Eberhard Mauk
User †
Hallo Fachleute,
Immer wieder in der Vergangenheit wurde davon gesprochen, das das bestehende 10 KHz- Raster in Sachen Übertragungssicherheit und Datenübertragungsrate für unsere Funkfernsteuerungen im 35 MHz- Band nicht der Weisheit letzter Schluss sei und bedauert, das es kein 20 KHz- Raster gibt.
Dies habe ich zum Anlass genommen an die
Reg- TP eine Grundsatzanfrage zu richten.
Von deren Pressestelle habe ich nachfolgende Antwort per Mail erhalten.
Mich würde nach dieser Antwort interessieren, wie dies jetzt tatsächlich technisch zu sehen ist, Also was tatsächlich besser wäre ein 10 oder ein 20 KHz-Raster und was das für Vor und Nachteile hätte.
Gruß
Eberhard Mauk
E.-Mail Mitteilung der Pressestelle der Reg.-TP
===============================================
Sehr geehrter Herr Mauk,
zu Ihrer ergänzenden Fragestellung vom 28.10. ist Folgendes abschließend zu
sagen:
Das 20 kHz-Raster wurde in den 70er Jahren aufgrund der technischen
Entwicklung zugunsten des 10 kHz-Rasters (mehr Kanäle) aufgegeben. Nach
Angaben namhafter Hersteller können damit gegenwärtig die Anforderungen des
Flugmodellsports problemlos erfüllt werden ( dies ist übrigends auch die
Auffassung des DMFV). Mir sind derzeit weder in unserem Hause noch auf
europäischer bzw. auf CEPT-Ebene irgendwelche Aktivitäten oder Überlegungen
in der von Ihnen angesprochenen Richtung bekannt.
Weiter möchte ich Sie informieren, dass in dem morgen erscheinenden
Amtsblatt der Reg TP in Vfg. 53 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für
die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur
Fersteuerung von Modellen) veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Hugentobler
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Stab02-2, Pressestelle
Hausadresse:
Dienststelle Mainz
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Postadresse
Postfach 8001
55003 Mainz
Telefon 06131-18 7011
Fax 06131-18 5612
E-Mail werner.hugentobler@regtp.de
Immer wieder in der Vergangenheit wurde davon gesprochen, das das bestehende 10 KHz- Raster in Sachen Übertragungssicherheit und Datenübertragungsrate für unsere Funkfernsteuerungen im 35 MHz- Band nicht der Weisheit letzter Schluss sei und bedauert, das es kein 20 KHz- Raster gibt.
Dies habe ich zum Anlass genommen an die
Reg- TP eine Grundsatzanfrage zu richten.
Von deren Pressestelle habe ich nachfolgende Antwort per Mail erhalten.
Mich würde nach dieser Antwort interessieren, wie dies jetzt tatsächlich technisch zu sehen ist, Also was tatsächlich besser wäre ein 10 oder ein 20 KHz-Raster und was das für Vor und Nachteile hätte.
Gruß
Eberhard Mauk
E.-Mail Mitteilung der Pressestelle der Reg.-TP
===============================================
Sehr geehrter Herr Mauk,
zu Ihrer ergänzenden Fragestellung vom 28.10. ist Folgendes abschließend zu
sagen:
Das 20 kHz-Raster wurde in den 70er Jahren aufgrund der technischen
Entwicklung zugunsten des 10 kHz-Rasters (mehr Kanäle) aufgegeben. Nach
Angaben namhafter Hersteller können damit gegenwärtig die Anforderungen des
Flugmodellsports problemlos erfüllt werden ( dies ist übrigends auch die
Auffassung des DMFV). Mir sind derzeit weder in unserem Hause noch auf
europäischer bzw. auf CEPT-Ebene irgendwelche Aktivitäten oder Überlegungen
in der von Ihnen angesprochenen Richtung bekannt.
Weiter möchte ich Sie informieren, dass in dem morgen erscheinenden
Amtsblatt der Reg TP in Vfg. 53 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für
die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur
Fersteuerung von Modellen) veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Hugentobler
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Stab02-2, Pressestelle
Hausadresse:
Dienststelle Mainz
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Postadresse
Postfach 8001
55003 Mainz
Telefon 06131-18 7011
Fax 06131-18 5612
E-Mail werner.hugentobler@regtp.de