Hallo,
als Öffentlich gillt eine Veranstaltung dann, wenn Sie öffentlich (Plakate Zeitungen Rundfunk Fernsehen Internet Fachzeitschriften usw.) eben öffentlich beworben wurde.
Im internen Vereinsrahmen, auch bei Nachbarschaftseinladungen zur Teilnahme benachbarter Vereine, ist in diesem Sinne noch nicht öffentlich.
Allerdigs sehe ich bei letzterem eine gewisse Grauzone, und würde dazu raten, die Vereins und Veranstalterhaftpflicht auf jegliche Art der Veranstaltung sowohl intern wie extern abzuschließen, sonst ergibt sich im Falle eines Falles eine Versicherungslücke was nicht sein muss. Insofern unterscheidet sich Recht des § 24 und die tatsächliche Praxiserfordernis. Pasieren kann ja immer etwas. Daraus ergibt sich letztlich auch die Grauzone denn im Streitfall könnte ein Richter diese Erfordernis nach § 24 auch umfassender formulieren. Davor ist man leider nie ganz sicher.
DAeC und DMFV bieten dazu Vereins und Veranstalter Haftpflichtversicherungen an. Auf den Webseiten, finden sich dazu die Versicherungsbedingungen. Beim DAeC geht das regelmäßig über die Landesverbände. Da du deinen Wohnort nicht angegeben hast bzw keine Info gibst, ist leider unklar welchen es beträfe.
Nach meinem Kentnisstand staffelt sich der Preis nach der zu erwartenden Teilnehmerzahl. Aber lies das bitte selbst nach, bzw lass dich da beraten. Da hat sich jüngst auch etwas geändert.
Gruß
Eberhard