Kenntnisnachweis

rubberduck

User gesperrt
hallo, (Quelle: https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/)
in der LuftVO heisst es bezüglich der Flughöhe:
Eine Ausnahme bilden hierbei Drohnen/Multicopter, denn für diese gilt abseits von Modellfluggeländen mit AE und unabhängig vom Startgewicht des Modells auch für Inhaber eines Kenntnisnachweises eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter.

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in der Ergänzung der BezReg NRW Dssd heißt es:
https://www.brd.nrw.de/verkehr/flug...mannte_luftfahrtsysteme_Fortsetzung.html#Eins


Eine Besonderheit stellen die Multikopter, umgangssprachlich als „Drohnen“ bezeichnet, dar. Nach der Definition ist ein Multikopter ein Luftfahrzeug, das mehr als zwei nahezu in einer Ebene angeordnete, überwiegend senkrecht nach unten wirkende Rotoren oder Propeller benutzt, um Auftrieb und durch Neigung der Rotorebene auch Vortrieb zu erzeugen.

Im Gegensatz zu den klassischen Flugmodellen, d. h. in kleinerem Maßstab nachgebaute Flugzeuge oder Helikopter, werden Multikopter häufig außerhalb von Modellflugplätzen betrieben. Aus diesem Grund gibt es, z. B. bei der Begrenzung der Aufstiegshöhe, besondere Regelungen.



gruss
jürgen

Da darüber im Verein und ausserhalb öfters unterschiedlich diskutiert wird, drucke ich mir dies aus und nehme es mit zum Fliegen. Dann habe ich es schwarz auf weiss.

Ein STOL ist keine Drohne, kein VTOL, kein Papierflieger, kein sonstwas ...basta... egal ob das Teil vorwärts oder rückwärts fliegt.
Und meine Experimentalmodelle schon gar nicht.
 
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