Rechtsfrage

Hallo
Habe mal eine Rechtsfrage , vielleicht ist ja ein Anwalt unter den Usern der mir meine Frage beantworten kann.
Es geht um folgendes lebe von meiner Frau getrennt sind nicht geschieden. Nun hat sie große Schulden für Kredite usw. habe aber in keinen der Fälle mit unterschrieben auch im Mietvertrag steht sie alleine.
Wir leben seit 3 Jahren getrennt mit eigenen Wohnungen.
Nun haben wir ein privates Gartengrundstück wo wir beide im Grundbuch stehen. Kann das Grundstück für ihre Schulden herangezogen werden wenn wir beide Eigentümer sind . Oder kann sie es alleine ohne
mein Einverständnis als Sicherheit für ihren Kredit angeben. Was ich aber nicht weiß ob sie es getan hat.
Wäre über eine Info dankbar.
MfG
 
Ist eure Ehe eine Zugewinngemeinschaft ? wenn ja
habt ihr ein offizielles "Trennungsjahr" eingeführt? wenn nein ....

Dann gehört deiner Frau die Hälfte deines gesamten Vermögens und dir gehört die Hälfte der Schulden deiner Frau ...

Man könnte auch sagen, die Schulden gehören dir genau so, wie deiner Frau ...
Aber dies ist nur meine Meinung, keine Beratung und unverbindlich.

Sigi
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

da die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung schnell überschritten ist, darf Dir für Dich konkret genug nur ein Anwalt antworten. Daher von mir nur soviel:

Was mein Vorschreiber zur Zugewinngemeisnchaft schreibt ist nicht richtig. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass der Zugewinn (oder Verlust), der während der Ehe eingetreten ist, ist bei Beendigung der Ehe auszugleichen ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden gehören aber jedem persönlich, nur in Ausnahmefällen gemeinschaftlich.

Was das Grundstück angeht ist von Bedeutung, wie ihr im Grundbuch steht, als Grundstücksgemeinschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Davon, und im Falle einer GbR dann von dem Gesellschaftsvertrag, hängt ab, in welchem Umfang die Gläubiger deiner Ehefrau Zugriff auf das Grundstück haben. Ohne genau Kennnis, kann man das nicht beurteilen.

Hans
 
Hallo ersmal danke für die Antworten. Wie gesagt leben seit 3 Jahren getrennt. Die Schulden hat meine Frau erst nach unserer Trennung gemacht durch Kredite die sie aufgenommen und nicht Bedienen kann.
Die monatlichen Forderungen sind höher wie ihre Rente was sie aber bewußt in Kauf genommen hat. Wie gesagt mich interessiert nur ob unser Wochenendgrundstück wo wir beide als Eigentümer im Grundbuch
stehen für ihre Schulden herrangezogen werden können. Da ich das Grundstück nutze und sie die kompl. gemeinsame Wohnung bekommen hat wie wir Vereinbart hatten.
Bin über weitere Infos dankbar.
MfG
 
Hans Rupp hat da völlig recht, ich habe da was verwechselt.

Wir leben in Gütergemeinschaft, nicht Zugewinngemeinschaft.
Vereinbart man die Gütergemeinschaft ist es so, dass auch der zukünftige Zugewinn immer zur Gemeinschaft gehört.

Sigi
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
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