Allegra Navigaturs
So geht’s nicht weiter an den Bahnmarken und ist in keiner Form tragbar, ob nun mit ISAF oder NAVIGA regeln.
Die IOM DM 2009 in Unterschneidheim hat dies einmal mehr gezeigt
Der einfachste Grundsatz bei unserem Segelsport wird nicht mehr respektiert.
RAUM GEBEN / FREIHALTEN
Diese Haltung, dass man einen Bootskontakt nicht generell Verhindern will, ist mit Sportlichkeit und Fairness nicht zu Vereinbaren.
Missachtung dieser Regelgrundsätze werde ich in einer Funktion als Wettfahrtleiter/Schiedsrichter/Umpire und auch als Teilnehmer nicht mehr Akzeptieren.
Regeln sind nur dazu da, die Ursachen zu bekämpfen mit Ausrichtung auf Wirkung.
Diese nicht noch mehr Regulieren, im Gegenteil, aber Strenger angewendet und durchgesetzt werden, im Sinne des Sportes und der Teilnehmer
Hier nochmals die ISAF Regel 18… (2009-2012 mit einigen wenigen Beispielen.
Unsicherheiten können nur in Auseinandersetzung mit dem Regelwerk, Fragen,
Ueben sowie Kursen, beigelegt werden.
Zone und Bahnmarken Regel 18… ISAF Regeln 2009-2012
Definition „Zone“ / 4 Längen im RC Sailing Bereich
Das außen liegende Boot dem innen liegenden Boot ausreichend Raum geben muss, damit dieses in seemännisch korrekter Weise „zur Bahnmarke segeln" kann. Danach, wenn das innen liegende Boot an der Bahnmarke ist, muss das außen liegende Boot dem innen liegenden immer noch Raum geben, damit dieses seinen richtigen Kurs um die Bahnmarke segeln kann.
Beispiele:
Blau, Gelb und Grün überlappen. Blau erreicht die Zone, deshalb muss Grün als außen liegendes Boot von diesem Zeitpunkt an Bahnmarken-Raum geben, das heißt, es muss seinen Kurs ändern, damit Blau und Gelb zur Bahnmarke segeln und sie auf ihrem richtigen Kurs runden können. In der neuen Regel 18.2(b) ist dies beschrieben. Grün darf nicht warten, bis es selbst in der Zone ist, und dann für sich reklamieren, dass drei Längen nicht ausreichten, um den Kurs zu ändern, damit Bahnmarken-Raum gegeben werden kann..
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Wenn Boote überlappt sind und das außen liegende eine Kursänderung vor der Zone vornehmen müsste, um in der Zone Bahnmarken-Raum zu geben, so muss es dies tun! Alle drei Boote überlappen und Gelb erreicht gleich die Zone. Deshalb muss Blau seinen Kurs so ändern, sodass Gelb und Grün Bahnmarken-Raum erhalten, Gelb muss Grün Bahnmarken-Raum geben. Da Blau den Wind von Backbord hat, gilt auch Regel 10 (Wind von Steuerbord vor Wind von Backbord) und Blau muss sich deshalb auch von den beiden anderen Booten, die mit Wind Steuerbordsegeln, freihalten.
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Grün ist „klar voraus", wenn es die Zone erreicht. Egal was später passiert, auch wenn Blau und Gelb eine Überlappung herstellen sollten, muss Grün von jetzt an Bahnmarken-Raum haben. Es gibt drei Begriffe, die immer wieder in der Regel 18 auftauchen: „sich der Bahnmarke nähern", „an der Bahnmarke sein", „die Bahnmarke verlassen". Thema z.B. Unterwenden
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Blau und Gelb nähern sich der Bahnmarke, Grün und Rot sind an der Bahnmarke, Violett und Orange verlassen die Bahnmarke. Zu beachten ist, dass die Bahnmarken-Regel nicht gilt, wenn ein Boot die Bahnmarke verlässt und eines sich ihr nähert. Dann gelten die ganz normalen Wegerechtsregeln zwischen ihnen. (Regel 18.1(c))
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Grün nähert sich der Luvbahnmarke, Blau verlässt sie. Deshalb gilt Regel 18 nicht zwischen diesen Booten.
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Obwohl alle drei Boote in der Zone sind, gilt Regel 18 nicht zwischen allen von ihnen. Zwischen Gelb und Blau gilt Regel 18, denn Gelb nähert sich der Bahnmarke und Blau ist an der Bahnmarke. Die Rechte und Pflichten zwischen Blau und Grün werden ebenfalls durch Regel 18 bestimmt, Blau ist an der Bahnmarke und Grün verlässt sie. Aber zwischen Grün und Gelb gilt die Regel nicht, denn Grün verlässt
die Bahnmarke und Gelb nähert sich ihr. Eine interessante Frage ist, welche Regel in dieser Situation anzuwenden ist. Denn beide Boote haben den Wind von der gleichen Seite. Beide Boote befinden sich jeweils in Lee des anderen, denn Lee ist nach den WR wie folgt definiert: „Die ‚Leeseite‘ eines Bootes ist die Seite, die vom Wind abgewandt ist [...] Wenn zwei Boote mit ‚Wind von der gleichen Seite überlappen‘, so ist das auf der ‚Leeseite‘ des anderen liegende Boot das ‚Leeboot‘
In dieser Situation haben beide Boote Wegerecht, es gilt natürlich die Regel 14 „Berührung vermeiden", eventuell unterliegt Grün noch der Regel 15, denn es wird erst kurz vorher gewendet haben und dadurch Wegerechtsboot geworden sein.
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Freue mich auf die Regatten und Wettkämpfe
Thomy SUI 60
www.iom-suisse.ch
www.rc-sailing.ch
Ein Festtagsbroschüre wäre doch
So geht’s nicht weiter an den Bahnmarken und ist in keiner Form tragbar, ob nun mit ISAF oder NAVIGA regeln.
Die IOM DM 2009 in Unterschneidheim hat dies einmal mehr gezeigt
Der einfachste Grundsatz bei unserem Segelsport wird nicht mehr respektiert.
RAUM GEBEN / FREIHALTEN
Diese Haltung, dass man einen Bootskontakt nicht generell Verhindern will, ist mit Sportlichkeit und Fairness nicht zu Vereinbaren.
Missachtung dieser Regelgrundsätze werde ich in einer Funktion als Wettfahrtleiter/Schiedsrichter/Umpire und auch als Teilnehmer nicht mehr Akzeptieren.
Regeln sind nur dazu da, die Ursachen zu bekämpfen mit Ausrichtung auf Wirkung.
Diese nicht noch mehr Regulieren, im Gegenteil, aber Strenger angewendet und durchgesetzt werden, im Sinne des Sportes und der Teilnehmer
Hier nochmals die ISAF Regel 18… (2009-2012 mit einigen wenigen Beispielen.
Unsicherheiten können nur in Auseinandersetzung mit dem Regelwerk, Fragen,
Ueben sowie Kursen, beigelegt werden.
Zone und Bahnmarken Regel 18… ISAF Regeln 2009-2012
Definition „Zone“ / 4 Längen im RC Sailing Bereich
Das außen liegende Boot dem innen liegenden Boot ausreichend Raum geben muss, damit dieses in seemännisch korrekter Weise „zur Bahnmarke segeln" kann. Danach, wenn das innen liegende Boot an der Bahnmarke ist, muss das außen liegende Boot dem innen liegenden immer noch Raum geben, damit dieses seinen richtigen Kurs um die Bahnmarke segeln kann.
Beispiele:
Blau, Gelb und Grün überlappen. Blau erreicht die Zone, deshalb muss Grün als außen liegendes Boot von diesem Zeitpunkt an Bahnmarken-Raum geben, das heißt, es muss seinen Kurs ändern, damit Blau und Gelb zur Bahnmarke segeln und sie auf ihrem richtigen Kurs runden können. In der neuen Regel 18.2(b) ist dies beschrieben. Grün darf nicht warten, bis es selbst in der Zone ist, und dann für sich reklamieren, dass drei Längen nicht ausreichten, um den Kurs zu ändern, damit Bahnmarken-Raum gegeben werden kann..
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Wenn Boote überlappt sind und das außen liegende eine Kursänderung vor der Zone vornehmen müsste, um in der Zone Bahnmarken-Raum zu geben, so muss es dies tun! Alle drei Boote überlappen und Gelb erreicht gleich die Zone. Deshalb muss Blau seinen Kurs so ändern, sodass Gelb und Grün Bahnmarken-Raum erhalten, Gelb muss Grün Bahnmarken-Raum geben. Da Blau den Wind von Backbord hat, gilt auch Regel 10 (Wind von Steuerbord vor Wind von Backbord) und Blau muss sich deshalb auch von den beiden anderen Booten, die mit Wind Steuerbordsegeln, freihalten.
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Grün ist „klar voraus", wenn es die Zone erreicht. Egal was später passiert, auch wenn Blau und Gelb eine Überlappung herstellen sollten, muss Grün von jetzt an Bahnmarken-Raum haben. Es gibt drei Begriffe, die immer wieder in der Regel 18 auftauchen: „sich der Bahnmarke nähern", „an der Bahnmarke sein", „die Bahnmarke verlassen". Thema z.B. Unterwenden
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Blau und Gelb nähern sich der Bahnmarke, Grün und Rot sind an der Bahnmarke, Violett und Orange verlassen die Bahnmarke. Zu beachten ist, dass die Bahnmarken-Regel nicht gilt, wenn ein Boot die Bahnmarke verlässt und eines sich ihr nähert. Dann gelten die ganz normalen Wegerechtsregeln zwischen ihnen. (Regel 18.1(c))
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Grün nähert sich der Luvbahnmarke, Blau verlässt sie. Deshalb gilt Regel 18 nicht zwischen diesen Booten.
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Obwohl alle drei Boote in der Zone sind, gilt Regel 18 nicht zwischen allen von ihnen. Zwischen Gelb und Blau gilt Regel 18, denn Gelb nähert sich der Bahnmarke und Blau ist an der Bahnmarke. Die Rechte und Pflichten zwischen Blau und Grün werden ebenfalls durch Regel 18 bestimmt, Blau ist an der Bahnmarke und Grün verlässt sie. Aber zwischen Grün und Gelb gilt die Regel nicht, denn Grün verlässt
die Bahnmarke und Gelb nähert sich ihr. Eine interessante Frage ist, welche Regel in dieser Situation anzuwenden ist. Denn beide Boote haben den Wind von der gleichen Seite. Beide Boote befinden sich jeweils in Lee des anderen, denn Lee ist nach den WR wie folgt definiert: „Die ‚Leeseite‘ eines Bootes ist die Seite, die vom Wind abgewandt ist [...] Wenn zwei Boote mit ‚Wind von der gleichen Seite überlappen‘, so ist das auf der ‚Leeseite‘ des anderen liegende Boot das ‚Leeboot‘
In dieser Situation haben beide Boote Wegerecht, es gilt natürlich die Regel 14 „Berührung vermeiden", eventuell unterliegt Grün noch der Regel 15, denn es wird erst kurz vorher gewendet haben und dadurch Wegerechtsboot geworden sein.
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Freue mich auf die Regatten und Wettkämpfe
Thomy SUI 60
www.iom-suisse.ch
www.rc-sailing.ch
Ein Festtagsbroschüre wäre doch