Alkohol beim Fliegen

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spitty

User
Bin in mehreren Vereinen, daher wird man meine Frage niemanden zuordnen können....

Wie soll man sich gegenüber Kollegen verhalten, die ab 16:00 ihr „Bierchen“ aufmachen?

Meines Wissens sind Alkohol und Drogen ein absolutes Nogo, wenn man danach ein Modell steuert.

Und das zum Teil noch als eingetragener Flugleiter?

Wäre der Vorstand, wissend dass dies so passiert, im Rahmen eines Organisationsverschuldens haftbar?

Danke im Voraus für Eure Einschätzung

Andy
Der nach dem Fliegen ab und an sehr gerne ein Bier trinkt
 

.Claus

User
Ein Bierchen entspannt doch sehr und die Flugfiguren gehen viel geschmeidiger 🍺
Zusaufen und fliegen geht natürlich nicht, die meisten werden dann ja auch noch mit dem Auto nach hause fahren.

Wenn ich Auto fahre trinke ich maximal eine halbe Bier.
Bei 3 Alkoholkontrollen nach einer halben Bier hatte ich 0,01% Alkohol, also nix.
Gut, ist vielleicht bei manchen anders 🍻
 

Malmedy

User
Wie bei jeder Medizin kommt es auf die Dosierung an ...
Stimme da Claus zu, als Maßstab könnte die (hoffentlich noch vorhandene) Fahrtüchtigkeit gem StVO gelten. Anderes ist m.W. nicht vorgeschrieben.
Ich kann mich noch an meine Zeit beim JaBoG 31 (F-104) erinnern, als der eine oder andere Pilot noch von der vorabendlichen Kasinofeier mit Restalkohol ins Cockpit stieg und erstmal eine 5 minütige Sauerstoffdusche brauchte, bevor er seine Checkliste mit ausreichender Konzentration abarbeiten konnte. Aber das war eine andere Zeit 😇

grüße
Michael
 
Alkohol & Drogen ? Was denn noch außer Alkohol ;)
Also ich hab mal gelesen, dass man als Pilot eines Modellflugzeuges dem Luftrecht unterliegt und da gilt 0 Promille. Wer was intus hat und einen Schaden verursacht ist da also in einer risikobehafteten Position.
Ich selbst bin auch nicht so ein Fan,. Problematisch ist auch, dass bei Akoholkonsum eventuell notwendige Betäubungsmittel, die man eventuell benötigen könnte wenn man vielleicht seinen Finger im Prop hatte nicht verabreicht werden dürfen. Die Nachteile überwiegen.
Interessanterweise würde man, wenn man die NADA Rules befolgt Kontrahenten auf Wettkämpfen als gedopt ankreiden können, auch z.B. bei einnahme von Aspirin...
Also von mir ganz klar: Erst nach dem Fliegen zum Bier greifen.
VG, Sebastian
 

ce.tom

User
Hallo,
da gibt es keinen Spielraum Fliegen mit 0,0 wer sein Bier nach der Arbeit braucht muß zusehen oder in die Kneipe gehen.
Und wenn man da Zugeständnisse macht dan hat man Kollegen die sagen ich hab
Ein Bierchen entspannt doch sehr und die Flugfiguren gehen viel geschmeidiger 🍺
Zusaufen und fliegen geht natürlich nicht, die meisten werden dann ja auch noch mit dem Auto nach hause fahren.

Wenn ich Auto fahre trinke ich maximal eine halbe Bier.
Bei 3 Alkoholkontrollen nach einer halben Bier hatte ich 0,01% Alkohol, also nix.
Gut, ist vielleicht bei manchen anders 🍻

Hallo
genau bei solchen Einschätzungen liegt das Problem der nächste sagt für 0,2 Promile kann ich eine ganzen Kasten saufen.
Aber egal ,ob 0,01 0,1oder 0,3 fliegen darfst du in keine Fall, das war auch 2004 schon so
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Eigentlich ganz einfach.
- Definition Luftfahrzeug LuftVG Paragraph 1 (2) 9. Flugmodell
- Alkohol und Drogen bei Bedienung eines Luftfahrzeuges LuftVG Paragraph 4a (1)
 

madmao

User
Bei uns gilt auch die Regel, vor dem letzten Flug kein Alkohol. Mitglieder, die sich nicht daran halten, werden darauf hingewiesen und ggf. aus dem Verkehr gezogen, müssen also packen oder wenigstens das fliegen sein lassen. Es ist nicht in den Statuten des Vereins festgeschrieben.
 

ce.tom

User
hier aus dem Magazin
LuftVO §1 (3):

Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.
Behindert ist derjenige, der mehr als 0,0 Promille drin hat. Bei einem "ernsten" Unfall im Geltungsbereich der Luftverkehrsordnung mußt du damit rechnen, dass routinemäßig Blut- und Urinproben aller Betroffenen genommen werden.

Es gibt also keine Alternative !!
 
Siehe auch:
gibt-es-eine-promillegrenze-beim-fliegen-und-wo-stehts.
oder:
https:alkohol-und-versicherungsschutz-beim-fliegen.
oder:
https://wwwalkohol-und-kopter-schlechte-mischung-aber.

bestimmt findet man im Forum dazu noch einiges mehr, kann mich an einige Diskussionen dazu erinnern.

Ein paar Fragen:
- gibt es tatsächlich eine reale Promillegrenze für das ausüben der Flugleitertätigkeit?
- wie verhält man sich wenn jemand unter Alkoholeinfluss mit einem Fahrzeug vom Flugplatz nach Hause begeben will?
(die überwiegende Mehrzahl wird nicht auf dem Modellflugplatz wohnen wie z.B. Peter) :)
 

spitty

User
Männer und Freunde des gepflegten Feierabendbiers,
vielen Dank, dann ist das abschließend geklärt.Auch für uns gilt die 0 Promille-Grenze
Falls es zu einem schweren Zwischenfall kommt,wird das mit Sicherheit geprüft.Die Modellflughaftpflicht wird regulieren müssen.In wie weit sie Regress nehmen kann ( KFZ Haftpflicht i.d.Regel 5-10.000,-€) möchte ich mal nachfragen.Unabhängig davon wird natürlich in einem Strafverfahren die schwere des Verschuldens strenger bewertet.
Nochmals Danke
Andy
 

BNoXTC1

User
Ob ihr das nicht alle ein wenig zu eng seht.... ICH trinke zwar überhaupt keinen Alkohol, aber wenn die Kollegen jetzt ihre Biere trinken, ist mir das auch ziemlich egal...

Und ob jetzt einer mit seinem Bier, oder ein Anfänger gefährlicher ist?! Oder ein schon etwas älterer Kollege?! Da war doch mal die Diskussion, ob man nur bis zu einem gewissen Alter fliegen sollte..
 
In älteren Prüfungsfragen für Steuerer über Modelle von 25-150kg steht:
...Führen eines Luftfahrtzeuges unter vorherigem Alkoholeinfluss erfüllt § 315 StGB ..
und darin steht, für die Guugel-Faulen ..

§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Edit: so könnte es evtl. ausgehen - muss jeder selber wisse.
 

spitty

User
Claus,Deinen Link übersehen,jetzt ist alles klar,Danke
§ 4a
(1) Luftfahrzeugführern ist das Führen oder Bedienen eines Luftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen untersagt.
 

aue

User
Bei uns ist das klar in der Platzordnung geregelt:
"Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Mitteln mit vergleichbarer Wirkung auf die Flugtauglichkeit stehen, ist die Teilnahme am Flugbetrieb untersagt."
 

Wilf

User
... Bei einem "ernsten" Unfall im Geltungsbereich der Luftverkehrsordnung mußt du damit rechnen, dass routinemäßig Blut- und Urinproben aller Betroffenen genommen werden.
... Das ist realiter natürlich nicht der Fall. Zumindest nicht bei den (wenigen) Flugunfällen, bei denen ich dabei war.

Ihr Deutschen seid schon ein komisches Völkchen: Wenn es zufällig keine Vorschrift gäbe, dann macht man sich halt eine.

Besoffen fliegen ist sowieso nicht gescheit: Das verkürzt das Leben des eigenen Modells nur unnötig und falls im Haftpflichtfall die Versicherung eine Alkoholisierung nachweisen könnte, gäbe es eine saftige Regressforderung.
 
Hallo Wilfried, dann beschreibe doch mal bitte die Art der Flugunfälle. Keiner weiß, was du gesehen oder erfahren hast.
Und lass bitte unsere Heimat aus dem Spiel ... oder poste sowas in einem Forum, dass in deinem Land betrieben wird ... tssss
 

Wilf

User
Über knapp fünfzig Jahre der chronologischen Reihenfolge nach: Endanflugkurve überzogen, aus 100m runter gefallen/nach Abheben Bäume rasiert, Feuer gefangen/beim Aufsetzen überschlagen.
In zwei von drei Fällen hat es der Pilot überlebt, null Alkotests. Da hätte auch keiner dran gedacht, wir waren mit der Ersten Hilfe viel zu beschäftigt.
 
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