dipul

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wenn man heute dipul als Informationsquelle einer genaueren Prüfung unterzieht, fallen dem Betrachter unerwartete Nachlässigkeiten auf.
Dort kann man lesen:
Vom 03. bis 04. Februar 2024 ist in Willingen der Drohnenbetrieb verboten.
Ein Modellflieger könnte nun annehmen, dass er nicht betroffen ist, da er ja keine Drohne, sondern ein Modellflugzeug betreibt und außerdem nicht in Willingen wohnt. Da er aber doch Genaueres wissen möchte, klickt er auf „mehr“ und muss feststellen, da tut sich nichts. Das Versprechen „mehr“ zu erfahren, erweist sich als Fake.
Erst ein Klick auf den Kartenausschnitt führt zum Erfolg.
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Informationen:“ heißt es jetzt vielversprechend. Aber was wird dem Interessenten denn nun geboten?
Da bekommt er im ersten PDF den ungefilterten Inhalt der NOTAM präsentiert…

D0146/24
A) EDGG
B) 2402030900 C) 2402041900
E) OVERFLIGHT PROHIBITED FOR UAS AND MODEL ACFT 1NM RADIUS CENTERED
ON
511645N 0083720E, WILLINGEN (20.7NM S PADERBORN-LIPPSTADT NDB PAD).
POLICE OPERATIONAL AREA ESTABLISHED WITH REF TO ARTICLE 21H AIR
TRAFFIC REGULATIONS (LUFTVO). POLICE UAS OPS EXP.
F) GND G) 1000FT AGL

...womit vermutlich die wenigsten Modellflieger etwas anfangen können.
Aber zumindest könnte er herausfinden, das MODEL ACFT, also Modellflugzeuge, sehr wohl betroffen sind. Also ist in Willingen nicht nur der Drohnenbetrieb verboten. "Vom 03. bis 04. Februar 2024 ist in Willingen der Drohnenbetrieb verboten" ist demzufolge eine klare Falschinformation, weil unvollständig!

Danach folgen drei Kartenausschnitte, von denen der Dritte besondere Beachtung verdient oder erfordert.
Da ist einerseits der Kreis des Gebiets eingezeichnet, der gemäß NOTAM den Radius von 1 NM aufweisen soll und andererseits wird unten rechts der Kartenmaßstab 1.000 m angegeben. Sofern beides stimmt, dann müsste das 3,704fache von 1.000 m doch genau dem Durchmesser des Kreises entsprechen.
Wer das nun nachprüft wird feststellen, dass beides nicht zusammenpasst. Was ist denn jetzt korrekt und was ist falsch, die Größe des Kreises oder die Maßstabsangabe?
Also wurde auch hier nachlässig gearbeitet. Der Vertrauensverlust macht Fortschritte…

Und das auf dem dipul-Map Tool nichts zu finden ist, überrascht mittlerweile auch keinen mehr!

Aber:
BMDV: Haftungsausschluss
Wir freuen uns, dass Sie unsere Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse. Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist bemüht, dieses Informationsangebot aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden.

Also können sie schreiben und veröffentlichen was und wie sie wollen, haftbar sind sie nicht. Folglich kann man das gesamte dipul-Gerümpel vergessen, da nutzlos.
 
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