Gerd Holzner
User
Faszination Alpinflug auf höchstem Niveau!
Macht schon mal einen dicken Strich im Kalender 2023 ...
Macht schon mal einen dicken Strich im Kalender 2023 ...
Hallo Gerd:Die Flugordnung ist eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung zum Fliegen während des Flying Circus Events !
Wie wollt ihr beim alpinen Fliegen die erlaubte Flughöhe von 300m über Grund lt. Bescheid einhalten?
Zum Punkt 1 und zum Punkt 4 muss ich mich korrigieren, ich habe nur den Satz: "Maximale Flughöhe 300m über Grund" gelesen und den Punkt 21 des Bescheides zu wenig beachtet!Die Skizze mit den von der ACG erlaubten Flughöhen stimmt mit den Angaben im Bescheid nicht überein!!!!
Das mit den Flugaufzeichnungen ist interessant, weil sie mit den Bescheidinhalten zu den geforderten Betriebsaufzeichnungen nicht übereinstimmen! Ich frage ja nur deshalb so genau, weil ich Österreicher bin und viel mit diesen Bescheiden zu tun habe!Hallo Josef,
jetzt lass mal die Kirche im Dorf. Die ACG hat die Flugordnung - also die Broschüre - eingehend geprüft und soweit als Grundlage des Flugbetriebs genehmigt.
1. und 2. Natürlich hat jeder ein Vario im Flieger! Und die 300 m über Grund werden durch den nächsten Satz aufgehoben bzw. über Pilotenstandort erlaubt (auf Seite 2 und in englisch Seite 3) - der Text kommt von der ACG. Ist etwas verklausuliert formuliert, um dem Gesetz zu entsprechen.
3. Unbeteiligte Personen werden durch unsere Helfer daran gehindert, unkontrolliert über den Platz zu latschen!
4. Die obere Skizze zeigt eindeutig die maximal erlaubte Höhe, die untere Skizze ... naja, die ist ein Widerspruch in sich.
Wenn ich über 300 m fliege soll ich die max. 120 m seitlichen Abstand zum Berg einhalten ... rein technisch unmöglich, es sei denn man kann an zwei Orten gleichzeitig sein ;-)
5. Die Flugaufzeichnungen in dieser Form sind akzeptiert.