Flying Circus 2023 - der Berg ruft wieder!

Faszination Alpinflug auf höchstem Niveau!

Macht schon mal einen dicken Strich im Kalender 2023 ...

Einladungskarte_FC2023_web.jpg
 
Die Anmeldung ist freigeschaltet: https://flying-circus.de/anmeldung-registration-2023/

anmeldung.jpg

Voraussetzungen für eine Teilnahme:

EU-Kompetenznachweis A1/A3, Gültige Modellhaftpflichtversicherung, eID-Angabe bei der Anmeldung angeben (Nummer im Modell), 10 € Startgebühr für 4 Tage Fliegen auf dem Berg

Requirements for participation:
EU certificate of competence A1/A3, valid model liability insurance, state eID details when registering (number in the model), €10 entry fee for 4 days flying on the mountain

Die ersten Firmenzusagen:
Composite RC Gliders
CNC-Luftsporttechnik
FW-Models
kb3aero
Flight-Composites

uniLIGHT

Welcome ... and more to come
😉
 
Bleibt gesund und munter! Wir sehen uns!
Stay safe and keep your spirits up! See you!

Und wieder geht ein epochales Jahr dem Ende entgegen - mit Pandemie und Krieg!
Vieles hat uns zutiefst berührt und betroffen gemacht.
Und doch ist es zum Glück vielen gelungen, die kleinen Fluchten zu genießen - die großen Outdoormessen, die Flugtage, den Flying Circus in Fiss!
Seien wir dankbar für diese Auszeiten und nehmen wir sie uns auch im nächsten Jahr.
Be a part of it ...

MC_2020.jpg
 
Teilnehmer am 27. Flying Circus müssen (wie übrigens in ganz Österreich) neben der eID-Nummer in ihrem Modell und dem Versicherungsnachweis zwingend den Kompetenznachweis (A1/A3) dabei haben! Denkt bitte daran! Wer den nicht hat, darf nicht fliegen!
Ihr könnt den Schein aber auch hier in Österreich kostenlos erhalten: - oder eben beim LBA in Deutschland.

Zum Event könnt ihr euch hier ganz einfach anmelden. Eure eID wird dabei in einem Feld abgefragt.

Wir sehen uns auf dem Berg!
 
Ach ja, Freakware hat sich noch reingeklinkt!
And by the way ...
Denke das schadet nichts nochmals daran zu erinnern
😉

Am 16. Juni werde ich die Liste der Teilnehmer fertig machen. Diese wird dann im Senderzelt ausliegen, wo ihr dn Empfang der Flugordnung mit eurer Unterschrift quittieren müsst.
Wer sich bis dahin nicht online angemeldet hat muss vor Ort das Formular ausfüllen - dauert halt dann.
Hier anmelden:
 
http://flying-circus.de/.../FlugordnungA5_2023...
Die Flugordnung ist eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung zum Fliegen während des Flying Circus Events !
Jeder Teilnehmer muss den Erhalt der Broschüre mit seiner Unterschrift quittieren und auf den letzten Seiten unbedingt seine Flugzeiten protokollieren. Bitte nehmt dies ernst! Wir wollen doch auch in Zukunft dort oben ohne weitere Restriktionen fliegen, richtig?

The flight regulations are an important pre-condition for the permission to fly during the Flying Circus event !
Each participant must confirm the receipt of the booklet with his/her signature and be sure to log his/her flight times on the last pages. Please take this seriously! We want to fly up there in the future without any further restrictions, right?

Flugordnung FC 23.jpg
 
Die Flugordnung ist eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung zum Fliegen während des Flying Circus Events !
Hallo Gerd:

5 Fragen zum Bescheid der ACG:
  1. Wie wollt ihr beim alpinen Fliegen die erlaubte Flughöhe von 300m über Grund lt. Bescheid einhalten?
  2. Welches Höhenmessgerät, das sowohl die Höhe über dem Standort des Piloten als auch die Höhe über Grund anzeigt, wollt ihr verwenden?
  3. Wie wollt ihr die Verfahrensanweisung betreffend "Unbeteiligte Person dringt in den Flugbereich ein" in der Praxis umsetzen!
  4. Die Skizze mit den von der ACG erlaubten Flughöhen stimmt mit den Angaben im Bescheid nicht überein!!!!
  5. Das Flugbuch stimmt mit den geforderten Mindesteintragungen im Bescheid (Name des Luftraumbeobachters/ Geflogene Höhe/Vorkommnisse/Besonderheiten) nicht überein (Punkt 14 des Bescheides)!
Lg
Josef
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wollt ihr beim alpinen Fliegen die erlaubte Flughöhe von 300m über Grund lt. Bescheid einhalten?
Die Skizze mit den von der ACG erlaubten Flughöhen stimmt mit den Angaben im Bescheid nicht überein!!!!
Zum Punkt 1 und zum Punkt 4 muss ich mich korrigieren, ich habe nur den Satz: "Maximale Flughöhe 300m über Grund" gelesen und den Punkt 21 des Bescheides zu wenig beachtet!
Sorry und Lg
Josef
PS: Wieviel habt ihr für die 3 Tage Bescheidgültigkeit gezahlt?
 
Hallo Josef,
jetzt lass mal die Kirche im Dorf. Die ACG hat die Flugordnung - also die Broschüre - eingehend geprüft und soweit als Grundlage des Flugbetriebs genehmigt.
1. und 2. Natürlich hat jeder ein Vario im Flieger! Und die 300 m über Grund werden durch den nächsten Satz aufgehoben bzw. über Pilotenstandort erlaubt (auf Seite 2 und in englisch Seite 3) - der Text kommt von der ACG. Ist etwas verklausuliert formuliert, um dem Gesetz zu entsprechen.
3. Unbeteiligte Personen werden durch unsere Helfer daran gehindert, unkontrolliert über den Platz zu latschen!
4. Die obere Skizze zeigt eindeutig die maximal erlaubte Höhe, die untere Skizze ... naja, die ist ein Widerspruch in sich.
Wenn ich über 300 m fliege soll ich die max. 120 m seitlichen Abstand zum Berg einhalten ... rein technisch unmöglich, es sei denn man kann an zwei Orten gleichzeitig sein ;-)
5. Die Flugaufzeichnungen in dieser Form sind akzeptiert.
 
Hallo Josef,
jetzt lass mal die Kirche im Dorf. Die ACG hat die Flugordnung - also die Broschüre - eingehend geprüft und soweit als Grundlage des Flugbetriebs genehmigt.
1. und 2. Natürlich hat jeder ein Vario im Flieger! Und die 300 m über Grund werden durch den nächsten Satz aufgehoben bzw. über Pilotenstandort erlaubt (auf Seite 2 und in englisch Seite 3) - der Text kommt von der ACG. Ist etwas verklausuliert formuliert, um dem Gesetz zu entsprechen.
3. Unbeteiligte Personen werden durch unsere Helfer daran gehindert, unkontrolliert über den Platz zu latschen!
4. Die obere Skizze zeigt eindeutig die maximal erlaubte Höhe, die untere Skizze ... naja, die ist ein Widerspruch in sich.
Wenn ich über 300 m fliege soll ich die max. 120 m seitlichen Abstand zum Berg einhalten ... rein technisch unmöglich, es sei denn man kann an zwei Orten gleichzeitig sein ;-)
5. Die Flugaufzeichnungen in dieser Form sind akzeptiert.
Das mit den Flugaufzeichnungen ist interessant, weil sie mit den Bescheidinhalten zu den geforderten Betriebsaufzeichnungen nicht übereinstimmen! Ich frage ja nur deshalb so genau, weil ich Österreicher bin und viel mit diesen Bescheiden zu tun habe!
Lg
Josef
 
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