Baurecht - Glasfaser durch Treppenvorraum bzw. Treppenhaus leiten

onki

User
Hallo,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage nicht zu artfremd.
Es geht um unsere Wohnungs-Eigentümer Gemeinschaft.
Das Haus (6 Wohnungen auf 3 Etagen) hat nun in der Tiefgarage einen Glasfaser APL bekommen und alle Mitbewohne freuen sich darauf. Es wurde beschlossen FTTH anzubieten also pro Wohnung 2 Glasfasern in der Wohnung direkt bereit zu stellen.
Soweit so gut.
Allerdings ist der Weg dahin recht kompliziert. Es ist faktisch nicht möglich einfach von unten durch die Wohnungen die Verlegung zu realisieren, weil der Kolateralschaden dadurch zu groß wäre.
Es ist daher angedacht die Lichtleiter-Anschlussdosen in der Nähe der Wohnungstüren zu platzieren und die Zuleitung über das Treppenhaus bzw. die Stockwerke über den Aufzugschacht zu versorgen. Bei 3 Wohnungen müssen aber baubedingt 2-3m immer im Treppenhaus verlegt werden.
Mein Elektriker meinte das sei nicht erlaubt. Ich kann ein Verbot aber nur für Elektroinstallationen (also Elektronen statt Photonen) in der Landesbauordnung BaWü finden bzw. Hinweise bezüglich Brandschutz-Durchführungen. Das sollte aber hinsichtlich der Größe der "Kabel" keine Rolle spielen.

Kann mir da jemand auf Pferd helfen? Glasfaser hat nach meiner lesart nun gar nichts mit dem zu tun, was als Elektroinstallation (gemäß VDE) zu tun hat. Aus Brandschutzgründen kann ich ja noch mit Alu oder Stahlkanälen leben. Da das Treppenhaus nach der Aktion eh neu gestrichen wird, wäre für die kurzen Strecken auch "Unterputz light" (also die Leiter später irgendwie überputzen) eine Option.

Was meint ihr dazu.? Selber machen und darauf pfeifen wäre sicher eine Option. Ist aber wegen der Spleißerei und auch den mitunter nicht ganz einfachen Wandbohrungen tricky.

Gruß
Onki
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Frag doch mal einen anderen Elektriker und zusätzlich das Bauamt der Gemeinde. Wenn alle drei abwinken, ist die Sachlage wahrscheinlich klar. Kann das Kabel nicht über die Fassade in jede Wohneinheit gebracht werden?
 

Dix

User
Ist sowas interessant?
 

Schotti

User
Man kann entweder ein Planungsbüro für E-Technik fragen oder
einen Sachverständigen für E-Technik.
Listen gibt´s im Internet oder bei den Handwerkskammern.
 
Zuletzt bearbeitet:

onki

User
Danke für eure Antworten einstweilen.
Nutzung der best. Telefonkabel ist keine Option weil explizit FTTH gewünscht ist.
Bisher ist angedacht die 3 Stockwerke selber über den Aufzugschacht zu erreichen.
Jeweils eine Wohnung könnte von dort aus auch direkt erreicht werden.
Nur bei den drei restlichen müssten ca. 3-4m Leitung im Korridor verlegt werden.

Gruß
Onki
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Was für eine schöne Frage.
Ich beschäftige mich gerade aus Recherchegründen mit einer KI und habe die Frage doch gleich mal an die KI gestellt.
Hier das Ergebnis:

Betrifft eine Glasfaserleitung im Haus den Brandschutz?


Ja, Glasfaserleitungen im Haus können den Brandschutz betreffen. Glasfaserleitungen bestehen aus optischen Fasern, die aus Glas bestehen und mit Kunststoff ummantelt sind. Im Falle eines Brandes kann die Kunststoffummantelung schmelzen oder verbrennen, was zu einer Freisetzung von glühenden Glasfasern führen kann. Diese glühenden Fasern können Feuer verbreiten und die Brandbekämpfung erschweren.
Um den Brandschutz von Glasfaserleitungen im Haus zu gewährleisten, gibt es bestimmte Vorschriften und Normen, die bei der Installation und Verlegung von Glasfaserleitungen zu beachten sind. Zum Beispiel müssen Glasfaserleitungen in manchen Fällen in feuerhemmenden Leerrohren verlegt werden, um das Ausbreiten von Flammen zu verhindern. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass die Leitungen ordnungsgemäß angeschlossen und gewartet werden, um das Risiko von Brand und Schäden zu minimieren. Es wäre daher ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen und die relevanten Normen und Vorschriften zu beachten, um den Brandschutz von Glasfaserleitungen im Haus sicherzustellen.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Im Wohnhaus meiner Eltern (7 Stockwerke 24 Wohnungen, Baujahr 1969, München) wurden in 2021/2022 komplett neue Elektrokabel für alle Wohnungen vom Keller bis ins Dach gelegt. Diese wurden im Treppenhaus in einem Stahlblechschacht (Aufputz) nach oben geführt. Die seitlichen Verzweigungen in die einzelnen Wohnungen sind ebenfalls in Stahlblechkanälen unter der Decke des Treppenabsatzes geführt. Wenn das mit mehreren armdicken Stromkabelbündeln in einem Hochhaus erlaubt ist, müsste doch ein vergleichsweise dünnes Glasfaserkabel kein Problem darstellen. Die Kernbohrungen durch jeden Treppenabsatz und in jede Wohnung waren halt eine riesige Drecksarbeit.
 
Im Treppenraum, somit auch im Fluchtweg aus den Wohnungen dürfen keine zusätzlichen Brandlasten sein.
Dieses Kabel dient keinem Zweck für den Treppenraum (z.b. Beleuchtung). Und egal was für ein Kabel es ist, wenn es dadurch muss, ist es Brandschutztechnisch zu bekleiden.
Oder Unterputzverlegung.

 
Hallo Onki
Der Aufzugsschacht ist Tabu. Da dardf nur was rein was dem Betrieb des Aufzuges Dient
Für das Treppenhaus ist das was Feuerstein geschrieben hat zutreffend. Dazu giebt es extra Kanäle in einer Brandschutzausführung.
Oder die Leitungen sind anderweitig Brandschutztechnisch zu Verkleiden. (Einkoffern mit Promatplatten).
Ebenfalls die Durchbrüche von der Tiefgarage in das Treppenhaus und von Dort in die Wohnungen sind Brandschutztechnisch zu Verschließen.
Die Tiefgarage, das Treppenhaus und die Wohnungen bilden jeweils ein Brandabschnitt.
Gruß
Martin
 

UweHD

User
Brandschutzregeln sind im Treppenhaus natürlich zu beachten.
Glasfaserkabel sind aber keine elektrischen Leitungen, und damit ungefähr so zu bewerten, als würde man eine Wasserleitung o.ä. Verlegen. Ich bin nicht sicher, ob der Elektriker da der richtige Ansprechpartner ist.
 
Leitungen, da ist es erst mal egal, was das ist.
Kabel, Wasserleitung oder Glasfaserkabel.
Es geht um die Brennbarkeit der Leitungen und den dazugehörigen Bauteilen (Schellen, Trassen, Verteiler, …)
Schau mal in die MLAR (Muster-Leitungsanlagen Richtlinie)
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Genau das wollte ich Dir damit sagen. Ich war vierzig Jahre in der Hochbauplanung tätig und kann die Frage so nicht beantworten. Tatsache ist Du auch nicht, nicht ansatzweise. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Falls ich Dir damit auf die Zehen getreten bin entschuldige ich mich höflich, das ist nicht meine Absicht.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Genau das wollte ich Dir damit sagen. Ich war vierzig Jahre in der Hochbauplanung tätig und kann die Frage so nicht beantworten. Tatsache ist Du auch nicht, nicht ansatzweise. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Falls ich Dir damit auf die Zehen getreten bin entschuldige ich mich höflich, das ist nicht meine Absicht.
Durch die Schilderung eines realen Beispiels, bei eine umfangreiche Installation im Treppenhaus erfolgreich durchgeführt wurde, relativiert zumindest die Aussage des Elektrikers aus Beitrag #1, es sei nicht erlaubt. Alles weitere kann hier niemand endgültig beantworten, ist auch nicht Sinn und Aufgabe des Forums. Entschuldigung angenommen.
 

Relaxr

User
Sowas würde ich direkt in Fachhände geben, die einen hohen praktischen Durchsatz haben, erfahren sind. Das ist durchaus eine Planungsaufgabe. Natürlich müssen Optionen und vor allem Vorabsprachen mit dabei sein. Manchmal ergeben sich einfachere, günstigere Lösungen als erwartet.
 

onki

User
Hallo,

ich habe mittlerweile die Genehmigung vom TÜV, damit ich die Faser (im Panzerrohr) durch den Aufzugschacht führen kann.
Damit führe ich die Fasern in die jeweiligen Stockwerke.
Wegen der Velegung im Treppenhaus (bzw. dem Vorraum) hab ich seit Montag auch grünes Licht vom örtlichen Bauamt.
Auflage ist die Verwendung von Halogenfreiem Lichtleiter im Alu- oder Stahlkanal (Aufputz).
Dort sind es aber nur ein paar Meter bis zur jeweiligen Wohnungstür.

Gruß
Onki
 
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