Betrieb von Schiffsmodellen. (Ich möchte ein anderes Thema nicht zerstören)

Warum schreibe ich? es ging um die Möglichkeit Schiffsmodellsport zu betreiben
Mein Beitrag auf die Frage, wo man noch Schiffsmodelle mit Verbrennungsmotor Bezog sich auf eine Diskussion hier in RC-N wo es um Bayern ging.

Vorweg: ich vermute die Rechtslage ist in allen Bundesländern ähnlich. In Meckpom habe ich den Eindruck, dass meine Staatsdiener Gesetze anderer Länder als Vorlage benutzten. (ich will nicht behaupten => abschrieben)

Meine Annahme basiert auf solche Aussagen.
grundsätzlich richtig, aber gesetzliche ist halt was anderes geregelt: Einmal muss in Bayern seit etwa 2 Jahren für das Bootfahren mit Motor (auch E-) eine Widmung des Gewässers in diese Hinsicht vorleigen oder es wird eine Einzelgenehmigung des Kapitains für jedes einzelne Gewässer benötigt.
Wer das Wort Widmung richtig verwendet, dem unterstelle ich Sachkenntnis.

Quelle

Auszug aus dem aktuellen Bayerischen Wasserschutzgesetz Artikel 18

Art. 18

Gemeingebrauch (Zu § 25 Satz 1 und 3 WHG)



(1) 1Jede Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. 2Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 3Zum Gemeingebrauch gehören auch
1. das Einleiten von Grundwasser und Quellwasser, ............

..........​

Quelle

Der Satzanfang klingt sehr gut und wird vermutlich gerne gelesen. Der Bezug zu Modellbooten macht das noch besser. Leider werden die Einschränkungen und Bezüge auf andere Regelungen gerne überlesen. Ganz speziell offene oder zu vermutende Verweise auf andere Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verträge.


Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§ 25 Gemeingebrauch


§ 25 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

1. Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist, soweit nicht Rechte anderer dem entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer nicht beeinträchtigt werden. 2Der Gemeingebrauch umfasst nicht das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer. 3Die Länder können den Gemeingebrauch erstrecken auf

Quelle


Da geht es weiter. Das Landesrecht ermöglicht Weiteren Beschränkungen zu erlassen. Wer auch immer das sein kann. Die Gemeinde Lalendorf hat auf Flachem Ziest und Tiefen Ziest, per Satzung den Bietrieb von Booten mit Elektromotor verboten. Auslöser: es kamen immer mehr Urlauber mit E-Booten mit mehreren KW Leistung
Naturschutz ist eine Kategorie, Trinkwasserschutz mit Ihren Schutzzonen I bis III, Eigentümer, Pächter, Nutzer sind Weitere.

Wer rechtssicher Schiffsmodellsport betreiben will, hat es schwer. Ich kenne die Auffassung: Ich lasse mein Boot fahren wo es angenehm ist. Wenn einer kommt und meckert, packe ich ein und gehe weg.

Ich hatte oft mein Modellsegelboot auf dem Tiefen Ziest zum Üben im Einsatz. Auch wenn Badebetrieb war (keine bewirtschaftete oder abgesperrte Badeanstalt).
Es soll beim Amt Anfragen gegeben haben, ob das zuläässig sei.

Ich hatte mehrere Modellboottreffs veranstaltet. (Regatta oder Training)
Krakow am See Da musste ich die Meisten Zustimmungen einholen.
Ribnitz Damgarten
Rostock
In Güstrow habe ich das Handtuch geworfen.

Ich hatte nicht mehr zu einer Veranstaltung eingeladen. Nur noch mitgeteilt, wann ich wo am Wasser bin. Wenn Andere dazu kamen, kann ich Nichts dafür. Glaube ich zumindest.

Ulli
 

khi

User
Hallo Ulli,

was Du beschreibst ist eine Krankheit dieser Republik, die schon seit Jahren um sich greift.
Regulierungsarien seitens der öffentlichen Stellen, mit dem Ziel alles zu verbieten, was mit einer noch so geringen Wahrscheinlichkeit zum Risiko werden könnte. Dazu kommt eine Denunziationskultur seitens bemühter Mitbürger, die jeder Diktatur gut zu Gesicht stände. Das haben in der Corona Zeit ja auch viele zu spüren bekommen.
Ein Segelboot ist nun wirklich keine nennenswerte Gefahr für einen Badebetrieb.
Als Jugendlicher bin ich mit meiner Krabbe Tön noch am Baggersee rumgetuckert zwischen den Schwimmern ohne dass es irgendjemand gestört hätte. Heute würde mich wohl die Polizei abholen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. (Allerdings gibt es auch immer wieder Spinner, die mit nem 100kmh Rennboot zwischen den Badenden durchbrausen, das will ich nicht verschweigen).
Irgendwas passiert mit dieser Gesellschaft, was sie immer aggressiver, rechthaberischer, intoleranter und kompromissloser werden lässt. Meine Vermutung ist, dass es gewissen Leuten einfach viel zu gut geht. Früher war man dankbar, dass man die Zeit hatte, an den See zum Baden zu fahren. Heute geht man zum See um sich über was auch immer aufzuregen, Kinder zu laut, Schiffe im Wasser, …
Ein Grundstück für einen Modellflugplatz kann man mit etwas Glück noch kaufen, einen eigene See für die Modellboote ist da schwieriger zu bewerkstelligen.
Letztlich ziehen wir als Modellbauer meistens den Kürzeren. Wer will schon gegen die ganzen Verbote angehen?
Es gibt einfach keine rechtliche Handhabe, gegen Behördenwillkür vorzugehen. Wobei dort oft auch die Entscheider mit einem Bein im Knast stehen. Gibt es irgendwo ein Problem, ist der Beamte dran, weil er die Dinge nicht vorausschauend verboten hat, weil er es doch hätte wissen können/müssen.

Letzlich kann man das Ganze halt komplett bleiben lassen oder man macht es wie beschrieben, man beugt sich halt und zieht ab wenn es jemand nicht passt.

Gruß, Karl-Heinz
 
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