Problem mit Flugzeug über Ebay

gexx

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Hi Udo,

ja da bin ich mir sicher! AAAABER...du kannst als Privatmann die Gewährleistung ausschliessen. Das muss aber im Kaufvertrag (ebay- Beschreibung, Artikelbeschreibung oder sonstiges) vermerkt werden. Wenn du das nicht machst, gelten die Regeln wie's im BGB steht.

Der Gewährleistungsausschluss gilt natürlich nicht bei verschwiegenen Mängeln oder bei zugesagten Eigenschaften (Beschaffenheitsgarantie). Wenn du beispielsweise sagst, dass Flugzeug ist im absoluten Bestzustand und dann sind die Tragflächen zerbrochen und der Rumpf ist auch in zwei Teile zerbröselt, kannst du dich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.

Nur bestimmte Klauseln gelten nicht für den Verkauf von privat zu privat. Zum Beispiel die "Beweislastumkehr"...die gilt nur bei Verbrauchsgüterkauf (Verkauf durch einen Händler an Privat). §474 ff BGB


Grüße
Robert
 

Knut

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Hallo Klaus,

genau so wie es Martin beschrieb habe ich es auch schon gemacht, als nach dem Versand die angebliche Mängelliste und Preisnachlassforderungen kamen.
Nach meinem Angebot nach Martins Art, war ich das Problem los.
Allerdings kann es sein, du erhältst ein Modell zurück, was du nicht so verschickt hast. Dann hast du wieder ein Problem. Die Mängel die er aufführt sollten dir doch auch nicht verborgen geblieben sein.
Nach einem Monat können die Mängel durchaus bei ihm entstanden sein und versucht nun auf eine recht schräge Art noch was rauszuholen.
Du kannst ihn ja Spaßeshalber mal das eventuelle Rücknahmeangebot machen, allerdings würde ich es in deinem Fall nicht wirklich zurück haben wollen, würde dann wieder einen Rückzieher machen. Das Risiko ist zu hoch für dich, da du solche gravierende Mängel nicht nachvollziehen kannst. Oder?
Die andere Möglichkeit bestände deinen 1/3 Mehrgewinn an ihn zu geben. Damit hast du nichts eingebüßt und Ruhe. Gegen Streichung der negativen Bewertung.
Letztendlich mußt du aber nach einem Monat auch nichts mehr machen.

Tschüß
Knut
 
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