Dringend rechtliche Hilfe im Bereich Gaststättenrecht benötigt!!!

Gast_34738

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Hallo Ihr alle, ich benötige dringend fundierte, rechtliche Hilfe im Bereich Gaststätte -> Personalräume -> Personal WC -> etc.! Folgender Fall: meine Freundin und ich haben seit kurzem eine "Kneipe" angemietet. Offiziell "1 Gastraum zum Betreiben einer Gaststätte mit Personalraum"! Die Verpächterin erklärte, daß der hintere, etwas abgelegenere Bereich (Eckbank mit Tisch und nicht von allen anderen Sitzmöglichkeiten zu unterscheiden!) des Gastraumes, offiziell der Personal- und Aufenthaltsraum sei, aber schon immer auch als Gästesitzplätze angeboten wurde! Nun haben wir jedoch erfahren, daß ein Personalraum ein "abschliessbares, vom Gastraum getrenntes Zimmer sein muß, in dem sich das Personal aufhalten, umziehen, ... kann"!!!
Kann mir jemand genaue Vorschriften und Fundstellen (Gesetzestexte) nennen, die mich aufklären, wie Personalräume in Gaststätten gestaltet und räumlich aussehen müssen? Ich befürchte nämlich, wenn die Bauaufsichtsbehörde eintrudelt bzw. die Lebensmittelkontrolle (wg. nichtvorhandenen Personaltoiletten) vorbeischaut, daß wir erhebliche Problemem bekommen könnten!
Die Gaststätte (400 Jahre altes Gebäude unter Denkmalschutz stehend) wurde das erste Mal vor 25 Jahren betrieben, so wie wir mittlerweile mitbekommen haben jedoch mit sämtlichen zugedrückten Augen des Ordnungsamtes!
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, vieleicht gibt es ja unter Euch Rechtsanwälte oder entsprechende Beamte mit fundiertem Wissen!!!???
Da es wirklich dringend ist bin ich auch tel. unter 0160/94787619 erreichbar!

Vielen Dank!!!

Lg patrick
 

WeMoTec

User
Hallo Patrick,
als Architekt habe ich auch schon Gaststätten eingerichtet und die Genehmigung begleitet.
Momentan brauchst Du keinen Anwalt o.ä., sondern erst einmal nur Informationen. Und die würde ich mir ganz offensiv bei der Genehmigungsbehörde einholen.
Ich komm aus NRW, und da wird bis zu bestimmten Größen durchaus schon mal auf separate Personal WC und Personalräume verzichtet, wenn es nicht anders machbar ist.
Also erstmal: Die Bauaufsicht interessiert sich nicht für Euer Personal. Die interessiert das Baurecht, und ob die Kneipe genehmigt ist. Lieblingsthema der Bauaufsicht ist eher der Schall. Wenn die Kneipe aber in der Form schon genehmigt ist, ist von dieser Seite nicht viel zu erwarten.
Ich denke auch, Du solltest ganz offensiv zur Gewerbeaufsicht gehen, und Deine Fragen anbringen. Nach meiner Erfahrung ist das die beste Möglichkeit, die Beamten zur Kooperation zu bewegen. Und dann könnte noch das Amt für Arbeitsschutz zuständig sein. Das Problem hier, die früher geltenden Arbeitsschutzrichtlinien und auch die Gaststättenverordnung wurden zumindest in NRW in den letzten Jahren stark aufgeweicht und dadurch immer schwerer handhabbar.
Also geh offensiv zu den zuständigen Stellen. Du hast die Problembereiche angedacht, und sicher schon Kompromisslösungen im Kopf.
Die zuständigen Ämter schlagen sich den lieben langen Tag lang mit völlig laienhaften Möchtegerndönerbudenbetreibern rum. Da sind sie wirklich dankbar um jeden, der von selbst nett reinkommt, in klarem Deutsch seine Fragen formuliert und ein wenig Problembewußtsein erkennen läßt.
Google mal ein wenig in die Richtung Gaststättenverordnung. Die Quellen sind im Regelfall durchaus allgemeinverständlich.

Oliver
 
Hi,

ich würd es eher mal mit der DEHOGA oder "national" für dich: http://82.165.11.179/bhgWeb/wirtschaftundrecht/fr_main_wirtschaftundrecht.html versuchen. Vielleicht ist was für dich bei.

Wen das fehlen deiner Persotoilette mehr interessiert als das Bauamt ist die BG und v.a. das Gewerbeaufsichtsamt. Die Zeilen die dir der Oli getippt hat sind m.Meinung nach der bessere Weg. Ausserdem, wenn die Gaststätte schon als diese genehmigt war dürfte es kein allzu schweres unterfangen sein diese Genehmigung für euch ebenso zu "erkämpfen".

Drücke auf jeden Fall die Daumen. Und lass was von hören.... Wir RC-Nler wollen dopch alle (auf ein mal) aufn Bier vorbei kommen..... ;)
 
WeMoTec schrieb:
Lieblingsthema der Bauaufsicht ist eher der Schall.
So nicht ganz richtig. Wie oben steht ist es so wohl bisher nicht ganz genehmigungskonform abgelaufen. Der verkappte Personalbereich mag eher aus Gründen der nachzuweisenden Stellplätze so in den Plänen drinstehen. Sollte sich jemand daran stoßen heißt das Zauberwort in Bayern bis 60 Gastplätze " Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren".
Eine Gaststättenbauverordnung haben wir hier in Bayern nicht mehr. Richtig machen muß man es trotzdem, nur steht nirgends mehr so klar drinnen, wie.
Ob nun Personalbereiche nach den Arbeiststättenrichtlinien gefordert weden können oder abweichend eben nicht müssen, das ist mit dem zust. Gewerbeaufsichtsamt ( nunmehr meist bei den Bezirksregierungen angesiedelt) unoffensiv abzuklären. Einfach fragen, wenn die aber keine Ausnahme machen, dann hilft offensive Nachfrage eher im Gegenteil.
"Man wird doch ordentlich dürfen wenn man fragt " ist hier besser. Der Denkmalschutz kann hier bei einer erf. Abweichung Hilfestellung leisten. So einfach darf man ja hier nicht umbauen, Belichtungen schaffen ( Irrsinn bei einem Abendlokal...).
Den Bestuhlungs- und Einrichtungsplan muß man mit dem Bauaufsichtsamt und dem Ordnungsamt ( Gaststättenrecht ) abstimmen.
Schall interessiert allenfalls im Rahmen der § 34 BauGB. Ggf. stehen schon Werte fest, dann weiß die das Ordnungs- wie das Bauaufsichtsamt.
 

WeMoTec

User
Damit hier kein Mißveständnis aufkommt: Ich gehe nicht davon aus, daß das Thema Schall auf Patrick zukommt, da ja anscheinend für das Objekt keine Nutzungsänderung erfolgt.
Ich wollte nur herausstellen, daß Personalräume und -toiletten eher nicht im Interessensbereich der Bauaufsicht liegen.
Die Abschaffung der Gaststättenbauverordnung halte ich auch für kontraproduktiv.
Ich habe im letzten Jahr eine Großveranstaltung beantragt www.pumpkin-island.de und da wurde mit dem Amt für Arbeitsschutz noch über die Beleuchtung der Wege zu den Toiletten gerungen, eben weil es keine verbindlichen Vorschriften mehr gibt.
Ohne Augenmaß auf beiden Seiten und zähes Ringen wäre das nie genehmigt worden. Entscheidend ist natürlich immer, ob man an einen problem- oder lösungsorientierten Beamten gerät. :-)

Oliver
 

Gast_34738

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danke für eure ausführungen!!! so wie es aussieht, muß, sobald angestellte eingestellt werden, zumindest 1 abgeschlossener vom gastraum getrennter raum vorhanden sein, in dem sich diese umziehen und ihre wertsachen ablegen können! um 15.30 kommt das ordnungsamt wegen den fehlenden personaltoiletten und auch das gewerbeaufsichtsamt wegen dem fehlenden personalraum! die vermieterin hat mit bergründung der bestehenden konzession gewerberäume zur nutzung als gaststätte vermietet, wissens, daß die gaststätte nicht den behördlichen auflagen entspricht! nach rücksprache mit dem anwalt, läuft alles auf eine fristlose kündigung raus!

lg patrick
 

Gast_34738

User gesperrt
hallo, die kneipe hat 70qm, zzgl küche 8qm, zzgl gewölbekeller 6qm, zzgl. 6 qm gäste wc´s!

so, das ordnungsamt und gewerbeaufsichtsamt waren da! sie fordern ganz klar eine personaltoilette und einen personalraum (schriftlich)! und das beste, vermutlich wußte sie über die forderung zumindest nach einem personal-wc schon längere zeit bescheid und vermietete trotzdem!!!
da selbst der vermieterin die möglichkeit fehlt , aufgrund der vorgegebener räumlichkeit, diese Rämlichkeiten zu schaffen, stellt sich mir die frage, ob ich nun außerordentlich fristlos kündigen kann??? wenn ja, wie formuliere ich diese kündigung richtig?

lg patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
Kommt auf Deinen Mietvertrag an, ob Du wirksam kündigen kannst.

Wenn die Vermieterin die Probleme kannte und nicht draufhingewiesen hat, könntest Du gewissse Chancen haben.

Aber dafür sollte man in jedem Fall den Vertrag vorher sehen um das beurteilen zu können.
 

Gast_34738

User gesperrt
Hallo Stephan, sie vermietet die Räume als "Gaststättenraum zum Betrieb einer Gastronomie!" Der in dem Mietvertrag von ihr angegebene Personalraum, den gibt es offiziell garnicht und der Mangel mit der Personaltoilette wurde wohl auch schon früher regelmäßig moniert (lt. Ordnungsamt, ist aber leider nicht schriftlich nachweisbar)!!! Bist du Rechtsanwalt?

Ich brauche einen :cry: !!!

lg patrick
 

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
bruchpilot quax schrieb:
Hallo Stephan, sie vermietet die Räume als "Gaststättenraum zum Betrieb einer Gastronomie!" Der in dem Mietvertrag von ihr angegebene Personalraum, den gibt es offiziell garnicht und der Mangel mit der Personaltoilette wurde wohl auch schon früher regelmäßig moniert (lt. Ordnungsamt, ist aber leider nicht schriftlich nachweisbar)!!! Bist du Rechtsanwalt?

Ich brauche einen :cry: !!!

lg patrick


Ne Anwalt nicht, aber mit Vermietungen kenn ich mich berufsbedingt etwas aus :D.

Allerdings kann ich ja sagen was ich machen würde :D Eine Kündigung ist zunächst mal eine einseitige Willenserklärung.
Ich würde also mal den Vertrag fristlos kündigen, weil eine zugesicherte Eigenschaft an der Mietsache fehlt, der Personalraum und ausserdem würde ich als Grund angeben, dass die Räume aufgrund behördlicher Auflagen nicht, wie im Vertrag vermerkt, zum Betrieb einer Gastronomie geeignet sind.
Dann würde ich nichts an die Vermieterin bezahlen und ihr die Schlüssel zurückgeben.

Konsequenz ist, dass sie dann agieren muss, sprich klagen wenn sie die Kohle will und Du hast Zeit nach nem Anwalt zu schauen.

Lies mal nach was im Vertrag bezüglich der Erteilung der Konzession , behördliche Auflagen sowie zur Betriebspflicht, etc steht. Auch die Kündigungsmöglichkeiten sind nicht uninteressant.
 

Gast_34738

User gesperrt
für die voraussetzungen des gewerbebetriebes ist der mieter verantwortlich! aber für die bauliche vorraussetzung der vermieter!

stephan, kann ich dich mal anfunken?

lg
 
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