Hallo Airman!
Dein Halbwissen ist enorm.
Aufstiegserlaubniss wird erteilt nach §16 Luftverkehrsordnung!
Mit einer NFL hat das nur wenig bis nichts zu tun,
in der NFL wird aber der Vorgang beschrieben.
Früher wurden Modellflugplätze nach §6 Luftferkehrsgesetz genehmigt,
das ist aber nach dem"Schweinfurter Urteil" nicht mehr zulässig.
Eine unbefristet erteilte Aufstiegserlaubniss nach den alten Regeln
bleibt bis zum (begründeten!) Wiederruf bestehen,
aber es sind an alten Genehmigungen keine Änderungen möglich.
Wenn geändert werden soll, z. Bsp. von 20 auf 25 Kg dann
muß eine kpl. Neubeantragung nach den aktuellen Vorschriften erfolgen!
Dein Halbwissen ist enorm.
Aufstiegserlaubniss wird erteilt nach §16 Luftverkehrsordnung!
Mit einer NFL hat das nur wenig bis nichts zu tun,
in der NFL wird aber der Vorgang beschrieben.
Früher wurden Modellflugplätze nach §6 Luftferkehrsgesetz genehmigt,
das ist aber nach dem"Schweinfurter Urteil" nicht mehr zulässig.
Eine unbefristet erteilte Aufstiegserlaubniss nach den alten Regeln
bleibt bis zum (begründeten!) Wiederruf bestehen,
aber es sind an alten Genehmigungen keine Änderungen möglich.
Wenn geändert werden soll, z. Bsp. von 20 auf 25 Kg dann
muß eine kpl. Neubeantragung nach den aktuellen Vorschriften erfolgen!