Modellflug in Bayern - Update

Als Bundesland mit den höchsten Infektionszahlen weist Bayern seit Beginn der Corona-Pandemie auch die strengsten Präventionsregulierungen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Der DMFV hat die jeweils geltenden Bestimmungen stets intensiv verfolgt und deren Auslegung im Zweifel mit den beteiligten Behörden abgestimmt.

Unser Beitrag vom 7. April, dass Modellflug auch außerhalb von Vereinsgeländen auf Grund der aktuellen Corona-Verordnung verboten sei, resultiert aus einer zunächst mündlichen und später schriftlichen Information des Luftamtes Südbayern, wonach der Modellflugbetrieb nicht als „triftiger Grund“ zum Verlassen der Wohnung gesehen werden könne, da „längere Aufenthalte im Freien“ nicht mit der Individualsportregelung vereinbar seien. Diese Auslegung wurde nach Prüfung der damaligen Verlautbarung des Bayerischen Innenministeriums von unserer Rechtsabteilung bestätigt.

Widersprüchliche Aussagen der letzten Tage und die Anpassung der FAQ auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren hin zur Freigabe einer längeren Verweildauer im Freien, haben unseren Verbandsjustiziar Carl Sonnenschein veranlasst, noch einmal persönlich mit den zuständigen Ämtern Kontakt aufzunehmen.

Die Luftfahrtbehörden rückten in diesem Telefonat von der bisherigen Ansicht ab, Modellflugsport außerhalb von Vereinsgeländen zu verbieten und verwiesen auf die Zuständigkeit der Kreisordnungsämter in Abstimmung mit dem Innenministerium.

Der DMFV hat daraufhin umgehend Kontakt zum Bayerischen Innenministerium aufgenommen und inzwischen die Bestätigung durch den Innenminister Joachim Herrmann erhalten, dass nun auch in Bayern das Hobby Modellflug unter strikter Einhaltung der Maßnahmen zur Ausbreitung von Covid-19 wieder auf der „grünen Wiese“ ausgeübt werden kann.

https://www.dmfv.aero/allgemein/modellflug-in-bayern-update/
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten