Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestag- Drohnen und Modellflug-

TorDie

User
Interessant wie das Thema Drohnen und Modellflug in der Sitzung behandelt wurde. Auch interessant ist das die Meinung und Darstellungen der beiden Verbände DMFV und DAEC relativ auseinander laufen. Ich bin ja gespannt wie das Thema letztendlich geregelt wird.
 

Malmedy

User
Die Zusammenfassung auf Bundestag.de ist ja nicht wirklich erhellend. Mehr als ein "Gut, dass wir drüber geredet haben" ist es nicht. Was soll es z.B., wenn Herr Klett erklärt "Die in der EU-Vorlage enthaltene Alternative, wonach Genehmigungen aufgrund einschlägiger nationaler Vorschriften erteilt werden, sei in Deutschland „kein gangbarer Weg“, ohne zu erklären, warum das kein "gangbarer Weg" ist. Die Problematik ist ja durchaus nicht selbsterkärend.
Das grundsätzliche, schon vor 3 Jahren angesprochene Problem ist die babylonische Sprachverwirrung, hervorgerufen durch die Gleichsetzung von UAV und Drohne. Das wurde von den Verbänden leider hingenommen. Wieso z,B. interessieren sich DAeC und DMFV für Drohnen? Ist doch gar nicht ihre Baustelle, wenn man die modellfliegerisch genutzten "Drohnen" mal beiseite lässt, für die die Regeln des "normalen" Modellflugs gelten.
Gruß
Michael
 

koenig

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Hallo User TorDie ,Deine Aussage ,Darstellung DMFV und DAEC laufen relativ auseinander schreibst Du. Kannst Du mir da nähere Angaben machen wie , wo, was zur Drohnenverordnung.
Gruss Günter
 

koenig

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Hallo User TorDie ,hast Du dazu einen Link wo man das der beiden Präsidenten zur Info nachlesen kann?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Warum klickst Du nicht auf den Link oben im ersten Beitrag, scrollst nach unten und liest? :rolleyes:
 
TorDie, danke für die Info !

Hab erst mal im Video gesucht.
Ab Min. 57 spricht der Präsident vom DAeC.
Anschließend der Präsident des DMFV.

Bisher hab ich mir im Video nur diese beiden Reden angehört. In den vorgegebenen 5 Minuten ist es nicht einfach, alles wichtige vor zu tragen.

Dann habe ich die schriftlichen Stellungnahmen beider Präsidenten überflogen, das werde ich auch noch gründlicher machen, wie auch das Video nochmal ganz anschauen.

Auffällig war erst mal in den schriftlichen Stellungnahmen, dass der Name des Präsidenten des DAeC einmal und der Name vom DMFV-Präsidenten mindestens siebenmal zu lesen war. Ich hoffe, ich hab mich nicht verzählt.

Mein erster Eindruck zu den Reden:
Musste der DMFV-Präsident z. B. verkünden, dass 2019 nur 200 Versicherungsschäden (überwiegend Zusammenstöße von eigenen Flugzeugen und Schäden an falsch geparkten Autos) mit 5 Personenschäden zu erledigen waren, nur Fleischwunden usw. ? ? ? Hilfreich fand ich solche Aussagen nicht. Hätte es nicht gereicht zu sagen:

„Unsere wenigen Versicherungsschäden belegen doch, dass wir unser Hobby sorgsam betreiben.“

Das auch mit bis zu 150 kg schweren Maschinen geflogen wird, hätte er in diesem Kreis auch nicht raus posaunen müssen.

Am Ende vom Video fand ich noch mal eine Stellungnahme vom DAeC Präsidenten, der mir in seinen zwei Beiträgen fachlich sicherer erschien.

Wie oben angemerkt, ich muss alles noch mal durchgehen. Aber auch Rentner kriegen Befehle: Hilfe 😱 ! ! !
 

TorDie

User
ganz unten in der Darstellung des Präsidentan ist dann der Beschluss des Bundestag aus der vergangenen Sitzungswoche.
Weis jemand was das nun für uns Modellflieger bedeutet?
 

bendh

User
Meine Schlussfolgerung:
Es geht darum, Zitat:
"Das ist uns beispielsweise beim Thema Drohnenverordnung gut gelungen, die auch eine Passage beinhaltet, die dem bemannten Luftsport schaden könnte."
Also Arbeit für den bemannten Luftsport, wir Modellflieger sind nur Nebensache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ihr „Normadressaten Bürger“ 😃 ? ? ? Die Anrede erklärt sich später !

Ich gebe auf und lese erst weiter, wenn das Gesetz endgültig durch ist.
Flugwetter war am Wochenende nur bis gegen 10 Uhr, dann kam Fluchwetter mit viel Wind. Also Zeit zum Gucken und Lesen.
Horror für mich, wenn der alte Mann die Gesetzgeber Deutschland und EU mit seinen 8 Jahren Volksschule verstehen will.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947&rid=1


Von den 30 Minuten-Reden aus dem Video der Sitzung:
Bei SPD Arno Klare hätte ich einen Dolmetscher gebraucht, habe aber verstanden, dass seine wichtigsten Änderungen waren, dass am Anfang steht: Der Luftraum ist frei und das Wort Verbote sei in Gebote verändert worden. :)

Der FDF Bernd Reuther teilte mit, dass hinter dem Wort Gebote noch die gleichen Verbote zu lesen sind. :confused:

Ein Beispiel aus den stichprobenartig gelesenen gefühlt 1.000 Seiten, hier vom Bundestag. Der Text ist aus Tabellen:

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für den Normadressaten Bürger entsteht durch das geplante Regelungsvorhaben der Bundesregierung ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 374.167Stunden. Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): 374.167 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. EUR): Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. EUR):

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für den Normadressaten Wirtschaft ergibt sich eine Änderung des laufenden jähr-lichen Erfüllungsaufwands in Höhe von 3.213,5 Tsd. Euro. Davon entfallen 140 Tsd. Euro auf die Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. EUR): 3.213,5 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. EUR): 140 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. EUR): 0

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Normadressaten Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 1.106 Tsd. Euro. Davon entfällt ein laufender jährlicher Erfüllungsaufwand von 1.078 Tsd. Euro auf den Bund und ein laufender jährlicher Erfüllungsaufwand von 29 Tsd. Euro auf die Länder. Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Ver-waltung liegt bei 143 Tsd. Euro. Davon entfällt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 127 Tsd. Euro auf den Bund und ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 16 Tsd. Euro auf die Länder.

In den Texten der 2 Verbands-Präsident habe ich selbstverständlich auch einiges gelesen.

Wo werde ich mich eigentlich mit meiner Einzelaufstiegserlaubnis wiederfinden ? 😟

Viel Spaß beim Selber lesen
 
Christoph, die ist erst 7 Monate alt. Sind das die Folgen von Grün-BW ?

Martin, wenn das wirklich so kommt, wird die M 1:4,5 Vario-Hughes 500 E verkauft. Nachfragen gibt es schon. Die nächst schwerere EC 135 M 1:6 ist unter 10 Kg, das geht dann wohl nach den neuen Regeln bis möglichen 12 kg. 🤣 Ist also kein Grund zum freudigen ;). 🤣 Muss die dunkle Ecke nicht mal geputzt werden ?

Eine etwas kleinere Hughes und mein Alouette-Traum lassen sich unter 12 kg auch in die Luft zu bekommen.
 

TorDie

User
Ich zitiere mal aus dem Gesetz das dem BP zur Unterschrift vorliegt und vom BT und BR verabschiedet wurde.
Zitat:
Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden bedarf der Erlaubnis, sofern es sich um Flugmodelle handelt
  1. mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse,
  2. mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
  3. mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden.
Zitat Ende
Ich interpretiere das so das die 5 Kg Grenze gefallen ist wenn das Gesetz unterschrieben wird.
Bisher war es genehmigungspflichtig wenn 5 Kg überschritten wurde.
Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?
 

TorDie

User
Korrektur:
Muss heißen:

Zitat
"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen"
Zitat Ende.
 
Ich zitiere mal aus dem Gesetz das dem BP zur Unterschrift vorliegt und vom BT und BR verabschiedet wurde.
Zitat:
Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden bedarf der Erlaubnis, sofern es sich um Flugmodelle handelt
  1. mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse,
  2. mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
  3. mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden.
Zitat Ende
Ich interpretiere das so das die 5 Kg Grenze gefallen ist wenn das Gesetz unterschrieben wird.
Bisher war es genehmigungspflichtig wenn 5 Kg überschritten wurde.
Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?
Richtig verstanden 👏
 
Und das könnte sich als eine großartige Aufwertung all jener Vereine herausstellen, die auf ihren Plätzen keine AE haben bzw. BE bekommen werden! Aus den diversen Gründen. Und wir reden hier immerhin von über der Hälfte der Vereine. Dieser Erfolg wurde gegen die ausdrückliche Empfehlung des DMFV erreicht, dazu soll sich aber jeder mal seine eigene Meinung bilden... 🧐
 
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