen, ob die Frequenz frei ist, spielen in dieser Liga nicht mit. Ergibt die Prüfung der Frequenz (vor JEDER Sendung), dass die Frequenz frei ist, darf für einen bestimmten Zeitraum ununterbrochen oder mit Unterbrechungen ohne erneute Prüfung gesendet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes oder nach Wechsel der Frequenz muss wiederum geprüft werden, ob die Frequenz frei ist. Wird eine Frequenz als belegt erkannt, darf nur gemäß den Limits für nicht adaptive Systeme gesendet werden. Das ist der Identitätswechsel vom Kuchenhabenwoller zum Krümelhabenwoller.

Eine weitere Methode ist die, dass Systeme prüfen, ob auf einer Frequenz (ganz stark vereinfacht ausgedrückt) die Übertragung durch ein anderes System beeinflusst war. Wird hier erkannt, dass die Übertragung beeinflusst war, wird diese Frequenz für eine bestimmte Zeit nicht mehr genutzt.

Vor- und Nachteile:
Ohne die Wirksamkeit der beiden Verfahren zu bewerten, zielen beide auf eine Reduzierung von Kollisionen im Funkkanal ab.
Der Vorteil ist, dass derjenige, der eine Frequenz zuerst belegt, nicht wesentlich durch Sendungen eines anderen adaptiven Systems gestört wird, da dieses andere System (bei LBT) warten muss, bis die Frequenz frei wird, oder sich eine Sendung auf dieser Frequenz ganz verkneift.
Nachteilig ist die Erhöhung der Latenzzeit der Steuerung durch ausfallende Sendungen. Dabei ist es allerdings recht belanglos, ob eine Übertragung nicht funktioniert hat, weil das System nicht sendet, oder weil es durch andere Systeme gestört wurde. Wenn es zwei parallele Funkstrecken gibt, die beide gleichzeitig senden, und es geht für beide schief, ist das auch nicht das Gelbe vom Ei. Bei adaptiven Systemen überlebt im Normalfall zumindest einer.
Hier gilt die uralte Regel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Die reale Situation:
Es wird in Zukunft eine Mischung von Systemen geben, die gemäß dem neuen Standard adaptiv sind oder sich den Limits für nicht adaptive Systeme unterwerfen. Parallel dazu wird es Altsysteme geben, die dieses neue Regelwerk nicht anwenden.
Es ist Sache der Anbieter, ihre Systeme so schnell wie möglich auf Techniken gemäß der neuen Norm umzustellen, um ein friedliches Nebeneinander der in Betrieb befindlichen Systeme zu gewährleisten. Das gilt für alle Anwender innerhalb des Anwendungsbereiches der EN 300 328, also nicht nur für R/C-Anlagen. Es ist nun mal leider so, dass Altsysteme nicht von heute auf morgen aus dem täglichen Betrieb verschwinden werden. Das wird ein langfristiger Prozess sein. Da aber am Einsatzort von R/C-Anlagen die Hauptkonkurrenten andere R/C-Anlagen sein werden, sollte hier der Schwerpunkt darauf gelegt werden, möglichst schnell auf Systeme, die den Anforderungen der neuen Version der Norm entsprechen, umzusteigen. Bei vielen Systemen sollte das per Firmwareupdate möglich sein. Es ist Aufgabe der R/C-Anbieter, solche Systeme bzw. Updates möglichst zeitnah verfügbar zu machen, um einen Umstieg für den User zu ermöglichen. Systeme, die in Zukunft nicht den Anforderungen der neuen Version der Norm entsprechen oder bei denen ein Update nicht möglich ist, sollten eher gemieden werden. Mit Ablauf der Version 1.7.1 werden die Regeln bezüglich der Notwendigkeit der Adaptivität eh obligatorisch. Dann müssen es alle haben.

Das bedeutet jetzt nicht, dass vorhandenes Equipment in die Tonne geworfen werden muss. Die in Betrieb befindlichen Systeme dürfen natürlich weiter betrieben werden. Falls es allerdings Angebote zum Update bestehender Systeme seitens der Hersteller gibt, macht es Sinn, diese auch wahrzunehmen. Ob neue Systeme zu ihren Vorgängern rückwärtskompatibel bleiben, wäre dann abzuwarten.

Sehen wir mal, was sich demnächst in dieser Richtung tut.
Holm- und Rippenbruch!
 
Gibt es einen Link zum aktuellen Entwurf ?
Würde auch gerne wissen wie das mit dem MU-Factor gemeint ist.
Wenn es sich nur auf jeweils eine Frequenz bezieht, haben die aktuellen Hopping-Systeme kein Problem damit unter den 10% zu bleiben, bei den aktuellen Adaptiven (FAAST) könnte es anders aussehen.
Bezieht sich der MU-Faktor auf das ganze Band (also irgendeine Frequenz im Band),
sieht es eng aus.

Aber so nebenbei, LBT ist kein Hexenwerk und sollte von allen Herstellern umsetzbar sein (RCOPEN24 kanns auch schon), fraglich ist nur ob Sie Updatefähig sind und vor allem ob Sie es auch machen (das liebe Geld).

Grüße,
Olli
 
Moin,

Gibt es einen Link zum aktuellen Entwurf ?
Würde auch gerne wissen wie das mit dem MU-Factor gemeint ist.
Wenn es sich nur auf jeweils eine Frequenz bezieht, haben die aktuellen Hopping-Systeme kein Problem damit unter den 10% zu bleiben, bei den aktuellen Adaptiven (FAAST) könnte es anders aussehen.
Bezieht sich der MU-Faktor auf das ganze Band (also irgendeine Frequenz im Band),
sieht es eng aus.

Aber so nebenbei, LBT ist kein Hexenwerk und sollte von allen Herstellern umsetzbar sein (RCOPEN24 kanns auch schon), fraglich ist nur ob Sie Updatefähig sind und vor allem ob Sie es auch machen (das liebe Geld).

Grüße,
Olli
Einen veröffentlichten Entwurf gibt es noch nicht. Der Entwurf ist noch nicht komplett.

Der MU ist definiert als:

EIRP [mW]/100mW*Dutycycle[%]= MU[%]

Dauersenden mit 100 mW ergibt also einen MU von 100%. Der Dutycycle bezieht sich auf alle Aussendungen, nicht nur auf eine Frequenz.
 
Da ich zu den Affen gehöre, die sich da was aus der Birne drücken (man freut sich ja über jedes Lob), sag ich mal was dazu.
Dass es bei FASST wenig Probleme gibt, besonders wenn die konkurierenden Systeme auch FASST sind, ist nicht verwunderlich, da FASST im erweiterten Sinne jetzt schon adaptiv ist. Zumindest in Verbindung mit anderen FASST-Systemen.
Bestandsschutz für in Betrieb befindliche Systeme gibt es natürlich.

Dann sollte man auch gleich dazu sagen FASST liegt mit einem MU Faktor von 20% weit oberhalb der 10%. Springt auch lustig auf jeden belegten Kanal drauf. Weil eine richtige Kollisionsmeidung ist im ML2724 auch gar nicht implementiert. Frei nach dem Motto "FASST shoots ever ask never".
 
Frei nach dem Motto "FASST shoots ever ask never".

Naja ,

diese Strategie hat bisher doch wunderbar funktioniert. Selbst bei vielen eingeschalteten Sendern. Und seit vielen Jahren absolut störungsfrei !

Erst mal locker durch die Hose atmen und dann mal abwarten, wann denn dann was kommt.
Ich denke mal, dass Futaba dieses Problem, sofern es denn eins werden wird, problemlos lösen wird.

Gruss
Hans-Willi
 
...
Der MU ist definiert als:

EIRP [mW]/100mW*Dutycycle[%]= MU[%]

Dauersenden mit 100 mW ergibt also einen MU von 100%. Der Dutycycle bezieht sich auf alle Aussendungen, nicht nur auf eine Frequenz.

Moin,

wieso wird die belegte Bandbreite nicht berücksichtigt. Hier wird ja so getan als wenn der Sender die gesamten 80 MHz Bandbreite zumüllt. Das tut aber nicht mal ein Video-Übertragungssystem.

Und auch eine 35MHz Anlage belegt nur einen Bruchteil des Bandes - den zugegebenermassen zu 100 %.

Gruß

gecko
 
Moin,

Moin,

wieso wird die belegte Bandbreite nicht berücksichtigt. Hier wird ja so getan als wenn der Sender die gesamten 80 MHz Bandbreite zumüllt. Das tut aber nicht mal ein Video-Übertragungssystem.

Und auch eine 35MHz Anlage belegt nur einen Bruchteil des Bandes - den zugegebenermassen zu 100 %.

Gruß

gecko

genau das Thema der Bandbreite war eine lange Schlacht bei der ETSI, die über mehrere Meetings ging.
Geht man mal davon aus, dass jedes System die 100 mW ausnutzt, ist für einen Victim, also den Gestörten, die Leistung wichtig, die in seinen Empfangskanal fällt. Worst Case ist dabei 40 MHz Bandbreite. Die Bandbreite des Victims ist aber nicht vorhersagbar und kann nicht berücksichtigt werden. Die Bandbreite des Störeres wird damit recht belanglos. Ob der Störer nun 100 kHz oder 40 MHz breit ist, macht kaum einen Unterschied. Stören tut es immer (von wenigen Spezialfällen mal abgesehen). Daher wurde die Bandbreite des Sendesignals dann nicht berücksichtigt. Damit habe ich zu Anfang auch ein Problem gehabt, habe es aber einsehen müssen. Ausserdem liesse sich bei Berücksichtigung der Bandbreite des Sendesignals ein für R/C-Anlagen sehr nachteiliges Szenario konstruieren und den schlafenden Hund wollte ich nun nicht gerade wecken.
 
Moin,
Frei nach dem Motto "FASST shoots ever ask never".

hier kann man dann FASST durch viele, andere Markennamen ersetzen.
Adaptivität im eigentlichen Sinn haben nach meinem Wissen MZK, Weatronic, Hott und ACT.
Bei ACT weiss ich das aber nicht genau. Das Störpotential und die Störempfindlichkeit gegenüber anderen R/C-Systemen der nicht adaptiven Systeme sinkt im Übrigen proportional zur Anzahl der verwendeten Frequenzen.
 
ok, danke.

Das kann ich jetzt nachvollziehen. Bleibt das Problemmit dem Bestandsschutz. Unsere Systeme bestehen ja aus mindestens 2 Komponenten,TX und RX. Es wäre nun wichtig für uns das beide Teile im Rahmen des Bestandschutzes weiter verfügbar wären.

Worst Case hier - ein TX und 20 RX und das TX stirbt ....

Da zur Zeit alle zueinander inkompatibel sind wird das fürdie WLAN-Fraktion wohl eher nicht nachvollziehbar sein. Gut - wir tun uns ja auch schwer damit ;)

Dir Frank weiterhin viel Durchhaltevermögen und hoffentlich auch mal den einen oder anderen schönen Moment bei dieser Geschichte.

Gruß

gecko
 
Moin,
ok, danke.

Das kann ich jetzt nachvollziehen. Bleibt das Problemmit dem Bestandsschutz. Unsere Systeme bestehen ja aus mindestens 2 Komponenten,TX und RX. Es wäre nun wichtig für uns das beide Teile im Rahmen des Bestandschutzes weiter verfügbar wären.

Worst Case hier - ein TX und 20 RX und das TX stirbt ....

Da zur Zeit alle zueinander inkompatibel sind wird das fürdie WLAN-Fraktion wohl eher nicht nachvollziehbar sein. Gut - wir tun uns ja auch schwer damit ;)

Dir Frank weiterhin viel Durchhaltevermögen und hoffentlich auch mal den einen oder anderen schönen Moment bei dieser Geschichte.

Gruß

gecko
Bestandsschutz besteht für alle in Berieb befindlichen Systeme. Es besteht kein Bestandsschutz für Geräte, die nach Ablauf der aktuellen Norm verkauft werden. Soweit, so schlecht, ABER:
Es gibt die Hintertür der Rückwärtskompatibilität. Das bedeutet, das neue Sender durchaus kompatibel zu alten Empfängern bleiben können, auch wenn sie nach den neuen Regeln arbeiten. Die grundsätzlichen Möglichkeiten dazu sind gegeben. Das war nebenbei auch ein harter Kampf.
In wie weit das in Zukunft von den Herstellern umgesetzt wird, vermag ich nicht zu werten. Ich hoffe, sie tun es.
Ich habe mein Möglichstes getan, die Option der Rückwärtskompatibilität offen zu halten, soweit das möglich war.
Notfalls gibt es immer noch den Weg des Updates
 
Hallo,

mit der Definition des MUI ist dann Assan (100 mW, 10 % Einschaltdauer) dann durch die Norm abgedeckt

Nein, ist es nicht. Der MU-Faktor ist eines von mehreren Entscheidungskriterien um festzulegen, ob ein System adaptiv sein muss. Für adaptive und nichtadaptive Systeme gelten verschiedene Anforderungen und es gibt verschiedene Tetsmethoden. Daher muss eine Unzterscheidung getroffen werden. Die einzige Folgerung die sich aus dem MU isoliert betrachtet ziehen lässt, ist die Notwendigkeit der Adaptivität bei einem MU >10%. Der Schluss, das ein System bei einem MU <10% keine Adaptivität mehr braucht, ist schon nicht mehr zulässig.

Somit ist Assan (und alle anderen Systeme auch) allein durch einen MU bzw. Dutycycle von < 10% nicht abgedeckt.
 
Leider habe ich nicht Funktechnik studiert.
Deshalb verstehe ich als einfacher Nutzer nur die Hälfte, und habe keine Kontrolle, ob ich diese Hälfte wenigstens richtig verstanden habe.
Wenn ein MU von weniger als 10% kein hinreichendes Kriterium dafür ist, ob ich mit meinem Sender unter den Bestandsschutz falle oder nicht, dann laufe ich blind in die Illegalität, ohne es zu merken.
Wo und von wem bekomme ich denn eine verbindliche Auskunft, ob meine Anlage auch über das Jahr 2015 hinaus legal betrieben werden kann?


Im Großen und Ganzen hört sich das alles für mich nach planned obsolescence an.
Meine erste Anlage (27 MHz) habe ich 20 Jahre lang betrieben, ohne dass ich wen geärgert hätte, und ohne dass ich Störungen erlitten hätte.
Bei der Wiederaufnahme des Hobbys habe ich dann eine 35 MHz-Anlage angeschafft und bin 10 Jahre lang glücklich gewesen damit.
Und kürzlich habe ich den Fehler gemacht, mir eine 2,4 GHz-Anlage zuzulegen, um nun zu erfahren, dass die schon in wenigen Jahren Sondermüll ist.

Die Hersteller werden den Teufel tun, kompatible Sender herauszubringen.
Welchen Anreiz hätten die denn dafür?
Die wollen nicht nur neue Sender verkaufen, sondern auch noch jede Menge Empfänger.
Was Schöneres als möglichst häufige Wechsel der Vorschriften kann denen nicht passieren. Das läuft wie in der Großfliegerei, wo die Flugzeugeigner auch alle paar Jahre ihre ganze Funkausrüstung in die Tonne treten können und für den Rest ihres Vermögens neue kaufen müssen.
Der größte anzunehmende Unfall für die Hersteller ist doch, wenn einmal Verkauftes jahrzehntelang seinen Dienst tut.

Ich werde es halten wie immer: Es gibt dann was Neues, wenn das für mich einen Mehrwert bringt.
Wenn der neues Sender nur ein paar Krümel vom Kuchen beansprucht, macht das meine Empfänger nicht störunempfindlicher.
Und solange ich neues Geraffel kaufen soll, nur damit die selbe Funktion erfüllt ist, wie mit meinem alten, habe ich keinen Anreiz, es zu tun.
 
Hallo,
Leider habe ich nicht Funktechnik studiert.
Deshalb verstehe ich als einfacher Nutzer nur die Hälfte, und habe keine Kontrolle, ob ich diese Hälfte wenigstens richtig verstanden habe.
Wenn ein MU von weniger als 10% kein hinreichendes Kriterium dafür ist, ob ich mit meinem Sender unter den Bestandsschutz falle oder nicht, dann laufe ich blind in die Illegalität, ohne es zu merken.
Wo und von wem bekomme ich denn eine verbindliche Auskunft, ob meine Anlage auch über das Jahr 2015 hinaus legal betrieben werden kann?


Im Großen und Ganzen hört sich das alles für mich nach planned obsolescence an.
Meine erste Anlage (27 MHz) habe ich 20 Jahre lang betrieben, ohne dass ich wen geärgert hätte, und ohne dass ich Störungen erlitten hätte.
Bei der Wiederaufnahme des Hobbys habe ich dann eine 35 MHz-Anlage angeschafft und bin 10 Jahre lang glücklich gewesen damit.
Und kürzlich habe ich den Fehler gemacht, mir eine 2,4 GHz-Anlage zuzulegen, um nun zu erfahren, dass die schon in wenigen Jahren Sondermüll ist.

Die Hersteller werden den Teufel tun, kompatible Sender herauszubringen.
Welchen Anreiz hätten die denn dafür?
Die wollen nicht nur neue Sender verkaufen, sondern auch noch jede Menge Empfänger.
Was Schöneres als möglichst häufige Wechsel der Vorschriften kann denen nicht passieren. Das läuft wie in der Großfliegerei, wo die Flugzeugeigner auch alle paar Jahre ihre ganze Funkausrüstung in die Tonne treten können und für den Rest ihres Vermögens neue kaufen müssen.
Der größte anzunehmende Unfall für die Hersteller ist doch, wenn einmal Verkauftes jahrzehntelang seinen Dienst tut.

Ich werde es halten wie immer: Es gibt dann was Neues, wenn das für mich einen Mehrwert bringt.
Wenn der neues Sender nur ein paar Krümel vom Kuchen beansprucht, macht das meine Empfänger nicht störunempfindlicher.
Und solange ich neues Geraffel kaufen soll, nur damit die selbe Funktion erfüllt ist, wie mit meinem alten, habe ich keinen Anreiz, es zu tun.
Ich glaube, ich kann dich beruhigen. Die in Betrieb befindlichen Anlagen sind von der Änderung der Norm nicht betroffen. Das betrifft nur neues Zeug. Seitens der Hersteller gibt es einen erheblichen Druck, zu alten Systemen rückwärtskompatibel zu bleiben. Die Kundschaft wäre sicher nicht amüsiert, ihr aktuelles Equipment in die Tonne treten zu dürfen.Daher ist der Zwang da, entweder Rückwärtskompatibilität oder Updates zu bieten. Hersteller, die dem Kunden diese Möglichkeit nicht bieten, werden gegenüber den anderen Herstellern einen Wettbewerbsnachteil haben. Von daher wird diese Suppe nicht so heiss gegessen, wie sie gekocht wird.
 
Achja,ich kann mich noch gut an einen Artikel einer Fachzeitschrift erinnen, wo es darum ging das mit der neuen 2,4Ghz Technologie im Sender alles so viel besser wird. Da ging es um einen Test bei dem 70 oder 80 2,4Ghz RC-Anlagen auf einem Flugfeld gleichzeitig eingeschaltet waren und die RC-Piloten ohne Probleme ihre Modelle steuern konnten. Ohne Quarzwechsel. Die Welt der RC-Hersteller war stolz auf diese Errungenschaft und voll des Eigenlobes.Bei einem Joe Nall Flugtag in den USA flog man auf 5 Platzen gleichzeitig ohne Sender abzugeben.Wie lange ist das her ? 4 Jahre oder 5 ?

Statt bislang 150 Vereins-Mitglieder werden wir in 4 Jahren mit 400-500 Mitgliedern leben müssen .
Und wo bislang sich manchmal 10 oder 20 Flieger auf dem Platz tummeln werden es dann mehrere Hundert sein.
Da kann es wirklich eng werden ... (alleine das Parken wird dann schon zum Problem)

Ob DSSS oder FHSS (die Richtung weisst eher zu FHSS) .. es werden neue adaptive Systeme verlangt. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen die neuen Systeme sich dynamisch verhalten, je nach Belegung des Bandes . OK - warum nicht .. wenn' s uns Nutzern was bringt. Bis gestern dachte ich, die neue MX HOTT, 18MZ, MC5000, etc. wären etwas, was ich mir nun endlich leisten sollte.

Tja .. nix iss ... also warte ich mit meinen Weihnachsgeschenk noch etwas - und bin dann (vielleicht ab 2013 oder -14) mit dem letzten Schrei an HighTech dabei. (-wer Ironie findet darf sie behalten-)

jürgen
 
hallo Hans,so etwas nennt man dynamisches Thread-Hopping ...

Die neue Technik ist zugegebenermassen nicht unbedingt etwas für jederman.

"Mich interessiert das Thema nunmal ..." sorry

Du kannst natürlich gerne bei deinem System bleiben, Altsysteme geniessen Bestandsschutz.. LOL

gummiente

PS: Front und Interesse an Technik ist ja wohl zweierlei ... Glücklicherweise musste ich nicht mehr, wie du, an die Front ... LOL
 

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