§24 Luft VG

Det

User
In den neu geregelten Aufstiegsgenehmigungen findet sich in aller Regel der Hinweis, das für öffentliche Veranstaltungen ( gemeint ist nach §24 LuftVG ) eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung abzuschließen ist. Was ist in diesem Sinne öffentlich und wo ist die Grenze der nach §24 LuftVG genehmigung- und versicherungspflichtigen Veranstaltungen? Bemisst sich diese nach Anzahl der Teilnehmer oder Besucher, an der Tatsache das für Besuch oder Teilnahme ein Obolus zu entrichten ist oder daran, das der Veranstalter nicht gleich der Inhaber der Aufstiegsgenehmigung ist ( Vermietung des Fluggeländes an einen anderen Verein) ?

Det
 
Hallo,
als Öffentlich gillt eine Veranstaltung dann, wenn Sie öffentlich (Plakate Zeitungen Rundfunk Fernsehen Internet Fachzeitschriften usw.) eben öffentlich beworben wurde.
Im internen Vereinsrahmen, auch bei Nachbarschaftseinladungen zur Teilnahme benachbarter Vereine, ist in diesem Sinne noch nicht öffentlich.

Allerdigs sehe ich bei letzterem eine gewisse Grauzone, und würde dazu raten, die Vereins und Veranstalterhaftpflicht auf jegliche Art der Veranstaltung sowohl intern wie extern abzuschließen, sonst ergibt sich im Falle eines Falles eine Versicherungslücke was nicht sein muss. Insofern unterscheidet sich Recht des § 24 und die tatsächliche Praxiserfordernis. Pasieren kann ja immer etwas. Daraus ergibt sich letztlich auch die Grauzone denn im Streitfall könnte ein Richter diese Erfordernis nach § 24 auch umfassender formulieren. Davor ist man leider nie ganz sicher.

DAeC und DMFV bieten dazu Vereins und Veranstalter Haftpflichtversicherungen an. Auf den Webseiten, finden sich dazu die Versicherungsbedingungen. Beim DAeC geht das regelmäßig über die Landesverbände. Da du deinen Wohnort nicht angegeben hast bzw keine Info gibst, ist leider unklar welchen es beträfe.
Nach meinem Kentnisstand staffelt sich der Preis nach der zu erwartenden Teilnehmerzahl. Aber lies das bitte selbst nach, bzw lass dich da beraten. Da hat sich jüngst auch etwas geändert.

Gruß
Eberhard
 
Hallo,
kleine Korrektur, im vorletzten Satz muss es nicht Teilnehmerzahl sondern Besucherzahl heißen, hab mich da verschrieben.
Gruß
Eberhard
 

Termnak

User
Hallo

Sollte euer Verein beim DMFV Mitglied sein, langt ein Anruf oder Mail für die Veranstalterhaftpflicht. Und diese ist kostenlos.


Gruß Jürgen
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten