Aufstiegsgenehmigung entzogen - Kann es auch ohne eine Zukunft für uns geben???

pele

User
Hallo Airman!

Dein Halbwissen ist enorm.:rolleyes:

Aufstiegserlaubniss wird erteilt nach §16 Luftverkehrsordnung!
Mit einer NFL hat das nur wenig bis nichts zu tun,
in der NFL wird aber der Vorgang beschrieben.

Früher wurden Modellflugplätze nach §6 Luftferkehrsgesetz genehmigt,
das ist aber nach dem"Schweinfurter Urteil" nicht mehr zulässig.

Eine unbefristet erteilte Aufstiegserlaubniss nach den alten Regeln
bleibt bis zum (begründeten!) Wiederruf bestehen,
aber es sind an alten Genehmigungen keine Änderungen möglich.
Wenn geändert werden soll, z. Bsp. von 20 auf 25 Kg dann
muß eine kpl. Neubeantragung nach den aktuellen Vorschriften erfolgen!
 
wenn die Geländerenner keine Verbrenner sind, warum nicht, ob es dir das Leben erleichtert?
Nachdem das Gelände aber eh auf der Kippe steht, auch noch ausbauen?
Ich würde mich auf das eigene Problem konzentrieren, später an einem neuen Standort wäre es evtl. überlegenswert.
 

BZFrank

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Also eine vereinfachte Zulassung für E-Flug bis 10 kg wäre glaube ich genau das was die Zukunft braucht. Aber bitte ohne den Rattenschwanz an Einschränkungen, Gutachten und behördliches Mühlemalen.

Gruß

Frank


(Dessen Verein seit 18 Jahren 'erlaubnisfreien' Modellflug bis 5kg/elektrisch erfolgreich praktiziert)
 
Eine Anhebung des erlaubnisfreien Aufstiegs auf 10 kg für E / ohne Antrieb, wäre mir lieber...;)
Alternativ die flächendeckend mögliche persönliche AE, die ja nur von den Behörden ausserhalb Südbayern verweigert wird, bzw. bräuchten wir nur mal gemeinsam zu diesem Punkt auf den Busch klopfen...
 

Airman

User
@micbu
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/NfL_I_76-08.pdf


@pele
Leider liegst Du da falsch. Und es gibt defacto keinen "Bestandsschutz" für die alte 20 Kg Regelung. Bitte hier keine falsche Sicherheit propagieren. Ansonsten bitte ich einmal um ein reales Beispiel eines Vereins, bei dem dieser Bestandschutz geltend gemacht wurde und schriftlich bestätigt wurde. Da lasse ich mich sehr gerne umstimmen.


@hänschen
Generell sollte man in Zukunft zunächst die zwei wesentlichen Dinge besser regeln bzw. betrachten:

1. Die ergänzte AE sollte Lärmerzeugung so regeln, dass die lokalen Naturschützer keine grossen Einwände haben können => Lärmreduktion durch die Festlegung, dass Verbrenner nur noch auf ganz bestimmten Plätzen fliegen dürfen.

2. Die ergänzte AE sollte einen weiteren Sicherheitsgewinn darstellen, damit die Behörden die Empfehlung auch umsetzen wollen => wie wäre da zB eine Gewichtsklasse 1 (Spielzeug) von 0-2 Kg statt bisher 5 Kg, eine Gewichtsklasse 2 (leichte Flugmodelle) von 2-10 Kg für normale Modellflugplätze und Vereinsmitglieder, Gewichtsklasse 3 (schwere Flugmodelle) von 10 bis 25 Kg für Modellbauer mit Befähigungsnachweis (zB Theorieprüfung beim DmfV/Daec). Modelle >25 Kg lasse ich mal aussen vor, die interesssieren nicht uns Normalos.

Mit der nötigen Theoriegeschichte bekämen unsere Verbände natürlich auch eine Aufgabe (und natürlich Einnahmequelle), mit der ergänzten Sicherheit bekämen die Landesbehörden einen Grund die Ergänzung durch zu winken und mit der neuen Platz-/Verbrennerordnung bekämen die lokalen Kommunen leichteres Spiel einen kurze knappe "Umstellung der alten 20 Kg Regelung auf die neue 10 Kg Regelung" durchzuwinken. Anhebung der 5 Kg wird uns keiner bestätigen wollen, ohne dass mehr Sicherheit begründet wird.
 
Dazu braucht es aber kein neues Verfahren, dass kann jetzt schon als Auflage in die AE eingefügt werden.
Deinen Vorschlag zu unter 2 kg. halte ich für unnötig, wem bringt das etwas?
Eine AE für kleine und kleinste Fliegerle, die eh nur elektrisch geflogen werden?
Auch die 10-25 kg. Regel halte ich für überflüssig, die sind weder lauter, noch gefährlicher als 9,99 kg.

Was wir brauchen ist erlaubnisfreier Modellflug wie bisher aber max. 7,5 kg. Damit haben wir eine Perspektive, Selbstbeschränkung bringt nichts, das wurde schon oft genug bewiesen. Bei den grossen gibts da Beispiele ohne Ende.
 
Und es gibt defacto keinen "Bestandsschutz" für die alte 20 Kg Regelung. Bitte hier keine falsche Sicherheit propagieren. Ansonsten bitte ich einmal um ein reales Beispiel eines Vereins, bei dem dieser Bestandschutz geltend gemacht wurde und schriftlich bestätigt wurde.
Richtig, es gibt keinen Bestandschutz.
Dennoch bleibt die erteilte Aufstiegserlaubniss (AE) gültig bis zum Widerruf gültig.

Enthält die AE eine Gewichtsgrenze von 20 kg so darf nicht einfach wie nach der Neuregelung bis 25 kg geflogen werden. Ebenso gilt die in der vorhandenen AE festgelegte Schallpegelgrenze (z.B.: 80 dB(A) in 7m Entfernung)

Erst wenn die AE geändert oder erneuert werden soll wird eine Anpassung an die Neuregelung nach NFL I 76 /08 gemacht.
 

Airman

User
Dennoch bleibt die erteilte Aufstiegserlaubniss (AE) gültig bis zum Widerruf gültig.
...

Und wenn dies durch die Landesbehörde einfach so erfolgt? Gib mir eine Email-Adresse und ich sende Dir ein reales Beispielschreiben.


@hänschen
Wenn man etwas ändern will, dann geht es manchmal nicht darum was technisch sinnvoll ist, sondern was Dritte lieber genehmigen würden. Daher etwas wegnehmen von dem was man hat (Gewichtsreduktion und benötigte Theorie) und im gleichen Zuge das bekommen was man leichter haben möchte (Umstellung ohne grosses gezehter und involvieren der Gemeinderäte). Einfach so mehr (Gewicht) fordern heisst gegen Wände rennen.
 
in der o.g. Nfl besonders interessant finde ich den Punkt 2.2.7, das würde bedeuten, dass in der vorliegenden Angelegenheit E-Flug und Segler über 5 kg. möglich sein müsste...http://dmfv.aero/files/Bundeseinheitliche-Richtlinien.pdf

Punkt 2.2.7 der NFL I 76-08 geht es um Abstand kleiner 1,5 km zu Wohngebieten.
Das trifft nicht nur für E-Segler oder Segler zu, sondern für alle Modelle, auch die mit Verbrennungsmotor.
Für solche Modelle gelten dann die Lärmwerte die in den Abstandstabellen eingetragen sind als Richtwert für eine AE.
 

micbu

User
@Airman

Ich dachte mir schon, daß diese NFL kommt.
Du liegst völlig falsch!
Diese NFL hat keinerlei Auswirkung auf zu diesem Zeitpunkt bestandene Aufstiegserlaubnisse.
Das ganze hat auch nichts mit Bestandsschutz zu tun wie hier öfter mal erwähnt wird.
Eine Aufstiegserlaubis (alt) wurde erteilt. Ende aus. Solange diese nicht widerrufen wird ist sie nach wie vor gültig.
So ist das nun einmal in unserem Staat. Eine Genehmigung ist gültig bis zum Ablauf der Befristung oder bis auf Widerruf.
Ist der Widerruf nicht erfolgt so ist diese weiterhin gültig.

Michael
 

BZFrank

User
2. Die ergänzte AE sollte einen weiteren Sicherheitsgewinn darstellen, damit die Behörden die Empfehlung auch umsetzen wollen => wie wäre da zB eine Gewichtsklasse 1 (Spielzeug) von 0-2 Kg statt bisher 5 Kg, eine Gewichtsklasse 2 (leichte Flugmodelle) von 2-10 Kg für normale Modellflugplätze und Vereinsmitglieder, Gewichtsklasse 3 (schwere Flugmodelle) von 10 bis 25 Kg für Modellbauer mit Befähigungsnachweis (zB Theorieprüfung beim DmfV/Daec).

Bitte bitte bitte nicht. Das würde letztlich nur darauf hinauslaufen das alles ab 2kg Abfluggewicht eine AE benötigten würde und das würde für viele eine massive Einschränkung bis zur Unmöglichkeit der Ausübung ihres Hobbys bedeuten, denk an die Helikopterpiloten, da ist ab 500er Klasse keiner unter 2kg, denk an die Hangflieger wo kaum ein Hang eine AE hat.

Finger weg vom 5kg Limit, allerhöchstens an eine Anhebung desselben denken.

Gruß

Frank
 

Cessna

User
Hallo Markus,
das mit der Internetseite kannst Du immer noch machen, dadurch bekommst Du keine oder fast kein Mitglied.
Wenn ein Verein keinen Platz mehr hat, kommen auch keine Interessenten.

Als nächstes würde ich den Weg zum Bürgermeister, usw. gehen. Den Fragen wie er dazu steht und ob er helfen kann. Wenn Du den im Rücken hast, kannst Du auch mit Unterstützung rechnen.
Wir hatten uns damals, ich weiß wovon ich rede, eine Karte genommen und den Radius 1,5km als Kreis ausgeschnitten. Daraufhin haben wir gesucht und auch was gefunden. Aber ich muss sagen wir haben viele Stunden beim Bürgermeister gesessen und diskutiert.
Wir waren zuletzt auch nur noch am E-Fliegen, der Verein stand damals ganz schön auf der Kippe. Aber es hat sich gelohnt zu Kämpfen, bei uns waren es fast 5 Jahre.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und ein Durchhaltevermögen.

Mit frdl. Gruß
Thomas Zipperle
1.Vorsitzender
MFC Salzwedel
www.mfc-salzwedel.com
 
Punkt 2.2.7 der NFL I 76-08 geht es um Abstand kleiner 1,5 km zu Wohngebieten.
Das trifft nicht nur für E-Segler oder Segler zu, sondern für alle Modelle, auch die mit Verbrennungsmotor.
Für solche Modelle gelten dann die Lärmwerte die in den Abstandstabellen eingetragen sind als Richtwert für eine AE.

Hallo Berti, völlig klar, ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Kollege damit ohne Verbrenner vielleicht seine AE zurückbekommt...

@Airmen: mit deinen Vorschlägen kannst du keinen Blumentopf gewinnen, da sie für keine Seite einen Vorteil bieten.
Wie bereits erwähnt: unsere Kollegen von den grossen haben damit ausgiebig Erfahrungen machen dürfen. Gibt man erstmal den kleinen Finger...

Ein Modellflugplatz unterliegt doch der Sportstättenverordnung, ist das keine Hilfe?
 

pazzopilota

User gesperrt
hoi Hans,

na toll!!!!
Es fängt grad´ an zu schneien, laut Meteo schön intensiv die nächsten Tage durch - so ´n shitt - jetzt bin ich mal wieder der "Gelackmeierte" - wie so oft....:cry:

vielleicht krieg´ ich´s gereglt einen Tunnel zu beantragen - von Meran nach Füssen...
:rolleyes::D:rolleyes:

Andy ;)
 

Airman

User
Ich halte es nochmal fest:

Wir brauchen eine vereinfachte AE bis 10 Kg besonders für kleinere Vereine!

Das Thema betrifft nicht nur die kleinen Vereine sondern auch die grossen, denn bei denen wachsen manchen Mitgliederzahlen über das gesunde hinaus. Die Vorteile für uns habe ich oben aufgeschrieben, und natürlich gibt es auch Nachteile, lest es nochmals durch - und zwar vollständig. Wer von euch allen ernstes damit zufrieden ist 5 Jahre mit dem Bürgermeister zu kämpfen sollte es ebenso nochmal lesen und den Vorschlag konstruktiv ergänzen oder ändern.



Ansonsten kann ich nur sagen, wer nur mehr fordert bekommt am Ende immer weniger als er hat. Konstruktive Kritik höre ich ja gerne, aber einfach nur dagegen ist mir leider zu einfach gedacht, Antworten auf eine bestätigte 20 Kg Alt-Regelung habe ich auch noch keine erhalten - also strengt euch mal an.
 

micbu

User
Antworten auf eine bestätigte 20 Kg Alt-Regelung habe ich auch noch keine erhalten - also strengt euch mal an.
Was willst du denn hören?
Es wurde bereits alles gesagt. Es liegt an dir, deine Behauptungen zu untermauern und das kannst du nicht.

Michael
 

HPR40

User
Und es gibt defacto keinen "Bestandsschutz" für die alte 20 Kg Regelung. Bitte hier keine falsche Sicherheit propagieren. Ansonsten bitte ich einmal um ein reales Beispiel eines Vereins, bei dem dieser Bestandschutz geltend gemacht wurde und schriftlich bestätigt wurde. Da lasse ich mich sehr gerne umstimmen.

Eigendlich wollte ich ja nicht... . Aber OK.

Also wir haben hier nen Modellflugplatz mit ner alten unbefristeten AE. Die ist nicht widerrufen und gilt immer noch. Allerdings ist auf dem Modellflugplatz ein Höhendeckel von 150 m GND eingetragen. Was Du vermutlich meinst ist die Aufhebung der vorherigen Reglungen in den NfLs. Die heben aber nur die alten § auf, weil Du ja sonst zwei Gesetze hättest nach denen Du auslegen könntest. Hiermit werden aber keine bestehenden Genehmigungen widerufen.

Vergleich mal mit alten Kraftfahrzeugen. Die würden nach heutigen Regularien auch nicht mehr zugelassen. Also wird hier auch die einstmals erteilte Betriebserlaubniss hergenommen. ( das hat auch nix mit Oltimerkennzeichen zu tun, die gibt es auch nur wegen der Steuerermäßigung. Lohnt sich z.B. bei meinem alten Heinkel Roller nicht weil der Teurer würde als mit normaler Zulassung und deswegen nix H obwohl BJ 62)

@ Hans
Sportstättenverordnung könnte helfen. Voraussetzung ist aber glaube ich ein EV. Ein EV kannn aber, auch wieder Glaube und nicht Wissen, erst ab 7 Personen exsitieren, bzw. gegründet werden.
Weiterhin bräuchten der Verein dann auch ein Grundstück, gepachtet oder Eigentum, um darauf eine Sportstätte errichten zu können. Ein Handtuch als Gelände genügt auch nicht da ein Landebahn von 120 m x 20 m ( Breite habe ich eben nicht sicher im Kopf )
+ Seitenstreifen, Abstell und Zuschauerraum, Parkplätzen usw. gegeben sein muss.

Ich halt mich dann wieder raus und wünsch euch für euren Verein alles Gute.

So long
Horst
 
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