ED-R Marienmünster: Flugbeschränkungsgebiet in Nordrhein-Westfalen am 26. und 27. Jun. 2024 - NfL 2024-1-3088

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Marienmünster
im Bundesland
Anlass
militärische Übung
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Mi, 26. Jun. 2024, von 15:00 Uhr bis 21:30 Uhr und Do, 27. Jun. 2024, von 06:15 Uhr bis 13:45 Uhr

Zur großräumigen Orientierung:

NW (temp ED-R Marienmünster) Übersicht 4210px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen

NW (temp ED-R Marienmünster) Einzelheit 4750px.png


Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!


Betroffene Vereinsgelände
Hinweis
1 – MSC Marienmünster e.V.
2 – Modellfluggruppe Steinheim e.V.Modellfluggelände liegt teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des ED-R.
3 – MFC Burgschwalbe SchwalenbergModellfluggelände liegt teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des ED-R.
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
Auszug aus NfL 2024-1-3088

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​


...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​


Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread


Luftraum: Fragen und Antworten

eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!

Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • NfL 2024-1-3088 ED-R Marienmünster.pdf
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