Lufttüchtigkeit/ausländische Zulassung für Flugmodelle über 25 kg

Aktuell scheint es zum Thema „Bestätigung der Lufttüchtigkeit für Flugmodelle über 25 kg und ausländischer Zulassungen“ einigen Klärungsbedarf zu geben, der seine Ursache in vereinzelten Wortmeldungen vermeintlich Betroffener hat, die offensichtlich einen erheblichen inhaltlichen Informationsmangel, gerade zum Thema Beauftragung, Verantwortlichkeiten, LBA, LSG, DAeC oder DMFV erkennen lassen.

In diesem Zusammenhang ist zunächst die Feststellung wichtig, dass das Vorgehen in dieser Sache kein „Alleingang“ des DMFV ist, sondern mit dem Luftsport-Gerätebüro (LSG) im DAeC abgestimmt wurde. Da der DMFV jedoch nur für „seine“ Prüfer sprechen kann, erfolgte die Mitteilung, dass die „Bestätigung der Lufttüchtigkeit“ von den Prüfern des DMFV nicht mehr durchgeführt wird, logischerweise durch den DMFV.

Die Behauptung, dass die Veranstalter der Jet-Power und des Euroflugtages in Rheidt erst am 28.08.2013 von diesem Schritt erfahren hätten, ist eindeutig falsch. Weit vor der notwendigen Information an die Landesluftfahrtbehörden und der Mitteilung auf der Homepage des DMFV wurden die Veranstalter der uns bekannten Events bereits telefonisch wie auch schriftlich informiert.

Um das Vorgehen des DMFV in dieser Sache richtig beurteilen zu können, sind Kenntnisse über die Zusammenhänge wie auch der rechtlichen Grundlagen erforderlich:

Beauftragung der Verbände

Der DMFV und der DAeC sind als Beauftragter gemäß § 31c LuftVG nicht nur zuständig für die Musterzulassung, § 2 LuftVZO (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung), sondern auch für die Sicherstellung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit bei Flugmodellen zwischen 25 kg und 150 kg, § 2 Abs. 1 Nr. 1 LuftGerPV (Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät).
Für die deutsche Zulassung eines Flugmodells über 25 kg sind die für das jeweilige Luftfahrtgerät anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen (NfL II 21/11 – 24/11) maßgeblich. Hierin sind unter anderem zu erbringende Festigkeitsnachweise vorgeschrieben. Da jedoch bei Flugmodellen über 25 kg Abflugmasse mit einer ausländischen Zulassung in den meisten Fällen keinerlei Nachweise vorhanden sind, aus denen Angaben über die durchgeführten Prüfungen ersichtlich sind, ist die Feststellung der Lufttüchtigkeit in Form einer vereinfachten Zulassung kurzfristig im Vorfeld einer Veranstaltung, nur durch eine Sichtprüfung und einen Prüfflug, nicht eindeutig nachweisbar.

Nachdem das Luftfahrtbundesamt (LBA), das für die Rechts- und Fachaufsicht der beauftragten Verbände DMFV und DAeC zuständig ist, eindeutig festgestellt hat, dass das vereinfachte Verfahren „Bestätigung der Lufttüchtigkeit“ nicht der Beauftragung unterliegt, Zitat: „2. Aufstiegserlaubnisse sowie Genehmigungen von Luftfahrtveranstaltungen werden durch die jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden erteilt. Sofern sich die Landesluftfahrtbehörden im Rahmen der Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen eines oder mehrerer Prüfer des DAeC und / oder des DMFV zur Begutachtung der teilnehmenden Flugmodelle bedienen, so werden diese Prüfer ausdrücklich nicht im Rahmen der Beauftragung der beiden vorgenannten Verbände tätig, sondern im Auftrage der jeweils genehmigenden Landesluftfahrtbehörde.“ entstanden für sämtliche Prüfer jetzt erhebliche rechtliche wie auch absicherungstechnische Probleme, da sie nicht mehr im Auftrag des jeweiligen beauftragten Verbandes tätig sind.

Rückschau

Im Jahre 2010 hatte das Referat Zulassung im DMFV das vereinfachte Verfahren „Bestätigung der Lufttüchtigkeit“ in Zusammenarbeit mit dem Luftsport-Gerätebüro des DAeC entwickelt, um ausländischen Piloten mit Flugmodellen über 25 kg Abflugmasse die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Flugmodelle auf bestimmten Veranstaltungen auch in Deutschland einsetzen zu können. Es diente letztendlich den Landesluftfahrtbehörden als Beleg für die Erteilung der Aufstiegsgenehmigung für die genannten Geräte, nachdem die Rechtmäßigkeit für die Ausstellung einer „Einfluggenehmigung“ für solche Geräte durch das LBA nicht mehr gegeben war.
Ebenfalls 2010 hatte das Referat Zulassung des DMFV im Rahmen der „Jet-Power“ ein Treffen mit Vertretern der Luftsportverbände unserer Nachbarländer organisiert, um ein abgestimmtes, annähernd einheitliches Verfahren zur Zulassung von Flugmodellen über 25 kg zu entwickeln. Ziel sollte sein, eine gegenseitige Anerkennung in Form einer vereinfachten Musterprüfung zu ermöglichen. Leider wurden gerade von Frankreich und England in der Folge keinerlei Anstrengungen unternommen, hier zu einem Ergebnis zu gelangen.
Auch wir bedauern den notwendigen Schritt. Unsere Pflicht zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften wie auch die Fürsorgepflicht gegenüber unseren Prüfern zwingt uns jedoch zu dieser Entscheidung.

Ausblick

Die deutschen Zulassungsverfahren werden inzwischen immer häufiger von unseren ausländischen Kollegen als wegweisend betrachtet. So wurden in den vergangenen Jahren problemlos Abnahmen von Flugmodellen über 25 kg aus Österreich oder Holland nach den in Deutschland geltenden Lufttüchtigkeitsforderungen durchgeführt. Ebenso werden unsere Verfahren von diesen Ländern als Grundlage für den Betrieb solcher Flugmodelle im eigenen Land angesehen. In der Schweiz beginnt zwar die Zulassungspflicht erst ab einer Abflugmasse von 30 kg, aber auch dort entsprechen die Verfahren annähernd den deutschen Bestimmungen.

Im Vorfeld des Euroflugtages in Rheidt 2013 erfolgte nun die Abnahme eines Großmodells aus England nach den Vorgaben für eine deutsche Zulassung. Vielleicht öffnet ja auch diese Abnahme weitere Türen, um in nächster Zeit die Grundlage für eine „Anerkennung“ schaffen zu können. Ziel muss sein, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren auf Grundlage § 4 LuftGerPV zu entwickeln, das von der Aufsichtsbehörde akzeptiert wird. Hierzu ist jedoch die Mitarbeit aller betroffenen Länder erforderlich. Noch im September 2013 ist ein Treffen mit dem Leiter des LSG im DAeC vorgesehen, bei dem dieses Thema ganz oben auf der Tagesordnung steht.

Der DMFV blockiert nicht den Einsatz von ausländischen Großmodellen, sondern ist nach wie vor Wegbereiter bei der Entwicklung einer vereinfachten Musterzulassung für Flugmodelle über 25 kg und einer ausländischen Zulassung!
 
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