Die Wahlen werden ja in der Einladung zur Versammlung ( i.d.R. JHV ) als Tagesordnungspunkt aufgerufen. Und damit wäre für mich klar, dass in ebendieser Versammlung dieser Punkt auch abgehandelt wird, entweder durch Wahl incl. Annahme ( Bedenkzeit in der Länge einer Sitzungspause wäre ok, aber dann ist eben eine Zustimmung erforderlich oder der Wahlgang ist zu wiederholen.
Zuvor werden ja die Benannten gefragt, ob sie sich zur Verfügung stellen wollen. Im Falle einer Wahl könnte es höchstens sein , dass das Wahlergebnis oder die ( bei Wahl durch Akklamation ) die Wähler von der falschen Gruppe erscheinen. Aber Bedenkzeit wäre ja nur Feigheit, denn das sollte man in genau dieser Öffentlichkeit auch sagen und sich nicht hinter dem übertragenen, unpersönlich überbrachten " hat die Wahl doch nicht angenommen " verschanzen. Und dem Verein dann den Aufwand der nochmalligen Einberufung zumuten.
Ist m.E. rechtlich auch wie ein mdl. Angebot zu sehen, das in einem Laden gemacht wird. Solange man drinnen ist, gilt das Angebot, die Willenserklärungen müssen zügig erfolgen. Ich seh mich mal noch weiter um, oder, ich fahr heim und muss das mit meinem ....Familienrat. klären, da kommt dann schon, wielange man sich ans Angebot gebunden fühlt. Im Verein gibt es ja in dem Moment einen Wahlleiter, der wickelt das so ab. Und wenn er kann auch darauf drängen, ja oder nein zu sagen, um einen erneuten Wahlgang durchzuführen. Vorstand gibt es in dem Falle zu der Zeit ja eben nicht mehr, also kann so ohne weiteres die Versammlung nicht beendet werden. M.E. allenfalls mit diesem offenen Tagesordnungspunkt vertagt.