An alle grösseren Ebay Verkäufer !

Hallo,
eine kleine Warnung an alle unverbesserlichen, die bei Ebay immer noch ohne Gewerbeanmeldung (evtl. sogar als Powerseller) in grossen Mengen Ware verkaufen.
Ich habe heute morgen einen Anruf einer Steuerfahndungsstelle erhalten, dass unser Ebay Account bei einer Prüfung aufgefallen sei, da er anscheinend auf eine Adresse angemeldet ist, auf die kein Gewerbe läuft :) Ein wenig Verdutzt habe ich unsere Steuernummern rausgegeben und dabei hat sich geklärt, dass ich den EbayAccount auf unsere Ladenadresse angemeldet hatte, das Geschäft aber an der Büro Adresse gemeldet ist.
Danach habe ich mich dann noch einige Zeit mit dem netten Herrn unterhalten und anscheinend hat man jetzt eine neue Software, die alle Ebay Verkäufe und OnlineShops auszuwerten versucht und wer bei Ebay eine gewisse Menge übersteigt, wird ebend angeschrieben/angerufen.
Welche Höhe das jetzt ist, wollte/konnte er mir nicht sagen, aber wenn dabei rauskommt, dass man nicht angemeldet ist, gibts mächtig Ärger.

Ich denke mal, da werden noch einige Böse bei auf die Nase fallen.

Marco

[ 07. Dezember 2004, 10:11: Beitrag editiert von: hdirekt ]
 

Philipp Gardemin

User gesperrt
Also ob ICH "irgendeinem Anrufer" von einer "Steuerfahndungsstelle" meine Steuernummer am Telefon rausgeben würde, würde ich mal bewzweifeln. Nix ohne schriftlich!

Wenn so einer bei mir anruft - und das passiert häufiger - erhält er die höfliche Bitte mir das Ganze schriftlich zu geben. Und genau da trennt sich dann die Spreu vom Weizen.

Viele Grüße

PHILIPP
 
Hallo,
habe ich danach auch schon gedacht, aber er hat halt nett gefragt und außerdem sind die Daten keinerlei Geheimnis, müssen ja eh alle im Impressum unseres Shops stehen.

Marco
 

Andreas Fürhofer

Vereinsmitglied
Ich verstehe Deine Warnung jetzt nicht so ganz. Wer bei Ebay Geschäftsmässig handelt so gefälligst auch ein Gewerbe mit allen Vor-/Nachteilen anmelden!

just my 2 cent
Andreas
 
@ Andreas: Das sehe ich genauso, nur der Übergang von Privat zu Geschäftsmäßig ist leider schwer zu definieren. Laut Gesetz müßte jeder, der dort etwas mit einer Gewinnabsicht (Verkaufspreis höher als Produktions/Einkaufspreis) verkauft, dafür ein Gewerbe anmelden.
Zudem wirst Du in allen Ebay Bereichen immer noch Powerseller finden, die die Mwst nicht ausweisen und keine Rechnung anbieten.

Wie gesagt, mir kann dies auch egal sein, aber scheinbar sucht unser Finanzminister nun auch bei Ebay nach jedem Cent, den er finden kann.

Marco

[ 07. Dezember 2004, 12:33: Beitrag editiert von: hdirekt ]
 

plinse

User
Moin,

na endlich, ist nur die Frage, wie das beurteilt wird - wenn man sein "altes" Auto dort vertickt, hat man gegebenenfalls wenn es nicht zu alt war, gleich eine ganze Menge Umsatz gemacht - mehr als mit einer ganzen Menge gewinnorientiertem Pröddel.

Mir soll es egal sein, die Leute, die sich per ebay ihren eigenen Onlineshop sparen oder auf diesem Wege dafür werben, sollen auch ihre Steuern zahlen.

@ Philip: Die Daten, die auf jeder Shop-HP stehen müssen, kann man denke ich auch am Telefon guten Gewissens rausgeben oder aber einfach auf den Onlineshop verweisen. das sind ja nun wirklich "öffentliche Daten".
Natürlich kann man sich bockig stellen, dann muss man sich aber 100%ig sicher sein. Bei unseren "tollen" Gesetzen und Vorschriften blicken ja manche Steuerberater kaum durch. Außerdem warum soll man die Arbeit auf sich bündeln, wenn in der gleichen Zeit effektiver gearbeitet werden kann. Wie gesagt, das sind ja nun wirklich öffentlich zugängliche Daten.
 
Hi,
ohne je in Ebay was ge oder verkauft zu haben, das war bisher nur die eine Seite, warum aber der Herr Steuerbeamte auf Nachfrage nicht bereit oder
in der Lage war kund zu tun, wo die Grenze zur privaten Lebensführung liegt, ist kaum verständlich, denn auf Nachfrage muss er das tun.

Dies ist genau so öffentlich wie die Steuer oder Handelsreg.- Nr. usw. Hier wird nu bewusst im unklaren gelassen, Vieleicht deshalb, weil man seinen gesamten Hausstand u o Auto vertickern kann, ohne gleich gewerblich veranlagt zu werden. Trotzdem gibt es da Bewertungsgrenzen, die der einzelne schon aus Gründen der eigenen Rechtssicherheit kennen soll. Oder kann man da wieder mal zugrunde legen, das man mit Unwissenden immer das beste Geschäft macht, aber das wär ja mit Ebay nix wirklich neues. Wer nu denkt der Staat gehe mit gutem Beispiel voran, der irrt halt mal wieder.

Gruß
Eberhard
 
Servus Kollegens,

es ist schon lange in den Medien bekannt, daß Ebay gerne zum Frisieren der Inventur, diverser Geschäftsleute benutzt wird.

Wer privat hin und wieder Waren kauft und verkauft, wird sicher nicht belangt. Schlichtweg hat da das Finanzamt gar kein interesse.

Trotzdem nutzen einige Ebayer die Grauzone Auktion, und müssen auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Vielmehr gibt es auch Personen, die ohne Gewerbeanmeldung Geschäfte machen und seperat noch dem Staat auf der Tasche liegen. Und da finde ich es toll, daß der Fiskus auch im Internet surft.

Beste Grüße
Jörg Peter
 
Original erstellt von hdirekt:
Powerseller finden, die die Mwst nicht ausweisen und keine Rechnung anbieten.

Wie gesagt, mir kann dies auch egal sein, aber scheinbar sucht unser Finanzminister nun auch bei Ebay nach jedem Cent, den er finden kann.

Marco[/QB]
Hallo,
an ersterem ist ja nun nichts illegales dran. Kleinunternehmer können ja Powerseller sein, solange sie unterhalb der Veranlagungsgrenze liegen, weisen sie keine Mehrwertsteuer aus, und Rechnung ist nirgends vorgeschrieben, zum Nachweis bzgl. Garantie taugen ja auch andere Ausdrucke. Der Kassenzettel von Aldi sagt ja auch nicht recht viel aus. Nirgends steht, daß der Kleingewerbler Rechnungen schreiben muss. Er hat doch sein Kassenbuch.
Und, sehen wir das mit dem Finanzminister doch in unserem Sinne: Wer keine Steuern zahlt, betrügt. Uns. Und als Dein Konkurrent am Markt kann er Dich leicht preislich unterbieten, also schädigt er Dich ja auch.
Apropos Steuerprüfer, die getätigten Umsätze der letzten Wochen bei EBay nachzuvollziehen ist doch wirklich leichter als eine Radarkontrolle zu verstecken ...da freut sich jeder Zaluskowski.
Die Abgrenzung zwischen gerade noch privat und gewerblich ist wohl nicht immer ganz einfach, nur, woher bezieht der " Händler" denn seine Waren ? Kauft er sie bei Aldi oder tritt er mit einem uralt-Gewerbeschein immer noch gegenüber den Herstellern auf ? So einer ist bei uns mal durch die Presse gegangen, war zwischenzeitlich arbeitslos, hat Stütze kassiert, und so ganz nebenbei recht gute Geschäfte gemacht. Hat irgendjemand mit ihm noch Mitleid ? Dann soll er doch mal vergleichen, wem dieser nette Händler die Butter vom Brot stiehlt. Das ist nicht nur der Herr Eichel !
 

trodat

User gesperrt
Hey ihr redet da über meinen Lieblingssport :D Nein nicht das Finanzamt bescheißen, sondern Steuerbetrügern Angst einjägen. Die Masche ist ganz einfach, ich suche mir nen Anbieter von Neuwaren, welcher nichts von Rechnung oder Mwst in seinem Angebot drinne hat. Am auffälligsten ist es bei dennen, die versuchen Ihre Identität zu verschleiern. Als Ebay Verkäufer würde ich jede Stelle der Auktion nutzen um für meinen InternetShop/Laden Werbung zu machen, wer das nicht macht, ist für mich recht verdächtig.
Dann kriegt er ne nette mail mit der Frage ob es eine Rechnung gibt und ob die Mwst ausgewiesen wird. Schon da kommen dann die tollsten Antworten und man kann durch einen regen Mail Verkehr weiterhin jede Menge Spaß haben und das gute an der Sache, die Leute werden sich dann über kurz oder lang wohl anmelden ;)

Übrigens, gerade im Modellbauteil würden mir da auf den Schlag einige Anbieter einfallen, bei dennen ich stark von soetwas ausgehe und die in den letzten 3 Monaten jeweils ca. 25000€ Umsatz hatten :mad:

[ 08. Dezember 2004, 08:25: Beitrag editiert von: trodat ]
 

Snoopy

User
Wirklich neu ist das mit dem eBay durchforsten aber nicht:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/43016

Aber das mit der Steuerfahndung ist eine gute Idee für eine ganz andere Sache. Meinem Bruder wurde vor ein paar Wochen das Navi aus dem Auto geklaut (direkt vor unserer Haustür und mitten am Tag). Wir haben das Gerät mit 99%iger Wahrscheinlichkeit bei eBay aufgetrieben, da wir aber durch die eBay Anzeige nicht beweisen konnten, dass es genau sein Navi ist konnte die Polizei nichts machen.

Wenn aber jemand, der sonst nur hin und wieder Kleidung und Krams verkauft plötzlich innerhalb von wenigen Monaten über 30 Navis und teure Autoradios verkauft, ich denke das könnte das Finanzamt schon interessieren. Irgendwo müssen die ja herkommen.
 
Tja da würd mich mal interessieren ob nun jemand der aufn Flohmarkt ne Ramsch-Kiste aus einem Konkurs o.ä. mit etlichen Teilen erstanden hat und die dann einzeln gewinnbringend vertickert, auch ein Gewerbetreibender ist oder ob das (noch) als privat durchgeht.
Also wo ist die Grenze von Privat zu Gewerbe?
Die Gewinnabsicht (hat doch jeder), oder die Häufigkeit?

Jemand der Neuteile übern Händler-Großhandel usw. bezieht und sich dort als Händler ausgibt, obwohl er keiner ist, der gehört auch entsprechend "verfolgt". Aber jemand der "mal" nen Konkurs nutzt um ein paar Kröten nebenbei zu machen?

p.s.
nein ich machs nicht so, kenne aber ein paar solcher "privater" Händler.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

zunächst muss man nach den Steuerarten unterscheiden.

Einkommensteuer

Steuerpflicht, wenn die ebay-verkäufe im Rahmen eines Gewerbebetriebs erfolgen (siehe unten) oder innerhalb der Frist des § 23 EStG von einem Jahr nach Kauf mit Gewinn verkauft werden.

Gewerbesteuer

Die hier bedeutsamen Kriterien, ob jemand Unternehmer im gewerbesteuerlichen Sinn ist, sind:
  • Nachhaltigkeit
    Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen und daraus eine Erwerbsquelle zu machen. Ist die Absicht erkennbar, ist ggf. schon eine einmalige Tätigkeit nachhaltig. An der Wiederholungsabsicht fehlt es, wenn der Tätige über die Fortsetzung noch unentschlossen ist. Die Nachhaltigkeit ist eine innere Tatsache, die jedoch an äußeren Merkmalen zu beurteilen ist. Wie man daran erkennt, genügen schon wenige Verkäufe um dieses Kriterium zu erfüllen.
  • Gewinnerzielungsabsicht
    Gewinnerzielung ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalgewinns. Die tatsächliche Gewinnerzielung ist dabei ein Indiz für die Absicht der Gewinnerzielung. Es genügt jedoch die Absicht der Gewinnerzielung. Wer also seine überzähligen Modelle verscheuert ist nicht gefährdet, da er mit dem Hobby keinen Gewinn erzielen will. Wer aber in Verkaufsabsicht selbst erst kauft, dem wird diese unterstellt.
  • Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
    Ist bei ebay gegeben.
Umsatzsteuer
Die Kriterien für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft sind fast dieselben wie zur Gewerbesteuer, nur dass statt Gewinn nur Umsatz gemacht werden muss. Im Vorbereitungskurs zum Steuerberater 1992 wurde mir dazu erzählt, dass jemand der jedes Jahr auf dem Weihnachtsmarkt selbstgehäkelte Topflappen verkauft, umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, da er mit Wiederholungsabsicht handelt. D.h. von den Ebayern dürften die meisten umsatzsteuerlicher Unternehmer sein. Hier hilft die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 UStG von 17.500 EUR im Vorjahr bzw. 50.000 EUR im laufenden Jahr, unter der man keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen braucht, aber auch keine Vorsteuern geltend machen kann.

D.h. man wird durch ebay schneller zum Unternehmer als man denkt.

Zum Schluß noch zur Pflicht zur Rechnungserstellung.

Diese gibt es wenn der Leistungsempfänger und leistender Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist (sonst bekommt der Leistungsempfänger nämlich keinen Vorsteuerabzug) oder in besondern Fällen (für Bauleistung z.B. ab 1.7.2004).

Alles klar?

Eins, zwei, drei,
und Hans Eichel ist dabei :D


Hans

[ 08. Dezember 2004, 15:47: Beitrag editiert von: Hans Rupp ]
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Jürgen,

stammt nicht von mir !

Sowas denken sich Steuerbeamte aus. Wer sich an solchen sprachlichen Meisterleistungen ergötzen mag, dem empfehle ich die Lektüre von Steuerrichtlinien :D

Hans
 

plinse

User
*edit*...
Ansonsten sehe ich das aber wie Voll GfK. Speziell wenn jemand dem Staat schon auf der Tasche liegt, wird interessant, wie er sowas mit Umgestaltung des Hausrates begründen will - er darf dann ja keine Reichtümer haben und verkaufen darf er nur das, was ihm gehört...

*edit* Da war Hans schneller und vor allem fundierter */edit*

[ 08. Dezember 2004, 15:59: Beitrag editiert von: plinse ]
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Noch als Nachsatz.

Der Staat muss solche Unternehmer aufspüren, um sein Besteuerungsrecht nicht zu verlieren.

Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei Aktienkäüfen ist schon mal für verfassungswirdig erklärt worden, weil der Staat auf die systematische Suche nach solchen Einkünften verzichtet hat und somit das Gleichmaß in der Besteuerung verloren ging.

Und er hat es in diesem Fall ja recht einfach.

Hans
 
:) Noch schöner als Hans hätte ich es wahrscheinlich auch nicht sagen können :)
...Nein, ich bin kein Steuerbeamter, auch kein Jurist.
Auf auf zum fröhlichen Jagen wird das jetzt zwar nicht werden, aber, eins gebe ich doch zu bedenken: Ein EBay-Verkäufer scheint via Treu und Glauben anscheinend irgendwie vertrauenswürdiger. Man kauft, weil es ja sooooo viel billiger ist, überweist und bekommt was. Service brauchen wir nicht, die erste Frage ( auch oft hier im Forum )geht in die Richtung " wo bekomme ich es billiger", lange bevor einige nachfragen, was kostet es denn bei dem und dem, und der hat immer einen netten Plausch, der hat auch Kleinteile, zu dem fahr ich mal wieder hin.
Wenn die bereits lange vorausbezahlte Ware dann nicht kommt, Lieferzeiten etc. ist ja oft eine Sache, obwohl man bei EBay ja eigentlich verpflichtet ist, die Ware auch auf Lager zu halten, oder die Ware ist mangelhaft, oder der Händler, von dem man manchmal ja nur eine Adresse und seine EMail-Adresse kennt, ist nicht mehr, dann guckt man dumm aus der Wäsche. Vergleicht jemand ausser mir Adressdaten mit z.B. der TelefonbuchCD ?
EBay ist nichts anderes als ein Kontaktmarkt zur Kaufanbahnung, im Zweifel steht Ihr alleine da. Selbstschutz ist, wenn man das genauso ansieht wie einen Straßenhändler auf dem Marktplatz. Gebt Ihr dem 200 EUR und vereinbart, nächste Woche kommt er wieder her und bringt die Fernsteuerung mit ??? Genau, und nicht mal den Gewerbeschein oder Ausweis lassen wir uns zeigen. Um ihn herum stehen ja ein paar, die sagen alle, er sei ein toller Typ ( Bewertungsforum !! ) :D
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

und noch eins an die Schnäppchenjäger.

Ein Kunde, der sich freut ein unglaubliches Schnäppchen gemacht zu haben, sollte sich fragen, ob es sein kann.

Dazu ein Fall aus dem Leben:
ein Porschefahrer (auch bei denen ist Geiz manchmal geil ;) ) ersteigert einen Radsatz (Alufelgen+Reifen neu) für seinen Porsche Carrera von einem Anbieter zu deutlich weniger als der Hälfte des regulären Preises. Der Verkäufer hat schon mehrere Radsätze versteigert und lauter positive Bewertungen.

Nach kurzer Zeit steht die Polizei vor der Tür und holt die Radsätze wieder ab, dazu kommt ein Anzeige wegen Hehlerei. Der Porschefahrer schreit auf auf und rennt zu Anwalt: "Will mein Schnäppchen wieder haben, war doch gutgläubig". Richter sagt: "Schnauze Furi, hier deine Geldstrafe."

:eek: Wie das?

Die Radsätze waren bei Porsche geklaut und über Eby verhökert worden. Begründung des Richters: dem ebay-Käufer musste sich aufgrund der Vorverkäufe und des Preises aufdrängen, dass es sich um Hehlerware handelt. Wer in dem Wissen, das es Hehlerware ist diese erwirbt, macht sich selbst der Hehlerei schuldig.

Hans

§ 259 (1)StGB:
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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