DAeC Buko-Modellflug
User
Zum 31.12.2022 läuft der Übergangszeitraum für den Modellflug ab. Dann greift die neue EU-Drohnenverordnung (DVO (EU) 2019/947) auch vollumfänglich für den Modellflug im Verbandsrahmen. Bis dahin benötigen die Modellflugverbände sog. “Verbandsbetriebserlaubnisse”, um im Rahmen ihres Verbands den bisherigen Modellflugbetrieb fortführen zu können. Das diesbezügliche Genehmigungsverfahren des MFSD/DAeC beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) befindet sich mittlerweile in der Endphase. Die beantragten Prozedere gelten dann für alle MFSD- und DAeC- Vereine.
Viele Punkte sind bereits mit der Behörde abgestimmt und endgültig bestätigt. Sie können daher als gesichert bewertet werden. Dies gilt auch für die Themen “bisheriger Kenntnisnachweis / neuer Schulungsnachweis” sowie “bisherige Aufstiegserlaubnis / neue Geländeausweisung”.
Im Rahmen des Modellflugs im MFSD/DAeC wird insoweit Folgendes für die Zukunft gelten: bitte anklicken
Modellflug im DAeC
Viele Punkte sind bereits mit der Behörde abgestimmt und endgültig bestätigt. Sie können daher als gesichert bewertet werden. Dies gilt auch für die Themen “bisheriger Kenntnisnachweis / neuer Schulungsnachweis” sowie “bisherige Aufstiegserlaubnis / neue Geländeausweisung”.
Im Rahmen des Modellflugs im MFSD/DAeC wird insoweit Folgendes für die Zukunft gelten: bitte anklicken
Modellflug im DAeC