Aufstiegserlaubnisse nach neuem EU-Recht; Versuch einer Interpretation der LuftVO

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FAG_1975

Vereinsmitglied
Ich möchte gerne nachholen, was ich vielleicht schon früher für das bessere Verständnis meiner Aussagen (in diesem Thread) hätte tun sollen.

Warum bin ich der Meinung dass für die Bescheidung einer neuen AE durch die LLB künftig nicht mehr andere Behörden und Kommunen ihr "OK" geben müssen (was sie natürlich trotzdem tun müssen, um einen Platz mit der AE nutzen zu können, aber eben nicht mehr für die AE an sich):

In der LuftVO §21f Satz (3) steht in welchen Fällen eine AE benötigt wird. Also kurz: >12 kg, Verbrenner < 1,5km, Treibsätze >20g und bei Nacht. Im Satz (5) steht wer den Antrag stellen kann und was es für den Antrag bedarf. Nämlich: Name & Anschrift sowie ein Schulungsnachweis. Das ist alles!

Aber: Die Behörde kann noch verlangen (wenn sie meint es sei erforderlich); kurz aufgelistet: Pachtvertrag o.ä., Gutachten zur Geländeeignung und ggf. weitere Gutachten zum Natur- und Lärmschutz. Letzteres leisten "unsere" Geländegutachter. Darüber hinaus gelten ja unsere verbandsinternen Verfahren und da die schon per BE genehmigt sind, gibt es nichts in dieser Verordnung in Richtung Zustimmung anderer Behörden was der AE seitens LLB im Wege steht oder einen Erlaubnisvorbehalt darstellt. Wenn das alles soweit OK ist wird die AE beschieden.

Die LLB kann natürlich, z.B. aufgrund der Gutachten, Einschränkungen (Ruhezeiten, Höhenbeschränkungen ...) in die AE schreiben.

Disclaimer: Das ist jetzt weder juristisch einwandfrei, vollständig noch verbindlich, aber ich denke es ist (m)eine nachvollziehbare Meinung, bzw. Interpretation dessen, was man der LuftVO entnehmen kann. Ich bitte daher den entsprechenden Maßstab anzulegen.

Und nun verstehe ich es beim MFSD eben so, dass er einem antragstellenden Verein seine BE und damit die StRfF zur Verfügung stellt. Der Antrag auf Erteilung einer AE wird zunächst in Zusammenarbeit von Antragsteller und Mitarbeitern des MFSD gem. der StRfF vorbereitet. Dabei werden die örtlichen Belange mit den StRfF abgeglichen und optimiert, so dass z.B. keine Widersprüche entstehen oder dass möglichst wenig Auflagen für den Flugbetrieb entstehen. Ggf. werden absehbare "Probleme" mit der LLB gemeinsam gelöst. Da wird niemand bevormundet und da schwingt sich auch niemand zur Quasi-Behörde auf.

Mit diesem vorbereiteten Antrag auf Basis der BE sollte die Genehmigung quasi nur noch "Formsache" sein, ggf. wird nachgeschärft. Ja und dann, mit Erhalt der AE, wird diese „ausgewiesen“ (registriert) als Modellfluggelände. Der Verband "genehmigt" da meines Erachtens nichts und Herr des Verfahrens ist immer der Verein.

Auflagen aus der „alten“ NfL 1-1430-18 in Sachen „öffentliche Sicherheit & Ordnung“ sind nicht mehr Inhalt bzw. Sache der LLB und somit auch nicht Teil der AE. Diese Dinge sind natürlich weiterhin nötig und da wird sich der Verein auch weiterhin in Eigenregie mit Kommunen und anderen Behörden ins Vernehmen setzen müssen. Hier wird sich der MFSD nach meinem Verständnis auch nicht einmischen.

Ich hoffe hiermit ganz sachlich dargestellt zu haben, warum ich die Ansätze des MFSD mit den StRfF überzeugend finde und warum ich die Vorwürfe bzgl. Regulierungswut, überbordendes Regelwerk, und vieles andere mehr für unberechtigt halte.

Beim DMFV wird der Verein meines Erachtens nach der „alten“ (vielleicht auch demnächst geänderten, wie auch immer) NfL ohne echte Unterstützung aus der BE des DMFV beantragen müssen, denn der DMFV macht ja die Regeln der NfL zu seinem internen Regelwerk. Wie die LLB damit umgehen bleibt abzuwarten, denn eigentlich sind die "Grundsätze des Bundes und der Länder" nur noch interne Verfahren eines Verbands. Insofern müsste die Zustimmung der anderen Behörden und Kommunen seitens der DMFV-Vereine mit dem Antrag bei den LLB eingereicht werden. Ohne diese Zustimmung wird es keine AE geben können - oder was habe ich übersehen? Und "schlimmer", die LLB werden den Antrag wie bisher auf alles abklopfen müssen ... ? Irgendwie ist das nicht stimmig - finde ich.

Anders rum kann ich mir vorstellen, dass man mit einer rundum abgeklopften und genehmigten AE es einfacher hat bei Kommunen und anderen Behörden zu überzeugen ... .
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Karsten, das ist wohl gut gemeint, da kann ich aber nicht mitgehen.
Das ist dann das nächste Thema im Komplex AE pp., zu der es schon Themen gibt.
Ich habe deinen Beitrag in dieses Thema kopiert.
 
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