AGB

loscho

User
Hallo,

in vielen AGB wird versucht die Gefahr des Transports/Versands auf den Kunden abzuwälzen, dh. die Gefahr geht mit Übergabe des (Versand-)Händlers auf den Kunden über.
Dies ist nicht zulässig (BGB § 474, Abs. 2).
http://www.webshoprecht.de/IRTexte/IRTexte32.php

Hatte schon mal jemand damit Probleme, dh.dass ein Versender sich bei Transportschäden auf derartige AGB-Klauseln berufen hat?

Gruß
Lothar
 

micbu

User
Viele Händler versuchen das, das ist nichts neues.
Es gibt auch viele Kunden die damit bereits Probleme hatten.
Es gibt auch bereits einige Urteile darüber.
Was genau möchtest du denn mit deiner Frage bezwecken?

Viele Grüße, Michael
 

micbu

User
Wenn solch ein Passus nicht auf gewerbliche Kunden beschränkt wird, dann ist er auch gegenüber privaten Personen anzuwenden.
Da dies allerdings dann gegen geltendes Recht verstößt ist solch Passus somit unwirksam.


Viele Grüße, Michael
 

loscho

User
Hallo micbu,
ich habe schon den privaten Kunden gemeint. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen "Kundenarten" wird in den AGB`s nicht vorgesehen.
Aus leidlicher Erfahrung, hätte mich die Erfolgsaussicht bei Anfechtung solcher AGB`s interessiert.

Gruß
Lothar
 

micbu

User
Das ist schon klar, aber genau das ist ja der Knackpunkt. Wenn eben gerade nicht unterschieden wird, genau dann ist solch eine Formulierung generell ungültig. Fehlt dann noch die Salvatorische Klausel, dann sind die AGB generell ungültig.

Viele Grüße, Michael
 
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