Aufstiegsgenehmigung & 2,4Ghz

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Hallo,

lt. unserem Vorstand darf auf unserem Platz nur mit 35 & 40 Mhz geflogen werden da in der Aufstiegsgenehmigung nur diese Frequenzen genannt werden.

Angeblich müsste eine neue Zulassung für den Platz beantragt werden damit auch mit 2,4Ghz geflogen werden darf. Zu diesem Schritt wollte sich der Verein noch nicht durchringen. :(

Was ich nicht verstehe was dass eine mit dem anderen zu tun hat?? die Zulassung der Anlagen wird wohl durch die Regulierungsbehörde TpReg durchgeführt, d.h. die Anlagen zu in der BRD zugelassen. Wieso muss eine Anlage dann nochmal speziell in der Aufstiegsgenemigung enthalten sein damit diese Verwendet werden darf? Würde ich auf der Wiese nebenan stehen dürfte ich damit fliegen auf dem Flugplatz aber nicht? wer kennt hierzu nähere Details?

Gruss Patrick
 
Hallo,
welches Luftamt/Regierungspräsidium ist bei euch zuständig oder in welchem Bundesland seid ihr.
wenn man das weis, kann man dir mehr sagen

Gruß
Eberhard
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hallo Patrick,

hatte ich an anderer Stelle schon geschrieben: Je nach RP reicht ein formloser Antrag. Steht in eurer AE zu den Fernsteuerungen der Satz "... den geltenden Bestimmungen entsprechen ..."? Unserem RP reichte dieser Satz, um auch den Betrieb von 2,4 GHz mit einem formlosen Schreiben freizugeben. War keine Erweiterung, Erneuerung etc. pp. nötig!
 
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