Hallo,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage nicht zu artfremd.
Es geht um unsere Wohnungs-Eigentümer Gemeinschaft.
Das Haus (6 Wohnungen auf 3 Etagen) hat nun in der Tiefgarage einen Glasfaser APL bekommen und alle Mitbewohne freuen sich darauf. Es wurde beschlossen FTTH anzubieten also pro Wohnung 2 Glasfasern in der Wohnung direkt bereit zu stellen.
Soweit so gut.
Allerdings ist der Weg dahin recht kompliziert. Es ist faktisch nicht möglich einfach von unten durch die Wohnungen die Verlegung zu realisieren, weil der Kolateralschaden dadurch zu groß wäre.
Es ist daher angedacht die Lichtleiter-Anschlussdosen in der Nähe der Wohnungstüren zu platzieren und die Zuleitung über das Treppenhaus bzw. die Stockwerke über den Aufzugschacht zu versorgen. Bei 3 Wohnungen müssen aber baubedingt 2-3m immer im Treppenhaus verlegt werden.
Mein Elektriker meinte das sei nicht erlaubt. Ich kann ein Verbot aber nur für Elektroinstallationen (also Elektronen statt Photonen) in der Landesbauordnung BaWü finden bzw. Hinweise bezüglich Brandschutz-Durchführungen. Das sollte aber hinsichtlich der Größe der "Kabel" keine Rolle spielen.
Kann mir da jemand auf Pferd helfen? Glasfaser hat nach meiner lesart nun gar nichts mit dem zu tun, was als Elektroinstallation (gemäß VDE) zu tun hat. Aus Brandschutzgründen kann ich ja noch mit Alu oder Stahlkanälen leben. Da das Treppenhaus nach der Aktion eh neu gestrichen wird, wäre für die kurzen Strecken auch "Unterputz light" (also die Leiter später irgendwie überputzen) eine Option.
Was meint ihr dazu.? Selber machen und darauf pfeifen wäre sicher eine Option. Ist aber wegen der Spleißerei und auch den mitunter nicht ganz einfachen Wandbohrungen tricky.
Gruß
Onki
ich hoffe ich bin mit meiner Frage nicht zu artfremd.
Es geht um unsere Wohnungs-Eigentümer Gemeinschaft.
Das Haus (6 Wohnungen auf 3 Etagen) hat nun in der Tiefgarage einen Glasfaser APL bekommen und alle Mitbewohne freuen sich darauf. Es wurde beschlossen FTTH anzubieten also pro Wohnung 2 Glasfasern in der Wohnung direkt bereit zu stellen.
Soweit so gut.
Allerdings ist der Weg dahin recht kompliziert. Es ist faktisch nicht möglich einfach von unten durch die Wohnungen die Verlegung zu realisieren, weil der Kolateralschaden dadurch zu groß wäre.
Es ist daher angedacht die Lichtleiter-Anschlussdosen in der Nähe der Wohnungstüren zu platzieren und die Zuleitung über das Treppenhaus bzw. die Stockwerke über den Aufzugschacht zu versorgen. Bei 3 Wohnungen müssen aber baubedingt 2-3m immer im Treppenhaus verlegt werden.
Mein Elektriker meinte das sei nicht erlaubt. Ich kann ein Verbot aber nur für Elektroinstallationen (also Elektronen statt Photonen) in der Landesbauordnung BaWü finden bzw. Hinweise bezüglich Brandschutz-Durchführungen. Das sollte aber hinsichtlich der Größe der "Kabel" keine Rolle spielen.
Kann mir da jemand auf Pferd helfen? Glasfaser hat nach meiner lesart nun gar nichts mit dem zu tun, was als Elektroinstallation (gemäß VDE) zu tun hat. Aus Brandschutzgründen kann ich ja noch mit Alu oder Stahlkanälen leben. Da das Treppenhaus nach der Aktion eh neu gestrichen wird, wäre für die kurzen Strecken auch "Unterputz light" (also die Leiter später irgendwie überputzen) eine Option.
Was meint ihr dazu.? Selber machen und darauf pfeifen wäre sicher eine Option. Ist aber wegen der Spleißerei und auch den mitunter nicht ganz einfachen Wandbohrungen tricky.
Gruß
Onki