ab dem 25. Mai gelten neue Datenschutz Gesetze

Ost

User
Das sind mal gute Nachrichten.
Bei t-online wird quasi Entwarnung gegeben,
hoffentlich bleibt´s dabei.
Zu lesen unter folgendem Titel:

"Abmahnanwälte geben Entwarnung.
Keine Abmahnwelle durch DSGVO zu befürchten".

Soso.
Man darf sich also in Sicherheit wiegen.
Wie es wohl in 1 Jahr aussehen wird;)
 

gringo

User gesperrt
Nun, so wie ich es verstanden habe,
lockt in diesem Fall kein großes Geld
und damit wird es unwichtig für die Advokaten. :D
Das Schlußwort lautet: "Die Hysterie ist völlig übertrieben."
 
Soso.
Man darf sich also in Sicherheit wiegen.
Wie es wohl in 1 Jahr aussehen wird;)

Nö,
man darf sich nicht in Sicherheit wiegen.
Alle Website-Betreiber, die als kommerziell einzustufen sind, und da reicht es, Werbung auf der privaten Seite geschaltet zu haben,
dürfen weiterzittern. :D
Verstöße gegen das Datenschutzrecht auf einer Website waren in den letzten Jahren auch schon abmahnfähig.

https://www.ra-plutte.de/olg-hamburg-abmahnfaehigkeit-von-datenschutzerklaerungen/
https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/fehlende-datenschutzerklaerung-wettbewerbsverstoss/

Gruss
Axel
 
... die rechtlichen Grundlagen gehen auf "Vereinbarungen" aus der Zeit um 1948 zurück. Diese sind von den jeweiligen Bundesregierungen gut verpackt in Schritten immer tiefer in unser nationales Recht eingegliedert worden. Ist also egal, da legal. D hat ja Besatzungsstatus, das ist eine Auswirkung davon. Wie in einem anderen Thread von mir bemerkt, brauchen wir viel Geduld, sehr viel Geduld. Gruss Dietmar
 
Warnung vor Datenschmutz

Nachdem, ich vorige Tage wieder mal eine Mail bekommen hatte, in der fast 50 Adressen offen zu lesen waren, möchte ich zur Warnung meine Geschichte schildern.

Hätte ich dieses Thema 2018 gefunden, wäre mir das Folgende vielleicht nicht passiert, obwohl ich direkt mein Problem bei schnellem durchlesen nicht gefunden hatte.

Nach dem 25.05.2018 hatte ich unwissend der neuen Gesetzgebung an viele Vereinsmitglieder wie früher Mails mit offenen Adressen verschickt. Alle Adressen waren im Verein durch den Vorstand bekannt gemacht. Kein Außenstehender hat von mir diese Adressen bekommen. Einige meiner Mails begannen auch mit:

Wer zukünftig keine Hinweise mehr von mir möchte, sollte mir das kurz schreiben. Ich möchte damit Beschwerden wegen Belästigung vermeiden.

In den Mails hatte ich die Mitglieder über das nicht existierende Alleinflugverbot und auch über meinen durch den Vorstand geplanten Ausschluss informiert, weil ich an der JHV 2019 wegen einer mehrmonatigen Auslandsreise nicht teilnehmen konnte.

Anfang Januar 2019 bekam ich wegen einer Mail vom 21.12.2018 von 3 Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, ein namensgleiches und ein weiteres Ex-Vorstandmitglied, von einem Anwalt eine strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung, für je 492,54. Diese Erklärung gab ich nicht ab. Da man wohl festgestellt hatte, dass die beiden Erstgenannten selbst in der fraglichen Zeit mit offenen Adressen geschrieben hatten, kam die Klage für eine einstweilige Verfügung bezüglich der Nummer 3. Die habe ich am Amtsgericht gewonnen.

Der Anwalt von Nr. 3 legte Berufung ein. Das LG teilte denen mit, dass sie das wohl verlieren werden und empfahl, die Berufung zurück zu ziehen. Das machten sie auch, eröffneten dann aber das Hauptverfahren. Das habe ich am AG auch wieder gewonnen.

Wieder folgte eine Berufung am LG. Da habe letztendlich verloren. Der lehrreiche Beschluss vom LG ist im Anhang zu lesen. Daraus geht hervor, dass man die Adresse ohne Genehmigung nicht nutzen darf. Die völlig überzogene Geschäftsgebühr wurde vom LG von 5.000 € auf 3.000 € gesenkt.

Ich fragte in der Verhandlung sinngemäß den Kläger: Wir haben uns doch nie gestritten und uns immer gut unterhalten, warum machst Du das, gegen sachliche Informationen gehst Du gegen mich vor, aber das der Jugendvertreter mir per Mail an alle den Tod wünscht, das stört dich nicht ? Keine Antwort, die drei Richter hatten auch kein Interesse, mal nach zu fragen.

Da noch weitere Kollegen damals offen geschrieben hatten, hätte ich das mit meinem Anwalt auch mit denen so machen können. Nee, morgens beim Kämmen schon kotzen, das ist nicht mein Ding. Es reicht schon, wenn es wegen einigen Entscheidungen von der EU und dem Berliner-Opportunisten-Treff passiert.

Ich hab bis heute nicht kapiert, was ich noch darf, besser jedem, dem ich eine Mail schreiben möchte, vorher per Einschreiben mit Rückantwort fragen, ob ich ihm eine Mail schicken darf ? ? ?
 

Anhänge

  • 21.05.17 Beschluss LG Essen.pdf
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Malmedy

User
Der größte Lump im Land ist der Denunziant! In dem Fall wäre eine außergerichtliche "Einigung" nach 23 Uhr vielleicht der bessere Weg gewesen.
Noch Fragen?
 
Guten Morgen Malmedy,

wat soll man dazu sagen, am besten nix !

Zu Deinem „Noch Fragen?“

Ja, ich hab eine:

😉 Wenn Du meinst Kopfschmerzen zu haben, hast Du dann schon mal untersuchen lassen, ob das wirklich Kopfschmerzen sind ? ? ?

Vielleicht hast Du nur eine gute Idee gehabt und das bist Du nicht gewohnt. 🤣

Lieben Morgengruß

Peter 🚁
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Peter,

im Normalfall bekommt man eine Rückmeldung bitte zu beachten mehrere Mailadressen in BCC zu setzen und gut ist es.
Wie gesagt im Normalfall.

Du schilderst aber Eingangs den ursächlichen und von Dir schon öfter beschriebenen Zusammenhang.
Genau in der Situation ist es nun mal so, dass man „unter verstärkter Beobachtung“ steht und jeder noch so kleine Fehler mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geahndet wird.

Aus Deinen Erlebnissen würde ich daher kein allgemein gültiges Verhalten von Mailempfängern ableiten.
Das es passieren kann, will ich nicht in Abrede stellen.
Aber wie sagt man so schön:„Begründete Einzelfälle“?
 
Hallo Peter, wenn du als Privatperson geschrieben hast, und nicht in offizieller Funktion eines Vorstandsorgans, ist die DSGVO raus aus der Gleichung.
Hattest wohl einen schlechten Anwalt für dieses Thema.
 
Hallo Claus,

anfangs ging es darum, dass ich diese Adresse ohne Erlaubnis veröffentlicht hätte bzw. an Dritte weiter gegeben hätte. Veröffentlichen kann ich eigentlich nur, wenn ich Leuten etwas mitteile, was die noch nicht gewusst haben. Hier war es aber vereinsintern und alle Empfänger kannten alle Adressen.

In dem Beschluss von Essen ist von verbotener Nutzung ohne Einwilligung die Rede. Genau da liegt mein Unverständnis. Demnach müsste ich um Erlaubnis bitten, wenn ich Dir eine Mail schicken möchte und umgekehrt. 😉 Darf ich für das Anfrage-Einschreiben eigentlich Deine Hausadresse ohne Genehmigung nutzen ? Besser persönlich vorbei kommen. 🤣

Sollte ich nur dem Kläger alleine noch mal eine Mail schicken, müsste ich dem 5.000 € zahlen, weil ich keine Nutzungserlaubnis habe und jetzt sogar verstärkt ein Verbot habe.

Auch wenn es hoffentlich nur wenige solche missratenen Verhaltensmuster gibt, wäre es schön, wenn das ein Fach-Kollege für uns erklären würde.

Ich wollte mit dieser Veröffentlichung nur erreichen, dass andere noch unwissende Hobbykollegen aufpassen. Schlimm ist, dass das eine ABM-für Anwälte werden könnte.


Rudi, ich hatte für die Gerichte leicht erkennbar als Privatperson und Mitglied nur an die anderen Mitglieder geschrieben.

Der Anwalt ist sehr gut, hat alles auseinander gefummelt und hat sich viel Mühe gegeben. Aber drei Richter haben so entschieden und weiter geht es nicht ! Eine Abrechnung habe ich noch nicht bekommen.

Welchen Hintergrund hast zu bezüglich: „….ist die DSGVO raus aus der Gleichung“ ?

Über eine entsprechende Nachricht würde ich mich freuen. 🤣 😉
 

wst

User
Keine Antwort, die drei Richter hatten auch kein Interesse, mal nach zu fragen.

Warum wohl.....😉

PS: deine Veröffentlichung vom Beschluss des LG Essen verstößt nicht gegen DSGVO ( da stehen ja einige Namen drinnen.. ) ?

PPS: du brauchst mir keine PN schreiben, ich lese sie nicht.

Ich gehe jetzt Hanglfiegen , würde ich dir auch empfehlen ;)
Werner
 
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