Messverfahren richtig anwenden für den Lärmpass

Hallo,

eimal folgende Klarstellung:

Bei der Messung werden Modelle bis 25 Kg und Modelle über 25 Kg gleich behandelt.

Das Messverfahren geht aus der LVL - Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge, im neunten Abschnitt, Flugmodelle über 25 Kg hervor. Dies als Auszug in der NFL II 70/04.

Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis
zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO ( aus NFL I 76/08 )

Hier geht aus dem Punkt 2.2.5 hervor, wie hoch der Lärmpegel sein darf ( eben auch für Modelle unter 25 Kg )
und
im Punkt 2.2.6 wird festgehalten wonach und wie dieser Lärmpegel ermittelt wird.

2.2.5 Der Schallpegel von Flugmodellen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, darf die für musterzulassungspflichtige Flugmodelle geltenden Lärmgrenzwerte nach der vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten
Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreiten.

2.2.6 Bei der Ermittlung des Schallpegels nach diesen Grundsätzen sind bei dem Maß für den Lärmpegel,
den Lärmmesspunkten und den Referenzbedingungen die vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichte Lärmvorschrift
für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. Für grobe
Orientierungsmessungen kann auch ein einfacherer Schallpegelmesser als der in der LVL angegebene verwendet
werden.

Demnach gilt das Verfahren und die Referenzbedingungen der LVL, die in der auf den Lärmpässen angeführten NFL II 70/04 veröffenlicht wurde.

Entsprechend dem neuten Abschnitt
Punkt 9.3 befinden sich die Lärmmesspunkte ( Schallpegelmessgerät ) 1m über dem Boden.

Punkt 9.5.1
Das Modell ist so zu positionieren, dass sich der relevante und definierte Bezugspunkt in einem Meter über dem Boden befindet.

Also alles eine Sache des Zusammentragens und des Verständnisses, was gerade in diesem Fall, zugegebernermaßen nicht immer einfach ist.

Die Vorschriften findet man auf der DMFV Seite als Download, wenn auch wie ich finde, etwas unglücklich plaziert.

Gruss Andreas
 
Hi

ist eigentlich die Entfernung bei der Messung zum Modell unterschiedlich, also je nach Platzordung?

Gruß Julian

Ja,

Alte regelung war in 7m Abstand, die neue ist nun in 25m Abstand.

Zur vereinfachung kann man bei der 25m Messung 11db abziehen - dies sollte dem Wert der 7m Messung entsprechen.

Bsp:

Max 84db in 7m erlaubt laut AE

somit sollte bei einer 25m Messung 73db nicht überschritten werden.

Das PDF ist doch wunderbar - steht alles drin was beachtet werden muss und wie es durchzuführen ist.

Gruß, Ralf
 

K.B.

User
Wurde nicht die alte, unselige 7m Regelung von der 25er ersetzt!?
Damit sollten doch auch die 7m Dinger in alten AE`s hinfällig sein oder??

Ach ja, in der schönen Grafik wird von "3 Messpunkten, 1m über dem Boden,"
berichtet. Somit bezieht sich dieser Meter also nicht aufs Modell!?

Sorry, das ich hier was in Frage stelle:p

Grüße
Karsten
 
Eigentlich sollte der eine Meter in der Motormitte liegen, also am Mittenteil der LS Aufnahme.

Ob das nun generell ersetzt wird weiss ich nicht - ist aber auch egal, da sich tatsächlich ja nix ändert....ausser den Zahlen bzw. dem db Wert

Gruß, Ralf
 
Wurde nicht die alte, unselige 7m Regelung von der 25er ersetzt!?
Damit sollten doch auch die 7m Dinger in alten AE`s hinfällig sein oder??

Ach ja, in der schönen Grafik wird von "3 Messpunkten, 1m über dem Boden,"
berichtet. Somit bezieht sich dieser Meter also nicht aufs Modell!?

Sorry, das ich hier was in Frage stelle:p

Grüße
Karsten

Ich habe das jetzt so verstanden daß sowohl Modell als auch Messgerät 1 Meter über dem Boden sein sollen, oder?
Gruß
Hias
 
Hallo Zusammen, auch die Moderatoren,
in dem man einen Beitrag schliesst und einen Neuen eröffnet kann man meiner Meinung nach ein Problem nicht lösen.
Das Problem ist doch wie messe ich die Db's.
Aus den Antworten im neuen Beitrag ist doch ersichtlich, dass die Modellflieger immer noch nicht wissen was Sache ist.
Andreas, das ist ja schön und gut was Du da von Dir gibst. Nenn mal die Bezugsquellen. Stell sie hier als link ein damit jeder das komplette Gesetz
lesen kann. Googlen war nicht erfolgreich.
Die PDF von MFG Wardenburg war ja schon ein guter Ansatz. Hab dies auch verstanden. Besser wäre das Ganze als Draufsicht zu machen. Ebenso eine Erwähnung das es auch Modelle gibt, deren Auspauff nicht nach links oder rechts geht sondern nach unten.

Dann gibt es noch das Problem wer den Lärmpass ausstellt.
Auf unserem Platz gab es noch nie Problem mit Lärm. In der Mehrheit E-Flieger. Die wenigen Verbrennerflieger verwenden durchweg entsprechende am Markt verfügbare effektive Dämpfer. Auch ist der Platz weit genug von Wohngebieten entfernt.
Da eine neue Maschine mit DA100 zum Erstflug bereitssteht und diese auch bei Flugtagen/Wettbewerben auf anderen Flugplätzen starten soll wär ein Lärmpass zum Nachweiss schon sinnvoll.
Muß dieser Lärmpass vom Verein ausgegeben werden oder kann sich ein Modellflieger diesen Pass auch selbst erstellen. Letztendlich garantiert ja der Modellflieger die Einhaltung der Db,s mit seiner Unterschrift auf dem Lärmpass.
 
Hallo,

zu einigen Unklarheiten.

ist in einer bestehenden AE ( vornehmlich ältere, länger bestehende AE´s ) die Lärmmessung in 7 Meter Abstand festgeschrieben, so gilt dies auch nach wie vor.
In diesen älteren AE´s ist im überwiegenden Teil sicher kein explzieter Lärmpass vorgeschrieben.
Wie schon angemerkt wurde, kann von dem, in 7 Meter Abstand, ermittelten DB/A Wert 11 DB/A abgezogen werden, um auf die Messung in 25 Meter anzugleichen.
Bei vorgeschriebener Messung in 7 Meter Abstand, macht für die Bei Ausstellung eines Lärmpasses, eben die Messung in 25 Meter Abstand Sinn.
So habe ich einen Lärmpass, der auf Plätzen, wo dieser verlangt wird, auch Aussagekräftig ist.
zur Veranschaulichung ist auch das hier eingestellte Programm gut zu verwenden.
Hiermit läst sich in der Grafik auch entnehmen, wieviel DB/A auf den jeweiligen Immissionpunkt ( Entfernungspunkt ) einwirkt.
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_03/art_03-0020/art_03-0020-00.html

Der/die Aussteller des Lärmpasses ( auf Neudeutsch: Lärmmessbeauftragte(r) ) sollte jetzt nicht gleich der Modelleigner sein.
wenn sich hier jemand selbst den Lärmpass bescheinigt, hat das sicher einen fahlen Beigeschmack. Demnach macht es in diesem Fall der Kollege.

Bei der Lärmmessung wird das Schallpegelmessgerät in 1 Meter Höhe gehalten ( Lärmmesspunkte ).
Der relevante Bezugspunkt des Modells befindet sich ebenfalls in 1 Meter Höhe +-0,1 Meter ( Referenzpunkte).

@936baby hallo, hier ist Andreas. Mit wem spreche ich ?
Wenn Du nach den angeführten NFL I 76/08 und NFL II 70/04 googelst, landest Du Seitenweise Treffer.

Direkt laden, läst es sich auf der Seite des DMFV

http://dmfv.aero/de/dmfv/nachrichten/

Grundsätze für die Aufstiegserlaubnis
und
Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge(LVL)

und weiter

Lärm-Messprotokoll / Lärmpass

Einmal den Lärmpass, der für den Piloten ausgestellt wird und dieser mitführt.
Zum anderen das Lärm-Messprotokoll, dass der Verein ( Lärmmessbeauftragte(r) ) führt
und beim Verein, vor Ort, vorliegt.

Falls die Fragen zum Thema Lärmmessung abgehandelt sind, könnte man dazu übergehen die Abstandstabellen A - D zu behandeln.

Hier wäre es schön, wenn ,,Betroffene´´ berichten, welche Tabellen jeweils zur Anwendung kommen und welche Erfahrungen gemacht wurden.

Gruss Andreas
 
Nachtrag

Nachtrag

@936baby

Zitat:
Zitat von 936baby
Hallo Zusammen, auch die Moderatoren,
in dem man einen Beitrag schliesst und einen Neuen eröffnet kann man meiner Meinung nach ein Problem nicht lösen.

Die Lärmmessung ist vorgeschrieben. Ich kann sie nicht weglamentieren.
Von daher ist es müssig, sich über Sinn und Unsin in der Sparte Motorflug darüber zu unterhalten.
Der Beitrag wäre im Cafe Klatsch gut aufgehoben gewesen. Dort kann man die Kommentare passend einschätzen und auch alles nach Lust und Laune runterziehen.
Konstruktiv ist dabei nichts rumgekommen, bzw. die informativen Beiträge sind leider untergegangen.

Gruss Andreas
 
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