Alkohol beim Fliegen

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spitty

User
Ernst, tut mir leid für Euren Sohn..sehr leid.

Aber ich glaube, der Thread artet etwas aus....

Ich kam mit dem Wiederspruch nicht klar und bin/war da glaube ich nicht der Einzige :

das Thema "...beeinträchtigt ist..." und das glaubt man ja vielleicht individuell auslegen zu können.

Aber in Post 40 ist ja die aktuelle Rechtslage klar genannt.

Wollte da nichts lostreten ( wie geschrieben, hatte einen Grund ) und hatte Alkohol in der Suche eingegeben, da kam 4 Seiten nichts.

Danach kamen Threads ( hab nochmal länger geschaut ) wurde also schon einige Male hier behandelt.

Und vielleicht war es nicht schlecht, sich mal wieder die Problematik klarzumachen. Solange nichts passiert, alles Safe.

Ansonsten kann es Existenzen ruinieren, noch schlimmer, wenn es die Existenz eines Unbeteiligten ist.

Da ich unterstelle, dass die meisten Menschen anständig sind, kommen dann noch lebenslange Selbstvorwürfe hinzu....

Hätte ich es vielleicht nüchtern verhindern können ?

Also, vertragt Euch :) und trinkt gemütlich irgendwas zusammen
 
Genauso Fakt ist, der erste Schluck Alkohol, ob Bier oder irgendwas andres, ist Vorsatz!
Erst nach vielen Schlucks oder wenigen Schlucks stärkerer Sachen wird unzurechnungsfähig draus.
Drum bin ich dafür, dass es bei Schäden durch stark Alkoholisierte niemals eine Aburteilung nach "Unzurechnungsfähig" geben darf, denn der Beginn ist immer Vorsatz!
Leider ist unsre Rechtssprechnung da noch nicht weit genug. (In der Gesetzgebung sind halt wohl zu viele "Alkoholkonsumenten")

Da irrst du leider, was mich aber aufgrund deiner persönlicher Betroffenheit nicht weiter verwundert.
Ein Schluck Alkohol ist Vorsatz, kann man problemlos so stehen lassen.
Was du aber außer Acht lässt ist dass die Unzurechnungsfähigkeit erst in der Folge entsteht.
Daher ist die Rechtsprechung leider korrekt, auch wenn dir das missfällt. Der Vorsatz wäre nur haltbar wenn man nachweisen kann das von Anfang an gewollt war sich maximal zuzudröhnen und noch zu fahren.
Wenn man das nachweisen könnte, dann hättest du Recht - aber das wird wohl nie nachweisbar sein, eben weil das erst in der Folge passiert...

Das macht es jetzt nicht besser, soll es auch nicht.
 

haki

User
Die Gefahr ist vor allem die Enthemmung und Risikofreude nach nur WENIG Alkohol. Scheinbar noch alles im Griff, ist man halt doch zu tief oder zu schnell unterwegs etc. Daher kann auch nur ein Bierchen bei manchen schon zuviel sein.

Gruss Hannes
 

schmie

User
Ja Martin, das ist die derzeitige Rechtsauffassung.
Die Frage muss aber sein: wann ist der Beginn der Straftat.
Wenn jemand mit einem Auto wo hinfährt, wenn jemand ein Model aufgebaut hat usw. dann weis er das beim ersten Schluck und das muss der Beginn der Straftat sein. Denn wenn er es da nicht weis, sprech ich ihm generell die Fähigkeit ab irgendetwas zu führen oder zu steuern.

Ein Gegenbeispiel:
Es wir jemand mit einem sehr langsam wirkendem Gift vergiftet. Der Moment des Verabreichens ist Vorsatz, der Täter, wenn er denn ermittelt werden kann, wird wegen Mordes verurteilt, auch wenn eine größere Zeit zwischen Vorsatz und Tot besteht.
Der vorsätzlich unter Alkohol stehede Mörder auf 4 Rädern wird wegen unzurechnungsfähigkeit freigesprochen.

Wie Hannes richtig schreibt, bereits weing vorsätzlich eingenommener Alkohl bewirkt bereits Veränderungen im Verhalten.
Drauf begründe ich meine Forderung nach dem Beginn der Straftat.
Gruß
Ernst
 
Bei uns liegt der Alkoholkonsum in der Eigenverantwortung der Gäste. Ich bin ja nicht deren Kindermädchen.
und da habe ich eben festgestellt, dass im Urlaub das Verhalten doch fast bei Allen anders ist als zu Hause.
aber es scheint doch irgendwie zu klappen.
Wir haben durchschnittlich 1 bis 2 schwere Unfälle pro Jahr, wo der Notarzt benötigt wird, aber wirklich nie ein Tropfen Alkohol im Spiel war,
Was mich auch noch erstaunt, dass hier niemals eine Polizei mit erscheint. Die kommt nur auf ausdrücklichen Wunsch einer Partei.

Bei Unfällen hier mit verletzten Personen durch Fremdeinwirkung war immer ein technisches Versagen unseres Spielzeugs bzw Knoten im (nüchternen) Hirn die Ursache. Das zeigt, dass ein Modellflugplatz schon mal eine gewisses Grundrisiko beinhaltet, das ich als Besucher oder Urlaubsgast bewusst eingehe.

und zum Thema vorsätzlich:
wen einer nach dem letzten Flug anfängt ein Bier zu trinken, es dann der Konsum etwas ausartet und er dann später in der Alkohollaune von seinen ebenfalls angeheiterten Freunden gedrängt wird nochmal zu fliegen, dann sind in meinen Augen diese Herrschaften genauso mitschuld an einem möglichen Unfall, wenn nicht sogar der massgebliche Teil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ernst,

ich hab dir den Sachverhalt erklärt - mag sein dass du es nicht akzeptieren kannst.
Dennoch ist es so und egal was du schreibst ändert das faktisch nicht.
Ebenso wenig wie dein Empfinden sich ändern wird durch das was ich schreibe, ist klar.

Was mich ein wenig wundert - früher (70er Jahre) fuhren Leute vom Fluggelände weg und bei der nächsten Abzweigung geradewegs in den Acker...
Nach einem Flugtag lag einer mit seinem Mopped auf dem Heimweg im Graben mit eingenässter Hose...
Den letzten, den ich (offensichtlich) betrunken fliegen sah war +/- 1980...

Bitte entschuldigt wenn ich das "Problem" heute nicht (meinem Umfeld) mehr nachvollziehen kann.
Gut, ich wache nicht mit Argusaugen permanent über alle um mich ob jetzt jemand eine Praline oder ein Radler getrunken hat und danach fliegt, wer kann das schon.
Nach meinem Empfinden (und in meinem Umfeld) ist hiervon nichts problematisches zu sehen und Alkohol verschwindet immer mehr, extrem im Vergleich zu "früher".

@Modelcity-CZ :
die Urlaubsthese könnte stimmen.
In DK (Rotwein aus Stielgläsern an der Hangkante) oder AT (Bacardi Cola/Orange) an der Startstelle, an deutschen Hängen hab ich das so noch nicht gesehen.
Aber es geht öfter nach dem Fliegen in den Biergarten, zu Radler und Wurstsalat.

Da ich selbst kein Heiliger bin und um 50 zu werden muss man zwangsläufig auch die Jahre davor durchleben...habe ich (so um 1990) auf einem Jugendlager nach durchzechter Nacht, wohl mit respektablem Restalkohol, noch geflogen.
Ich hatte keine Lust zu fliegen und wurde aber von anderen angestachelt (du bist doch nur zu "Krank" um noch zu fliegen).
Dem Rädelsfüherer sagte ich "ok, mach dein Speedmodell klar - ich fliege das und auch in deiner Knüppelbelegung"...das traute er mir nicht zu, also machten wir das mit L/S System und damit in der jeweils richtigen Knüppelbelegung. Geflogen wurden Vollgasüberflüge die sich immer näher zum Boden richteten, Rolle in Platzmitte.
Letztlich wurde vom nüchternen Piloten beim Versuch gleich zu ziehen das Modell in der Platzmitte versenkt...

Falsch war das aus heutiger Sicht ohne Frage. Jedoch sehe ich das seit damals auch so:
- alkoholisiert ist kein Garant dass etwas passiert
- nüchtern ist ebenfalls kein Garant dass nichts passiert
- man macht das nicht mehr...
- sehe ich etwas problematisch, dann spreche ich das direkt an, egal ob auf dem Flugplatz oder auf der Straße.
 
Moinsen,

einige sollten bei der unzweideutigen Rechtslage bezüglich Alkohol für Steuerer während und unmittelbar vor dem Steuern von Flugmodellen noch mal mit etwas Abstand ihre Auslassungen aka "Oooch, geht schon...." durchgehen.
Ich hoffe, dass für betroffene bei Schadensfällen oder einfach bei "negativ interessierten Dritten" man bei Kenntnis und Zuordnung der Aussagen der Internetpräsenzen den einen oder anderen nicht ans bekannte Bein pinkelt.
BTW: was waren eigentlich noch mal die Ausgangsfragestellung und wo waren die Antworten dazu .....
Kann man nach Genuss von wahrnehmungsverändernden Rauschmitteln eigentlich noch qualifiziert seinen Aufsichtspflichten ......
 

cap-1

User
Also bei uns steht explizit in der Flugordnung dass, der der am Flugbetrieb teilnimmt, in dieser Zeit keinen Alkohol konsumieren darf,
(gilt natürlich ebenso für den Flugleiter)
ansonsten bekommt er vom Flugleiter für den Tag Freizeit............:confused:
Würde jetzt einer schon mit einer kräftigen Alkohol-Fahne kommen,
muss der Flugleiter entscheiden ob er den Kerl fliegen lassen will, ist aber noch nie so vorgekommen.
Die Ordnung wird jedem Mitglied ausgehändigt und auch unterschrieben.
Nach Beendigung darf natürlich ein Bierchen getrunken werden, schon der Geselligkeit wegen ist das bei vielen so üblich.
Also wir haben überhaupt kein Problem damit.
Gruß Günther
 
http://www.msc-vohenstrauss.de/phocadownload/download/docs/Modellflug und Alkohol.pdf
Sollte immer noch eindeutig genug sein.
Aber man weiß ja nicht, bei der heutigen Qualität der verordnungsgebenden Organe ist da vielleicht auch eine Zitierfunktion nicht erfüllt....
Und ja, steht an anderer Stelle der noch gültigen Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__4.html
Nach dem Fliegen (= Austragung aus dem Flugbuch, Eingepackt, usw.) ist Fläschchen/Joint/irgendwas jedem seine Sache.
Und die von interessierten Dritten, damit sind nicht die Zähne gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:

guidos

User gesperrt
moin,


So wie ich das übersehe ist die rechtliche Grundlage klar und verbietet jeglichen Alkoholkonsum.
Damit wäre der sachliche Teil doch erledigt.


Ich muß zu meiner Schande gestehen dass ich es persönlich nicht so ernst genommen habe.

Das Neujahrsfliegen sah früher so aus : ein Flug, ein Glühwein, ein Flug ein Glühwein.
Ab dem 5 Flug werden die Flüge viel ruhiger und glatter. Allerdings meinte ein Kollege ( Augenarzt) das es eher daran liegt dass man alkoholisiert nur jedes 5. Bild sieht...)

Wobei man in Bayern wahrscheinlich blöd angeguckt wird wenn man KEIN Bier trinkt.

Da die rechtliche Lage klar ist würde selbst ich dran darauf verzichten. Solange nix passiert ist es ja egal aber spätestens bei einem Unfall mit Personen oder hohem Sachschaden könnte ein schlauer Mensch ja mal auf die Idee kommen das man mal eine Alkoholprobe machen könnte.

Guido
 
Für mein Verständnis ist die Versicherung (DMFV/DAeC) bei einem Alkohol bedingten Schadensfall aus dem Schneider.
Der Verursacher muss sämtliche Kosten selbst tragen/begleichen.
Hierbei geht die Versicherung meist in Vorkasse, die Regressforderungen dazu gehen Postwendend an den Verursacher.
Für den einen oder anderen könnte das die Privatinsolvenz bedeuten.
Aus meinem RC-Platz Umfeld , muss der Unglücksrabe/Schluckspecht eine monatliche Rente an die Witwe abdrücken.
Somit ist "ENDE" Flugplatzgelände.

Was "Konfuzius" schon wusste : Jeder ist seines "Glückes Schmied".
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mein Verständnis ist die Versicherung (DMFV/DAeC) bei einem Alkohol bedingten Schadensfall aus dem Schneider.
Der Verursacher muss sämtliche Kosten selbst tragen/begleichen.
Hierbei geht die Versicherung meist in Vorkasse, die Regressforderungen dazu gehen Postwendend an den Verursacher.
Für den einen oder anderen könnte das die Privatinsolvenz bedeuten.
Aus meinem RC-Platz Umfeld , muss der Unglücksrabe/Schluckspecht eine monatliche Rente an die Witwe abdrücken.
Somit ist "ENDE" Flugplatzgelände.

Was "Konfuzius" schon wusste : Jeder ist seines "Glückes Schmied".
Naja, reichlich polemisch jemanden der alkoholisiert (im weitesten Sinne) ist direkt als Schluckspecht zu verunglimpfen.
Aber so sind die Gutmenschen (weißt schon, die Fehlerfreien) - wie du eben. ;)
Zum Versicherungsthema - weiß eigentlich jeder, der mal einen Führerschein gemacht hatte.
Ich gehe mal davon aus dass nahezu 100% der Modellflieger mit dem Auto zum Flugplatz fahren - nur warum denkst du dass die das nicht ohnehin wissen? Weil sie dumm sind und man das immer wieder ausgraben muss?
Und auch wenn es dich vielleicht wundert - nein, die Versicherung ist damit nicht per se aus dem Schneider. Kann sein, muss aber nicht zwingend.
 
Zitat:
Aber so sind die Gutmenschen (weißt schon, die Fehlerfreien) - wie du eben.
Zitatende.

Sicher bin ich NICHT Fehlerfrei , habe aber aus meinen vergangenen Fehlern gelernt.
Ein anderer lernt daraus nie und nimmer.

Und wenn ihr grad beim Löschen seit....BITTE SCHÖN !.
 

Eisvogel

User
Mit Sarkasmus kan nich jeder üm......
So hart würd ich das nicht einstufen, eher als frotzeln.
Aber wenn ich dich mal erwisch, dann zieh ich meine Goaßl ausn Gürtl und dann.......:eek:

Nochwas zu Bier: das Zeug taugt vorzüglich zum Schneckenfangen! Biologisch abbaubar und ein schönerer Tod als am blauen Korn zu verrecken.
 

Ragnar

User
24 hours from bottle to throttle

so sollte man es halten
 
Zitat:
Naja, reichlich polemisch jemanden der alkoholisiert (im weitesten Sinne) ist direkt als Schluckspecht zu verunglimpfen .
Zitatende.

Das kommt daher weil ich den Unglücksraben nur als "Schluckspecht" kenne.
Alle schauen weg, ......keiner wills gesehen haben.
Wie die 3 Affen...nichts hören, nichts sehen und nichts sprechen.
Offenbar ein Tabu-Thema.
 
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