Hi Udo,
ja da bin ich mir sicher! AAAABER...du kannst als Privatmann die Gewährleistung ausschliessen. Das muss aber im Kaufvertrag (ebay- Beschreibung, Artikelbeschreibung oder sonstiges) vermerkt werden. Wenn du das nicht machst, gelten die Regeln wie's im BGB steht.
Der Gewährleistungsausschluss gilt natürlich nicht bei verschwiegenen Mängeln oder bei zugesagten Eigenschaften (Beschaffenheitsgarantie). Wenn du beispielsweise sagst, dass Flugzeug ist im absoluten Bestzustand und dann sind die Tragflächen zerbrochen und der Rumpf ist auch in zwei Teile zerbröselt, kannst du dich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.
Nur bestimmte Klauseln gelten nicht für den Verkauf von privat zu privat. Zum Beispiel die "Beweislastumkehr"...die gilt nur bei Verbrauchsgüterkauf (Verkauf durch einen Händler an Privat). §474 ff BGB
Grüße
Robert
ja da bin ich mir sicher! AAAABER...du kannst als Privatmann die Gewährleistung ausschliessen. Das muss aber im Kaufvertrag (ebay- Beschreibung, Artikelbeschreibung oder sonstiges) vermerkt werden. Wenn du das nicht machst, gelten die Regeln wie's im BGB steht.
Der Gewährleistungsausschluss gilt natürlich nicht bei verschwiegenen Mängeln oder bei zugesagten Eigenschaften (Beschaffenheitsgarantie). Wenn du beispielsweise sagst, dass Flugzeug ist im absoluten Bestzustand und dann sind die Tragflächen zerbrochen und der Rumpf ist auch in zwei Teile zerbröselt, kannst du dich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.
Nur bestimmte Klauseln gelten nicht für den Verkauf von privat zu privat. Zum Beispiel die "Beweislastumkehr"...die gilt nur bei Verbrauchsgüterkauf (Verkauf durch einen Händler an Privat). §474 ff BGB
Grüße
Robert