Ulrich Burbat
User
Warum schreibe ich? es ging um die Möglichkeit Schiffsmodellsport zu betreiben
Mein Beitrag auf die Frage, wo man noch Schiffsmodelle mit Verbrennungsmotor Bezog sich auf eine Diskussion hier in RC-N wo es um Bayern ging.
Vorweg: ich vermute die Rechtslage ist in allen Bundesländern ähnlich. In Meckpom habe ich den Eindruck, dass meine Staatsdiener Gesetze anderer Länder als Vorlage benutzten. (ich will nicht behaupten => abschrieben)
Meine Annahme basiert auf solche Aussagen.
Quelle
Auszug aus dem aktuellen Bayerischen Wasserschutzgesetz Artikel 18
Art. 18
Gemeingebrauch (Zu § 25 Satz 1 und 3 WHG)
(1) 1Jede Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. 2Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 3Zum Gemeingebrauch gehören auch
1. das Einleiten von Grundwasser und Quellwasser, ............
Der Satzanfang klingt sehr gut und wird vermutlich gerne gelesen. Der Bezug zu Modellbooten macht das noch besser. Leider werden die Einschränkungen und Bezüge auf andere Regelungen gerne überlesen. Ganz speziell offene oder zu vermutende Verweise auf andere Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verträge.
Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 25 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert
1. Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist, soweit nicht Rechte anderer dem entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer nicht beeinträchtigt werden. 2Der Gemeingebrauch umfasst nicht das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer. 3Die Länder können den Gemeingebrauch erstrecken auf
Quelle
Da geht es weiter. Das Landesrecht ermöglicht Weiteren Beschränkungen zu erlassen. Wer auch immer das sein kann. Die Gemeinde Lalendorf hat auf Flachem Ziest und Tiefen Ziest, per Satzung den Bietrieb von Booten mit Elektromotor verboten. Auslöser: es kamen immer mehr Urlauber mit E-Booten mit mehreren KW Leistung
Naturschutz ist eine Kategorie, Trinkwasserschutz mit Ihren Schutzzonen I bis III, Eigentümer, Pächter, Nutzer sind Weitere.
Wer rechtssicher Schiffsmodellsport betreiben will, hat es schwer. Ich kenne die Auffassung: Ich lasse mein Boot fahren wo es angenehm ist. Wenn einer kommt und meckert, packe ich ein und gehe weg.
Ich hatte oft mein Modellsegelboot auf dem Tiefen Ziest zum Üben im Einsatz. Auch wenn Badebetrieb war (keine bewirtschaftete oder abgesperrte Badeanstalt).
Es soll beim Amt Anfragen gegeben haben, ob das zuläässig sei.
Ich hatte mehrere Modellboottreffs veranstaltet. (Regatta oder Training)
Krakow am See Da musste ich die Meisten Zustimmungen einholen.
Ribnitz Damgarten
Rostock
In Güstrow habe ich das Handtuch geworfen.
Ich hatte nicht mehr zu einer Veranstaltung eingeladen. Nur noch mitgeteilt, wann ich wo am Wasser bin. Wenn Andere dazu kamen, kann ich Nichts dafür. Glaube ich zumindest.
Ulli
Mein Beitrag auf die Frage, wo man noch Schiffsmodelle mit Verbrennungsmotor Bezog sich auf eine Diskussion hier in RC-N wo es um Bayern ging.
Vorweg: ich vermute die Rechtslage ist in allen Bundesländern ähnlich. In Meckpom habe ich den Eindruck, dass meine Staatsdiener Gesetze anderer Länder als Vorlage benutzten. (ich will nicht behaupten => abschrieben)
Meine Annahme basiert auf solche Aussagen.
Wer das Wort Widmung richtig verwendet, dem unterstelle ich Sachkenntnis.grundsätzlich richtig, aber gesetzliche ist halt was anderes geregelt: Einmal muss in Bayern seit etwa 2 Jahren für das Bootfahren mit Motor (auch E-) eine Widmung des Gewässers in diese Hinsicht vorleigen oder es wird eine Einzelgenehmigung des Kapitains für jedes einzelne Gewässer benötigt.
Quelle
Auszug aus dem aktuellen Bayerischen Wasserschutzgesetz Artikel 18
Art. 18
Gemeingebrauch (Zu § 25 Satz 1 und 3 WHG)
(1) 1Jede Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. 2Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 3Zum Gemeingebrauch gehören auch
1. das Einleiten von Grundwasser und Quellwasser, ............
..........
QuelleDer Satzanfang klingt sehr gut und wird vermutlich gerne gelesen. Der Bezug zu Modellbooten macht das noch besser. Leider werden die Einschränkungen und Bezüge auf andere Regelungen gerne überlesen. Ganz speziell offene oder zu vermutende Verweise auf andere Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verträge.
Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 25 Gemeingebrauch
§ 25 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert
1. Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist, soweit nicht Rechte anderer dem entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer nicht beeinträchtigt werden. 2Der Gemeingebrauch umfasst nicht das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer. 3Die Länder können den Gemeingebrauch erstrecken auf
Quelle
Da geht es weiter. Das Landesrecht ermöglicht Weiteren Beschränkungen zu erlassen. Wer auch immer das sein kann. Die Gemeinde Lalendorf hat auf Flachem Ziest und Tiefen Ziest, per Satzung den Bietrieb von Booten mit Elektromotor verboten. Auslöser: es kamen immer mehr Urlauber mit E-Booten mit mehreren KW Leistung
Naturschutz ist eine Kategorie, Trinkwasserschutz mit Ihren Schutzzonen I bis III, Eigentümer, Pächter, Nutzer sind Weitere.
Wer rechtssicher Schiffsmodellsport betreiben will, hat es schwer. Ich kenne die Auffassung: Ich lasse mein Boot fahren wo es angenehm ist. Wenn einer kommt und meckert, packe ich ein und gehe weg.
Ich hatte oft mein Modellsegelboot auf dem Tiefen Ziest zum Üben im Einsatz. Auch wenn Badebetrieb war (keine bewirtschaftete oder abgesperrte Badeanstalt).
Es soll beim Amt Anfragen gegeben haben, ob das zuläässig sei.
Ich hatte mehrere Modellboottreffs veranstaltet. (Regatta oder Training)
Krakow am See Da musste ich die Meisten Zustimmungen einholen.
Ribnitz Damgarten
Rostock
In Güstrow habe ich das Handtuch geworfen.
Ich hatte nicht mehr zu einer Veranstaltung eingeladen. Nur noch mitgeteilt, wann ich wo am Wasser bin. Wenn Andere dazu kamen, kann ich Nichts dafür. Glaube ich zumindest.
Ulli