Wildfliegen mit SAL / DLG ohne Verlassen eines Weges ... RECHTSLAGE

higgy

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Hallo zusammen,
es hat sich ja einiges getan in den letzten Jahren in der Gesetzeswelt der Modellfliegerei ...

Nur eine kurze Frage ... "verhindert" derzeit in Niedersachsen / NRW irgendwas einen
legalen Flug eines DLG / SAL (ca 250-300 gr) von einem öffentlichen Weg ( Wanderweg / Fahrrad-Trail / Seiten-Straße )
an einem ( Mini-20m) Hang, wenn man versichert ist, und den öffentlichen Weg nicht verlässt ?

mfg Higgy
 
Zuletzt bearbeitet:
Das niedersächsische Straßen- und Wegerecht: Der öffentliche Weg ist schlicht nicht zum Zweck des Startens und Landens eines Modellflugzeuges gewidmet und der Eigentümer der Wegeparzelle hat Dir auch nicht das nötige Einverständnis erteilt. Legal- so wie Du unterstellst- ist das also nicht. Es wird aber wohl kein Hahn danach krähen.
 

Dix

User
Also ich benutze zum Start und Landung meines Schmeissgeiers keinen Weg. Und auch keine Parzelle.😇

Die Hand ist meine! Über diese habe ich zumeist die volle Kontrolle... 🤣

Da sach ich nur: "Leaf se Curch in se Willetsch!"
 
Stehst halt auf dem Weg rum, um den Flieger zu fangen bzw. zu werfen . Dazu ist der Weg von Rechts wegen nicht da.
Aber wie immer:Wo kein Kläger, da kein Richter! Es sei denn man fragt einen😁.
 

higgy

User
Das ist ja das Problem, ein "Landwirt" der ca 800 m weiter wohnt hat einen Fliegerkollegen dort letztes Jahr "weggejagt" ...
daher die Frage ...Das ist hier in der Ecke aber leider einer der wenigen "Hänge" ...habe keine Lust erst ne Stunde mit dem
Auto zu fahren, wenn ich auch 5min mit dem Rad ne Möglichkeit hätte, aber auf Diskussionen vor Ort hab ich halt
keinen Bock. ( Vor allem wenn ich im Unrecht wäre )
 
Meine Erfahrung:
Die meisten Landwirte haben kein Problem, wenn man am Wiesenrand oder Feldweg startet und landet. Vorausgesetzt es wird kein Flurschaden verursacht. Insbesondere wenn im Sommer die Wiese hoch steht, sollte man möglichst nicht hinensteigen.
Womit hingegen viele sehr wohl (verständlicherweise) ein Problem haben ist, wenn man sie vorher nicht fragt.
Ein höfliches, freundliches Gepräch in Vorein hilft viel. Da kann man dann ja auch mal eine Kiste Bier vorbeibringen.
 

Papa14

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Die meisten Landwirte haben kein Problem, wenn man am Wiesenrand oder Feldweg startet und landet
Das war einmal, heute hat sich das Verhältnis umgekehrt - die meisten müssen sich über alles aufregen (das Wetter, die EU, die Modellflieger).
Für eine Kiste Bier hat dir der Landwirt früher sogar ein Stück Wiese gemäht, damit man nix niedertrampeln muss. Heute ruft er die Kieberer und verklagt dich. 🤬
 

Wattsi

User
Das niedersächsische Straßen- und Wegerecht: Der öffentliche Weg ist schlicht nicht zum Zweck des Startens und Landens eines Modellflugzeuges gewidmet und der Eigentümer der Wegeparzelle hat Dir auch nicht das nötige Einverständnis erteilt. Legal- so wie Du unterstellst- ist das also nicht. Es wird aber wohl kein Hahn danach krähen.
Und wenn ich mich hinstelle und ein Foto mache???? Wo steht denn, dass der Weg dazu gewidmet ist? Und einen HLG kann ich sogar in der Hand landen....
 
Das ist ja das Problem, ein "Landwirt" der ca 800 m weiter wohnt hat einen Fliegerkollegen dort letztes Jahr "weggejagt" ...
daher die Frage ...Das ist hier in der Ecke aber leider einer der wenigen "Hänge" ...habe keine Lust erst ne Stunde mit dem
Auto zu fahren, wenn ich auch 5min mit dem Rad ne Möglichkeit hätte, aber auf Diskussionen vor Ort hab ich halt
keinen Bock. ( Vor allem wenn ich im Unrecht wäre )

Nachdem das der einzige nahe Hang ist würde ich mal zum Bauern fahren und höflich fragen, das Gespräch suchen, natürlich ohne vorher zu fliegen.
Bier, Wein gleich mitnehmen.
Weist du warum er den Kollegen verjagt hat?
Was ist sein Problem mit Modellflug?
Alles besprechen und einen Kompromiss suchen, ich würde sogar Geld anbieten.

Natürlich kann es einer von der Sorte sein die gegen alles sind, auch da immer am Ball bleiben, auf was spricht er an?
Vielleicht kannst du deine Hilfe anbieten, ihm immer Recht geben.
Vor allem immer freundlich bleiben, er ist der Grundbesitzer, auch wenn du vom öffentlichen Gut startest und landest und die Gesetzeslage interessiert die meisten Bauern nicht, auch wen du im Recht bist.
Glaube mir, einen Hang ohne das Einverständnis der Anrainer, Besitzer zu nützen macht auch dir keinen Spaß.
Habe da schon meine negativen Erfahrungen gemacht und ein Segler hat auch schon daran glauben müssen, der Bauer hat ihn mir einfach zertreten, dann natürlich auch bezahlt nach einen Theater mit Polizei und Gericht.
Fliege zwar dort immer noch, die anderen Anrainer sind mir wohlgesonnen, den Spinner hab ich nie wieder gesehen.
Der Grund für seine Aktion war weil ich andere Modellflieger mitgenommen habe, passiert mir seitdem nicht mehr!
Fliege dort auch von einer öffentlichen Gemeindestraße und lande meist in der Hand, habe aber die Zusage auch in der Wiese neben dem Weg zu landen und zum Glück ist dort auch eine öffentliche Parkmöglichkeit. Niemals in eine Wiese reinfahren und parken!
Wünsch dir viel Glück mit dem Bauern!😀👍
 

Holze01

User
Du hältst dich im öffentlich frei zugänglichen Raum auf. Das ist dein Recht. Du darfst alles mit dir führen was nicht verboten ist und du darfst es auch benutzen wenn es nicht verboten ist. Mit Spinnern aller Art musst du aber immer rechnen. Uns hat mal einer erklärt dass der den Lärm von Modellflugzeugen nicht ertragen kann und dass wir deshalb zu verschwinden haben. Auf die Frage ob er was sieht oder hört was Lärm macht hat er nur gesagt dass Modellflugzeuge immer Lärm machen. Übrigens: Wir waren da an einem Hang und keines der Modelle hatte auch nur einen Elektromotor. 😎
 

Papa14

User
und du darfst es auch benutzen wenn es nicht verboten ist.
Die Defintion "öffentlich frei zugänglicher Raum" ist nicht ganz richtig formuliert - auch wenn die Wiese nicht eingefriedet ist, kann sie dennoch Privatgrund sein. Und dann gilt:
  • Abseits von Vereinsgelände darf geflogen werden, sofern die Grundstückseigner*innen es erlauben
Quelle
 
Und wenn ich mich hinstelle und ein Foto mache???? Wo steht denn, dass der Weg dazu gewidmet ist? Und einen HLG kann ich sogar in der Hand landen....
Das Foto machst du im üblichen Rahmen des Gebrauches des Weges, weil du da eben wanderst, spazieren gehst oder Fahrrad fährst und ist in der üblichen Benutzung des Weges inbegriffen. Das Starten und Landen von Modellflugzeugen egal ob sie in die Hand gelandet werden oder nicht, gehört nicht zum üblichen Gebrauch des Weges.
 
Mit dem Landwirt persönlich reden, freundlich fragen, nicht im hohen Gras herumlaufen und ein Kiste Bier hinstellen…. Wirkt Wunder
Grüßle Günni
Und innerlich sich in seine Perspektive versetzen und die "warum" Kette anfangen: warum will mein Gegenüber das nicht? Z.B. Angst vor xy, dann warum Angst etc. Klingt psychologischer als gemeint. Wenn man die gedankliche Flughöhe steigert, kommt man dem Ergebnis näher. Dass er gegen Dich ganz persönlich was hat, glaube ich nicht.

Patrick
 
Was soll das hiwr bringen, einen Freischein, den man bei Bedarf dem anderen hinhalten kann ?
Sind wir nicht erwachsen und haben selbst ein Hirn ?
Einfach bei Bedarf mit dem Gegenüber reden und nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen.

In der Bütten sagte einer: der Magen meldet sich wenn er leer ist, das Hirn nicht... 😂
 

haki

User
Ist schon gut wenn man die rechtlichen Fakten bei einer drohenden Diskussion parat hat.
Wir wurden auch schon von einer Landwirtin kommentarlos nach LuftVG angezeigt, da wir ihr Grundstück überflogen haben. Das wurde dann auf dem Polizeirevier geklärt und die Anzeige zurückgewiesen.

Gruss Hannes
 
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