Hallo,
in vielen AGB wird versucht die Gefahr des Transports/Versands auf den Kunden abzuwälzen, dh. die Gefahr geht mit Übergabe des (Versand-)Händlers auf den Kunden über.
Dies ist nicht zulässig (BGB § 474, Abs. 2).
http://www.webshoprecht.de/IRTexte/IRTexte32.php
Hatte schon mal jemand damit Probleme, dh.dass ein Versender sich bei Transportschäden auf derartige AGB-Klauseln berufen hat?
Gruß
Lothar
in vielen AGB wird versucht die Gefahr des Transports/Versands auf den Kunden abzuwälzen, dh. die Gefahr geht mit Übergabe des (Versand-)Händlers auf den Kunden über.
Dies ist nicht zulässig (BGB § 474, Abs. 2).
http://www.webshoprecht.de/IRTexte/IRTexte32.php
Hatte schon mal jemand damit Probleme, dh.dass ein Versender sich bei Transportschäden auf derartige AGB-Klauseln berufen hat?
Gruß
Lothar