Corona - Fliegen ja, oder nicht, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

SirToby

User
Ich blicke da so langsam nicht mehr durch.
Wir sind ein nicht eingetragener Verein mit ca. 20 Mitgliedern, davon ungefähr 15 Aktive, in NRW mit eigenem Fluggelände bis 5 kg.
Wie viele Leute dürfen sich da nun zum Fliegen treffen?
Ich finde etwaige Personenbeschränkungen hier völlig lächerlich, da man sich auf einem Modellfluggelände sehr gut aus dem Wege gehen kann und Abstände ohne Probleme einhalten kann.
Man ist nur noch verunsichert... Niemand weiß etwas genaues. 😞
 

crusader

User
Hallo Sir Tobi
Was gibt es da nicht zu verstehen ist doch eindeutig geregelt.
Ab dem 2. November ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal dürfen zehn Personen zusammenkommen. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

Heißt auf dem Flugplatz du und eine weitere Person. Weitere Personen dürfen dann nur noch aus einem der beiden Haushalte stammen.

Lg Andreas
 
Heißt auf dem Flugplatz du und eine weitere Person. Weitere Personen dürfen dann nur noch aus einem der beiden Haushalte stammen.
Nicht ganz Korrekt.

Da gilt Paragraph 1a der Corona Verordnung. Individualsport ausserhalb geschlossener Räume etc. Wenn Ihr dafür sorgt das eine Durchmischung verschiedener Personenkreise nicht passiert also abstand der jeweiligen Personen und ihr eure Corona Etickette einhaltet, geht das mit mehreren Personen je nachdem was euer Platz hergibt. Natührlich Maske Anwesenheitslisten Desinfektionsmittel nur Aktiv teilnehmende also keine Besucher usw.
Gruß Benny
 

crusader

User
Hier ein Zitat aus der Verordnung
Laut Verlautbarung der Bundesregierung gilt im Corona-Lockdown-Light: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern wird ab dem 2. November geschlossen. Das gilt auch für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“

Vielleicht habt ihr ja eine andere Verordnung
Lg Andreas
 
Hier ein Zitat aus der Verordnung


Vielleicht habt ihr ja eine andere Verordnung
Lg Andreas
Hallo Andreas,
genau das ist der Grund, warum in Deutschland und vor allem bei denn Modellfliegern, die ja von Grund auf Päpstlicher als der Papst sind, sowas nicht funktioniert. Auch wenn es ein 8 Seiten Treat gibt und die Leute Halbwissen ausdiskutieren statt zu Fliegen, ich sage es wie wir und etliche andere Modellflugsportvereine das auch gemacht haben. Wir haben beim Ordnungsamt eine schriftliche Anfrage gestellt. Die Auflagen zur Corona Eindämmung sind richtig und bitter notwendig. Alles andere ist Unfug. Aber: die Maßnahmen können nur allgemein verfasst werden. Einzelne Bereiche müssen das abklähren. Wir und auch andere haben das getan und fliegen unter Auflagen. Es geht um das hier:
Auszug aus dem Fragenkatalog:
"Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen. Unabhängig davon, wie viele ................"
Damit ist ein Flugbetrieb unter Auflagen möglich ganz offiziell und mit Genehmigung der Stadt. Jedoch: wir machen aus wer Fliegen geht in Gruppen. Einer macht komplett das Schriftliche. Keine Besucher usw. Ich klinke mich aus aus diesen Discusionen. Wollte nur den Unterschied zwischen Theoretiker und Praktiker zeigen.
Gruß Benny
 
Hallo Benny,

In welchem Bundesland bzw. Welche Stadt?

VG
Mathias
Frankfurt am Main
Hallo Mathias,
das ist ausnahmsweise mal einheitlich geregelt. Schau steht in Hessen auch drinn
Screenshot_20201120-011940.png


Wie geschrieben. Wenn in eurem Verein interesse besteht, einfach das dafür zuständige Amt anfragen. Mehr als ein Nein ( dafür fehlt aber die Begründung) kann es nicht geben.
So nun bin ich wirklich Coronathemenaus
Holm und Rippenbruch,
Benny
 

Malmedy

User
Hallo Ihr Fragesteller,
wenn Ihr es wirklich wissen wollt, empfehle ich: Verlasst Euch BITTE nicht auf Interpretationen egal von wem sondern schaut DIREKT in den Originaltext der Landesverordnung (steht auf der Seite der jeweiligen Landesregierung) und zusätzlich in die mglw. erlassenen Allgemeinverfügung (Originaltext!) Eures Landkreises (steht auf der Seite des LK). Die Regelungen in den Ländern sind nicht alle deckungsgleich, insofern hilft einem Verein in NRW ein Zitat aus der Verordnung in Hessen überhaupt nicht. Mit ein bisschen gutem Willen sind diese Verordnungen gut zu verstehen und man braucht niemanden zu fragen, der u.U. die örtlichen oder sachlichen Verhältnise nicht kennt und dann unzutreffende Interpretationen liefert.
Bzgl. der Fragen gilt immer noch: "Wer viel fragt, bekommt viel Antwort" und "Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".

Grüße
Michael
 
Hallo Ihr Fragesteller,
wenn Ihr es wirklich wissen wollt, empfehle ich: Verlasst Euch BITTE nicht auf Interpretationen egal von wem sondern schaut DIREKT in den Originaltext der Landesverordnung (steht auf der Seite der jeweiligen Landesregierung) und zusätzlich in die mglw. erlassenen Allgemeinverfügung (Originaltext!) Eures Landkreises (steht auf der Seite des LK). Die Regelungen in den Ländern sind nicht alle deckungsgleich, insofern hilft einem Verein in NRW ein Zitat aus der Verordnung in Hessen überhaupt nicht. Mit ein bisschen gutem Willen sind diese Verordnungen gut zu verstehen und man braucht niemanden zu fragen, der u.U. die örtlichen oder sachlichen Verhältnise nicht kennt und dann unzutreffende Interpretationen liefert.
Bzgl. der Fragen gilt immer noch: "Wer viel fragt, bekommt viel Antwort" und "Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".

Grüße
Michael
Hallo Michael, fliegt Ihr aktuell?
VG Benny
 

Malmedy

User
Nein, aber nur, weil unser Platz renoviert wurde (neue Grasnabe) und daher nicht betreten werden darf. Ohne dieses Projekt würden wir fliegen, mit den bekannten Restriktionen (max. 10 Pers aus 2 versch. Haushalten zusammen innerhalb d. Mindstabstands).

Gruß
Michael
 

Malmedy

User
Vielleicht ergänzend und zur Verdeutlichung:
Als Vereinsvorstand bin ich nicht dafür verantwortlich, dass von den anwesenden Mitgliedern die Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden! Diese Vorschriften wenden sich an den einzelnen Bürger. Wo die Vorschriften Institutionen in die Regelungspflicht nehmen, sind diese in den Verordnungen explizit angesprochen. Ich bin wohl dafür verantwortlich, dass die Restriktionen bekannt sind (Aushang z.B.) und dass die nötigen sachlichen Vorkehrungen dafür getroffen sind, z.B. Desinfektionsspender, Verschließen des Clubhauses etc. . Wie z.B. im Supermarkt, wo der Marktleiter auch nicht dafür zur Rechenschaft gezogen würde, wenn 3 Personen aus 3 Hausständen vor einem Regal zusammenstehen und sich unterhalten. Oder das ÖPNV-Unternehmen auch nicht dafür zur Rechenschaft gezogen wird, wenn Fahrgäste ohne Maske in der S-Bahn fahren.
Und diesen Schuh werde ich mir als Vereinsvorstand auch nicht anziehen, ich bin weder der Vormund meiner Mitglieder noch zur Fürsorge verpflichtet.

Gruß
Michael
 
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